1. igen M. 8 des. 4 ee Nr. R. C. 770. Gießen am 6. September 1848. Betreffend: Die Audienztage. 8 2 Die Großherzoglich Hessische 3 Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen 22 22 an 2 8 die Gr. Hess. Bürgermeister des Regierungsbezirks. 92* 8 19 J B e f ö N 5 5 Indem wir Sie auf die nachstehende öffentliche Nachricht vom heutigen verweisen, sinnen wir Ihnen 11 an, für die möglichste Verbreitung derselben mitzuwirken. Zugleich sprechen wir die Erwartung aus, daß Sie sich angelegen sein lassen werden, die Gesuche Ihrer Gemeinde-Angehörigen so viel nur immer thun— 8 10 lich, berichtlich bei uns vorzutragen. Sie werden sich dadurch das Verdienst erwerben, Ihre Mitbuͤrger vor unnöthigen Reisen und dem damit verbundenen Geldaufwand und Zeitverlust zu bewahren. 9 K ünch elle er. ö 8 22 ö Oeffentliche Nachricht. 4 Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß wir unsere Audienztage auf Dienstag und 4 Mittwoch festgesetzt haben. Obwohl wir in dringenden Fällen jederzeit bereit sein werden, den Be— zirksangehörigen unsere Dienste zu widmen, so dürfen wir auf der anderen Seite die Ruͤcksicht von den— 20 selben erwarten, daß sie nicht ohne Noth durch persönliches Anrufen an anderen als den Audienztagen uns in Erledigung unserer übrigen Berufsarbeiten stören. Gießen, den 6. Septbr. 1848.. 1 Die Großherzogl. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen. 1 ü ch fn dt. Hallwachs. 1 0 U 2 2. 5 Nr. R. C. 767. Gießen am 7. September 1848. Betreffend: Die Versehung der Geschäfte der Bezirks⸗Schul⸗ Commissionen überhaupt und insbesondere in den 12 1 Bezirken der ehemaligen standesherrlichen Con- sistorien. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen bringt hiermit unter Bezugnahme auf die in dem Regierungsblatt Nr. 46 in obigem Betreffe enthal— tene höchste Bekanntmachung vom 2. d. M. zur öffentlichen Kenntniß: P.———— daß die den ehemaligen Kreisräthen als Mitgliedern der Bezirksschulcommissionen übertragenen Amtsverrichtungen 1) in den Schulgemeinden des vormaligen Kreises Gießen von dem Gr. Regierungs⸗Rath Eckstein, 9 5. 4 2) in den übrigen Schulgemeinden des Regierungsbezirks aber von dem Gr. Regierungs⸗Rath von Willich übernommen worden sind.“ l 8. In Verhinderungsfällen werden sich dieselben gegenseitig vertreten. Küchler. v. Willich. Eckstein. vdt. Hallwachs. 3. — + ́æ u— Zu Nr. R. C. 717. Gießen am 9. September 1848. Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes vom 16 März 1848, die Freiheit der Presse betreffend, insbesondere die Errichtung von Buchhandlungen, Buchdrucke⸗ reien, Lithographien, Leih- und Lesebibliotheken. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen a n sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks. Das im Abdruck nachstehende Ausschreiben Großherzogl. Ministeriums des Innern theilen wir Ihnen zur Nachricht mit e e e 23. Zu Nr. D. N Darmstadt, am 30. August. 1848. Betreffend: wie oben. Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern die sämmtlichen Großherzoglichen Regierungs⸗Commissionen. Nach 8. 1. der Verordnung vom 1. December 1827, die Ausführung des Gewerbsteuergesetzes vom 16. Juni 1827 betreffend ist zur Errichtung einer Bu chhandlung, Buchdruckerei oder Lithogra— phie, oder einer Leih- und Lesebibliothek, bevor zur Ausübung dieser Gewerbe ein Patent ertheilt werden kann, die Erlaubniß der höheren Administrativbehoͤrde einzuholen. Diese Beschränkung, welche auf rein politischen Gründen beruhte, ist durch die Freigebung der Presse in Folge des Gesetzes vom 16. März laufenden Jahrs weggefallen, und es bedarf deßhalb zur Ausübung dieser Gewerbe einer solchen vor— gängigen Erlaubniß nicht mehr. Indem wir Ihnen dieses zur Nachachtung eröffnen, bemerken wir Ihnen zugleich, daß auch den be— treffenden Finanzbehörden hiervon Nachricht gegeben werden wird. Jaup. v. Lehmann.