ein ths jubi⸗ igt erden e, so aus⸗ ende Vo⸗ Ter⸗ ciren als Ur⸗ zung kung 5 ber⸗ Mai 209, und⸗ berg den nach 1 1 An⸗ rist daß uma⸗ ein⸗ das. lasse erden. girche 5 das. . Oberhessisches d W337. Freitag den 10. September 1841. — Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. Zu Nr. K. G. 8401. Gießen am 7. September 1841. Betreffend: Das zu frühe Beerdigen der Todten, sowie die Beerdigung der Todten in medieinisch polizeilicher Hinsicht, nun die Führung der Sterb- und Beerdigungs⸗Protocolle. Der Großherzoglich Hessische f Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogl. Bürgermeister des Kreises Gießen. Das in obiger Beziehung erlassene hoͤchste Ausschreiben theile ich Ihnen in nachstehendem Abdruck zur Nachricht und Beachtung mit. K. Chr. Knorr. A b schrift.* Zu Nr. D. 12,795. Darmstadt am 18. August 1841. Betreff: Wie oben. N Das Großherzogliche Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an die Großh. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen, und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe in der Provinz Oberhessen. ö Auf die an uns geschehenen Anfragen: 1) ob in den Beerdigungs-Protokollen der nach. IV unseres Ausschreibens vom 18. Febr. d. J. beizubringenden und nach. VII aufzubewahrenden Todesscheine zu er⸗ waͤhnen und 2) wie lange diese Todesscheine aufzubewahren seien? bemerken wir Ihnen zur geeigneten Verfuͤgung Ihrer Seits, daß zu 1) es der Erwaͤhnung nicht bedarf, jedoch die Todesscheine mit den Nummern der ent⸗ sprechenden Beerdigungs-Protokolle zu versehen und zu 2) dieselben zwei Jahre lang aufzubewahren sind. In Verhinderung des Staatsministers „FFT Prinz. 8 g — —— Err ee Zu Nr. K. G. 8433. Gießen am 8. September 1841. Betreffend: Bürgermeisterei⸗Berichte auf Unterstützungsgesuche. i Der Großherzoglich Hessische 5 8 Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises. Obgleich ich durch mein Ausschreiben vom 10. Februar 1838 in obiger Beziehung Ihnen die groͤßt moͤglichste Vorsicht empfohlen hatte, und durch das Ausschreiben vom 14. Juli l. J Sie hierauf noch besonders erlaͤuternd verwiesen habe, so habe ich dennoch bisher oͤftecs 9 79 nehmen muͤssen, daß die von einigen Buͤrgermeistern ausgestellten Zeugnisse dieser Art nicht immer mit der erforderlichen Umsicht und ohne genuͤgende Beruͤcksichtigung aller Verhaͤltnisse der um Unterstuͤtzung Nachsuchenden, ertheilt worden sind. Um in Zukunft dergleichen Gesuche selbst beurtheilen zu koͤnnen, werde ich jeder Ihnen zukommenden Vorstellung dieser Art, ohne noch eine besondere schriftliche Auflage Ihnen zugehen zu lassen, einen Fragebogen beilegen, auf welchem die bemerkten Fragen, unter Ruͤcksendung der Vorstellung, in moͤglichst kürzester Zeit, mit gehoͤriger Gewissenhaftigkeit zu beantworten sind. Indem ich Sie biervon benachrichtige, bemerke ich noch, daß ich unrichtige Attestationen gebuͤhrend ahnden werde. K, Ehr. — Zu Nr. K. G. 8470 u. 8471. Betreffend: Das Zulaufen mehrerer fremden Schweine. Der Großherzoglich Hessische 5 Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Bur germeister dieses Kreises(mit Ausnahme des Gr. Buͤrgermeisters zu Gießen). Geschehener Anzeige zufolge sind auf dem letzt abgehaltenen Gießer Jahrmarkte den Schwein— hirten zu Staufenberg und Wieseck, mehrere Schweine und zwar ersterem ein ohngefaͤhr J jaͤh⸗ Gießen am 8. September 1841. riges und dem letzteren ein ganz kleines und ein mittelmaͤßiges von weißer Farbe zugelaufen. Sie haben dieses in Ihren Gemeinden zu veroͤffentlichen und die allenfallsigen Eigenthuͤmer anzuweisen, sich mit ihren Anspruͤchen an die betreffenden Buͤrgermeister zu wenden. K. Chr. K n U r. —— k— Zu Nr. K. G. 4003. Grünberg am 2. September 1841. Betreffend: Den Verlag und Debit des Landkalenders, sowie den Kalenderstempel. