bat. Jesellschaft de Geschaͤfts, dat, und die c Gesellschafl tt. don 1839 un⸗ ind 15,700 erden mußten, traten, so genommen Personen enen wieder Thaler, tillionen 32 Versonen Abschluß glich machte, erve⸗ Fond ite Gesell hend begzeich⸗ erthen Aner⸗ nes ferneren eschaßte⸗Pro⸗ Agenten d“ A 8 5 0 ung verscha aller Sicher eziehung nac inen Anfatz 1 Dirertoren. Geselschaft gentgelllich bei t bin. Tünchener ehen — 5—«ͤ.—————-„—-¼%dm———— 5 Oberhessikches Intelligenz- und Kreis-Blatt 29. 1 Freitag den 16. Juli 13841. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kre 5 8 2————ê— Rrei Zu Nr. K. Gü 6497. f Gießen am 14. Juli 1841. Betreffend: Bürgermeistereiberichte auf Unterstützungsgesuche⸗ ü Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogl. Bürgermeister des Kreises Gießen. Von Sr. Hoheit dem Erbgroßherzoge von Hessen und bei Rhein ist gnaͤdigst verfügt worden, daß keine Unterstützungsgesuche berucksichtigt werden würden, welche nicht schon vorher mit einem vom Kreisrathe beglaubigten Zeugnisse des Buͤrgermeisters versehen seien. Indem ich Sie beauftrage, dieses in Ihren Cemeinden gehoͤrig bekannt zu machen, mache ich Sie auf mein in dieser Beziehung erlassenes Ausschreiben vom 10. Februar 1838, W. 7 des Kreisblatts, aufmerkfam, und bemerke nur noch, daß hiernach bei Ausstellung der Zeugnisse mit der groͤßten Gewissenhaftigkeit zu verfahren ist und bei der, den Gemeinden obliegenden Verbindlichkeit, den beduͤrftigen armen Einwohnern ausreichende Unterstuͤtzung zu leisten, nur alsdann ein solches anderweites Unterstützungsgesuch zur Willfahrung zu empfehlen sein duͤrfte, wenn dasselbe durch besondere Ungluͤcksfaͤlle motivirt werden kann. a 92..: Zu Nr. K. G. 6549. Grunberg am 9. Juli 1841. Betreffend: Die Visitation der Geschäfts- und Kasseführung der . Gemeinde⸗Einnehmer, Kirchen- und Stiftungs⸗Rechner, durch die Großh. Kreisräthe und Landräthe, oder deren Beauftragte und das hierbei einzuhaltende Verfahren. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤnberg an die Großherzogl. Bürgermeister und Kirchenvorstaͤnde dieses Kreises. Hoͤchstpreisliches Ministerium des Innern und der Justiz hat oͤftere Visitationen der Kassebeamten im Interesse der Verwaltung und des Rechnungswesens und zur Erhaltung und Foͤrderung der Ordnung, und Regelmaͤßigkeit im Rechnungswesen fuͤr durchaus erforderlich erachtet, und deßhalb verordnet, daß außer den von den Kreisraͤthen oder deren Beauftragten zu vollziehenden außerordentlichen Visitationen, so oft als moͤglich und thunlich, einfache, sich auf Untersuchung des Kassebestandes und Vergleichung desselben mit dem Tagebuch erstreckende Visitationen durch die Großh. Buͤrgermeister und resp. die vorsitzenden Mitglieder der Kirchen⸗ vorstaͤnde vorgenommen werden sollen. f. Zum Behuf der Herbeifuͤhrung einer sehr wuͤnschenswerthen moͤglichsten Gleichfoͤrmig⸗- keit in Beziehung auf das Verfahren bei diesem einfachen, von den Großh. Buͤrgermeistern und resp. Vorsitzenden der Kirchenvorstaͤnde vorzunehmenden