Fun r eee Gießen am 24. Mai 1875. Letreffend: Die Wahlen für den XXII. Landtag. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an Großherzogliche Bürgermeisterei g. 4 n Gemäßheit der in Art. 48 alin. 2 des Gesetzes vom 8. Novbr. 1872, die Zusammen⸗ setzung der beiden Kammern der Stände und die Wahlen der Abgeordneten betreffend, enthaltenen Be— stimmung sind in der am 10. d. Mts. stattgehabten Sitzung der zweiten Kammer die nach den ersten drei Jahren der Wahlperiode 1872— 78 austretenden Abgeordneten durch das Loos bestimmt worden. Nach dem Ergebniß dieser Loosziehung hat auch in dem ten Wahlbezirk der Provinz Ober— hessen, zu welchem Ihre Gemeinde gehört, eine Neuwahl stattzufinden und wünscht die Gr. Staatsre— gierung, daß solche alsbald vorgenommen wird. Dieser Neuwahl hat aber nach Vorschrift des Art. 47 Absatz 1 des erwähnten Gesetzes eine anderweite Wahlmänner-Wahl vorauszugehen. Zu dem Ende beauftragen wir Sie, die Liste der Urwähler, wozu das nöthige Formular-Papier beifolgt, unverzüglich aufzustellen und dem Gr. Steuer⸗Commissariat zu dem in§ 17 der Anleitung zur Vornahme der Wahlen der Wahlmänner bezeichneten Zweck mitzutheilen. Bis zum 5. Juni erwarten wir unfehlbar Ihre Anzeige, daß Sie diese Auflage befolgt haben. Zur Vermeidung von Mißverständnissen bemerken wir, daß die Bescheinigungen auf der letzten Seite der, Liste vorerst nicht zu unterschreiben sind. v. Röder. — 5 2— 2 5 .—ͤ———