schenberg Loh, berkaufen. Nai d. J. Aden und meter cher. Ganzen genügende o ist zu Armen 41. chner e b. Juli d. J. gerichtliche 41. irechler es. N en be⸗ als Aus/ ungen zu 1 d. Bl. st zu ber- er d. Bl. er. I Gitßen) ung · ʒetber. 2 U. Oberhessisches * 50* Intelligenz- und Kreis-Blatt 21. Freitag den 2 1. Mai 5 1841 2 . Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später f N Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 4897. Grünberg am 17. Mai 1841. 2 Betreffend: Gelddiebstahl mittelst Einbruchs zu Nidda Der Großherzoglich Hessische N Kreisrath des Kreises Grun ber an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach Benachrichtigung des Gr. Kreisraths zu Nidda, sind in der Nacht vom 13. auf den 14. d. M. mittelst gefaͤhrlichen Einbruchs und Erbrechung einer eisernen Kiste die unten näher beschriebenen Geldstuͤcke daselbst entwendet worden. Da dieselben durchgehends in etwas selteneren, wenigstens nicht gewohnlichen Kronen und Conventionsthalern, und einem ganz alten Geldstuͤckchen und mehreren ebenwohl nicht haͤufig vorkommenden kleineren Silbermuͤnzen bestan— den; so werden Sie genau daruber wachen, wenn solche ausgegeben oder verwechselt werden, und bei sich ergebenden Spuren sogleich Anzeige anher machen. n dri e x. Beschreibung der Geldstuͤcke. 1) Ein altes Goldstuͤck, etwa 4 bis 5 fl. werth, das Gepraͤge ist sehr verwischt, und so⸗ viel sich erinnert werden kann, ein Marienbildchen darauf und einige große Buchstaben a zu erkennen. 2) Mehrere Frankfurter Thalerstuͤcke, die dort vor geraumer Zeit aus besonderer Veran⸗ lassung geschlagen wurden, und mit dem Stadt Frankfurter Wappen versehen sind. 3 Mehrere Kronen und Conventionsthaler soviel sich erinnert werden kann mit Oeste⸗ reichischen, Baierischen, Wurtemberger, Badenser und Großh. Hessischen Gepraͤgen, saͤmmtlich von etwas seltenerem, groͤßtentheils wohl erhaltenen Aeußern. 4) Ein oder mehrere Conventionsthaler mit dem Marienbilde versehen. 5) Verschiedene geringere Silberstuͤcke, die nicht naͤher angegeben werden koͤnnen. Es koͤnnen zusammen etliche zwanzig Geldstuͤcke gewesen sein und der Werth davon vier⸗ zig bis fuͤnfzig Gulden betragen. N — Zu Nr. B. S. C. 34. Grünbergeam 30. Marz 1841. Betreffend: Die Entwerfung der Lehrplane für die Schulen des Kreises Grünberg. 9 Die Großherzoglich Hessische Bezirks-⸗Schulkommission des Kreises Grünberg an saͤmmtliche Ortsschulvorstaͤnde des Kreises. Wenn wir auch die schon oͤfters beantragte Entwerfung eines allgemeinen und staͤndigen Lehrplans fuͤr saͤmmtliche Schulen des Kreises fuͤr um so zweckwidriger halten, als wegen des verschiedenen Culturzustandes der Schulen und der ungleichen Befaͤhigung ihrer Lehrer schon die Zahl der Unterrichtsgegenstaͤnde nicht uͤberall dieselbe und auch der jetzige Standpunkt der einzelnen Schulen nicht bleibend ist; so haben wir doch die Ueberzeugung gewonnen, daß auch eine zu haͤufige Aboͤnderung und Erneuerung der Lehrplane nicht nur unnuͤtz sei, sondern unter Umstaͤnden selbst stoͤrend auf das Schulwesen einwirken koͤnne. Wir haben deßhalb beschlossen, die kuͤnftig uns vorzulegenden Lehrplane auf einen Zeit⸗ raum von zwei Jahren zu genehmigen, es Ihnen, den Schulvorstaͤnden, überlassend, in solchen Faͤllen, wo eine fruͤhere Abaͤnderung des Lehrplans wuͤnschenswerth erscheint, bei uns desfall⸗ sige Antraͤge zu stellen. Indem