zahlt ung. ulld ines eim. rmit⸗ hause leuen und 22 48 57 06 54 38 09 33 — )— rdey/ zur Vor⸗ f dem offen ter ussee⸗ f de ver⸗ r Cu⸗ i Al, is zu 1 sich eisters Klasse — Oberhessisches 9 50 0 Intelligenz und Kreis- Blatt * 38. s Freitag den 17. September 1841. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum, Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; .„ Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. 5 Rreisräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 8801. Betreffend: Die Entfernung der Anna aus ihrer Heimath. 1 Der Großherzoglich Hefsische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogl. Bürgermeister des Kreises Gießen. Nach einer Benachrichtigung der Fuͤrstl. Regierung zu Braunfels, hat sich die nachstehend signalisirte Maria Kunz don Nauborn, vor mehreren Monaten, wider den Willen ihrer Eltern von Hause entfernt, und soll sich jetzt in der hiesigen Gegend bettelnd herum treiben. Ich beauftrage Sie daher, auf diese Person achten und im Betretungsfalle mir solche vorfuͤhren zu lassen. K. Chr. Knorr. Signalement der Anna Maria Kunz von Nauborn. Gießen am 16. September 1841. Maria Kunz von Nauborn Alter: 13 Jahre, Mund:; klein, Groͤße: 4 Fuß, Gesicht: rund, Haare: schwarzbraun, Gesichtsfarbe: gesund, Augen: schwarz, N Statur: stark. Nase: stumpf, Zu Nr. K. G. 8443. Betreffend: Mehrere zu Wiesbaden verübte Diebstähle. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Der nachstehend signalisirte Ehristian Holzschier aus Frankfurt am Main ist dringend verdaͤchtig, in Gemeinschaft mit Friedrich Klein aus Dachsloch mehrere Diebstaͤhle in Wiesbaden veruͤbt zu haben und hat dle Flucht ergriffen. a 8 Im Betretungsfalle haben Sie denselben zu arretiren und wohlbewacht anher abzuliefern. J. 1 V. C. Fuhr, LKreissekretaͤr. Grünberg am 10. September 1841. — b 1 1 1 PEEPAreArArAeAerrrrArPAeAreArPrPrPrppp // ß ccc c 1 0 5————— 1 1 ——&ä— Signalement: Alter: 27 Jahre, Nase: gewoͤhnlich, Groͤße: 5“ 2“ 5 Mund: gewoͤhnlich, Haare: dunkelblond, Kinn: rund, Stirne: offen, Gesichtsfarbe: frisch. Augen: blau, Zu Nr. K. G. 8507. Grünberg am 13. September 1841. Betreffend: Die Untersuchung gegen die Theilnehmer an einer hochverrä⸗ therischen Verbindung, insbesondere des Ausschneiders Georg Friedrich Bauer von Darmstadt und des Drehergesellen Elias Wendel von Psungstadt. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzogl. Buͤrgermeister und Localpolizeibeamten dieses Kreises. a Aus: den in rubr. Betreff gefuͤhrten Untersuchungen hat sich die Betheiligung des Aus schneiders Georg Friedrich Bauer aus Darmstadt und des Drehergesellen Elias Wendel aus Pfungstadt ergeben. Ersterer befand sich gegen Ende Juli l. J. seit langerer, Letzterer im April l. J. seit kuͤrzerer Zeit in Paris. Indem ich Ihnen nachstehend die Signalements der genannten Individuen mittheile, gebe ich Ihnen auf, dieselben im Betretungsfalle zu arretiren und wohlbewacht anher abzuliefern. N J.. V. C. Fuhr, Kreissekretaͤr. I. Signalement des Georg Friedrich Bauer aus Darmstadt. Alter: 26 Jahre, Gesichtsform: laͤnglich, Große: 6“(Darmstaͤdter Maas,) Gesichtsfarbe, bleich, Haare: hellblond, Bart: keinen,(im Jahr 1840) Augen: klein, Statur: eher schwach, als stark, Mund: gewoͤhnlich, Besondere Zeichen: keine