12. —— Gießen, am 5. December 1876. Die Entscheidungen in Gewerbstreitigkeiten auf Grund des F. 108 der Gewerbe- Ordnung. Großhetzogliche Frtisant Gießen die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Betreffend: Beifolgend theilen wir Ihnen ein Exemplar des von Großherzoglichem Ministerium 24. November 1876 erlassenen Aus⸗ des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter unterm schreibens mit der Weisung mit, in vorkommenden Fällen genau nach den hierin enthaltenen Bestimmungen zu verfahren. v Rö de k.