J gehen. schuldur⸗ bewahrte rkunden, Heraus⸗ etwaige —— 4. —— Nr. R. C. 838 Gießen am 24. Januar 1849. Betreffend: Sicherstellüng des Pferdebe darfs für den Fall einer Mobilmachung der Bun⸗ descontingente. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen a n die Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen. Bei Prüfung der neuesten, in obigem Betreff vorgeschriebenermaßen gemachten Vorlagen haben wir wahrgenommen, daß Ihnen zum großen Theile die in Folge Ministerialverfügung getroffenen deßfallsigen Bestimmungen nicht mehr eingedenk sind, und der Geschästsgang hierdurch einen störenden Auffenthalt erleidet. Indem wir Ihnen daher diese Vorschriften einschärfen und zu dem Ende die hierüber vorliegenden Ministerial-Entschließungen vom 8. Juni 1842 und 8. April 1843 nachstehend im Abdrucke folgen lassen, auch ein Schema zur aufzustellenden Uebersicht beifügen, erwarten wir künftig genaue Beachtung derselben. In Verhinderung des Dirigenten: Ecckstein. Zn Nr. D. 9311. Darmstadt am 8. Juni 1842. Betreffend: Wie oben. Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an die Gr. Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und sämmtliche Gr. Kreisräthe. De wir eine möglichst genaue Kenntniß von der Zahl der im Großherzogthum dermalen vorhandenen zum Militärdienst tauglichen Pferde zu erhalten wünschen, so beauftragen wir Sie, die Bürgermeister anzu⸗ weisen, die in den einzelnen Gemeinden vorhandene Pferde, welche zum Militärdienst sich eignen, auszumit⸗ teln, in eine Liste einzutragen und letztere Ihnen vorzulegen.— Es sind 10 nur solche Pferde in die Listen aufzunehmen, welche in einem Alter von 4— 10 Jahren stehen, dabei einen kräftigen Körperbau, eine Größe von 14½ bis 16 ½ Faust Bandmaas,(die Faust zu 4 rhein⸗ ländischen Zollen gerechnet) und keine Hauptfehler haben. 2) In den aufzustellenden Listen ist anzugeben, wie viele der vorhandenen zum Militärdienst tauglichen Pferde vorzugsweise zu Reitpferden und wie viele zu Zugpferden sich eigenen. Wir bemerken in dieser Be⸗ . Ä——2—2—2—————————— —— — 0 ziehung, daß die Größe der Reitpferde zu 14½ bis 16 und der Zugpferde zu 15 bis 16% Faust anzu⸗ nehmen ist. 3) Ausgenommen von der Aufnahme in die Listen sind die Pferde der Mitglieder des Großherzoglichen Hauses, die Militärdienstpferde, die Dienstpferde der Civilbeamten und die Pferde der Posthalter. 4) Bei Ausmittelung und Ausscheidung der Pferde haben die Bürgermeister ein oder einige pferdever— ständige Mitglieder der Gemeinde, wozu vorzugsweise Solche sich eigenen, welche bei Truppen zu Pferde gedient haben, zuzuziehen. An denjenigen Orten, wo Kreisthierärzte ihren Wohnsitz haben, Ae auch diese als Pferdeverständige den Bürgermeistern assistiren. Aus den Ortslisten haben die Kreisräthe und Landräthe Saucen nach dem anliegenden For— mular aufzustellen und sind solche uns demnächst, nebst den Ortslisten, vorzulegen du Thil. v Stein. Zu Nr. D. 5,903. Darmstadt am 8. April 1843. Betreffend: Wie oben. Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz a n die Großh. Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und sämmtliche Großh. Kreisräthe. Unter Bezug auf unser Ausschreiben vom 8. Juni 1842, zu Nr. D. 934, beauftragen wir Sie, zu veranlassen, daß künftig alle zwei Jahre und zwar zu der Zeit, wo die Aufnahmen des Viehstandes ge— schehen(Monat Juli), die in den einzelnen Gemeinden vorhandenen, zum Militärdienst sich eignenden Pferde, ganz nach den in dem oben erwähnten Ausschreiben enthaltenen Bestimmungen, aufgenommen wer⸗ den.— Die erste Aufnahme findet im Monat Juli 1844 statt.— Die Haupt⸗Uebersichten, nach dem vor— liegenden Formular, sind gleichzeitig mit den Viehstandstabellen, jedoch mit besonderen Berichten uns vor— zulegen und denselben die Ortslisten beizuschließen. du Thil. Rieffel. ulebersicht der in den Kreise(Landrathsbezirkt)) vorhandenen zum Militärdienst tauglichen Pferde. —.ñrĩ TT.—:v—.-Fꝙ—......— Zahl der vorhan⸗ 0 Gesammt⸗ Ord. 5 10 Pferde; zahl der zum Namen der Gemeinden.] tauglich als: Militärdienst Bemerkungen. Reit⸗ Zug⸗ tauglichen Pferde Pferde Pferde. St. St. Re vorst ihre Ver)