l. N. her, hat em ut, iese neh⸗ nog; Intelligenz- und Kreis- Glatt V 30. Freitag den 10. Dezember 1841. Oberhessisches Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblat 2 g Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, per Zeile 2 kr. 3 W— e Bekanntmachungen. Zu Ni. K. G. 10,889. Gießen am 1. December 1841. Betreffend. Die Oberrevision der Rechnung der Gemeinde Garbenteich, im Kreise Gießen für 1838, insbesondere Bemerkung 8. Das Soll des Rauchhühnergeldes. Der Großherzoglich Hehn Kreisrath des Kreises Gießen 1 an die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. In verschiedenen Gemeinderechnungen sind Faͤlle vorgekommen, daß neu erbaute Wohn— häuser in die Negister uber das Rauchhuͤhnergeld aufgenommen, und zur Concurrenz gezogen worden sind. Da ein derartiger Zuschlag mit den Bestimmungen in den Verordnungen uber Vertheilung der Guͤter und Zinsen ꝛc. vom 9. Februar 1811 and 9. Juli 1813 nicht ver⸗ einbarlich ist, indem darnach neue Grundbeschwerden gar nicht mehr entstehen koͤnnen; so mache ich Sie hierauf aufmerksam und beauftrage Sie, keine neue Haͤuser ferner in Zukunft aufzuneh⸗ men. R„ ———— Zu Nr. K. G. 10,957. Gießen am 3. December. 1841. Betreffend: Den Hufbeschlag. Der Großherzoglich Hessische Kleidsrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Indem ich Ihnen nachstehende Abschrift des mir in rubricirtem Betreff zugekommenen Schreibens des Großh. Professors Dr. Vix mittheile, empfehle ich Ihnen, dasselbe zur all zemei⸗ nen Kenntniß zu bringen, und thaͤtigst dahin zu wirken, daß der fragliche Unterricht von den Schmiedegesellen und Lehrlingen besucht wird, damit für die Zukunft ein besserer Hufbeschlag als bisher, zu erwarten steht. 5 i . Nn ———— *—.—.——— ————— Abschrift. Zu Nr. K. 10,957. Betreff: wie oben. Gießen am 1. December 1841. An Großherzoglich Hessischen Kreisrath des Kreises Gießen Der Großh. Professor Dr. Vix zu Gießen. Mit dem Anfange des Jahrs 1842, bin ich entschlossen, einen Unterricht uͤber Hufbe⸗ schlagslehre fuͤr Schmiedelehrlinge und Gesellen dahier zu eroͤffnen. Der Unterricht findet Sonntags Moröns von 10 bis 12 Uhr Statt, er wird unentgeld⸗ lich ertheilt, und besteht in theoretischen und praktischen Demonstrationen uͤber die Beschaffenheit der Hufe und Klauen der Arbeitsthiere. Was das Verfertigen der Hufeisen betrifft, so werde ich den Schmieden Aufgaben geben, welche sie die Woche uͤber zu Hause, nach Zeichnungen und Modellen, zu lösen haben werden. N Auf diese Weise, hoffe ich, sollen die Schmiede bessere Begriffe uͤber den Hufbeschlag erhalten, ohne daß sie dafur zu große Opfer zu bringen haͤtten. —— Zu Num. K. G. 10,938. Gießen am 3. December 1841. Betreffend: Den Hebammen⸗uUnterricht in der Entbindungs⸗Anstalt zu Gießen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Nachstehend theile ich Ihnen das mir in rubricirtem Betreff zugekommene Schreiben des Großh. Provinzial Commissaͤrs der Provinz Oberhessen in Abschrift zur Nachricht und Nachachtung in vorkommenden Faͤllen mit. ö K. be cher i ft, Betreffend: Wie oben. Zu Nr. P. C. 4207. Gießen am 26. November 1841. Der Großherzoglich Hessische Provinzial-Commissair der Provinz Oberhessen an die Großherzoglichen Kreisräthe dieser Provinz. daß der