3 Oberhessisches Intelligenz und Kreis-Glatt 1 VV 32. Freitag den 9. August 1841. lungen a 8 5 Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberheffische Intelligenz- und Kreisblatt Urnen bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; 8 später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt dergl. per Zeile 2 kr. ö achricht Gegen, HHSSDDTDTDTFTDTPTbTbTT—T—T—T—T—T———————————.— N 8 un Mreisräthliche Vekanntmachungen. und Zu Nr. K. G. 6971. Gießen am 31. Juli 1841. Alter- Betreffend: Das Auffinden von Alterthümern im Großherzogthum und deren Ablieferung an das Großherzogliche Museum. a Der Großherzoglich Hessische 0 2 Kreisrath des Kreises Gießen em Bu⸗ 1 an saͤmmtliche Großherzogl. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Unter Hinweisung auf das von dem Gr. Kreisrath des Kreises Gruͤnberg in rubricirtem nir Betreff in a 31 des dießjaͤhrigen Kreisblattes erlassene Ausschreiben, fordere ich Sie auf, hiernach alsbalden geeignete oͤffentliche Bekanntmachung zu erlassen, und sobald bei Nachgra⸗ bungen, oder sonstigen Veranlassungen, Altherthuͤmer aufgefunden werden, unverweilt bericht⸗ liche Anzeige anher zu machen. K. Ch. Knorr. ** Zu Nr. K. G. 6602. Gießen am 4. August 1841. dralender Betreffend: Das Rösten des Flachses und Hanfs in fließendem Wasser. 25 f Der Großherzoglich Hessische ehe, Kreisrath des Kreises Gießen , an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises. marft, a em An In Folge mehrerer Reclamationen gegen die Ihnen durch Ausschreiben vom 7. Octbr. dae 1839 W 41 des Kreisblatts mitgetheilten Vorschriften hat sich hoͤchstpreißliches Ministerium er veranlaßt gesehen, den staͤndigen Seeretaͤr der landwirthschaftlichen Vereine, Gr. Oeconomie⸗ 7 shrabens rath Zeller mit Gutachten zu hoͤren, welcher folgende Vorschlaͤge gemacht hat. Auszug. In der Nahe eines Baches werden größere oder kleinere Raͤume, je nach Be⸗ duͤrfniß und der Menge disponiblen Wassers und wo moͤglich auf einem Ge⸗ ntister meindegut, damit sie nicht erst anzukaufen sind, mehrere, am besten 4— 5 . Fuß tief bassinartig ausgegraben und mit dem benachbarten Bache durch eine a d Stellfalle zu Einlassung des Wassers in Verbindung gesetzt. Eine zweite action solche Stellfalle mußte auch an dem Ausflußorte angebracht sein, um das Wasser darin halten und nach Beduͤrfniß ab- und zulassen zu koͤnnen,— beide 5 ö 2..———— 1 jedoch verschließbar, damit dem Muthwillen, z. B. durch unzeitiges Ablassen des Wassers ꝛc., die Gelegenheit benommen ist. 0 Ein wesentlicher Punkt waͤre weiter, daß bei der Auslaßschleuße die Schwelle nicht ganz auf das Niveau des Bassinbodens gelegt wuͤrde, um dadurch den in dem Bassin sich einsammelnden Schlamm beim Oeffnen der Schleuße zu⸗ rückzuhalten. Dieser koͤnnte und muͤßte dann von Zeit zu Zeit nach beendig⸗ tem Roͤsten besonders zur Seite geschafft werden, wodurch ein Haupttheil jener Stoffe beseitigt wuͤrde, welche gerade fuͤr Fischwasser so schaͤdlich sind und wobei dann aus dem Wiederzulassen des aus der Roͤstgrube ablaufenden Was—⸗ sers in den angrenzenden Bach, keine Nachtheile mehr zu befuͤrchten waͤren, sobald es nicht gar zu bald wieder dahin zuruͤckkommt.