Visitationen, soll sich des nach— stehend abgedruckten Protocollformulars bedient werden. g Indem ich Sie von dieser hoͤchsten Entschließung in Kenntniß setze, weise ich Sie an, denselben genau nachzukommen, oͤfters solche einfachen Visitationen vorzunehmen, und uber das Ergebniß unter Anschluß des Protocolls zu berichten. ö a ie Formular Protocol über den Ha ssse st ur z g bei dem Rechner von de f zu im Geschehen, am ten 184 Um die Dienstkasse des Rechners von de ruͤcksichtlich ihrer Uebereinstimmung mit seinen Aufzeichnungen zu untersuchen, forderte der unterschriebene Buͤrgermeister sogleich bei seinem Erscheinen in der Wohnung des vorgenannten Rechners den⸗ selben auf, ihm das allgemeine Tagebuch und das gesammte baare Geld vorzulegen, welches er von Dienstes wegen zu erheben, daher in dieses Tagebuch aufzunehmen hatte. Es wurde diesem Verlangen entsprochen, unmittelbar unter dem letzten Eintrage, Seite in dem allgemeinen Tagebuch von dem Buͤrgermeister sein Namenszeichen bei— gesetzt, hierauf der baare Bestand, welcher von dem Rechner in aufbewahrt war, aufgezaͤhlt, und gefunden in: Zufammen„. fl. kr. mit Buchstaben geschrieben: Der Bürgermeister: Der Rechner: 4 * Es 1 Es wurde sofort das allgemeine Tagebuch, Seite abgeschlossen, und hierbei ergab sich: de Slang M. eee ee e fl. kr. die Ausgabte f V fl. kr. g folglich als Vorrapdhkfddd. fl. kr. verglichen mit dem wirklich vorhandenen Bestande von fl. kr. fl. 1 erscheint in der Kasse ein von Der Rechner, über diese Abweichung vernommen, er klaͤrte: 5 Geschlossen, wie oben steht, am ten 184 . Der Bürgermeister: Der Rechner: . ͤ—.. Dieses Kreisblatt haben die Großh. Buͤrgermeister den Kirchenvorstaͤnden zur Einsicht Der Großh. Hess. Kreisrath mitzutheilen. Ouvrier. Zu Nr. K. G. 6553. Grünberg am 9. Juli 1841. Betreffend: Die Preisvertheilung in der Provinz Oberhessen, im Jahre 1841. 5- Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. 1 Die nachstehende Bekanntmachung des Praͤsidenten des landwirthschaftlichen Vereins und sich um lebhafte werden Sie in Ihren Gemeinden zur offentlichen Kenntniß bringen, Theilnahme an diesen Preisvertheilungsfesten bemühen. b 5 Ouvrie r. —— 2 TTT— f N 7 N 0 1 C N tion Morgens 10 Uhr einzufinden. Bekanntmachung. Die Preisvertheilung in der Provinz Oberhessen im Jahr 1841. Die Preisvertheilungen des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen werden in die⸗ sem Jahre stattfinden: in Okarben den 9. August, „Gießen den 13. 5 „Schotten den 17.„ „Homberg den 20.„ „Biedenkopf den 25.„ Die zur Befoͤrderung der Viehzucht ausgesetzten Preise sind auf jeder der 5 Stationen: a) für die besten Zuchtbullen von Gemeinden oder solchen Privaten, welche sie nicht zur ausschließlichen Zucht benutzen, 9 Preise, zu 13 fl., 1 12 fl. 2 zu 10 fl., 2 zu 8 fl. und 3 zu 6 fl. b) fuͤr junge Bullen zum Verkaufe an Gemeinden tauglich, mindestens 1% Jahr alt und seit J½ Jahr Eigenthum des Besitzers, 4 Preise: 1 zu 10 fl. 1 zu 8 fü, n zu n. e e c) fuͤr selbstgezogene Rinder von 2— 