Hebammen Unterricht in der Entbin⸗ dungsanstalt zu Gießen künftig vom ersten Marz bis letzten Mai, und vom ersten September bis letzten November ertheilt werden wird, und daß hierdurch die seitherigen Kosten fuͤr Un⸗ terricht, Kost und Logis sich von 40 fl. 20 kr. auf 46 fl. erhoͤhen. Ich ersuche Sie, hiervon die Gemeinden gefaͤlligst in Kenntniß zu setzen. K. e Kim mir, Ich beehre mich, Sie zu benachrichtigen, —— 1 — —.. A. J ²˙ Zu Nr. K. G. 10,589. i Gießen am 4. December 1841. Betreffend: Die Pfändung und Veräußerung von Loosholz aus Domanial⸗ und Communalwaldungen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach einer Anzeige der Forstbehoͤrde ist bisher oft der Fall vorgekommen, daß denjenigen aͤrmeren Ortsbürgern, welche noch Geld in die Gemeindekassen verschuldeten, oder den auf das Loosholz selbst gesetzten Geldausschlag nicht zu entrichten vermochten, das Loosholz gepfaͤndet und veraͤußert wurde.. Ich finde mich deßhalb veranlaßt, Sie hierdurch noch besonders auf die deßhalbige Be— stimmung im§. 28 Lit. der Instruction zur Vollziehung der Verordnung, die Einbrin⸗ gung der Communal-Intraden in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen btrd. vom 24. Mai 1833( 42 des Regsblts.), wonach das Loosholz nur insoweit gepfaͤndet werden kann, als es der zu Pfaͤndende nach den bestehenden Verordnungen selbst verkaufen darf, aufmerksam zu machen, indem ich erwarte, daß Sie sich in Zukunft genau nach dieser Bestimmung richten werden. R. 1 Ning rer. Zu Nr. K. G. 11153. Gießen am 6. December 1841. Betreffend Die Bildung der Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden und die Verwaltung des Vermögens derselben. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Hroßherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Unter Zusendung des beifolgenden Regierungsblatts M 37 vom laufenden Jahr, beauf⸗ trage ich Sie, die darnach erschienene Hoͤchste Verordnung in rubricirtem Betreffe saͤmmtlichen Mitgliedern der israelitischen Religionsgemeinden Ihrer resp. Buͤrgermeistereien bekannt zu ma— chen. Insbesondere haben diejenigen Gr. Buͤrgermeister in deren Amtsgemeinden sich die bereits gebildeten israelitischen Religionsvorstaͤnde befinden, solchen diese Verordnung zur Einsicht und genauen Nachachtung vorzulegen, sich auch zu verlaͤssigen, ob in Gemaͤßheit der§.§. 2— 6 incl. gedachter Verordnung eine neue Wahl von Vorstands-Mitgliedern und von wie viel sol⸗ cher Mitglieder erforderlich ist, hieruͤber Anzeige zu machen, und falls die Nothwendigkeit einer Wahl vorliegt, zugleich soviel Mitglieder aus der hoͤchstbesteuerten Halfte der Judengemeinde als verbleibende Vorstands-Mitglieder vorhanden sind, mir zu dem Zwecke vorzuschlagen, um sie nach Maasgabe des§. 6 zur Theilnahme an der Wahl, neben den verbleibenden Vorstands— mitgliedern, zu bestimmen. Es versteht sich von selbst, daß die Vorgeschlagenen in gutem Rufe stehen mussen. 