Oberheffisches Intelligenz⸗ und Rreis-Blat 5. Freitag den 29. Januar 1841. Die für das dahier in feder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; 85 1 e Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. E räthltehe ee, e eee Zu Nr. K. G. 833. Gießen am 25. Januar 1841. Betreffend: die Anne Margarethe Kurz von Nauborn. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Ge ß en 5* an die Großherzoglichen Buürgermeister dieses Kreises.“ 0 6 Die nachstehend signalisirte Rubrikatin, ein dem Landstreicherleben ergebenes Maͤd— chen, hat sich nach einer Benachrichtigung der Fuͤrstl. Regierung zu Braunfels, neuerdings aus ihrer Heimath entfernt und treibt sich in der Umgegend bettelnd und vagabundirend umher. Ich beauftrage Sie daher, auf dieselbe ein genaues Augenmerk richten und sie im Betretungsfalle arretiren und hierher einliefern zu lassen. K. Chr. Knorr. Signalement der Anne Margarethe Kurz von Nauborn. Religion: evangelisch. Mund: klein. Groͤße: 3“ 2“ preuß. Maas. Kinn: rund. 1 Haare: blond. f Gesichtsbildung: rund. Stirne; rund. Gesichtsfarbe: gesund. 1 Augenbraunen: blond. Statur: gesetzt. Augen: grau. Besondere Kennzeichen: die Haare ab— Nase: stumpf.] N geschnitten. Zu Nr. K. G. 538. Gießen am 21. Januar 1841. Betas end: die Beitreibung der Domanialgefälle. Der Großherzoglich Hessische b Kreisrat h des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach einem erhaltenen Schreiben Großh. Oberfinanz-Kammer II. Section, werden die in rubricirtem Betreff erlassenen und in dem Regierungsblatte erschienenen Verordnungen vom 7. September 1832 und 8. Maͤrz 1834 in neuerer Zeit nicht mehr überall gehoͤrig be— achtet, und es hat deßhalb genannte Behoͤrde das Ersuchen erlassen, nicht nur den Inhalt dieser Verordnungen, sondern auch insbesondere die Bestimmung, wornach Domainenboten ꝛc. bei Strafe der Dienstentlassung kein Geld einnehmen sollen, und diejenigen, welche an solche zahlen, von ihrer Schuld nicht befreit werden— erneuert zur oͤffentlichen Kenntniß bringen zu lassen.— Ich beauftrage Sie deßhalb, gedachte Verordnungen in allen ihren Theilen bei versam⸗ 1 melter Gemeinde ordnungsmaͤßig zur Kenntniß zu bringen, und daß dieses geschehen, binnen 13 Tagen berichtlich anzuzeigen. K. Chr. Knorr. 17—— Bekanntmachungen. Zu vermiethen. Edictalla dung. f Gasthaus Verpachtung. 46) Ludwig Klingelböfer und dessen nun 14) Der Unterzeichnete ist Willens, das verstorbene Ehefrau, Anne Catharine, geborne Sell zu Wehrda, haben laut gerichtlichem Güter Anschlags-Contract unter dem 21. April 1817. sich verpflichtet, an jedes der letzten fünf Geschwi— ster 150 fl., beziehungsweise 20 fl. fur eine Kuh herauszubezahlen Der Gutsubernehmer hat nun erklärt, daß er die Erbgeldsforderung bezahlt, von seinem jedoch seit 12 Jahren abwesenden Schwager An⸗ dreas Sell indessen nur Privatquittung aufgelegt, und um Löschung der deßhalbigen Hypothek gebeten. Der genannte Andreas Sell wird daher, da dessen Aufenthaltsort unbekannt, hiermit öu⸗ fentlich aufgefordert, seine Ansprüche wegen der obigen Herausgift so gewiß bis zum Termin Freitag den 19. März d. J., Morgens 9 Uhr, vor unterzeichnetem Gericht anzumelden und zu begründen, als sonst die Löschung der fraglichen Hypothek bewirkt werden wird. Marburg den 19. Januar 1841. Kurfürstlich Hess. Landgericht. Hille. vt. Schmidt. Versteigerungen. 15) Montag den 2. Febr d. I, Vormit⸗ tags 9 Uhr, soll die Lieferung der Besoldungs⸗ Frucht für die städtischen Diener auf das Jahr 1841, an den Wenigstfordernden nochmals ver⸗ steigert werden. Die Frucht besteht in 71 Maltern Korn und 1 Malter Waizen. Gießen den 25. Januar 1841. Der Großherzogl. Buͤrgermeister Scheiße de 16) Das Umpflastern der Straßenrinnen in der Hintergasse, veranschlagt zu 72 fl., soll Dienstag den 2. Februar d. J., Morgens 9 Uhr, an den Wenigstfordernden vergeben werden. Gießen den 28. Januar 1841. Der Großherzogl. Bürgermeister Schneider. ihm eigenthümlich zustehende Gasthaus zum goldnen Löwen dahier, von Petritag d. J. an, auf 15 Jahre, mit oder ohne Withschaftsmobiliar, zu verpachten. Die Lage desselben auf dem Marktplatz, ge⸗ genüber der Post, dem belebtesten Theile der sehr frequenten, auch mit einer Garnison und Gerichtssitz verseheuen Stadt, welche durch drei Hauptstraßen: von Elberfeld, Cassel und Hersfeld ꝛc führen, macht es zu einer Gastwirthschaft sehr geeignet, womit sich vortheilhaft eine Fuhrmanns— Wirthschaft verbinden läßt. Dieses Etablissement bietet einem geschaftsge— wandten Manne einen schönen und sicheren Erwerb. Sowohl das Wohngebäude, wie auch die sonstigen Gebäulichkeiten, als: Stallung, Scheuer, Heuböden ꝛc. sind sehr geräumig und von einem circa 4 Morgen haltenden, zur Hofraithe gehö⸗ rigen Garten begrenzt. Eintretenden Falls wird diese Localität, un⸗ ter sehr vortheilhaften Zahlungsbedingungen, auch käuflich abgegeben. Butzbach im Jannar 1841. Za hen, Großh. Bürgermeister. 11) Wirthschaftsverpachtung. Meine, unmittelbar an dem Scheidepunkt der beiden Straßen von Gießen nach Hungen und Grünberg, neu errichtete Wirthschaft wün⸗ sche ich zu verpachten. Auch können die Näume zur Betreibung einer ansehnlichen Oekonomie, auf Verlangen, mit in Pacht gegeben werden. Dazu Lusttragende wollen sich persönlich an mich wenden. Gießen den 11. Januar 1841. Daniel Stamm. 16) Es werden mehrere Dienstmädchen, so— wohl in die Küche, als zur Viehwartung, zu miethen gesucht durch Mari a Bärr n, Verdingerin, Neichensand Lit. C. M. 96. Druck und Verlag der G. D. Brühl' schen Buch- und Steindruckerei in Gießen.