bekannt. Nase: gewoͤhnlich, f Bauer hat die Kieferprofession erlernt, diese aber spaͤter mit dem Geschaͤft eines Ausschneiders vertauscht. Am 2. Mai 1834 erhielt er von dem Gr. Kreisrath zu Darmstadt ein Wanderbuch, fur die Zeit bis Ende 1835 gültig, ausgefertigt. Bei der Musterung im Jahr 1835 wurde er untauglich befunden und in Folge dessen wurde die Wandererlaubniß auf un⸗ bestimmte Zeit ausgedehnt. a II. Signalement des Elias Wendel aus Pfungstadt. Alter: 24 Jahre, Mund: mittelmaͤßig mit duͤnnen Lippen, Groͤße: mittelmaͤßig, Nase: klein, Haare: braun, Gesichtsfarbe: bleich, Stirne: hoch, Statur: schlank, Augen: blau oder grau, Physionomie: freundlich. Er erhielt fruher einen Heimathschein, bis zum Mai 1837 gültig, ausgestellt, welchen er nach Ablauf dieser Zeit nicht zuruͤckgegeben hat. 5 8 r eins fü die vo gene statt, det stim Gr. sein Be ode stat Ge vol ge Ve für D. — Nachstehende Benachrichtigung wird auf den Wunsch des Herrn Präsidenten des Gewerb⸗Ver⸗ eins für das Großherzogthum Hessen hierdurch veröffentlicht. 5 Gießen den 10. September 1841. Der Großherzogl. Hess. Kreisrath das. en oer x. Benachrichtigung. 5 betreffend: f die von dem Großh Hess. Gewerbverein im Jahr 1842 zu veranstaltende Gewerbausstellung. Nach einem Beschluß der vereinigten Ausschüsse des Gr. Gewerbvereins findet die nächste all⸗ gemeine Ausstellung vaterländischer Gewerbserzeugnisse im künftigen Jahre in Mainz statt, worüber die näheren Bestimmungen in nachstehendem Reglement enthalten sind: Reglement 5 fuͤr die im Jahr 1842 in Mainz stattfindende Industrieausstellung. 1 Die von Gr. Gewerbverein veranstaltete dritte Ausstellung inländischer Gewerbserzeugnisse fin⸗ det in Mainz statt und beginnt im Laufe des Monats Juli 1842, an einem noch näher zu be⸗ stimmenden Tage. Ebenso soll über die Dauer derselben noch eine nähere Bestimmung erfolgen. den Vorstand der Localsektion des . Die einzusendenden Gegenstände werden mit der Adresse„An langstens bis zum 1. Juli erfolgt Gr. Gewerbvereins in Mainz“ versehen, und muß die Einsendung sein, indem spätere Einsendungen unberücksichtigt bleiben werden. . 3.. g gnet sind alle solche Erzeugnisse des inländischen Gewerbfleißes, welche in Bezug auf Schönheit und Güte als vorzüglich erscheinen, oder durch neue, besonders zweckmäßige oder sinureiche Einrichtungen sich auszeichnen. Es sollen daher nicht bloß solche Fabrikationsgegen⸗ stände zugelassen werden, welche als außerordentliche Leistungen zu betrachten sind, sondern im Gegentheil alle Fabrikate berücksichtigt und in die Ausstellung aufgenommen werden, welche durch vollkommene Arbeit die Bestrebungen des inländischen Gewerbfleißes charakterisiren. Leistungen der sogenannten schönen Künste im engeren Sinne bleiben von der Ausstellung aus⸗ geschlossen. 1 5 f Die Einsendung der Gegenstände geschieht bis zum Gewicht von 100 Pfund auf Kosten des Vereins; ebenso die Rücksendung derselben, jedoch mit Ausnahme derjenigen, welche zur Aufnahme für die Ausstellung nicht geeignet befunden worden sind. 5 „ Ausstellung liefern wollen, haben solches moͤglichst bald dem Gewichts oder umfangs, anzuzeigen. §. 