wir Sie zu dem Ende beauftragen, die Ihnen untergebenen Lehrer anzuweisen, solche Lehrplaͤne sowohl fuͤr den in der Winter- als auch fuͤr den in der Sommerschule zu ertheilenden Unterricht ohne Verzug zu entwerfen und uns dieselben nach vorheriger Pruͤfung laͤngstens bis zum 20. Mai vorzulegen, machen wir Sie nicht nur wie⸗ derholt auf unsere desfallsigen Bestimmungen vom 9. April 1839 aufmerksam, sondern fuͤgen auch noch zur Befoͤrderung einer wuͤnschenswerthen Gleichfoͤrmigkeit folgende Vorschriften an, welche bei der Entwerfung der Lehrplane zu beobachten sind: f ) Was die Zahl der Lehrstunden betrifft, so sind a) fuͤr den Unterricht in der Winter⸗ schule taͤglich wenigstens 5% Stunden und zwar 3% fuͤr die erste Klasse und 2 fur die Elementarklasse und b) für den Unterricht in der Sommerschule taͤglich wenigstens 4%½ Stunden und zwar 27 fuͤr die erste Klasse und 2 fur die Elementarklasse fest zu setzen.. 2) Damit durch das haufige Kommen und Gehen der Schuler nicht zu viel Zeit versplit⸗ tert wird, so halten wir es für zweckdienlich, im Winter die Vormittagsstunden dem Unterrichte der ersten Klasse und die Nachmittagsstunden demjenigen der Elementarklasse zu widmen. Doch haben wir auch nichts dagegen zu erinnern, wenn Sie Gruͤnde haben sollten, die Einrichtung, nach welcher die Schuler beider Klassen Vor- und Nach⸗ mittags abwechselnd unterrichtet werden, beizubehalten. N 3) Das fuͤr die einzelnen Unterrichtsgegenstaͤnde zu bestimmende Zeitmaß wird nach Ver⸗ haͤltniß ihrer Wichtigkeit und nach dem oͤrtlichen Beduͤrfnisse festgesetzt und giebt hier⸗ über das zur leichteren Entwerfung der Lehrplane beigefuͤgte Schema den beßten Aufschluß. 4) In Schulen, wo in den bedingt nothwendigen Lehrgegenstaͤnden noch nicht unterrichtet werden kann, mussen die hierfür in dem Schema festgesetzten Stunden zu den unbe⸗ dingt nothwendigen Lehrgegenstaͤnden, insbesondere zu Lese- und Schreibuͤbungen, ver⸗ wendet werden. Ouvrier. Ebel. Cellarius. Koch. Dieses Kreisblatt haben die Großh. Bürgermeister den Ortsschulvorstaͤnden zur Einsicht mitzutheilen. Gruͤnberg am 3. Mai 1841. Der Großh. Hess. Kreisrath. Du eee Wir uszqvipngldo une usbun god 14, II abe ch eee eps eee ee 8 Se 95 usang; aun c vacganzgs aaν,ðjzique 100 u usgunget awunubag apa oa ace d usbunquaagz ndnd Dpa unge 11 55 0 pes epi N uebungngzu aun naqioaꝙphαrmu⁰eο spe? Acppaoch gun ⸗Gond e u 5510 ——— . 130 esogag ug gen age! 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Abtheilun n 2 5 5. 9— rdr 850 5 des Katechismus. Sprachunterricht 5 Tafelrechnen. Erdkunde 5 i Erklärung t 1 55(Redetheile mit prakti⸗ Leseübungen. II. Abtheilun und Schönschreiben. 8 L 4 2 i 5 ee aß free Geschichte. Dienstag Religion nach dem Ka- Sprachunterricht I. Abtheilun a 9 chismus. 2 Ko frechnen Naturkunde. und Einprägung der fünf Satklehre verbunden Leseübungen. 0 5 55— ö i Hauptftücke er chriftli⸗s mit stplistischen Uebun⸗⸗ 0 9 II. Abtheilung Formenlehre. Scene e Tafelrechnen. 5 Mittwoc 8 f 6 Biblische Geschicht.[Sach unter rich. n und Praktisches Bibellesen.(Rechtschreibung mit Singunterricht. frei. Pre frei. Samstag Dictirübungen.) Anmerk. 