atzen chte ofür die teins in ab bürgt. Mit den weißes, es Licht sie nach al abge⸗ iger an⸗ bedeuten egen die rfinders seln mit d nebst ßen. 2 0 Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt 2 5 8 2 e C 1 2 35. Freitag den 27. August 5 1841. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; n Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. —— r 2. 9 RKreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 8116. Gießen am 25. August 1841. Betreffend: Die Visitation der Geschäfts- und Casseführung der Gemeinde⸗ a Eingehmer, Kirchen- und Stiftungs-Rechner, durch die Großh. Kreisräthe und Landräthe, oder deren Beauftragte und das hierbei einzuhaltende Verfahren. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzogl. Kirchen vorstaͤnde des Kreises Gießen. In dem Kreise Gießen hat bisher die Einrichtung bestanden, daß die Cassefuͤhrung und uberhaupt die Verwaltung der Kirchen- und Stiftungs-Rechner, von Zeit zu Zeit durch mich, oder meine Beauftragten in außerordentlicher Weise, untersucht worden ist. Diese Visitationen sollen nach einer von hoͤchsten Orten ergangenen Anordnung fortbestehen, es sollen aber auch im Interesse der Verwaltung so oft, als moͤglich und thunlich, einfache, sich auf Untersuchung des Cassebestands und Vergleichung desselben mit dem Tagebuch erstreckende Visitationen, durch die vorsitzenden Mitglieder der Kirchenvorstaͤnde vorgenommen werden. 5 Zum Behufe der Herbeifuͤhrung einer sehr wünschenswerthen moͤglichsten Gleichfoͤrmigkeit in Beziehung auf das Verfahren, bei diesen einfachen, von den vorsitzenden Mitgliedern der Kirchenvorstaͤnde vorzunehmenden Visitationen soll sich des nachstehend abgedruckten Protocoll— Formulars bedient werden. Sie werden diese Anordnungen zur Vollziehung bringen, und uͤber die Ergebnisse dieser einfachen Visitationen, unter Anschluß des Protocolls, berichtliche Vorlage machen. K hr a d Formula r. Protocol l über den Ka ssse st u ß bei dem Rechner von de zu im Geschehen, am ten i 184 Um die Dienstkasse des Rechners von de rücksichtlich ihrer Uebereinstimmung mit seinen Aufzeichnungen zu untersuchen, forderte der unterschriebene .—————— r ³· 5 Add Buͤrgermeister sogleich bei seinem Erscheinen in der Wohnung des vorgenannten Rechners den⸗ selben auf, ihm das allgemeine Tagebuch und das gesammte baare Geld vorzulegen, welches er von Dienstes wegen zu erheben, daher in dieses Tagebuch aufzunehmen hatte. Es wurde diesem Verlangen entsprochen, unmittelbar unter dem letzten Eintrage, Seite„in dem allgemeinen Tagebuch von dem Buͤrgermeister sein Namenszeichen bei— gesetzt, hierauf der baare Bestand, welcher von dem Rechner in aufbewahrt war, aufgezaͤhlt, und gefunden in: Zu fame: fl. kr. mit Buchstaben geschrieben: Der Bürgermeister: Der Rechner: Es wurde sofort das allgemeine Tagebuch, Seite abgeschlossen, und hierbei ergab sich: Die Fingem fl. r. ff l. kr. folglich als Vorratkhh. l. kx verglichen mit dem wirklich borhündenen Bestande von fl. kr. erscheint in der Kasse ein von fl. kr. Der Rechner, uber diese Abweichung vernommen, erklaͤrte: Geschlossen, wie oben steht, am ten 184 Der Bürgermeister: 5 Der Neehner: Das Kreisblatt, worin diese Anordnung erscheint, haben die Gr. Bürgermeister den Kir chenvorstaͤnden zur Einsicht vorzulegen. K. Chr. Knorr. Steckbrief. ——⅛ lag, Alle Polizei- und Gerichtsbehoͤrden werden hierdurch ersucht, den nachstehend signalisirten u bes Valentin Joseph Schneider aus Hoͤlzerschuhhof im Kurhessischen, welcher wegen Toͤd— tung eines Forstschuͤtzen zu lebenslanglicher Eisenstrafe verurtheilt worden und sich in der Nacht vom 21. auf den 22. l. M. aus dem Gefaͤngnisse zu Fulda auf gewaltsame Weise befreit hat, im Betretungsfalle zu verhaften und an den Unterzeichneten durch sichere Eskorte abzuliefern. Gießen den 24. August 1841. b 5 Der Großh. Hess. Provinzial-Commissair der Provinz Oberhessen, auch Kreisrath des Kreises Gießen ar. 5 N Zam lee he nne* J Alter: 24 Jahr, Bart: blond, Groͤße: 5“ 6“ kurh. Maas, Gesichtsfarbe: bleich, Haare: blond, Gesicht: laͤnglich, Augenbraunen: blond, Statur: schlank, b ch Zaͤhne: gut, Dialect: fuldaisch. Kinn: breit, Besondere Kennzeichen: der Zeigefinger der linken Hand ist etwas vorwaͤrts 788er und hat eine Schnittnarbe. —— Zu Nr. K. G. 7197. Grünberg am 19. August 1841. Betreffend: Die Grundbuchsauszüge. N 1 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤnberg an sämmtliche Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Ich setze Sie davon in Kenntniß, daß von dem Zeitpunkte an, wo das Grundbuch einer Gemeinde gerichtlich legalisirt worden ist, Statt der seitherigen, durch die Gr. Steuercommissaͤre auszufertigenden, Flurbuchsauszuge, Grundbuchsauszuge von den Gr. Buͤrgermeistern auszu— fertigen, und daß Formularien hierzu auf meinem Bureau zu bekommen sind. In Verhinderung Gr. Kreisraths L. Fuhr, Kreissecretaͤr. — 2— ee e eee eee eee . e Zu Nr. K. G. 7853. Gruͤnberg am 19. August 1841. Betreffend: J. U. S. gegen Carl Hertel in Laubach wegen Holzdiebstahls zum Nachtheil des Kammerdieners Hildebrand. