12. Giessen, am 4. Detember 1878. Betreffend: Die Ertheilung von Reisepässen außerhalb Deutschland an Mannschaften des Beurlaubtenstandes und Ersatz⸗Reservisten I. Klasse. Großherzogliche Kreisant Gießen die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. E: ist mehrfach vorgekommen, daß Mannschaften des Beurlaubtenstandes und Ersatz-Reservisten N I. Klasse mit Reisepässen außerhalb Deutschland versehen worden sind, ohne daß sich dieselben bei der Bezirks⸗Compagnie abmeldeten oder um Dispens von den Control-Versammlungen und Uebungen nachsuchten. Zur Vermeidung solcher Mißstände beauftragen wir Sie, bei Erstattung derartiger Paßberichte von 0 dem Betreffenden die Bescheinigung zu verlangen, daß er sich bei der Bezirks-Compagnie abgemeldet und 1 das bemerkte Dispensgesuch vorgebracht habe, welche Bescheinigung dem Paßbericht beizulegen ist. Dr. Boekmann. f N 1 —.——ñ—w63w———.————.— * ————