6. —— Gießen, am 12. Becember 1877. Betreffend: Abgekürzte Maß- und Gewichtsbezeichnungen. Die Großherzogliche Rreis-Schul-Commission Gießen an die Schulvorstände des Kreises. Gemäß Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Abtheilung für Schulangelegenheiten, vom 3. December l. J. theilen wir Ihnen nachstehenden Abdruck der von Großherzoglichem Mintsterium des Inneren in Nr. 46 des Regierungeblattes vom 30. v. M. erlassenen Bekanntmachung mit. Bei dem Unterricht sind die in der Zusammenstellung angegebenen abgekürzten Bezeichnungen für die Benennung von Maßen und Gewichten, unter Beobachtung der beigefügten Regeln, ausschließlich in Anwendung zu bringen. Für jede Schulklasse ist ein Exemplar dem Lehrer einzuhändigen und von diesem den betreffenden Schulakten anzulegen. Dr. Boe kmann. 9. —— Zu Nr. M. d. J. S. 16378. Darmstadt, am 3. December 1877. Betreffend: Wie oben. Das Großherzogliche Ministerium des Innern Abtheilung für Schulangelegenheiten an die Großherzoglichen Directionen der Gymnasien, der Realschulen, der Schullehrer-Seminarien und der Taubstummen⸗Anstalten, sowie die Großherzoglichen Kreis- Schulcommissionen. Indem wir Ihnen nachstehenden Abdruck der von Großherzoglichem Ministerium des Innern in Nr. 46 des Regierungsblatts vom 30. v. M. erlassenen Bekanntmachung mittheilen, beauftragen wir Sie, hiervon den Schulvorständen und bezw. den betreffenden Lehrern mit dem Anfügen Kenntniß zu geben, daß bei dem Unterricht die in der Zusammenstellung angegebenen abgekürzten Bezeichnungen für die Benennung von Maßen und Gewichten, unter Beobachtung der beigefügten Regeln, ausschließlich zur Anwendung zu bringen sind. Knorr. Achenbach. Bekanntmachung, abgekürzte Maß⸗ und Gewichtsbezeichnungen betr. Die nachstehende Zusammenstellung der abgekürzten Maß- und Gewichtsbezeichnungen wird mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß einem Beschlusse des Bundesraths zufolge im amtlichen erkehr, sowie bei dem Unterricht in den öffentlichen Lehranstalten, die in dieser Zusammenstellung ange⸗ 12 75 abgeldnzten S5 für die Benennung von Maßen und Gewichten, unter Beobachtung der beigefügten Regeln, ausschließlich in Anwendung zu bringen sind. Darmstadt, den 20. November 1877. Großberzogliches Ministerium des Innern. v Starck. Rautenbusch. Zusammenstellung der abgekürzten Maß- und Gewichtsbezeichnungen. A. Längen maße: Kilometer i a. 5 5 8 km Meter a a 5 5 5 b m Centimeter 5 5 2 8 5 8 em Millimeter 5 5. 5. 5 mm B. Flächen maße: Quadratkilometer. i 5 5 5 qkm Hektar f i 5 a 5 5 ha Ar 2 8 5 5 5 5 8 a Quadratmeter e a i 5 qm Quadratcentimeter f i i 5 qem Quadratmillimeter 5 5 5 5 amm C. Koͤrpermaße: Cubikmeter 5 5. 5 5 5 cbm Hektoliter 5 5 8 n. hl Liter 5 5 33 5 5 5 1 Kubikcentimeter 5 5: 8 b cem Kubikmillimeter 5 0 b 5 5 emm. D. Gewichte: Tonne.. J 5 8 t Kilogramm f 5 0 5 5 5 kg Gramm 5 5 8 l 5 5 g Milligramm 5 5 5 5 8 ing 1) Den Buchstaben werden Schlußpunkte nicht beigefügt. 2) Die Buchstaben werden an das Ende der vollständigen Zahlenausdrücke— nicht über das Decimal-⸗ komma derselben— gesetzt, also 5,37 m— nicht 5m 37 und nicht 5 m 37 em. 3) Zur Trennung der Einerstellen von den Decimalstellen dient das Komma, nicht der Punkt. Sonst ist das Komma bei Maß⸗ und Gewichtszahlen nicht anzuwenden, insbesondere nicht zur Abtheilung mehrstelliger Zahlenausdrücke. Solche Abtheilung ist durch Anordnung der Zahlen in Gruppen zu ze eff, vom Komma aus gerechnet, mit angemessenem Zwischen raum zwischen den Gruppen zu bewirken. ————— p— 3 — ner 5 n 2 4 ——— 2