her ell Oberhessisches Intelligenz- und Kreis- Blatt 22. Freitag den 29. Mai 1 5 1840. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Ühr, eingesendet werden; später eintrefende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebuͤhr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. Rreisräthliche Bekanntmachungen Zu Nr. K. G. 5225. Betreff: Die neuerdings unter den Hunden ausgebrochene Tollwuth. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises(mit Ausnahme des Buͤrgermeisters zu Gießen). Nachstehende Verfuͤgung haben Sie alsbald in Ihren betreffenden Gemeinden zu ver⸗ oͤffentlichen und deren Vollziehung strengstens zu überwachen. R Verfügung. Erst kürzlich wieder bei den Hunden vorgekommenen Faͤlle von Tollwuth setzen es außer allen Zweifel, daß diese gefaͤhrliche Krankheit hier und in der Umgegend noch keines⸗ wegs erloschen ist, und da sich zugleich dargethan hat, daß manche Besitzer von Hunden den Gesundheitszustand dieser Thiere auf eine unverantwortliche Weise unbeachtet lassen, waͤhrend es hoͤchst wahrscheinlich ist, daß mehrere, von tollen gebissene Hunde unermittelt geblieben, so finde ich mich bewogen, den§. 2 der polizeilichen Bekanntmachung vom 21. Februar laufenden Jahres, woͤrtlich also lautend: „Den Besitzern von Hunden wird die größte Sorgfalt und Aufmerksamkeit in der „Behandlung dieser Thiere anempfohlen und ihnen zur Pflicht gemacht, wenn sie „ungewoͤhnliche Erscheinungen an dem Benehmen oder Gesundheitszustande, ihrer „Hunde bemerken, oder wenn sich ein solches Thier von Hause entfernen sollte, hier⸗ pon alsbald und ohne allen Verzug die Anzeige bei der Polizeibehoͤrde zu machen,/ hierdurch mit der weiteren Bestimmung einzuschaͤrfen: daß die Uebertreter gedachter Vorschrift, anstatt wie bisher mit einer Strafe von 5 fl., für die Folge mit einer solchen von 20 fl. belegt werden sollen, a f Gleichzeitig wird die bestehende Anordnung wegen der Maulkoͤrbe, mit welchen Metzger⸗ hunde, alle Hetz- und Fanghunde, die Bullenbeißer 1c. versehen fein muͤssen, in Erinnerung gebracht. 3 „ Gießen am 23. Mai 1840. 1 5 4 . Bekanntmachungen. Edictalladung. 124) Nachdem der Vormund der Kinder des dahier verstorbenen Lohgerbermeisters Heinrich Sauer, Tuchmachermeister Johannes Hering da— hier, bei dem unterzeichneten Gericht angezeigt, daß er außer Stand sey, die gleichzeitig andrin— genden Gläubiger seiner Curanden vollständig zu befriedigen, und deshalb denselben das väter— liche Vermögen seiner Cuxranden abgetreten hat, so werden diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an dieses Vermögen zu machen haben, aufgefordert, solche in dem, hier— zu auf Sonnabend den 20ten Juni d. J., Morgens 10 Uhr, in das Geschäftslocal des unterzeich— neten Gerichts, bestimmten Termin entwe— der in Person, oder durch gehörig Bevollmäch— tigte, unter Vorlegung aller darüber sprechenden Urkunden, summarisch zu liquidiren und zu be⸗ gründen, zugleich zu Abwendung eines förmlichen Concurses den Guͤteversuch zu gewärtigen, bei Meidung des Nechtsnachtheils, daß die dabei Nichterscheinenden als dem Beschluß der Mehr— heit beitretend angesehen werden. Sollte die Güte nicht zu Stande kommen, so haben die Gläubiger gleichzeitig über die Wahl eines Masse-Curators sich zu vereinigen, widrigenfalls der in der Person des Procurators Martin vorläufig bestellte Curator beibehalten werden soll. i Marburg den Aten Mai 1840. Kurfürstl. Hess. Landgericht daselbst. Wilkens. Begl. Fleischmann. 