6 Zur Aufnahme geei Diejenigen, welche Gegenstaͤnde zur Präsidenten, mit Angabe des ungefähren nd mit einem genauen Verzeichniß derselben, sowie mit den Verkaufspreisen und der Angabe zu versehen, ob dieselben verkäuflich sind oder nicht. Bei der Be⸗ urtheilung der Fabrikate sollen auch die Preise derselben berücksichtigt werden. Sehr erwünscht ist es, wenn bei den einzelnen Fabrikaten zugleich Notizen über den Stoff, aus welchem dieselben be⸗ reitet sind, ihre Verfertigungsweise, den Betrieb und Umfang des Geschäfts, sowie welche weitere Fabrikate der Producent verfertigt, mitgetheilt werden. i 7 7. Zur Empfangnahme der eingesandten Gegenstände und zur Beurtheilung derselben wer⸗ den zwei von den vereinigten Ausschüssen des Gr. Gewerbvereins zu wählende Kommissionen, jede von 7 Mitgliedern, niedergesetzt werden. Es steht der Beurtheilungskommission frei, bei Be⸗ urtheilung der einzelnen Fabrikate so viel Personen zuzuziehen, als sie fur gut findet. Die Beurtheilungskommission hat ihre Anträge wegen Zuerkennung der Auszeichnungen mit einem motivirten Gutachten den vereinigten Ausschuͤssen zur Genehmigung vorzulegen. Die einzusendenden Gegenstände si ür die von der Beurtheilungskommisston als auszeichnungswürdig erkannten Gegenstände F werden solgende Abstufun gen fetzgesetzt: a) große goldene Medaille, b) kleine goldene Medaille, r AE r —— e) große silberne Medaille, d) kleine silberne Medaille, 00 ehrenvolle Erwähnung. Sämmtliche ausgestellte Gegenstände werden von der Ausstellungskommission mit einem Zettel versehen, worauf Namen und Wohnort des, Verfertigers, sowie auch die Angabe, ob dieselben zu verkaufen, bemerkt sind. In. f 99 Mitglieder des Vereins haben fur sich und ihre Familie, sowie Einsender von Gegenständen, für die Dauer der Ausstellung freien Zutritt in dieselbe. Außerdem werden an Gesellen und Lehrlinge, welche in Folge ihres Gewerbes Juteresse an der Ausstellung haben können, auf schriftliche Empfeh⸗ lung ihrer Meister Freikarten abgegeben. a Von denjenigen, die nicht Mitglieder des Vereins sind, wird ein noch zu bestimmendes Ein— trittsgeld erhoben. g 11. Verkaufte Gegenstände können vor beendigter Ausstellung nicht abgeholt werden. 12 .. a Wo möglich soll eine gewisse Anzahl der ausgestellten Gegenstände ausgewählt und mit densel⸗ ben eine Verloosung veranstaltet werden. In diesem Falle werden die naheren Bestim mungen der Verloosung bekannt gemacht werden. f Die rege Theilnahme, deren sich die beiden früheren von dem Gr. Gewerbverein veranstalteten Industrieausstellungen im Allgemeinen zu erfreuen hatten, berechtigt zu der Hoffnung, daß auch die nächste Ausstellung eine recht zahlreiche Mitwirkung von Seiten der Fabrikanten und Gewerb⸗ treibenden des Großherzogthums zur Folge haben wird. Da indessen die Erfahrung gelehrt hat, daß ein großer Theil des gewerbtreibenden Publikums noch immer nicht den Zweck aus dem richti⸗ gen Gesichtspunkte betrachtet, welchen der Verein bei seinen Ausstellungen im Ange hat, so hält man es für angemessen, hier insbesondere zu bemerken, daß dieser Zweck nicht bloß darin besteht, ein möglichst getreues Bild der vaterländischen Industrie zu liefern, um dem Zustand einzelner Ge⸗ werbszweige kennen zu lernen und hieraus Veranlassung zu nehmen, durch Ergreifung zweckdien⸗ licher Maaßregeln auf Verbesserungen hinzuwirken, sondern daß der Verein auf diesem Wege auch dem Gewerbtreibenden