3 Jahren, die entweder sichtbar traͤchtig, oder erst kurzlich das erstemal gekalbt haben, 9 Preise: 1 zu 12 fl., 1 zu 10 fl., 1 zu 8fl., 2 zu 6 fl. und 4 zu 5 fl. 0 Solchen, denen wegen starker Concurrenz keine Preise mehr zuerkannt werden konnten, wird, wenn sie zwei Stunden und weiter hergekommen sind, eine Wegentschaͤdi⸗ gung zugesichert, bestehend: fuͤr altere Bullen in 24 kr. und fuͤr junge Bullen und Rinder in 12 kr. fuͤr jede Stunde der Entfernung, jedoch mit der ausdrücklichen Be— merkung, daß das betreffende Stuck jedenfalls haͤtte preiswürdig sein mussen. Die sonstigen Bestimmungen sind: i. 1) Die Musterung des Viehes beginnt jedesmal um 8 Uhr Morgens, und es haben die Preisbewerber Bescheinigungen ihres Ortsvorstandes(auf stempelfreiem Papier) beizubrin— gen, worin bezuglich der Zuchtbullen bezeugt ist, daß solche zur Zucht verwendet wer— den, sich hierbei brauchbar beweisen und in fruͤheren Jahren noch keine Praͤ⸗ mien erhalten habenz in Bezug auf die jungen Bullen, daß sie seit„ Jahr dem Besitzer eigenthumlich gehoͤren; in Bezug auf die Rinder, daß sie vom Eigen— thümer selbst gezogen worden sind. 2) Gemeinden, welche in fruheren Jahren schon Preise fuͤr ihre Faselochsen erhielten, koͤnnen nur dann Praͤmien erhalten, wenn sie in vorigem Jahre keine erhielten, oder wenn der neu vorgeführte Bullen in eine hoͤhere Classe als die des vorigen Jahrs gesetzt werden kann. 3) Die alteren Bullen mussen wohl gefesset und mit gehoͤriger Vorsicht vorgefuͤhrt werden. 4) Die Concurrenz auf den Stationen ist an keine Kreis- oder Bezirksabtheilung gebunden. Gleichzeitig mit den vorstehend bemerkten werden auch die fuͤr das Jahr 1840 vom Ausschusse zuerkannten Preise fur zweckmaͤßige Einrichtungen von Dungstaͤtten und für Wiese nverbesserungen oͤffentlich feierlich den Preistraͤgern ausgehaͤndigt, und es wer⸗ den dem zufolge dieselben eingeladen, sich zu dem Ende auf der ihnen zunaͤchst gelegenen Sta⸗ * Indem der Unterzeichnete Vorstehendes e. zur offentlichen Kenntniß bringt, ladet er die Ver⸗ einsmitglieder, sowie alle Freunde der Landwirthschaft zu recht vielseitiger Theilnahme an den „„ Preisvertheilungsfesten ein. Wesentlich konnten sie verschoͤnert werden, wenn auch unabhaͤngig von der Preisvertheilung schoͤnes selbst gezogenes Vieh und andere interessante Gegenstaͤnde der landwirthschaftlichen Industrie, welcher Art sie seien, bei dieser Veranlassung dem groͤßeren Pub⸗ likum zur Ansicht ausgestellt wuͤrden. 8 Auf den Festplaͤtzen werden den verehrlichen Ausschuß- und Vereins mitgliedern besondere Plaͤtze angewiesen. Gießen den 6. Juli 1841. Der Praͤsident des landw. Vereins von Oberhessen. In dessen Abwesenheit Schneider. vdt. A. Gros. f 5 3 Zu Nr. K. G. 6658. Grünberg am 12. Juli 1841. Betreffend: Die Aufstellung und Einsendung der Viehstandstabellen. Der Großherzoglich Hessische N Kreisrath des Kreises Gruͤnberg an sammtliche Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. Ich erinnere Sie, die Viehstandstabellen pro 1841 bis zu dem