——— —— KK 14. —— Zu Nr. K. A. G. 5532. Gießen am 5. Juli 1854. Betreffend: Die Stellvertretungs-Assecuranz-Anstalt— hier i die Zurückzahlung der Vertretungssumme für solche Militärpflichtige, welche vor dem 1. April mit Tod abgegangen oder untauglich geworden sind. Das Großherzogliche Kreis ⸗Amt Gießen 0 an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Aus Veranlassung Ausschreibens Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 8. Juni 1854 zu Nr. D. 7376 fordere ich Sie auf, den behufs Abrechnung zwischen der a und Assecuranz⸗ kasse und Zurückzahlung der Vertretungssumme erforderlichen Nachweis des Todes oder Untauglichkeit eines in die Assecuranzkasse Eingekauften, spätestens einige Tage vor dem 1. April an mich einzusenden. Küsch(beer.