8. —— Gießen, am 17. Mai 1871. Getressend: Die Formularien zu den Voranschlägen der Gemeinden. Das i Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Das nachstehend abgedruckte Ministerialausschreiben theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit, indem wir noch besonders darauf aufmerksam machen, daß zur Aufstellung des Voran⸗ schlags für 1872 die seither im Gebrauch befindlich gewesenen Formularien für Voranschlag und Bei⸗ lagen nur insoweit benutzt werden dürfen, als darin die vorgeschriebenen Berichtigungen ohne Beeinträch— tigung der Deutlichkeit vorgenommen werden können und vorgenommen worden sind. e 9. —— Zu Nr. M. d. J. 4820. Darmstadt, am 10. Mai 1871. Betreffend: Wie oben. Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter. Um das Formular für die Gemeinde- Voranschläge mit den bezüglichen neueren Verordnungen in Uebereinstimmung zu bringen, sehen wir uns veranlaßt, nachstehende Abänderungen resp. Zusätze zu dem⸗ selben zu verfügen. A. Zum Voranschlag. 1) Unter Nr. V. der statistischen Uebersicht ist„(Communal⸗) Einkommen-Steuer⸗Kapital“ statt„Personal-Steuer⸗Kapital“ zu setzen. 2) Um eine leichtere Uebersicht über die Gemeinde-Nutzungen der Ortsbürger zu gewinnen, sind die Rubriken 80, 81 und 82 in der Weise zu trennen, daß(ohne Aenderung der Ordnungs-Nummern) der Rubrik 80 auf besonderer Zeile etwas eingerückt(wie bei Art. 158) die Worte„und Geldanschlag der Allmenden“, ebenso der Rubrik 81 die Worte„und Geldanschlag des Loosholzes“ und der Rubrik 82 die Worte„und Geldanschlag des Loostorfes“ beigefügt werden. Die Ordnungs⸗Nummern 92 a, b und e fallen aus. 3) Ord.⸗Nr. 98 ist mit„Geldvertheilung unter die Ortsbürger“ zu bezeichnen. 4) Die Ordnungs-Nummern 126 und 148 kommen(ohne Aenderung der Nummern der folgenden Rubriken) in Wegfall. 5) Bei Rubrik 129 sind die Worte„der Armen“ durch das Wort„Hülfsbedürftiger“— mit Rücksicht auf unser Amtsblatt Nr. 13 vom 13. Mai v. J. zu ersetzen. 6) Ord. Nr. 135 erhält die Benennung„Beiträge zum Schullehrer⸗Pensionsfonds“. 7) Bei Ord⸗Nr. 154 ist das baare Betriebskapital getrennt von dem Rechnungs⸗Ueberschusse, über welchen bereits verfügt ist, in der? Weise darzustellen, daß unmittelbar nach dem Worte„Betriebs— kapital“ die Worte„und zwar indisponibler Ueberschuß vorhergehender Jahre“, sowie auf der folgenden Zeile etwas eingerückt die Worte„und baar“ zugesetzt werden. Zu diesem Behuf fällt Ord.⸗Nr. J p. aus. g; 8) Der Ordnungs⸗Nummer 161 ist die Bezeichnung„Beitrag zur Kreiskasse“ zu geben. Dabei machen wir übrigens darauf aufmerksam, daß hier, nach unserem Ausschreiben vom 30. März v. J.,— Ministerial-Amtsblatt Nr. 6— nur der Beitrag zu verausgaben ist, welchen eine Gemeinde zu dem— bei Ord. Nr. I lit. a des Kreiskasfe⸗Voranschlags vorgesehenen Ausschlag auf die sämmtlichen Gemeinden und gemarkungs⸗selbstständigen Districte des Kreises nach deren, die Norm für Vertheilung der Communal⸗ und Gemarkungs⸗Umlagen bildenden Gesammtsteuerkapital zu leisten hat, daß dagegen die Beiträge der Gemeinden zu einzelnen Ausgaben der Kreiskasse, bezüglich deren auf Grund besonderer 9 3 0 bezug gesetzlicher Bestimmungen die Beitragsverhältnisse in anderer Weise normirt sind,— Ord.