(In diesem groͤbeten Schlammtheile gewinnt man zugleich ein zur Wiesenduͤngung vorzuͤglich sich eignendes Duͤngmaterial, das jetzt beim Roͤsten in freien Baͤchen, dem Meere zulaufend, für immer verloren geht.) Will man eine Erneuerung des schmutzig gewordenen Roͤstwassers eintreten lassen, was allerdings sehr gut ist, so laͤßt sich dieses bei einer solchen Ein— richtung jeden Augenblick und ganz leicht bewirken, und es kann dadurch zu— gleich der an solchen Gruben entstehenden Verpestung der Atmosphaͤre vorge— beugt werden; da die Temperatur in den Roͤstgruben eine gleichere und hoͤhere ist, als in fließendem Wasser, so erfolgt auch die Roͤste in jenen viel schneller, als in fließendem Wasser, 5 hb i v. Rieffel. Hoͤchstpreißliches Ministerium, welches diese Vorschlaͤge als ganz angemessen erachtet, hat daher verordnet, Sie hiernach zu belehren, und Sie aufzumuntern, zur Anlegung solcher Röst⸗ gruben mitzuwirken. Es erscheint indessen nothwendig und zweckmaͤßig, dergleichen Wasserroͤste unter technischer Leitung fertigen zu lassen, weshalb ich Sie auffordere, binnen 8 Tagen ohn— fehlbar zu berichten, ob und wo solche Gruben in Ihren Gemarkungen angelegt werden sollen. Hierbei bemerke ich, daß die Anlegung, Falls die Gemeinderaͤthe, welche daruͤber zu hoͤren sind, darauf antragen, auf Gemeindekosten geschehen kann, und in dem Falle, wenn Roöstgruben in der angegebenen Weise angelegt, und namentlich dabei die Vorrichtung getroffen wird, daß das aus den Gruben abfließende Wasser vor seinem Zurücktritt in den fließenden Bach, zuerst einen langeren Weg zuruͤcklegt, von Vollziehung des in der Verfuͤgung vom 7. October 1839 enthaltenen Ver— bots der Ableitung des Wassers aus den Gruben in die fließenden Baͤche vor dem naͤchsten 1. Februar, abstrahirt werden kann. 4 Zugleich benachrichtige ich Sie, daß, da an vielen Orten außer den zum Viehtrieb benutz⸗ ten Wiesen und Weiden keine zum Trocknen des Flachses geeignete Plaͤtze vorhanden sind, auch von erfahrenen Oeconomen und Thieraͤrzten nunmehr versichert wird, daß ihnen aus dem Behüͤten der Stellen, wo geroͤsteter Flachs getrocknet worden war, keine Nachtheile fuͤr das Vieh bekannt geworden seien, an den Orten, wo ein Mangel an sonstigen geeigneten Plaͤtzen vorhanden ist, das Trocknen des Flachses auf Stellen, wohin Viehtrieb stattfindet, zugelassen werden kann. Solche Plaͤtze dürfen jedoch bei Meidung einer Strafe von 1— 3 fl. erst 8 Tage nach Entfernung des getrockneten Flachses von denselben, mit Vieh behuͤtet werden. K., Chr. Fan or r., 2 eing hen die wir 0 lia ihn der h e ee e eee Zu Nr. K. G. 6603. Gießen am 4. August 1841. Betreffend: Die Aufstellung und Einsendung der Viehstandstabellen für 1841. