billg n wäh⸗ „ bald anlaßt * heraus erselbe d auch. unde gender. elen, zen hte süx die ins in d bürgt. nit den weißes, 8 Licht je nach abge⸗ er an⸗ deuten⸗ gen die cfinders selt mit d nebst cle. 1841. b. nlasse zu Sicher⸗ en, und uch ma⸗ tand zu chner im, it wild ubactlon Oberhessisches 5* N 50* f Intelligenz- und Kreis-Blatt V 34. Freitag den 20. August 1841. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; . e Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. —— ä—— 5 ——. 5 reisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 7705. Grünberg am 14. August 1841. Betreffend: In U. S. Den dem Hieronimus Herzberger II. in Queckborn 8 entkommenen kupfernen Brandweinblase-Hut. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an sämmtliche Großherzogl. Burgermeister dieses Kreises. Dem Hieronimlis Herzberger II. zu Queckborn ist in der Nacht vom 27. auf den 28. v. M. der Hut von seiner Brandweinblase entwendet worden. Sie werden zur Ent— deckung des Entwenders alle Sorgfalt anwenden und falls solcher entdeckt werden sollte, alsbaldige Anzeige machen. 5 In Verhinderung Großh. Kreisrathes C. Fuhr, Kreissecretaͤr. Zu Nr. K. G. 7568. Gruͤnberg am 16. August 1841. Betreffend: Die Niederkunft der Margarethe Seng von Atzenhain zu Beltershain. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Die in obiger Beziehung bei mir erwachsenen Acten veranlassen mich, Sie hierdurch anzuweisen: sobald eine fremde Person in Ihrem Orte erkrankt, welche mittellos ist, haben Sie zwar sofort fuͤr deren einstweilige Unterbringung und Verpflegung zu sorgen, allein, um demnaͤchstigen Verhandlungen wegen uͤbersetzter Gebuͤhren und Verpflegungskosten zu begegnen, haben Sie sofort die Heimathsbehoͤrde des armen Kranken von dessen Erkrankung und daß, und unter welchen Bedingungen Sie einstweilen für dessen Verpflegung Sorge getragen haͤtten, 0 in Kenntniß zu setzen, damit die Gemeinde, welcher der Kranke angehoͤrt, ihr Interesse wahren, —* ————— 5 1 D rer ͤ K ——— denselben, insofern thunlich, entweder abholen lassen, oder fuͤr einen anderen billigeren Ver⸗ pflegungscontract sorgen kann. In Verhinderung Großh. Hess. Kreisrathes C. Fuhr, Kreissecretaͤr. Die eben so schnelle als wirksame Huͤlfleistung der Gemeinde Albach bei dem in der Nacht vom 12. auf den 13. laufenden Monats zu Steinbach ausgebrochenen Brande, gleich- wie den besonnenen Eifer und die alle Unordnung vermeidende Thaͤtigkeit, welche die Gemeinde Steinbach selbst, den Großh. Buͤrgermeister Horn an der Spitze, bei der Loͤschung des ge⸗ dachten Brandes an den Tag gelegt, finde ich mich veranlaßt, hierdurch öffentlich lobend anzuerkennen. Gießen den 16. August 1841. Der Kroßh. Hess. Kreisrath das. K. E., Knorr. * —— r 5 Bekanntmachungen. Edictalladungen. 176) Auf dem, von Georg Adam Sprankels Eheleuten von Lumda dem Konrad Graß daselbst überlassenen Grundvermögen haften vermoͤge hypo— thekarischer Versicherung 1) bei dem Schulfonds zu Gießen nach Obliga— tion d. d. 26. Mai 1829 ein von Johann Hein⸗ rich Schultheiß II. Wittwe und Kindern con— trahirtes Darlehn von 200 fl. 2) bei dem Kirchenkasten zu Lumda nach Obli— gation d. d. 5. März 1764 ein von Johann Peter Kauß contrahirtes Darlehn von 40 fl. Der Besitzer der verunterpfändeten Grundstücke widerspricht der dermaligen Existenz dieser Dar— lehnsforderungen sowohl, als auch der Fortdauer des constituirten Pfandrechts. Auf seinen Antrag werden daher alle die— jenigen, welche aus den beiden Schuldurkunden Ansprüche herleiten