⸗Nr. 1 lit. b des Kreiskasse-Voranschlags— in derjenigen Klasse, resp. unter derjenigen Rubrik des Gemeindebudgets zu verrechnen sind, wohin die Ausgabe ihrer Natur nach gehört.. 9) Statt„Betriebskapital“ ist bei Ord.-Nr. 172 zu setzen:„Indisponibler Ueberschuß vorher⸗ gehender Jahre“. B. Zu den Beilagen. 1) Beilage 1. a) In der Spalte„Betrag der Schulden“ sind die Worte:„1. Januar“, sowie in der Wiederholung bei den rückständigen Zinsen die Worte:„31. December“ wegzulassen, da diese Uebersicht, nach F. 30 der Instruction für die Aufstellung und Revision der Voranschläge der Ge⸗ meinden vom 2. Mai 1836, die zur Zeit der Berathung des Voranschlags wirklich vorhandenen Schulden ꝛc. enthalten soll. b) Zur Controle für die Ueberträge aus Art. 155, 165 und 166 in Beilage 8 ist in der Wieder⸗ holung bei der 3. Klasse nach lit. d einzuschalten: „dd, Kapitalien, aufgenommen zu den in Art. 4 Nr. 2 u. 3 des Gesetzes vom 3. Mai 1858 bezeichneten Zwecken 5 5 5 N b. e 5 8 5. add. Rückständige Zinsen hiervon bis 5 5 8 b 5. 5. 2) Beilage 2. a) Die Flächenmaße„Morgen“,„Viertel“ und„Klafter“ sind mit Rücksicht auf die neue Maß- und Gewichts-Ordnung nicht vorzudrucken, sondern nach Maßgabe des betreffenden Grund— buchs bis auf Weiteres besonders einzuschreiben. b) In Bezug auf die rückständigen Zinsen und unverzinslichen Forderungen sind die Worte: „31. December“ nicht vorzudrucken. 3) Beilage 3. a) Vor Nr. 5 ist einzuschalten: „Zuschuß zur 3. Klasse aus dem Ueberschuß 1. u. 2. Klasse ab mit. f Verbleibt Ueberschuß 4 und nach dem Soll der Einnahme 3. Klasse ist weiter vorzudrucken: „und Zuschuß nach oben g 0. 5 a 5 b) Der Bescheinigung der Großherzoglichen Bürgermeisterei am Schlusse der Beilage 3 ist folgende Fassung zu geben: 10 U „Für die Richtigkeit des Auszugs aus der von Großherzoglicher Ober⸗Rechnungskammer(dem Rechner) abgeschlossenen Rechnung:“ Je nachdem dieser Uebersicht der Revisions⸗ oder des Rechners Abschluß zu Grunde liegt, sind die Worte:„dem Rechner“ oder„Großherzoglicher Ober⸗Rechnungskammer“ zu durchstreichen. 4) Beilage 4. a) Zunächst sind hier die Aenderungen und Zusätze zu berücksichtigen, welche unter X. 2—9 oben angeordnet worden sind. Sodann ist p) im Abschluß nach Klassen vor der Einnahme 3. Klasse(wie in Beilage 3) folgender Zusatz zu machen: „Ab Zuschuß zur 3. Klasse aus dem Ueberschuß 1. u. 2. Klasse mit Verbleibt Ueberschuß 1 und nach der Einnahme 3. Klasse sind die Worte beizufügen: „und Zuschuß nach oben. 5 5 l a. 3 e) Bei der Vertheilung des Rechnungs Ueberschusses auf die verschiedenen Klassen sind im Abschluß unter 1. a, 2. a und 3. a nach„baar“ die Worte einzuschalten:„einschließlich der Vorlagen i kr.