Gießen, am 18. October 1878. Betreffend: Den einheitlichen Bezugspreis der Darmstädter Zeitung. Da 8 g Großherzogliche Krtisant Gießen die Großherzoglichen Ane e und Kirchenvorstände des Kreises. Die nachstehend abgedruckte Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern theilen wir Ihnen unter Bezugnahme auf unser Amtsblatt(ohne Nummer) vom 30. October v. J., zur Kenntnißnahme mit. Dr. Boekmann. Zu Nr. M. d. J. 12964 ꝛc. Darmstadt, am 11. October 1878. Betreffend: Wie oben. Das Großherzogliche im des Inner an die Großherzoglichen Kreisämter. . In Folge unseres Reseripts vom 10. October v. J., hatten die Pflichtabonnenten der Darmstädter Zeitung für den Bezug dieses Blattes durch die Post den Gesammtpreis von 15 Mark(12 Mark für die Zeitung und 3 Mark Postprovision) zu entrichten und wurde ihnen der, im Vergleiche mit dem seitherigen Nettopreise zwei Mark betragende Mehraufwand für die Zeitung aus der Großh. Hauptstaatskasse zu Lasten des Staatsverlagsfonds durch die Großh. Districtseinnehmereien wieder ersetzt. Diese Einrichtung wird im Einvernehmen mit dem Kaiserlichen Oberpost-Director vom nächsten Jahre an die Aenderung erleiden, daß die Post von den Pflichtabonnenten den von ihnen definitiv zu zahlenden Betrag von dreizehn Mark pro Exemplar der Zeitung zu Anfang eines jeden Jahres erhebt, wogegen der an die Post zu entrichtende Mehrbetrag von 2 Mark pro Exemplar in einer Summe aus der Großh. Hauptstaatskasse zu Lasten des Staatsverlagsfonds an die hiesige Postkasse abgeführt werden wird und die Post den Nettopreis von 12 Mark pro Exemplar an die Buchhandlung Großh. Staatsverlags ausbezahlt. Wir geben Ihnen hiernach auf, die Ihrem Kreise angehörigen Pflichtabonnenten der Darmstädter Zeitung zu bedeuten, daß sie vom 1. Januar künftigen Jahres an für den Bezug der Darmstädter Zeitung 13 Mark ohne Rückvergütung— statt wie pro 1878 15 Mark unter Rückvergütung von 2 Mark— an die Post zu bezahlen haben. Zur Vermeidung von mißständigen Weiterungen verfügen wir zugleich, daß etwaige Anträge auf Be— freiung der Pflichtabonnenten vom Halten der Darmstädter Zeitung in Zukunft für das kommende Jahr nur dann Berücksichtigung finden können, wenn sie spätestens bis zum 1. Oetober jedes Jahres bei uns zur Vorlage gelangen. e ————— ——. ⏑˖⏑Ä2——