Gelegenheit verschaffen will, das Publikum von seinen Leistungen zu uͤberzen⸗ gen und dadurch einen schwunghafteren Betrieb seines Gewerbes zu erzielen. Es ist deßhalb der Wunsch des Vereins, daß jede, wenn auch nur einfache Arbeit, die jedoch durch geschickte, solide und geschmackvolle Ausführung die Leistungen ihres Verfertigers beurkundet, voer alle solche Pro⸗ dukte, welche durch vorzüglich gute und vollkommen reine Darstellung jeden an sie zu machenden An⸗ forderungen entsprechen, unter die ausgestellten Gegenstände aufgenommen werden sollen. Indem der Unterzeichnete dem gewerbtreibenden Publikum die vorbemerkten Gesichtspunkte zur gefälligen Beachtung empfiehlt, ersucht er sämmtliche Fabrikanten und Gewerbtreibenden des Groß⸗ herzogthums angelegentlichst, nach Kräften die Absichten des Vereins in Bezug auf die nächste Ge— werbausstellung zu unterstützen. Deer t i den Eckhardt. Nößler. ——— Bekanntmachungen sitze des Pfandgegenstandes wiberspricht deßhalb dem Fortbestand der Forderung und der, zu deren i Sicherheit constituirten Hypothek, und es werden Edictalladungen. daher auf seinen Antrag alle diejenigen, welche —— aus jener, am 15. Januar 1785 errichteten 198) Auf der dem Georg Philipp Laub Schuldurkunde Ansprüche machen wollen, aufge⸗ zu Niederohmen zustehende Hofraithe fordert, diese sogewiß binnen 60 Tagen a dato 9 3% 80 Klftr. Wohnhaus dahier anzuzeigen und zu begründen, gegenfalls haftet nach dem Pfandbuch für die Gemeinde jene Urkunde für mortificirt erklärt und der Ein⸗ Niederohmen eine von Wilhelm Kleeberger das, trag im Pfandbuch gelöscht werden wird. bei Frau Verwalter am 15. Januar 1785 Grünberg den 25. August 1841. contrahirte Darlehnsschuld von 25 fl., welche Großh. Hess. Landgericht das. angeblich schon längst getilgt sein soll. Der Be— Krea fit. Hierzu eine Beilage. GRW SS — — . r gettel selben 5 für inge, pfeh⸗ Ein⸗ ensel⸗ der feten auch erb⸗ hat, chti⸗ hält steht, Ge⸗ ien⸗ auch en⸗ der libe ro; An⸗ zur toß⸗ Ge⸗ salb eren den che tlel ge alo alls fin- Beilage zu. Mes des Oberh. Jutelligenz u. Kreisblatts. 197) Nachdem Johannes Klößen Wittwe von Haxrbach, das ihr und ihrem verstorbenen Ehemann nach dem Flurbuch zustehende, in Härrbacher Gemarkung gelegene Grundeigenthum an ihre Kinder abgetreten hat, sie aber außer Stande sich befindet, die Eigenthums rechte ur⸗ kundlich nachzuweisen, so werden alle diejenigen, die auf dieses Grundeigenthum Ansprüche machen können, aufgefordert, dieselben sogewiß binnen 2 Monaten a dato dahier anzuzeigen und zu begründen, zu welchem Ende die Gerichtsacten dahier zur Einsicht offen liegen, gegenfalls auf jene Ansprüche keine weitere Rücksicht genommen wird und die Abtretungsurkunden die erbetene gerichtliche Bestätigung erhalten. Binnen derselben peremtorischen Frist sind alle diejenigen zur Anmeldung und Begründung ihrer Rechte verbunden, die sie auf eine, auf jenem abgetretenen Grundeigenthum durch consti⸗ tuirtes Pfandrecht lastende Darlehnsschuld von 100 fl., welche von Johannes Münch Ar. und dessen Frau, Anna Maria, von Harrbach am 15. März 1811 bei der Johannes Weigels Fideicommißmasse zu Grünberg contrahirt wurde, herleiten können, weßhalb in Bezug auf dieses Darlehen noch bemerkt wird, daß dasselbe von dem ursprünglichen Gläubiger an