21. — Zu Nr. K. G. 13134. Gießen am 19. October 1846. Betreffend: Die Auswanderung von Soldaten mit ihren Familien. Der Großherzoglich Hessische rat h des Kreises Gießen an sämmtliche Gr. Bür germeister des Kreises. Nachstehend theile ich Ihnen einen Abdruck des von Gr. Ministerium des Innern und der Justiz in obigem Betreffe unterm 10. l. M. erlassenen Ausschreibens, wonach Sie die Abreise von Soldaten zum Behufe der Auswanderung nur auf Vorzeigung der von ihren Commandeuren erhal⸗ tenen Abschiede zugeben dürfen, zur genauen Beachtung mit. 8 Prinz. 28. Zu Nr. D. 16,769. Darmstadt am 10. October 1846 Betreffend: Wie oben. Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und an sämmtliche Großherzogl. Kreisräthe. Soldaten, welche mit ihrer Familie auswandern wollen, wird in der Regel, wenn diesem Vorhaben kein besonderes Hinderniß entgegensteht, von dem betreffenden Regiments⸗ oder Corps⸗Commando, nach er⸗ haltener Weisung von Großherzoglichem Kriegs-Ministerium, der Abschied aus dem Militärdienste ertheilt, so⸗ bald sie nachweisen, daß ihren Eltern die Entlassung aus dem Großherzoglichen Unterthanenverbande ertheilt gen haben, ohne worden ist. In neuerer Zeit ist nun der Fall vorgekommen, daß Soldaten, hinsichlich, welcher auf gleiche Weise verfügt und welche davon benachrichtigt worden waren, theils ohne jene Nachweisung, theils nach Vor⸗ zeigung der ihren Eltern ertheilten Entlassungsurkunde die Reise angetreten und ihre Auswanderung vollzo⸗ daß sie vorher ihre Montirungs⸗ und Armaturstücke vollständig abgeliefert und ihre Abschiede in Empfang genommen hatten. Um ähnliche Fälle, in welchen sich die betreffenden Individuen des Ver⸗ brechens der Desertion schuldig machen, für die Zukunft zu verhüten, ertheilen wir Ihnen den Auftrag, die Großherzoglichen Bürgermeister strenge anzuweisen, resp. durch die Großherzoglichen Landräthe anweisen zu lassen, die Abreise von Soldaten zum Behufe der Auswanderung nicht eher zuzugeben, als bis ihnen dieselben die von ihren Commandeuren erhaltenen Abschiede vorgezeigt haben. d u F h. v. Lehmann.