n Wohn⸗ sel haben, angeschafft er Bestim⸗ h im Be⸗ tt am 1. schen Reli⸗ Rabbinen zettel, fügt Sortenzettel sraelitischen his zum 1. der Gt. des sum⸗ gelder vor. 2 Kasse mit hͤrden frei ligen G. burg. 24. ——— Nr. R. C. 4286. und 4287. a Gießen am 15. December 1848. Betreffend: Die uebertragung verschiedener Verwaltungs⸗ Geschäfte an die Gr. Bürgermeister. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen a n sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Bezirks. In obigem Betreffe bemerken wir Ihnen nachträglich zu unserem Ausschreiben im Amtsblatt Nr. 7. vom 22. September l. J., daß Ihnen außer den dort verzeichneten Geschäften weiter noch folgende zur selbstständigen Behandlung überlassen worden sind. 1) die Ausfertigung der Heimathscheine(Amtsblatt Nr. 22 vom 18. v. Mts) 2) Erlaubnißertheilung an beurlaubte Soldaten, welche sich über 4 Nächte von dem Orte, wohin sie beurlaubt sind, entfernen wollen, wenn der Ort, wohin sich der Beurlaubte begeben will, entweder innerhalb des Regierungsbezirks liegt, oder nicht über 15 Stunden von dem Orte, wohin sein Urlaubspaß lautet, ent⸗ fernt ist.(s. M.⸗Ausschr. vom 29. Nov. l. J., 3) die Ertheilung der definitiven Ausgabsdecretur, ohne Einholung der Genehmigung und Crediter⸗ heilung, bezüglich der Nachlässe von Localumlagen, welche auf erfolgte Steuer⸗Nachlässe sich gründen, sobald Ihnen die deßfallsige Berechnung durch die Gr. Steuer-Commissäre zugehen wird.((lt. M.⸗Ausschreiben vom 27. v. M.) Kü chele Hallwachs. *—„— S=—— 3 2 2— 2— 2 8 ———— 2 2= 2—— S A 5 S 2— 2= 2 8 55 8 — S 8 1 i 5——— * 1 2 U * 9 5 4 1 . 1 1 0 1 ö