Konrad Hart⸗ mann, von diesem an den Handelsmann 5. Heßdörfer zu Fulda und von diesem an Großh. Bürgermeister Wilhelm zu Göbelnrod cedirt wurde, der die Kaufgelder von den verpfändeten Grund⸗ stücken erboben hat, die Vernichtung der Schuld⸗ urkunde aber unterließ und welche daher nach Ablauf obiger Frist für mortificirt erklärt— der Eintrag in den Pfandbüchern aber gelöscht wer⸗ den wird. Grünberg den 28. August 1841. Großh. Hess. Landgericht das— K vid fk. 203) Christian Hain von Climbach hat nach Contract d. d. 42. Juli a. C. folgende Immobilien: f * 12 2 29 Klftr.⸗ Wohnhaus mit Scheuer N und Stall, an Christoph Konrad; II 2 23 Klstr. Grabgarten im Dorf, an Jacob Schomber; „ Klftr. daselbst; 3 55 11 34 91 Klftr. Wiese rechter Hand am 6 33 * 24 55 Klftr. Wiese das. an Kaspar Hillgärtner, dem Jacob Römer von da übertragen, kann aber seine Eigenthumsrechte an jenen Immobilien nicht urkundlich nachweisen und ebenso wenig darthun, Vornweg', an Konrad Weller; daß er sich mit den Erben seiner schon vor meh⸗ reren Jahren kinderlos verstorbenen Frau, Anna 1„geb. Schmidt von dort, abgefunden abe. Auf Antrag des Jacob Römer werden daher sowohl die hier unbekannten Erben der kinderlos verstorbenen Christian Hains Frau, als auch alle diejenigen, welche sonstige Ansprüche auf obige Immobilien zu machen haben, aufgefordert, sogewiß binnen 2 Monaten a dato ihre Rechte anzuzeigen und zu begründen, gegenfalls der zwischen Jacob Nömer und Christian Hain abge⸗ schlossene Vertrag bestätigt werden wird. 0 Grünberg den 9. September 1841. Großh. Hess. zum Landgericht daß, geh. Gericht der Freiherrn von Nordeck zur Rabenau. Kraft. 0 Versteigerungen. 199) Die zur Concursmasse des Heinrich Doll in Wieseck gehörigen nachfolgend ver⸗ zeichneten Güterstücke, als: 7 515. Ruthen Acker vorm Dörrloh; 228 51 Nuth. Acker im bösen Grund; e 67„ daselbst; b 42„,„ in dem Wasserfall; am Badenburger Weg; auf der Langels;— hinterm Trieb; en 4 65 7 77 3 46„„ 44% 36„„ im Badenburger Bann; 28. 41„„ obig dem Eichelbaum; 237 30„„ im Lood; 3 2.„ im Nodaug; 27 34„„ obig dem Eichelbaum; 28 27„„ am Kohlweg; 210 97„„ in der Hunspach; e„„in Niederfeld; 1% 46„„ im Goldacker; 2835„„ in der Hunspach; 29„„ im Sellenberg; 7 7 12 Nuth. Wiese im Kaisergrund; % 60 Ruth. Wiese an der Wieseck; 64% 19 Nuthen Wiese auf dem Kirchacker; r„ auf dem Steitz; % 60„„ am Hammwegz; 780 8 n 740 25„ Garten vor der Port; e e, eee e nter er — 18,„ im Sellenberg, sollen Samstag den 25. September l. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, auf dem Rathhause zu Wieseck, unter den im Termin bekannt zu machenden A——— ů ů— 8 FUF Ac 1 ͤ ð ðꝑ ü— Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden Geßen den 12. September 1841. Großh. Hess. Landgericht das. Ploch. 205) Montag den 20. September d. J., Vor⸗ mittags 8 Uhr, sollen die für das Jahr 1842 bei der Stadt Gießen erforderlichen Civil⸗ und Wegbauarbeiten, als: fl. kr. 1) Maurerarbeit, veranschlagt zu 354 18 2) Zimmerarbeit 7„ 181 85 3) Weißbinderarbeit„ 5 939227 6 4) Schreinerarbeit„ 65 202 46 5) Schlosserarbeit„ 1 100 32 6) Glaserarbeit 55 4 5 16 22 7) Tapezierarbeit„ K 0 4 30 8) Pflasterarbeit 7 5. 