1 1 3 2. Gießen am 5. Januar 1855. Zu Nr. K. G. 242. Betreffend: Die Bekanntmachung der Großherzoglichen Regierungsblätter, sowie der Amtsblätter. Das Großherzogliche Kreis⸗Amt Gi e ßen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. daß nicht überall von Ihnen der Inhalt der Großherzoglichen hren Gemeinden bekannt gemacht worden ist, so werde Betreff der Einträge bezeichnen, Da ich die Wahrnehmung gemacht habe, Regierungsblätter ordnungsmäßig und rechtzeitig in IJ ich für die Zukunft jedesmal im amtlichen Theile des Anzeigeblatts den deren Bekanntmachung erforderlich ist. Sie haben alsdann unverweilt die öffentliche Bekanntmachung vorschriftsmäßig zu vollziehen und die deßfallsige Bescheinigung im Publications-Register zu bewirken. In ähnlicher Weise ist bezüglich derjenigen Amtsblätter, zu ver bezeichneten Form von mir angeordnet werden wird. Küche d fahren, deren Bekanntmachung in der 8 5 . 8—— 5—— K-—————————*