15. Zu Nr. K. G. 3264. Betreffend: Instruction für Wärter von Wässerungswiesen⸗ Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großh. Buͤrgermeister des Kreises. Gießen am 2. März 1844. In der Beilage erhalten Sie ein Exemplar der in den Nummern 6 und 8. der diesjaͤhri⸗ gen landwirthschaftlichen Zeitschrift aufgenommenen und daraus besonders abgedruckten„Belehrung für Wärter von Wässerungswiesen“ mit der Empfehlung, die darin enthaltenen Regeln für die Pflege der Wiesen, soweit solche auf die Wiesendistriete der verschiedenen Gemarkungen Anwendung finden können, allgemein in Ausführung bringen zu lassen, insbesondere die angestellten Wiesenwärter dar⸗ nach zu instruiren und ihnen entweder die Anlage selbst oder Abschrift davon zu ihrer Nachachtung zu behändigen. Bei Entwerfung von Instructionen für die Wiesenwärter hat der Inhalt derselben zur Norm zu dienen. Prinz. be m le