bestimmten Termin, den 10. August, einzusenden. Hierbei mache ich Sie auf die genaue Befolgung der erlassenen Vorschriften aufmerksam, und erwarte, daß die Tabellen mit gehöriger Aufmerksamkeit bear— beitet werden, widrigenfalls deren Ruͤcksendung auf Ihre Kosten erfolgt. uind —— 5 Gießen den 10. Juli 1841. Betreffend: Das Ab⸗ und Zuschreiben in den Steuer- und Renten⸗ katastern für das Jahr 1842. Der Großherzoglich Hessische 5 Steuerkommissaͤr des Steuerbezirks Gießen an saͤmmtliche Herrn Buͤrgermeister dieses Steuerbezirks. Nach der allerhoͤchsten Verordnung vom 5. August 1822 sind die neuen Erwerber von Immobilien verbunden, vor Ablauf des Monats Juli die zum Ab⸗ und Zuschreiben er⸗ forderlichen Eigenthums⸗Urkunden an den betreffenden Buͤrgermeister abzuliefern. Wer dieses vernachlaͤssigt, verfällt in eine Strafe von 5 Gulden, welche dem Denuncianten zur Haͤlfte ugesichert wird. b a 5 7 9 Indem ich Sie hiermit ersuche, dieses in Ihren Gemeinden alsbald zur oͤffentlichen Kenntniß zu bringen, fordere ich Sie zugleich auf, die Besitzwechsel-Tagebuͤcher fur das Jahr 1842 mit Ende dieses Monats abzuschließen und solche mit den betreffenden Eigenthums⸗ Urkunden langstens bis zum 5. August d. J. an mich einzusenden. f och er. e eee Pr N 9 9 1 1 9 Bekanntmachungen. Edictalladung. 164) Die Erben des Johannes Kling des Ersten(sen. oder Reinhards Sohn) in Wie⸗ seck, haben den ganzen Nachlaß ihres Erblassers veräußert und die Absicht, über den Erlös aus demselben zu verfügen. Da man zu wissen nöthig hat, welche Schulden auf ihm haften, so fordert man alle Diejenigen, welche Ansprüche zu machen haben, auf, dieselben sogewiß innerhalb 4 Wo— chen dahier anzuzeigen und zu begründen, als sie es sich sonst selbst beizumessen haben, wenn sie bei der Disposition über denselben nicht berück— sichtigt werden. Gießen am 12. Juli 1841. Großh. Hess. Landgericht das. pech. Versteigerungen. 160) Die zu dem Nachlasse der Georg Keller's Eheleute zu Lollar gehörige sogenannte Holzmühle bei Lollar: 12 58 112 U Klftr., bestehend aus dem Wohnhause, dem Mühlbau, einer Scheuer, dem Viehstalle für Rindvieh, dem Schweinstalle, der Schlagmühle mit dem Back⸗ haus, einem Bienenhaus und dem Grund und Boden dieser Gebäude, die dazu gehörigen Mühl— geräthschaften, sodann folgende, um diese Mühle herum liegende Grundstücke, Baumstücke, Gärten und Wiesen, als: Pag. u. Nr. alt neu 1) es 10 42 ◻ Klftr. Grabgarten bei der Holzmühle; 2)* rer 23 ◻ Klftr. Grabgarten daselbst; 3 1 51 U Klftr. Grasgarten hinter der Holzmühle; 4) 6 322 650 U Klftr. Acker auf der Lumda; 5) 281 37 450 ◻ Klftr. Acker hinter der Holzmühle; 6) 2 3 186 Q Klstr. Acker hinterm Haus; 7 34 56 J Klftr. Acker bei der Holzmühlez 8) 23 232 U Klftr. Acker bei der Holz⸗ mühle, am Erbsenloch; 9)„ 5 1347 U Klftr. Acker unter der Schutzwiese; Pag. u. Nr. alt neu 10 58 69 U Klftr. Wiese im Erbsenloch; 11) 55 139 U Klftr. Wiese beim Wasen; 12 1s 279 U◻ Klftr. Wiese bei der Holz⸗ mühle; 13)» 3g 186 ◻ Klftr. Acker unter der Schutz wrese; 