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Diejenigen Gr. Buͤrgermeister, welche die Viehstandstabellen fuͤr dieses Jahr noch nicht eingesandt haben, mache ich auf die Einhaltung des Termins, den 10. d. M., und die beste— henden Vorschriften aufmerksam, und bemerke, daß, wenn der Termin fruchtlos ablaͤuft oder die Tabellen unvollstaͤndig einlangen, das Erforderliche auf Kosten der Saͤumigen geschehen wird. K. Ehr. Ken oer r; ———— Bekanntmachungen. Edictalladungen. 176) Auf dem, von Georg Adam Sprankels Eheleuten von Lumda dem Konrad Graß daselbst überlassenen Grundvermögen haften vermöge hypo— thekarischer Versicherung 1) bei dem Schulfonds zu Gießen nach Obliga— tion d. d. 26. Mai 1829 ein von Johann Hein⸗ rich Schultheiß II. Wittwe und Kindern con— trahirtes Darlehn von 200 fl. 2) bei dem Kirchenkasten zu Lumda nach Obli⸗ gation d. d. 5. März 1764 ein von Johann Peter Kauß contrahirtes Darlehn von 40 fl. Der Besitzer der verunterpfändeten Grundstücke widerspricht der dermaligen Existenz dieser Dar— lehnsforderungen sowohl, als auch der Fortdauer des constituirten Pfandrechts.. Auf seinen Antrag werden daher alle die— jenigen, welche aus den beiden Schuldurkunden Ansprüche herleiten wollen, aufgefordert, diese sogewiß binnen 60 Tagen a dato dahier anzu⸗ zeigen und zu begründen, gegenfalls die deßfall— sigen Einträge in den Pfandbüchern gelöscht und das von Georg Adam Sprankels Eheleuten auf Konrad Graß übertragene Grundeigenthum als pfandfrei betrachtet werden wird. N Grünberg den 28. Juli 1841. Gr. Hess. Landgericht das. in Verhinderung des Landrichters 5 Na y ß. 177) Adam Schombert und dessen Frau Ju⸗ liana geborne Eimer von Lumda haben die, ihnen nach dem Flurbuch vor dem Namen stehen⸗ den, in Großeneicher Gemarkung belegenen Grund⸗ stücke verkauft, können aber durch gerichtliche Urkunden ihre Eigenthumsrechte nicht nachweisen. Alle diejenigen, welche auf diese Grundstücke, uber deren näheren Bezeichnung dahier aus den Gerichtsacten das Erforderliche hervorgeht und die zur Einsicht eines jeden offen liegen, An— sprüche irgend einer Art machen wollen, werden daher aufgefordert, diese sogewiß binnen 60 Ta— gen a dato dahier anzuzeigen und zu begründen, gegenfalls die desfallsigen Contracte bestätigt werden. Grünberg den 30. Juli 1841. Gr. Hess. z. Landgericht das. geh Freihrl. v. Riedeselisches Gericht Oberohmen in Verhinderung des Landrichters Ray ß. 178) Nach Contract d. d. 2. April 1830 über⸗ ließ die nunmehr verstorbene Anna Dorothea Müller von Saasen den Peter Müllers III. Ehe⸗ leuten dortselbst ihr gesammtes Vermögen, insbe— sondere auch 22, vor ihrem Namen im Flurbuch stehende und in der Gemarkung Saasen belegene Grundstücke. Da Peter Müllers III. Eheleute dermalen jene Grundstuͤcke auf sich in den Flur⸗ büchern uͤbertragen und eine richterlich confirmirte Erwerbs⸗Urkunde zu besitzen, wünschen, so wer⸗ den alle diejenigen, welche auf jene Grundstücke Anspeüche machen wollen, aufgefordert, diese so— gewiß binnen 60 Tagen a dato dahier anzuzei⸗ gen und zu begründen, gegenfalls dem gestellten Antrag stattgegeben und die fraglichen Grund— stücke von dinglichen Rechten befreit, als