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an sämmtliche Großh. Buͤrgermeister, Beigeordneten der Rebengemeinden und Localpolizeibeamten dieses Kreises. Zu der der Gr. Invalidenanstalt Behufs ihrer Dotirung verliehenen Privilegien gehort unter anderen auch die Erhebung einer Stempelabgabe von allen neben dem Landkalender im Großherzogthum abgesetzt werdenden Kalendern. Nach eingelangter hoͤchster Verfugung sollen Se nen 1 iht. icht jisse uche hne en, ster ill ah fen. ner —— —— zu dem Ende alle auswärtigen und mit Kalender versehenen, im Großherzogthum nicht ver⸗ legten und gedruckten Almanache und Taschenbuͤcher einen Stempel und der in der Verord— nung vom 8. Septbr. 1809 vorgeschriebenen Abgabe unterworfen sein, und soll der Stempel nicht mehr, wie bisher geschehen ist, auf die damit zu versehenden Kalender aufgeklebt, sondern aufgedruckt und neben demselben auch noch ein Controlestempel beigedruckt werden. Mit der Stempelung und der Einnahme der Abgaben sind beauftragt worden: 1) in der Provinz Starkenburg: der bei Gr. Provinzial⸗Commissaͤr und Kreisrath zu Darm⸗ stadt bestaͤtigte Registratur-Gehuͤlfe Hornfischer, a a 2) in der Provinz Oberhessen: der Gr. Polizeirath Zulehner zu Gießen und 3) in der Provinz Rheinhessen: die Gr. Stempelverwaltung und das Gr. Rentamt zu Mainz welchen Beamten hiernach alle im Großherzogthum abgesetzt werden wollenden auswaͤrtigen Kalender zu jenem Zwecke vorgelegt werden muͤssen, ehe sie abgesetzt oder gekauft werden dür— fen. Wer hiergegen handelt, verfaͤllt in die in jener Verordnung bestimmte Geldstrafe von 1 fl. 30 kr. per Stuck und werden außerdem die ungestempelten Kalender confiscirt. Sie werden diese Bestimmungen sofort zur allgemeinen Kenntniß bringen, dabei alle die— jenigen, welche sich mit dem Absatze von auswaͤrtigen Kalendern, mit Kalendern versehenen Almanachen und Taschenbuͤchern befassen, noch besonders auffordern, unverzüglich zum Behufe der Stempelung ihre vorraͤthigen Kalender dem einen oder anderen jener Beamten vorzulegen. Indem ich Ihnen schließlich noch empfehle, daruber zu wachen, und resp. wachen zu lassen, daß keine ungestempelten auswaͤrtigen Kalender eingebracht, ver- und gekauft werden, und deßfallsige Contraventionen sofort zur Anzeige zu bringen, bemerke ich Ihnen, daß zu sol⸗ chen auswaͤrtigen Kalendern auch die von der Jaͤgetischen Buchhandlung zu Frankfurt verleg⸗ ten, in Offenbach theilweise gedruckten Kalender, der Zeitvertreiber, Haus- und Landkalender, evangelisch verbesserter und katholischer neuer Stadt- und Landkalender gehoͤrt. ö f Ou vr ier. ö 5 1 2593 Klftr. Wiese in den Mühlwiesen; nemgebuengen 1 465 Klftr. Acker am Habergarten; f 274 7 Edictalladung. 18242 5 Klstr. Acker das.; 187) Heinrich Steins Wittwe Erben von Harrbach haben nachfolgendes Erblehn des 5 Großh. e 0 850 1% 11234 Klftr. Acker am wüsten Mühlberg, „% verkauft, vermögen aber nicht, ihr Eigenthums⸗ 785 8794 ine Wee e recht daran urkundlich nachzuweisen. Auf Antrag 140 964 Klftr. daselbst; 4 werden daher alle diejenigen, welche auf die vor⸗ 133 1773 Klft 5 15 Jun kernhabel; bezeichneten Immobilien Ansprüche machen können, 15 1327 Klitr. am Haber arte mit Ausnahme des Großh. Hess. Fiskus, mit 158 1110 Klftr. Wiese in er Mühlwiese; welchem sich wegen des Erblehns verständigt wurde, 0 N; ck aufgefordert, jene Ansprüche sogewiß binnen FFT 2 Monaten a dato dahier anzuzeigen und zu be⸗ i gründen, gegenfalls die desfallsigen Kaufabschlüͤsse richterlich bestätigt werden. Grünberg den 19. August 1841. a Großh. Hess. Landgericht das. In Verhinderung des Landrichters. Nayß, Assessor. 