“— ef. Ministerial⸗Amtsblatt Nr. 28 vom 22. Juli 1854 pos. 6 zweiter Absatz. 5) Beilage 5. Hierzu ist sich des Ihnen denmächst zugehenden Formulars zu bedienen. 6) Beilage 6. In der Wiederholung 3. Klasse ist bei lit. g„Maulwurfsfänger“ zu streichen, weil nach neuerer Vorschrift Maulwurfsfänger als gemeinheitliche Diener zu Lasten der Umlagepflichtigen 3. Klasse nicht angenommen werden dürfen. 7) Beilage 7 ist in Bezug auf Art. 161 u. 172 nach dem Voranschlag zu ergänzen resp. zu berichtigen. 8) Beilage 8. a) Nr. 1 ist so zu fassen: „Unter Art. 155, Kapitalzinsen von den, für die im Art. 4 des Gesetzes vom 3. Mai 1858 pos. 2 und 3 bezeichneten Zwecke im Betrage von.. fl. aufgenommenen Kapitalien (Ord.⸗Nr.... der Beilage 19 b) Unter Art. 157(Nr. 3) sind zu verzeichnen: „Kosten der Ortsvorstands⸗, Bezirksraths-, Landtags⸗ und Reichstags-Wahlen, sowie der Visitationen der Gemeinde-Einnehmer“ e) Nr. 5 hat aus Art. 157b die„Aversionalvergütung für Benutzung der Landpost“ aufzunehmen. d) Nr. 6 ist für den Uebertrag aus Artikel 1576, Nr. 7 für die entsprechenden Ausgaben aus Art. 158, Nr. 8 für diejenigen aus Art. 158, Nr. 9 für solche aus Art. 159, Nr. 10 für jene aus Art. 160 und Nr. 11 für Art. 160 a, nach Maßgabe des seitherigen Formulars, bestimmt. e) Auf Nr. 12 ist aus Art. 161 der„Beitrag zur Kreiskasse“ zu übertragen, während ) bei Nr. 13 aus Art. 165 die Zurückzahlung an den oben, unter Ord-⸗Nr. 1, bemerkten Kapi⸗ talien“ und bei Nr. 14 aus Art. 166 die rückständigen Zinsen davon zu verzeichnen sind. g) Nr' 15 ist„für Erbauung von Straßen und Brücken im Ort“, aus Art. 167, vorzusehen. h) Den in Abzug zu bringenden Einnahmen sind unter Nr. 2 noch beizufügen aus Art. 63„Von Baumpflanzungen an Plätzen und Straßen im Ort“, und demnach„Polizeistrafen“ auf Nr. 3 und „Vom Straßenkoth“ auf Nr. 4 mit den vorgedruckten Artikeln zu versetzen. Für die Folge dürfen nur solche Formularien verwendet werden, welche den gegebenen Vorschriften genau entsprechen; andere sind zurückzuweisen. In Bezug auf die Voranschläge für 1872 wollen wir indessen den Gebrauch der bereits nach den früheren Vorschriften gedruckten Formularien in soweit gestatten, als darin die erforderlichen Berichtigungen, ohne Beeinträchtigung der Deutlichkeit, vorgenommen werden können. Indem wir uns vorbehalten, Ihnen demnächst kurzer Hand ein Exemplar des neu redigirten For⸗ mulars mitzutheilen, beauftragen wir Sie, die Ortsvorstände nach Vorstehendem zu bedeuten, und über⸗ lassen Ihnen zugleich, die Drucker, welche sich mit dem Drucke der rubricirten Formularien befassen sachgemäß zu instruiren. b ben Bie ch k oel d. Hallwachs. 5 8 . 3 0 f 9 3 fl N 1 f 0 0 ö 1 14 2 1 ö 0 9 1 1 15 9 —