14) 83 34 186 ◻ Klftr. Wiese in der Schutz wiese(ist Acker); 15) 241 34 140 U Klftr. Wiese hinter der Holzmühle; 16) 3 3 107 ◻ Klftr. Wiese unter der Schutzwiese; 17) 3% n 186 ◻Klftr. Wiese bei der Mühle; 18) 28 186 U◻Klftr. Wiese bei der Holzmühle, sollen Montag den 9. August l. J., Vormittags 11 Uhr, in der Holzmühle selbst, unter den alsdann be— kannt gemacht werdenden Bedingungen, nochmals oͤffentlich meistbietend, erbvertheilungshalber ver— steigert werden, welches hierdurch unter dem An— fügen bekannt gemacht wird, daß die Mühle selbst zu den besseren in hiesiger Gegend gehört, und daß das zu ihr gehörige Gelände von vorzüg⸗ licher Güte ist. Gießen den 6. Juli 1841. Gr. Hess. Landgericht das. Ploch. 167) Freitag den 30. Juli d. J., Nachmit⸗ tags 2 Uhr, soll das Gemeinde-Brauhaus zu Watzenborn auf den Abbruch, sowie die vorhandenen Brau— geräthschaften, namentlich ein erzener, acht⸗ oͤhmiger Kessel, drei Bütten ꝛc., öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. Watzenborn den 9. Juli 1841. Der Bürgermeister Philipp. 168) Freitag den 23. Juli d. J., Vormittags um 9 Uhr, soll auf dem Bureau des Unter— zeichneten, die Möblirarbeit in den neuen Schul— saal dahier, an den Wenigstfordernden öffentlich versteigert werden. Nach dem Voranschlag betragen die Arbeiten: 1) Schreinerarbeit 200 fl. 18 kr. 2) Schlosserarbeit.. 15„ 36„ 3) Weißbinderarbeit. 3 4„ 6„ Die Voranschläge und Versteigerungsbedin⸗ 1 3 D 9—————————— gungen liegen den Steiglustigen in erwähntem 16 J ee. 0 9) In dem Verkauf von Altenbuseck den 13. Juli 1841. J Neusilber Der Bürgermeister zu den Fabrikpreisen, empfiehlt sich Wagen bach. Carl Trapp, in Gießen. D Vermischte Nachrichten. 165) Verlegung des Schotter 2 4 3 2 Sommermarktes. 166) Sei S. C. Ferber, G. F. Heyer, Der in dem Großherzogl. Hess. Landkalender Sohn und in der J. Rickerschen Buchhandlung irrthümlich auf den 17. und 18. August einge- in Gießen ist zu haben: tragene Schotter-Sommermarkt soll, nach g f a 5 eingelangter höherer Genehmigung, 8 Tage früher, Predigt, auf Veranlassung des am 13. Juni Literarische Anzeige. EAA ————— fan 1844 an einem zweijährigen Kinde zu Nidda 5. übten Mordes. Gehalten am 2. Sonn— Dienstag den 10. August, Viehmarkt 1 1 N 5 Mürtwoch den 11, 3 Krämermarkt, tage nach Trinitatis, den 20. Jun 1841, abgehalten werden, welches man mit dem An—. e e N i fügen zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß der e n des nnen; gewöhnliche Vormarkt Tags zuvor Statt findet. 3 un Mek, ee zu Zugleich werden die Herrn Bürgermeister um 5. a 12 kr. gefällige Veröffentlichung dieses Ausschreibens Der Predigt geht eine Darstellung der Ver⸗ ersucht. anlassung derselben voraus. Schotten den 10. Juli 1841.. Der Großh. Buürgermeister Ker o mm. Aufruf an Deutschlands Biedermänner. Unverkennbar ist der Nutzen, den das Zusammenwirken der Naturforscher, der Aerzte, der Philosophen, dann die landwirthschaftlichen. Vereine, und die für andere Zwecke gestifteten Gesellschaften dieser Art, den