82 4 9) Steinbrecherlohn„ 75 102 48 10) Setzerlohn 1 1 2 14 55 110 Klopferlohn 75 7— 228— 12) Dachdeckerarbeit„ 7 g 32 40 13) Fuhrlohn 75 55 1625 30 14) Handarbeit 17 1654— 15) Chaussirarbeit 15 75 f 11— 16) Lieferung von Klee und Gras⸗ saamen, veranschlagt zu 458 20 auf der Bürgermeisterei dahier, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich an den Wenigstnehmen⸗ den versteigert werden. Gießen den 14. September 1841 Der Buürgermeister Schneider. 1262) Versteigerung von Arbeiten und Lieferungen zur Erbauung eines neuen Kirchthurms in Bellersheim. Dienstag den 21. September d. J., Vormit⸗ tags um 10 Uhr, sollen in dem Gemeindehause zu Bellersheim, die zur Erbauung eines neuen Kirchthurms daselbst erforderlichen Arbeiten und Lieferungen, veranschlagt: fl. kr. 1) die Maurerarbeit I„ 7 22 2) die Steinhauerarbeit zu 876 48 3) die Zimmerarbeit In.„, 09 37 4) die Dachdeckerarbeit zu 412 06 5) die Schreinerarbeit zu.. 137 34 6) die Schlosserarbeit Ins., e 88 38 7) die Glaserarbeit zuuu f 42 09 8) die Weißbinderarbeit zu 351 53 9) die Lieferung von 140 Butten Kalk 420— 10) die Lieferung von 7 Cubikkl. Sand 140— an die Wenigstfordernden versteigert werden, welches man hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß die Nisse, Vor⸗ anschläge und Versteigerungsbedingungen auf dem Bureau des Unterzeichneten zur Einsicht offen liegen. Gießen am 7. September 1841. Der Gr. Kreisbaumeister. 8 ü ller. 203) Versteigerung von Schreinerarbeit. Dienstag den 21. d. M., Vormittags um 10 Uhr, soll die zu 87 fl. 48 kr. veranschlagte Fertigung eines Fußbodens auf dem Speicher des neuen Schulhauses zu Waldgirmes, in dem selbst, an die Wenigstnehmenden öffentlich versteigert werden. Der Voranschlag und die Bedingungen lie⸗ gen den Lusttragenden auf der Bürgermeisterei daselbst zur Einsicht offen. Gießen den 13. September 1841. In Abwesenheit des Großh. Provinzialbaumeisters der Gr. Bauaufseher I. Klasse . ch ä cke r. 202) Freitag den 24. d. M., Vormittags um 9 UÜhr, soll die Lieferung von 15 F Roggenstroh, welche für die Marienschlosser An⸗ stalt nöthig sind, öffentlich in meiner Wohnung dahier an den Wemgstnehmenden versteigert wer⸗ den; welches ich mit der Bemerkung zu öffentli⸗ cher Kenntniß bringe, daß Derjenige, welcher bei der Versteigerung mitbieten will, vorher seine Lieferungsfaͤhigkeit nachweisen muß. Marienschloß am 15. September 1841. Fun k. 200) Verpachtung des herrschaftlichen Schloßgutes in Staufenberg. Das herrschaftliche Schloßgut in Staufen⸗ berger Gemarkung von 35 Morgen Aecker und Wiesen, wird. Montag den 20. September d. J., Mittags um 12 Uhr, zuerst in einzelnen Par⸗ cellen und dann im Ganzen, auf 9 oder 12 Jahre, auf dem Gemeindehause zu Staufenberg an den Meistbietenden verpachtet. Gießen am 14. September 1841. Der Großh. Nentamtmann Schneide 1 Besondere Bekanntmachung. 2010 Marktverlegung. Der auf den 7. October d. J. in Fulda' Kalender bezeichnete Viehmarkt wird wegen des auf diesen Tag fallenden israelitischen ganzen Festtags, auf Donnerstag den 14. October d. verlegt, wovon das handelnde Publikum in Kennt⸗ niß gesetzt wird. Fulda am 13. September S Der Oberbürgermeister Mackenrodt. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen. Die bestimmten später eintre per Zeile? = Zu Nr Bette 6 an Das tlhalten ju belehre selbst darn M O. 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