Eigen— thum der Antragsteller behandelt werden. Grünberg den 31. Juli 1841. Gr. Hess. Landgericht das. in Verhinderung des Landrichters Na y 5. ccc ——————— —— Versteigerungen. * 160) Die zu dem Nachlasse der Georg Keller's Eheleute zu Lollar gehörige sogenannte Holzmühle bei Lollar: 1702 386 112 U◻ Klftr., bestehend aus dem Wohnhause, dem Mühlbau, einer Scheuer, dem Viehstalle für Rindvieh, dem Schweinstalle, der Schlagmühle mit dem Back⸗ haus, einem Bienenhaus und dem Grund und Boden dieser Gebäude, die dazu gehörigen Mühl— geräthschaften, sodann folgende, um diese Mühle herum liegende Grundstücke, Baumstücke, Gärten und Wiesen, als: Pag. u. Nr. an n ö 1) 5 1 42[◻ Klftr. Grabgarten bei der Holzmüuͤhle; 2) d 10 23[◻ Klftr. Grabgarten daselbst; 30 34 51 U◻U Klftr. Grasgarten hinter der 5 Holzmühle; 4) u 334 650 U Klftr. Acker auf der Lumdaz 5) 23 32 450 U Klftr. Acker hinter der Hol zmühle; 60 21 22 186 U Klstr. Acker hinterm Haus; 7 27 56 D Klftr. Acker bei der Holzmühlez 80 5 232 U Klftr. Acker bei der Holz⸗ mühle, am Erbsenloch; 9) ei 83 1347 U◻ Klftr. Acker unter der Schutzwiese; 10) 358 69 U Klftr. Wiese im Erbsenloch; 11 ds 139 U Klftr. Wiese beim Wasen; 12) 10 279 ◻ Klftr. Wiese bei der Holz⸗ mühle; 13)% 3 186 ◻ Klftr. Acker unter der Schutzwtese; 14) 3 53 186 U Klftr. Wiese in der Schutz⸗ wiese(ist Acker); 15) 2. 3 140 J Klftr. Wiese hinter der Holzmühle; 16)% 34 107 A Klftr. Wiese unter der Schutzwiese; 17)'de pe 186 UA Klftr. Wiese bei der Mühle; 18) 56 186 U Klftr. Wiese bei der Holzmühle, sollen Montag den 9. August l. Jai Vormittags 11 Ahe, in der Holzmühle selbst, unter den alsdann be⸗ kannt gemacht werdenden Bedingungen, nochmals oͤffentlich meistbietend, erbvertheilungshalber ver⸗ steigert werden, welches hierdurch unter dem An⸗ fügen bekannt gemacht wird, daß die Mühle selbst zu den besseren in hiesiger Gegend gehört, und daß das zu ihr gehörige Gelände von vorzüg⸗ licher Güte ist. Gießen den 6. Juli 1841. 5 Gr. Hess. Landgericht das. Pil socch. 179) Die im hiesigen Stadtwalde vom Sturm⸗ wind gefällten 130 Eichen⸗Baustämme sollen Freitag den 13. August l. J., Vormittags 9 Uhr, meistbietend verkauft werden, was mit dem Be— merken zur Oeffentlichkeit gebracht wird, daß die Stämme bis 45 Fuß lang und 20— 30 Zoll dick sind. Kaufliebhaber mögen sich im Schlage am diesseitigen Eingange des Waldes einfinden. Amöneburg, am 30. Juli 1841. 1 Der Bürgermeister. Zai e r. Vermischte Nachricht. BALL IN SALZHAUSEN. 180) Kommenden Sonntag den 8. d. M. musicirt der Musik⸗Verein aus Großsteinheim bei Hanau, bestehend aus 21 Mitgliedern, unter der Leitung des Herrn Fery, hier im Speisesaal bei Tisch und Nachmittags im Kursaale bei dem r abwechselnd mit Blas- und Streichinstrumenten. Indem ich hierzu einlade, erlaube ich mir gleich⸗ zeitig zu bemerken, daß die Musik auf die hier ubliche Weise honorirt wird. Salzhausen im August 1841. H. W. Seum. Druck und Verlag der G. D. Brühl' chen Buch- und Steindruckerei in Gießen. U dag od W. sey bal rid im der sin