1) Der Lehrplan für die Elementarklasse ist derselbe, wie im Sommerhalbjahre, nur daß im Winter der Unterricht, Mittwoch und Samstag den, Nachmittags von 1—3 Uhr ertheilt wird. ausgenommen, wo 3) Die Hauptbeschäftigung st Wo die sten Spalte genannten Wochentage gew Lehrgegenstandes. demselben die Vormittagsstunden von 10—12 Uhr gewidmet wer 2) Der Unterricht beginnt jeden Tag mit Gebet und Gesang. eht im Lehrplan immer voran. Vierecke durchschnitten find, wird d idmet. Die Parenthesen entha em einen Lehrgegenstande N lten speciellere Bezeichnungen des zu behandelnden der erste, dem andern der zweite der in der vorder⸗ Hierzu eine Beilage. uo IG A 4g — * Beilage zu. 12 1 des Oberh. Intelligenz⸗ u. Kreisblatts. Bekanntmachungen. Edictalladung. 510) Die zu dem Nachlasse der Georg Kel⸗ lerischen Eheleute in Lollar gehörige Mühle, die sogenannte Holzmühle bei Lollar, beste⸗ hend aus: einem Wohnhaus, dem Mühlbau, einer Scheuer, Vieh⸗ und Schweinställen, einer Schlagmühle mit Backhaus, sodann dem Grund und Boden, sowie verschiedene um dieselben gelegene Aecker, Wiesen und Gärten, sollen erbvertheilungshalber, Montag den 24. Mai l. J., Vormittags 10 Uhr, in der Mühle selbst, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden, welches Kaufliebhabern mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß sich sämmtliche Gebäuden in gutem Zustande befinden, und daß die Mühle überhaupt eine der besseren in der hiesigen Gegend ist. Gießen den 31. März 1841. Gr. Hess. Landgericht das. Ploch. Besondere Bekanntmachung. 638) Erstreckung der Frist zur Offeule⸗ gung des Grundbuchs der Gemarkung Wieseck. Die in der Bekanntmachung vom 11. Mai v. J.(Gr. Hess. Zeitung 18 154. 209. 278.) zur Offenlegung und Berichtigung der Grundbücher der Gemarkung Wieseck bestimmte Frist wird hier⸗ mit auf den Antrag des Ortsvorstandes dieser Gemeinde nach Maasgabe des Gesetzes vom 12. Januar J. J,, auf 3 Monate erstreckt und dieses mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß diese Frist mit dem 24. Juli d. J. abläuft, und daß alsdann alle in der oben erwahnten Bekannt⸗ machung angedrohten Nachtheile unwiderruflich eintreten. f Gießen am 24. April 1841. Gr. Hess. Landgericht. Ploch. Versteigerungen. 118) Freitag den 28. d. M., sollen in dem Domanialwald des Reviers Schiffenberg, Distric⸗ ten Schinderskopfsheege und Tempel, nachstehende Holzsortimente meistbietend öffentlich verkauft werden.— Die Zusammenkunft ist um 7 Uhr Morgens in der Schinderskopfsheege bei M 631. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Credit bis Martini d. J. gegeben. 8 Stecken Birken⸗Scheidholz, 11185 Nadel⸗Scheidholz, 3„ Birken⸗Prügelholz, 388% Nadel-Prügelholz, 124 Aspen⸗Prügelholz, 5 77 Buchen⸗Stöcke 7 1 Birken⸗Stöcke, 344„ Eichen⸗Stöcke, 45 77 Nadel⸗Stöcke, 12 Aspen-⸗Stöcke, 125 Gebund Buchen⸗Reiser, 2700 17 Eichen⸗Reiser, 9275 17 Nadel-⸗Reiser, 325 5 Aspen⸗ und Dorn⸗Reiser, 2 Birken Stämme, 16 Cubikf. haltend, 2 Nadel⸗Stämme, 14 Cubikf. haltend, 8 Birken⸗Stangen, 27 Cubikf. haltend und 75 Nadel⸗Stangen, 532 Cubikf. haltend. Gießen den 20. Mai 1841. Der Nevierförster v. Bu seck. 742) Die auf Montag den 24. Mai d.. angekündigte Versteigerung des Oelbedarfs fur die städtische Beleuchtung pro 18/8, wird nunmehr erst Montag den 14. Juni, Morgens 9 Uhr, auf dem Rathhause vorgenommen. Gießen den 21. Mai 1841. Der Bürgermeister Schneider. 