21. —— Zu Nr. R. C. 9300. Gießen am 26. September 1849. Betreffend: Die Verpflichtung der Orts vorstandspersonen, insbesondere der Beigeordneten und Gemein- deräthe. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an die Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks. Von Gr. Ministerium ist gestattet worden, daß die Verpflichtung der Beigeordneten und Gemeinde⸗ rathsmitglieder nach unserm Gutfinden, durch die Gr. Bürgermeister stattfinden könne. Zur Ersparung von Zeit und Kosten werden wir nun öfters in dem Falle sein, diese Bestimmung ein— treten zu lassen, und wollen wir Ihnen bei Empfang unserer desfallsigen Aufträge, die Anwendung des nach⸗ stehend abgedruckten Protokoll⸗Formulars*) empfehlen. b Die Verpflichtungsprotocolle sind stets alsbald zu unseren Acten einzusenden. Küchler. v. Willich, Pietsch. 1) Vorräthig bei G. D. Brühl J. in Gießen. Geschehen am ten 18 In Befolgung des Auftrags Großh. Regierungs⸗ Commission des Regierungsbezirks Gießen vom ten 18 zu Nr. R. C. im Betreff der Verpflichtung de(Beigeordneten N.)(der Gemeinderathsmitglieder N. N.) wurde zu dieser Handlung auf heute Termin anbe⸗ raumt und sofort in Gegenwart des Gesammt-Orts⸗ vorstandes die Beeidigung d vorhin Genannten auf nachfolgende Eidesformel vorgenommen: Ich schwöre „das mir anvertraute Amt eines 7 dahier mit „Treue, Eifer und Gewissenhaftigkeit zu verwal⸗ „ten, und die mir als solchem obliegenden Ver— „waltungs- und gerichtlichen Geschäfte mit aller „Unpartheilichkeit und Pünktlichkeit zu vollziehen“ so wahr mir Gott helfe.“ Worüber Protokoll, welches von den Verpflichteten und mir, dem Bürgermeister, unterschrieben worden. Zur Beglaubigung 1 Der Bürgermeister Beschluß. Das vorstehende Protokoll ist Gr. Regierungs⸗ Commission vorzulegen. Der Bürgermeister Zu Re Gef Arbe Folg Arbe vorla hörde lige werd, zur Spe Just erw statt der