wollen, aufgefordert, diese sogewiß binnen 60 Tagen a dato dahier anzu— zeigen und zu begründen, gegenfalls die deßfall— sigen Einträge in den Pfandbüchern geloͤscht und das von Georg Adam Sprankels Eheleuten auf Konrad Graß übertragene Grundeigenthum als pfandfrei betrachtet werden wird. Grünberg den 28. Juli 1841. Gr. Hess. Landgericht das. in Verhinderung des Landrichters Ray ß. 177) Adam Schombert und dessen Frau Ju⸗ liana geborne Eimer von Lumda haben die, ibnen nach dem Flurbuch vor dem Namen stehen⸗ den, in Großeneicher Gemarkung belegenen Grund⸗ stücke verkauft, können aber durch gerichtliche Urkunden ihre Eigenthumsrechte nicht nachweisen. Alle diejenigen, welche auf diese Grundstücke, über deren näheren Bezeichnung dahier aus den Gerichtsacten das Erforderliche hervorgeht und die zur Einsicht eines jeden offen liegen, An⸗ sprüche irgend einer Art machen wollen, werden daher aufgefordert, diese sogewiß binnen 60 Ta— gen a dato dahier anzuzeigen und zu begründen, gegenfalls die desfallsigen Contracte bestätigt werden. Grünberg den 30. Juli 1841. i Gr. Hess. z. Landgericht daf. geh Freihrl. v. Riedeselisches Gericht Oberohmen in Verhinderung des Landrichters Ray ß. 178) Nach Contract d. d. 2. April 1830 über⸗ ließ die nunmehr verstorbene Anna Dorothea, Müller von Saasen den Peter Müllers III. Ehe⸗ leuten dortselbst ihr gesammtes Vermögen, insbe⸗ sondere auch 22, vor ihrem Namen im Flurbuch stehende und in der Gemarkung Saasen belegene Grundstücke. Da Peter Müllers III. Eheleute dermalen jene Grundstuͤcke auf sich in den Flur⸗ büchern uͤbertragen und eine richterlich confirmirte Erwerbs-Urkunde zu besitzen, wünschen, so wer— den alle diejenigen, welche auf jene Grundstücke Anspeüche machen wollen, aufgefordert, diese so— W — 1 Ver in der gleich, neinde es ge⸗ lobend u Ju⸗ u die, stehen⸗ Frund, ctliche weisen. dstücke, us den und An- verden 0 Ta⸗ ünden, estatigt geh ohmen rb über⸗ prothea 1 Ehe⸗ ins be⸗ lurbuch elegene beleute 1 irmirte 0 Fer? ostücke ese so⸗ gewiß binnen 60 Tagen à dato dahier anzuzei⸗ gen und zu begründen, gegenfalls dem gestellten Antrag stattgegeben und die fraglichen Grund⸗ stücke von dinglichen Rechten befreit, als Eigen thum der Antragsteller behandelt werden. Grünberg den 31. Juli 1841. Gr. Hess. Landgericht das. in Verhinderung des Landrichters N ay ß. Versteigerung. 187) Versteigerung von Arbeiten zur Er— bauung eines Bezirksgefaͤngnisses in Ulrichstein. 4 Mittwoch den 1. September d. J., Vormit⸗ tags um 10 Uhr, sollen zu Ulrichstein, in der Wohnung des Gastwirths Pfannstiel, die Arbei— ten zur Erbauung eines neuen Bezirksgefängnisses daselbst, veranschlagt: fl. k. . 1) die Maurerarbeit zu 2256 18 2) die Steinhauerarbeit zu 389 06 3) die Zimmerarbeit zu. 952— 4) die Dachdeckerarbeit zu 413 07 5) die Schreinerarbeit zu. 560 23 6) die Schlosserarbeit zu 852 16 7) die Glaserarbeit zu. 109 26 8) die Weißbinderarbeit zu 565 07 an die Wenigstfordernden versteigert werden, welches man hierdurch mit dem Bemerken zur offentlichen Kenntniß bringt, daß Risse, Voran⸗ schläge und Versteigerungsbedingungen in dem Bureau des Unterzeichneten zur Einsicht offen liegen. Gießen den 16. August 1841. Der Gr. Kreisbaumeister. MW e e 189) Mittwoch den 25 August, Vormittags um 9 Uhr, sollen auf der Bürgermeisterei dahier, die zur Einrichtung einer Wohnung für den Schul diener Lony erforderlichen Arbeiten, als: i kr. 1) Zimmerarbeit, veranschlagt zu 88 271 2) Maurerarbeit, 0„35734 3) Schreinerarbeit, 65 5 622 4) Weißbinderarbeit,„„„7629 5) Schlosserarbeit, 15 548 2 6) Spenglerarbeit 1„ 19 0 an die Wenigstnehmenden öffentlich versteigert werden. Gießen den 19. August 1844. Der Bürgermeister Schneider. 