116) Donnerstag den 27. Mai d. J., Vor⸗ mittags 40 Uhr, sollen in der Wohnung des Un⸗ terzeichneten, nachstehende Bauarbeiten zur Ein⸗ richtung eines Schulhauses zu Dannenrod, an die Wenigstnehmenden in Accord gegeben werden. Indem man die Steigliebhaber hiermit auffor⸗ dert, sich in dem erwähnten Termin einzufinden, bemerkt man zugleich, daß die von Großh. Bau⸗ behörde zu Alsfeld aufgestellten Kostenüberschlage „T L bei der unterzeichneten Burgermeisterei täglich zur Einsicht offen liegen, und betragen: N. 0 Maurer arbeit 601 52 b) Steinhauerarbeit 140 42 e) Zimmerarbeit„ 151 54 d) Dachdeckerarbeit 1214 30 e) Schreinerarbeit 549 41 1) Schlosserarbeit 267 48 80 Glaserarbeit 207 54 h) Weißbinderarbeit 319 50 1) Spenglerarbeit 46— Dannenrod am 17. Mai 1841. Der Großh. Bürgermeister Hedrich. 115) Künftigen Montag, den 2 MN,, Vormittags 9 Uhr, werden in dem Steinbacher Gemeindewald, District Gesäng, nachfolgende Holzsortimente öffentlich an die Meistbietenden, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, versteigert werden, als: 843 Stecken Buchen ⸗Scheidholz, 15„ Buchen⸗Prügelholz, 454 0 Buchen⸗Stockholz„ 2980 Gebund Buchen⸗Wellen, 28 Stämme Buchen⸗Werkholz. Die Zusammenkunft ist an Ort und Stelle. Steinbach den 18. Mai 1841. Der Burgermeister Horn. 117 Holzversteigerung. Donnerstag den 27. Mai d. I, sollen in den Domanialwalddistricten Dienstbergswand, Meilhardt und Schluft, Neviers Königsberg: 20 Stecken Buchen⸗Scheidholz, 40„ Eichen⸗Scheidholz, 61„ Buchen⸗Prügelholz, 18„ Eichen⸗Prügelholz, 218„, Buchen⸗Stockholz, 35, Eichen⸗Stockholz, 1000 Stück Buchen⸗Wellen, 200„ Eichen⸗Wellen, 13 Eichen⸗Stämme, 1076 Cbkf enthaltend und 20 Buchen⸗Stämme, 423 Cubikf. enthaltend, sodann Freitag den 28. Mai d. I., in den Do⸗ manialwald⸗Districten Vierruthen, Rothestrauch und Bleidenberg, Neviers Königsberg: 2104 Stecken Buchen⸗Scheidholz, 674„ Eichen⸗Scheidholz, 2 Buchen⸗Prügelholz, 37 5 Eichen⸗Prügelholz, 178 177 Buchen⸗Stockholz, 84 77 Eichen⸗Stockholz, 4275 Stück Buchen⸗Wellen, 1200„ Eichen⸗Wellen, 43 Eichen⸗Stämme, 3507 Cbkf. enthaltend und 12 Buchen⸗Stämme, 206 Cbkf. enthaltend, meistbietend versteigert werden. 2 Die Zusammenkunft ist an dem ersten Tage an der Strohmühle und am zweiten Tage im Districte Vierruthen bei dem Pflanzgärtchen des Morgens um 9 Uhr, und wird gegen vorschrifts⸗ mäßige Bürgscheine Zahlungsfrist bis zum 30. September d. J. gestattet. 5 Königsberg den 20. Mat 1841. 0 Der Großh. Revierförster Dittmar. —— Vermischte Nachrichten. 119) Unterzeichneter macht ergebenst bekannt, daß er alle Arten Kirchenuhren vom Preiße von 300 fl. bis 2000 fl. verfertiget, die 36 Stunden bis einen Monat ununterbrochen bei einem Auf⸗ zug gehen. Auch übernimmt er die Verbesserung aller Kirchenuhren, welche er, Statt der unrichtigen deutschen, mit englischen richtigen Gängen versieht, und zwar fur einen äußerst billigen Preis Indem er sich daher allen resp. Orts vor⸗ ständen zur gefälligen Beachtung empfiehlt, be⸗ merkt er noch, daß für ganz neue Uhren 10 Jahre, für alte verbesserte 5 Jahre, und für alte repe⸗ ritte 1 Jahr garantirt und erforderlichen Falls Caution geleistet wird. Gießen den 13. Mai 1841. Ca rl, Se nen ep r. 120) Am verflossenen Gießer Markttage ist ein weißes, ¼ Jahr altes, geschnittenes Mutter⸗ schweinchen entlaufen. Man ersucht denjenigen, welchem es zugelaufen ist, gefällige Anzeige auf Großh. Polizeibureau zu Geeßen, sowie auf Großb. Kreisbureau zu Grünberg zu machen. Peter Factum, in Lindenstruth. Druck und Verlag der G. D. Brühl' chen Buch- und Steindruckerei in Gießen. e