Nationen, namentlich der Deutschen, gebracht haben. Sollte der Kaufmanns⸗, der Fabrik⸗ und Gewerbs⸗Stand, durch den die Producte des Landes verwerthet und verarbeitet werden, da durch den deutschen Zollverein der größte Theil der Fürsten Deutschlands das Gesammt⸗Vaterland gegen das Aus⸗ land emanzipirt hat, und da es nun an den vorgenannten Ständen ist, das Ihnen gebotene Große auch zur Reife bringen zu helfen, noch länger zurückbleiben? nein, gewiß nicht, deßwegen glauben die Unterschriebenen, theilweise Mitglieder des früheren Handels⸗Vereins, im Sinne des deutschen Handels-, Fabrik- und Gewerbe⸗Standes, sowie im Sinne der Landwirthe zu handeln, wenn sie zu einer fährlichen Versammlung, welche die benannten Gegenstände besprechen sollen, under folgenden Bestimmungen auffordern. N Zweck des Vereins. 6. 1. Die Besprechung über den Zustand des deutschen Handels, der Fabriken und Gewerbe, möglichste Verbesserung derselben. Beantwortung der allenfalls von den Regierungen vorgelegten Fragen und Berathung über alles, was in diesen Fächern in Deutschland und andern Ländern Bemerkenswerthes neu gufgefunden ist, oder ausgeführt zu werden nützlich sein möchte. §. 2. Zeder achtungswerthe Fabrikant, Kaufmann, Gewerbsmann, Landwirth und Privatmann kann dem deutschen Han⸗ dels⸗ und Gewerbs⸗Verein beitreten und die jährliche Versammlung besuchen, wenn er ein einmaliges Antrittsgeld von 1 Thlr. preuß. zahlt, und zugleich durch Zusicherung jeder thunlichen geistigen Beihülfe seinen Beitritt zu erkennen giebt. §. 3. Ein Vorstand von vier Personen, davon einer als ständiger Seeretär von den vier Commissionsmitgliedern er⸗ nannt wird, besorgt alle Correspondenz und die Anordnung zu den jährlichen Versammlungen. Sammelt das im Laufe des Jahres erschienene besonders Interessante. Läßt das Wichtigste von dem ftändigen Secrekär zu einem Vortrage ausziehen, der dann nebst dem Namensverzeichniß sämmtlicher Vereinsmitglieder(welches dann auch als Handels-⸗Adreßbuch gebraucht werden kann), einerlei, ob solche in der Jahresversammlung erscheinen oder nicht, etwa durch Buchhandlungen zugefandt wird. §. 4. Für das erstemal wird der Vorstand von Unterzeichneten provisorisch bis zur nächsten, in einer zeitig genug be— kannt zu machenden Stadt zu haltenden Versammlung ernannt, dann durch Stimmenmehrheit stets auf drei Jahre, jedesmal von der dieser Wahlperiode vorhergehenden Versammlung. Die Stelle eines Vorstandes ist ein ohne Zahlung zu versehendes „Ehrenamt, nur dem ständigen Secretär, der nicht neu gewählt zu werden braucht, da er ständig ist, wird eine Vergütung, — 4 1—— nach Verhältniß seines Zeitaufwandes, von dem Vorstande bestimmt, doch werden, wie es sich von selbst versteht, auch den andern Vorftandspersonen die im Interesse der Gesellschaft gemachten Auslagen vergütet. 5 5. 5. In jedem Jahre wählen die Vereinsmitglieder; welche in der Stadt wohnen, in welcher die Versammlung statt⸗ findet, aus ihrer Mitte eine ihnen beliebige Commission von 6 bis 12 Personen, die im Einverständniß mit dem Vorstand die für die Versammlungen nothwendigen Einrichtungen trifft. 