190) Donnerstag den 26. August, Vormittags um 9 Uhr, soll das Grummetgras von den staͤdtischen Wiesen, an den Meistbietenden, unter den alsdann bestimmt werdenden Bedingungen, öffentlich versteigert werden. Der Anfang wird an den am Neustädter Thor gelegenen Wiesen gemacht. Gießen den 19. August 1841. Der Buͤrgermeister Schneider. 191) Versteigerung der Reparatur der Wede bei dem Gemeindebrunnen zu Naunheim. Freitag den 27. August d. J., Vormittags um 10 Uhr, sollen die zur Reparatur der hiesi⸗ gen Wede erforderlichen Arbeiten, in dem hiesi— gen Schulhause an die Wenigstfordernden öffent⸗ lich versteigert werden. Dieselben sind veranschlagt: f l. Maurerarbeit zu e 644 58 die Lieferung der gehauenen Steine von der Dahlheimer Kirche bei Wetzlar J]] das Abfangen der Quellen und Aus— pumpen des Wassers zu 95 02 Indem man dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringt, bemerkt man zugleich, daß Riß, Voranschlag und Versteigeruugsbedingungen bei dem Unterzeichneten zur Einsicht offen liegen. Naunheim am 14. August 1841. Der Großh. Bürgermeister Schäfer. 185) Dienstag den 24. d. M., Mittags um 2 Uhr, soll die Reparatur der Pfarrscheuer nebst Stall zu Watzenborn, bestehend: in Maurerarbeit, veranschlagt zu 230 fl. an den Wenigstnehmenden versteigert werden. Die Großh. Bürgermeister werden ersucht, dieses den betreffenden Personen in ihren Ge— meinden gefälligst bekannt machen zu lassen. Watzenborn den 18. August 1841. Der Bürgermeister Philipp. Vermischte Nachrichten 1101) In ein hiesiges Detail-Geschäft wird ein Lehrling gesucht und ertheilt die Nedaction dieses Blatts nähere Auskunft. Gießen im Juli 1841. 184) aöglichst vollkommene Wee Lampen und ocht. Hierzu muß natürlich der Docht so vorgerich— tet sein, daß in dem kleinen Gasapparat das damit entwickelte Oelgas vollkommen mit weißer Flamme verbrennen, was aber durch die rohen baumwollenen und gewichsten Dochte nie vollig und ohne Nachtheil geschehen konnte. Denn wäh— rend man in Folge des damit erzeugten, bald matt und dunkel werdenden Lichtes veranlaßt wird, den Docht zu lang aus der Lampe heraus zuziehen und oft abzuputzen, verbrennt derselbe nicht nur viel zu schnell, sondern es wird auch bei gelbem flackerndem Lichte eine Menge unbe⸗ nutztes Leuchtgas als das Zimmer schwärzender Rauch verloren.— Aber die hierzu erfundenen, nach physikalisch⸗chemischen Grundsaͤtzen fabricirten Spardochte entsprechen dem Zwecke vollkommen, wofür die Empfehlung des verehrlichen Gewerbvereins in Berlin und der schon weit verbreitete Absatz bürgt. Denn man kann dadurch im Vergleich mit den alten Dochten ein viel stärkeres, ganz weißes, nicht rauchendes, dem Auge wohlthätiges Licht erzeugen und viel Oel ersparen, wobei sie nach 6 bis 8 stündigem Brennen kaum einmal abge⸗ putzt zu werden brauchen, daher viel länger an⸗ halten, im Preise billig sind und somit bedeuten⸗ de Vortheile gewähren, welche man gegen die schlechten Dochte umsonst hat. Diese ächten, mit der Chiffre des Erfinders versehenen Spardochte— nicht zu verwechseln mit den unbrauchbaren Nachgemachten— sind nebst Gebrauchsanweisung zu haben bei Herrn J. G. Appel in Gießen. Druck und Verlag der G. D. Brühl' schen Buch⸗ und Steindruckerei in Gießen. + * bestimmte später ein per Zeile * 9 uberhar bder m sollen IN Jui des Ce