0 Eine gleiche Vorlage haben Sie, die Großherzogl. Buͤrgermeister, alsbald und so oft zu machen, als eine Vorstands⸗Ersatzwahl nach den Bestimmungen dieser Verordnung erfor— derlich wird; und werde ich dann den Commissaͤr zur Vornahme der Wahl jedesmal ernennen. Wegen der Bekanntmachung der Verordnung im Allgemeinen, haben Sie in dem Publicationsbuch geeigneten Eintrag zu machen, ruͤcksichtlich der Vorstandswahlen sehe ich aber den berichtlichen Vorlagen der Buͤrgermeister binnen 4 Wochen unfehlbar entgegen. K. Cher. Ken derer. — 1 ——ͤ—4 Grünberg am 2. Debember 1841. Der Großherzoglich Hessische Zu Rr. K. G. 10,424. Betreffend. Die Unterrichtsertheilung im Hufbeschlag. 8 i 5 ö 5 1 g Kreisrat h des Kreises Grunberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreifes. Der Er. Professor Dr. Vix zu Gießen, wird vom Jahre 1842 an, Sonntags von 10— 12 Uhr einen Unterricht im Hufbeschlag eroͤffnen, welcher in theoretischen und practischen Demonstrationen uber die Beschaffenheit der Hufe der Hausthiere besteht, und worin zugleich, in der Woche zu Hause zu loͤsende Aufgabeß zu Verfertigung von Hufeisen nach Modellen und Zeichnungen gegeben werden. 0 Schmiedelehrlinge und Gesellen koͤnnen sich durch Theilnahme an diesem Unterricht, wo⸗ fuͤr sie nichts zu entrichten haben, zum Hufbeschlag befaͤhig en. a Sie werden die Schmiedelehrlinge und Gesellen in Ihren Gemeinden hiernach bedeuten. Oubvri er. Nr. K. G. 10,327. Betreffend. Ausfertigung der Paßberichte. Gruͤnberg am 6. December 184. Der Großherzoglich Hessische f Kreisrath des Kreises Grünberg an saͤmmeliche Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. Wenn jemand um einen Paß nachsucht, den noch andere Personen als Eheweiber, Kin⸗ der, Verwandte, Knechte ꝛc. begleiten, so müssen in dem Paßberichte stets Tauf- und Familien⸗ namen dieser begleitenden Personen angegeben werden. Bei Paͤßen zu Reisen in das Ausland darf nie blos der Ausdruck„nach dem Ausland“ gebrauch“, sondern es muͤssen die Laͤnder fuͤr welche der Paß nachgesucht wird, bestimmt angegeben werden. 5 Hiernach werden Sie sich bei Erstattung von Paßberichten genau bemessen. g Onder e. Polizeiliche Bekanntmachung. Der Eigenthümer eines schon vor einiger Zeit dem Schweinhirten u Langgöns zugelaufenen, ohngefähr einjährigen weißen Vickschweins, wird hierdurch nochmals aufgefordert, seine Ansprüche an dasselbe binnen acht Tagen bei der Großh. Bürgermeisterei zu Langgöns geltend zu machen, widri— genfalls nach fruchtlosem Ablaufe dieser Frist anderweit über dasselbe verfugt werden wird. Gießen am 6. December 1841. P Vekanntmac 5 261) Ein Felddienstzeichen ist gefunden 10 1 nachungen und auf hiesiger Vürgermeisterei abgegeben wor⸗ N en 3 den, welches gegen die Einrückungsgebühr von 4 e asemed oh. dem Eigenthümer in Empfang genommen werden an den Rüänshürg zin Giesen, kann. Annerod am 3. December 1841. unterhält Lager meiner E Der Burgermeister ssenzen in ganzen und halben Flaschen, als: g N P et r. Punsech-Essenz mit Etiquetts 14 fl 1673) Donnerstag den 16. December l. J., dlitto Ar Nuglität.„„ 1„ Vormittags um 10 Uhr, soll die Grundrente der ditto super. Qualität 4 Freiherrn von Schutzbar, genannt Milchling, Limonadlen-Syrup a N„ zu Pohlgöns in der Behausung des Herrn sowie Essenz zu Bischof oder Cardinal, 14 kr. Kaufmanns Fett, bestehend in: per Gläschen 23 Malter, 3 Simmer, 2 Gescheid Korn und Wetzlar im December 1841. 23 3 2 Gerste, 7 J. D. Waldschmidt. meistbietend gegen baare Zahlung versteigert werden. Druck und Verlag der G. D. Brühl' schen Buch- und Steindruckerei in Gießen.