5 Zu Nr. R. C. 5419. Gießen den 24. Mai 1849. Betreffend? Den Transport von Großherzogl. Truppen. Die Großherzoglich Hessische Regierungs⸗Commission des Regierungsbezirks Gießen an rr...:— n die Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks. Mi Rücksicht auf die Zusammenziehung der Gr. Truppen hat Gr. Ministerium des Innern in Uebereinstimmung mit Gr. Kriegs-Ministerium uns angewiesen, Ihnen zu eröffnen, daß den Requisitio— nen von Seiten der Militärbehörden zur Stellung von Transportfuhren und Vorspannpferden jederzeit bereitwilligst zu entsprechen ist, und daß die Vergütung für dergleichen Leistungen an die Einzelnen aus der Kriegskasse durch Vermittelung der Gemeindeeinnehmer erfolgen sollen. Indem wir Sie hiervon zu ihrer Nachachtung in Kenntniß setzen, geben wir Ihnen anheim, die Preiße für Transportfuhren und Vorspannpferde, entweder durch Versteigerung oder Handaccord auf Wegstunden möglichst billig einstweilen festzustellen. Kü ch(ex. Pie tsch. 7 * Jaubach un worden ist kräftige J Eigenthun wachen ve einzuschärf Ind Ortsbürge Gesetze, in den S. Geseg not berständige gesammten der Perso „ Diel Lud „und 2 „2 „lnseres „Orcpost Unserer 0 1. f voll in g noch eine 5 9 6