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. . Glaser Carl Hertel von Laubach steht bei dahiesigem Landgericht wegen rubr. Diebstahls in Untersuchung, hat sich jedoch derselben durch Entfernthalten von Haus entzogen. — en Ki 3 — r————— 0 00 ccc — ——— Ich gebe Ihnen auf, genannten Hertel, liefern zu lassen. wo Sie ihn betreten, arretiren und anher ein— In Verhinderung Gr. Kreisraths C. Fuhr, Kreissecretaͤr. ——— Bekanntmachungen. Edictalladungen. 187) Heinrich Steins Wittwe Erben von Harbach haben nachfolgendes Erblehn des Großh. Hess. Fiskus, nämlich: 1414 Klftr. ein Wohnhaus mit Scheuer, 2 Staͤllen, 1 Mahlwerk mit Gang; 14, 3734 Klftr. Garten bei der Mühle; 140 964 Klftr. daselbst; 131 1772 Klftr. im Junkernhabel; 625 1327 Klftr. am Habergarten; 1816 1110 Klftr. Wiese in der Mühlwiese; sodann nachfolgende Eigenthumsgrundstücke, 3 7 2 als: 27 142 1 9 45 6 45 1793 Klftr. am Queckbörner Wald, an K. Loth; 94 Klftr. das. an Joh. Gg. Münch Ar; 2544 Klftr. am Weißacker; 1334 Klftr. Acker am wüsten Mühlberg; 143 3274 Klftr. Acker das.; 18 2593 Klftr. Wiese in den Muͤhlwiesen; 625 465 Klftr. Acker am Habergarten; 18245 3795 Klftr. Acker dase; 41 9995 Klftr. Acker in und bei den Mühl⸗ 1** wiesen; 99 1% 1 11234 Klftr. Acker am wüsten Mühlberg, verkauft, vermögen aber nicht, ihr Eigenthums— recht daran urkundlich nachzuweisen. Auf Antrag werden daher alle diejenigen, welche auf die vor— bezeichneten Immobilien Ansprüche machen können, mit Ausnahme des Großh. Hess. Fiskus, mit welchem sich wegen des Erblehns verständigt wurde, aufgefordert, jene Ansprüche sogewiß binnen 2 Monaten a dato dahier anzuzeigen und zu be⸗ gründen, gegenfalls die desfallsigen Kaufabschlüsse richterlich bestätigt werden. Grünberg den 19. August 1841. Großh. Hess. Landgericht das. In Verhinderung des Landrichters. Nay ß, Assessor. 188) Eine von Caspar Schuch und dessen Ehefrau, geb. Paul zu Tann am 26. Juli 1815 der Elisabethe Zülch von Allmers⸗ hausen, über ein Darlehn von 100 Thalern ausgestellte Schuld- und Pfandverschreibung ist angeblich verloren gegangen, über die Rückzah⸗ lung des Darlehns auch eine von der Gläubi— gerin unterzeichnete Privatquittung vorgezeigt worden. Auf den Antrag der Schuldner werden die etwaigen Besitzer gedachter Pfandurkunde, so wie die bescheinigtermaßen nach Nordamerika aus⸗ gewanderte und unbekannt wo sich aufhaltende Darleiherin hierdurch aufgefordert, binnen 6 Wo— chen und längstens in dem auf den 2 9. September d. J., vor das unterzeichnete Gericht anbestimmten Ter— mine, die fragliche Pfandurkunde zu produciren und ihre Rechte daraus geltend zu machen, als sonst, unter Ausschließung ihrer damit, die Ur⸗ kunde für erloschen erklärt werden wird. Hersfeld am 13. August 1841. Kurfürstlich Hess. Landgericht. Be ch k. 85 vdt. Schraub. Besondere Bekanntmachung. 190) Erstreckung der Frist zur Offenlegung des Grundbuchs der Gemarkung Watzenborn, Steinberg und Ober— steinberg. Die in der Bekanntmachung vom 11. Mai 1840(eonf. Großh. Hess. Zeitung 0 154, 209, 278) zur Offenlegung und Berichtigung der Grund⸗ bücher der Gemarkungen Watzenborn, Steinberg und Obersteinberg bestimmte Frist wird auf den Antrag des Ortsvorstandes dieser Gemeinden nach Maasgabe des Gesetzes vom 12. Januar l. J. auf 3 Monate erstreckt und dieses mit dem An⸗ fuͤgen öffentlich bekannt gemacht, daß diese Frist mit dem 20. November l. J. abläuft, und daß alsdann alle in der oben erwähnten Bekanntma— chung angedrohten Nachtheile unwiderruflich ein— treten. Gießen den 46. August 1841. Großh. Hess. Landgericht das. Pil doch. Zu vermiethen. 189) 9000 fl. können aus der Kirchenkasse zu Felda am Ende d. IJ. ausgeliehen werden. Interessenten können sich deshalb bis zum 1. No⸗ vember hierher oder an den Rechner der Kirche wenden. Felda am 21. August 1841. Für den Kirchenvorstand das. Fu her, Pfarrer. Druck und Verlag der G. D. Brühl' schen Buch- und Steindruckerei in Gießen. + ——ů—