11 00 Klftr. Acker in und bei den Mühl⸗ 3* 5 2112( wiesen; als: 12 1794 Klftr. am Queckbörner Wald, an K. Loth; a * 944 Klftr. das. an Joh. Gg. Munch Ar; 133 2544 Klftr. am Weißacker; 3% 1334 Klftr. Acker am wüsten Mühlberg; 1427 3274 Klftr. Acker das.; 7 ——— 3 ——— 2 ͤ ͤ A. ——— Besondere Bekanntmachungen. 192) Erstreckung der Frist zur Offenlegung des Grundbuchs der Gemarkung Watzenborn, Steinberg und Ober— steinberg. Die in der Bekanntmachung vom 11. Mai 1840(conf. Großh. Hess. Zeitung M. 154, 209, 278) zur Offenlegung und Berichtigung der Grund⸗ bücher der Gemarkungen Watzenborn, Steinberg und Obersteinberg bestimmte Frist wird auf den Antrag des Ortsvorstandes dieser Gemeinden nach Maasgabe des Gesetzes vom 12. Januar l. J. auf 3 Monate erstreckt und dieses mit dem An— fügen öffentlich bekannt gemacht, daß diese Frist mit dem 20. November l. J. abläuft, und daß alsdann alle in der oben erwähnten Bekanntma— chung angedrohten Nachtheile unwiderruflich ein— treten. Gießen den 46. August 1841. Großh. Hess. Landgericht das. Pc 193) Einladung zu der Hauptversammlung des Spar- und Leihkasse-Vereins fuͤr die Kreise Gießen und Gruͤnberg. Zur Abhaltung der diesjährigen Haupt⸗Ver⸗ sammlung ist Montag der 20. September l. J. festgesetzt worden. Die verehrlichen Mitglieder des Vereins wer— den daher ersucht, an diesem Tage, Vormittags um 9 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause sich ein⸗ zufinden, den Verwaltungsbericht entgegen zu nehmen und insbesondere die Vorlage der für das Jahr 1840 gestellten und bereits geprüften Rech⸗ nung zu erwarten. Gießen am 1. September 1841. Der Director des Vereins. Hof man n 192) Töchterversorgungs⸗Anstalt. Wir ersuchen diejenigen Einwohner des Groß— herzogthums, welche noch im Laufe d. J. Töch⸗ ter unter fünf Jahren in dem Institut auf⸗ nehmen lassen wollen, ihre deßfallsigen Anmel⸗ dungen, der Vorbereitung der Aufnahme wegen, zeitig genug hierher einzusenden. Zugleich machen wir hierbei bekannt, daß, nachdem Herr Major Schmidt wegen veränderter Dienstverhältnisse das Amt eines Seeretärs nieder— gelegt hat, der mitunterzeichnete Oberforstrath von Brandis einstimmig zum Secretär erwählt worden ist.. Darmstadt den 21. August 1841. Der Verwaltungsrath der Ludewigs- und Luisen⸗Stiftung. Schleuning. v. Brandis. Versteigerungen. 198) Versteigerung von Arbeiten und Lieferungen zur Erbauung eines neuen Kirchthurms in Bellersheim. Dienstag den 21. September d. J., Vormit⸗ tags um 10 Uhr, sollen in dem Gemeindehause zu Bellersheim, die zur Erbauung eines neuen Kirchthurms daselbst erforderlichen Arbeiten und Lieferungen, veranschlagt: 0 1115 kr. 1) die Maurerarbeit zuuu 1457 22 2) die Steinhauerarbeit züu. 876 48 3) die Zimmerarbeit zu. 709 57 4) die Dachdeckerarbeit zuuu. 412 06 5) die Schreinerarbeit zu.. 137 54 6) die Schlosserarbeit zu 288 38 7) die Glaserarbeit zun 42 09 8) die Weißbinderarbeit zuüůn. 351 53 9) die Lieferung von 140 Bütten Kalk 420— 10) die Lieferung von7 Cubikkl. Sand 140— an die Wenigstfordernden versteigert werden, welches man hierdurch mit dem Bemerken zur offentlichen Kenntniß bringt, daß die Risse, Vor⸗ anschläge und Versteigerungsbedingungen auf dem Bureau des Unterzeichneten zur Einsicht offen liegen. Gießen am 7. September 1841. 5 Der Gr. Kreisbaumeister. Mü 197) Chausseearbeit. Das Zerschlagen einer Quantitat Chaussee— steine von ungefähr 20 Cubikklaftern, auf der Straße von Gießen über Lollar, ist noch zu ver⸗ geben und dafür der Preis von 36 fl. per Cu⸗ bikklafter festgesetzt. Steinklopfer, welche Lust haben, diese Ar— beit im Ganzen oder auch in Parthieen bis zu einet Cubikklafter, zu übernehmen, können sich auf dem Bureau des Großh. Provinzialbaumeisters Hofmann dahier melden. Gießen den 8. September 1841. Der Großh. Bauaufseher I. Klasse F. Schäcker. Druck und Verlag der G. D. Brühl' schen Buch- und Steindruckerei in Gießen, sig vol vor