5 §. 6. Als Ehrenmitglieder und ohne alle Beitragspflicht, mit Zutrittsrecht in alle Versammlungen, werden aufgenommen, sämmtliche Herren Minister und Staatsräthe der deutschen Zoll⸗Vereinsländer, nebst denjenigen Staatsbeamten, welche das 4 betreffende Gouvernement zum Besuch der Jahresversammlung allenfalls als Commission ernennen wird. Endlich alle Redac⸗ toren oder Inhaber von Zeitungen, wenn Sie die Spalten Ihrer Blätter dieser Sache, wenn auch nur beengt, öffnen zu wollen erklären. §. 7. Als Diplom gilt die Quittung über bezahlten Beitrag, den Ehrenmitgliedern wird eine eigene Karte mit der Bitte um Annahme des Beitritts übergeben. §. 8. Der Seeretär ist zugleich Rechner und Cassier des Vereins, und legt jährlich einen muthmaßlichen Voranschlag dem Vorstande vor, der von diesem der Jahresversammlung mit der Rechnung des abgelaufenen Jahres zur Berathung und Genehmigung übergeben wird. Der Sekretär hat eine der Einnahme angemessene Caution zu leisten, die in seinem Wohnorte deponirt wird. 5 e§. 9. In der Versammlung präsidirt einer der vier Vorßandsmitglieder, je nach der alphahetischen Reihe der Namen, 0 in deren Abwesenheit der von der Localversammlung Er wählte, welcher Letzterer jedenfalls als zweiter. Predsident alsdann den Vorsitz hat, wenn über den Rechenschaftsbericht des Vorstandes berathen und beschlossen werden soll. § 10. Jedes Mitglied erhält mit der Einladung zur Jahresversammlung eine möglichst kurze gedruckte Geschästsordnung, foweit eine solche zur ordnungsmäßigen Berathung nothwendig ist. §. 11. Die Jahresversammlung bestimmt die Stadt, in welcher die nächste Versammlung gehalten werden soll. Indem wir vorstehende Ansicht einstweilen der Oeffentlichkeit übergeben, werden wir, sobald nur immer möglich, Sub⸗ seriptionslisten zu Beitrittserklärungen in möglichst ausgedehnter Weise versenden. Es können zwar jetzt schon bei der Redac⸗ ton dieses Blatts, Beitrittserklärungen in die hierzu offen gelegte Liste eingetragen, oder schriftlich angezeigt werden. Anfangs Juni 1841. 1) Ferd. Bassermann, Banquier in Mannheim. 10) Christ. Ad. Fries, Bangquier in Heidelberg. 2) Jac. Bertram, Banquier in Wiesbaden. 11) Jos. Hoffmann, in Breslau. g 5 3) J. Beuther, Großhändler in Lindau. 12) Ernst Emil Hoffmann, in Darmstadt. 4) J M. Elch, Fabrikant in Kaufbeuern.. 13) Wilh. C. Pfeiffer, Fabrikant in Hessen-Cassel. 5 5) M. M. Enderleng, Fabrikant in Lindau. 14) Reuß⸗Zefferer in Coln. f 5 6) G. Gail, Fabrikant in Gießen. 15) Rupprecht und Comp., Großhändler in Lindau. 1 7) Carl Gräff, Fabrikant in Bingen.. 16) Friedr. Schrader, Fabrikant in Kaufbeuern. 8) Gebr. Heinzelmann, Fabrikanten in Kaufbeuern. 17) M. Simon in Saarbrücken. 0 a N C. G. Franz, in Berlin. 18) Christ. Walch, Fabrikant in Kaufbeuern.“ Viehstands-Tabellen sind in der G. D. Bruͤhl'schen Buch⸗ druckerei zu erhalten.. 5 Druck und Verlag der G. D. Brühk' schen Buch- und Steindruckerei in Gießen.