127) Auf eine, von der Ehefrau des Glas— ners Conrad Salzmann, Louise, geborne Justi dahier, wider gedachten ihren Ehemann, auf den Grund der böslichen Verlassung, bei dem unterzeichneten Gerichte erhobene Ehescheidungs— klage, und den von dem Untergerichte desfalls eingeforderten ordnungsmäßigen Bericht, wird der genannte Glasner Conrad Salzmann hier⸗ durch vorgeladen, um binnen einer Frist von drei Monaten sich so gewiß auf erwähnte Klage durch einen hiesigen bevollmächtigten Obergerichts— Anwalt vernehmen zu lassen, als sonst in seinen Ungehorsam er der böslichen Verlassung für ge⸗ ständig erachtet, mit seiner Vernehmlassung aus⸗ geschlossen und weiter w. N. erkannt werden wird. Marburg den 19. Mai 1840. Kurfürstliches Obergericht der Provinz Oberhessen, Civil-Senat. Arnold. dt. v. Manger. N Vermischte Nachrichten. 128) Dienstag den 9. Juni l. J., Morgens 10 Uhr, soll in der unterzeichneten Gemeinde ein ausgedienter, schwerer Faselochs an den Meistbietenden, gegen gleich baare Zahlung, ver— steigert werden. Gonterskirchen den 18. Mai 1840. Der Bürgermeister Lien de 129) Gesundheits⸗Geschirr. Einem geehrten Publikum mache ich die ergebenste Anzeige, daß neben den gewöhnlichen Kupferschmiedarbeiten, Schwarzischen und mehre⸗ ren Brennapparaten und Feuerspritzen ꝛc., ich nun auch das beliebte Neuwieder Sanitäts⸗ Küchengeschirr von jeder beliebigen Fagon und Maas anfertige. Denjenigen, welche mich mit neuen Arbeiten oder mit Verzinnen gebrauchten Küchengeschirrs, Steigbügeln, Spornen und Pferdegebissen ꝛc. mit ihrem guͤtigen Zuspruch beehren wollen, verspreche ich prompte und billige Bedienung, und bitte, die Gegenstände, welche verzinnt werden sollen, in der letzten Woche jeden Monats gefälligst einzusenden, da in der ersten Woche jeden Mo⸗ nats jedesmal die Verzinnung vorgenommen wird. Wetzlar den 25. Mai 1840. J. J. Waldschmidt, Kupferschmiede. P kanger Miscellen. Die Raupen, Mai- und andere den Obst⸗ Baͤumen schaͤdliche Kaͤfer, und wie die Besitzer von Obstgärten die Bäume gegen sie zu schützen haben. (Fortsetzung.) Ohne eine zureichende Anzahl von Vö⸗ geln*) sind wir kaum im Stande, unsere Obst⸗ und Waldbäume gegen den Fraß der Naupen und Käfer zu retten. Eine Hauptursache, daß wir seit mehreren Jahren so sehr von den Nau⸗ pen geplagt sind, liegt darin, weil es jetzt, wie Jeder leicht bemerken kann, weniger Vögel gibt, als sonst. Darum muß man sie schonen, damit sie sich vermehren. g Jede Thiergattung ist zur Erhaltung des Ganzen unentbehrlich. Darum darf keine, selbst weder jene Thiergattung, die wir nach unserer unvollkommenen Einsicht für schädlich halten, zu sehr vermindert, oder gar ausgerottet werden. ) Es trägt nicht wenig zur Verminderung der Insecten fangenden Vögel, die in vielen Gegenden, Ländern ne. — namentlich in neuerer Zeit— bestehende, und noch jedes Jahr erneuert werdende, feldpolizeiliche Vorschrift, wornach die Hecken, Heegen ꝛc. 8 Tage vor, und 8 Tage nach Jo hannitag auf eine ge⸗ wifse Höhe zurückgeschnitten werden müs⸗ sen, bei.— Denn gerade hier ist die Zeit, wo diese Vögelarten größtentheils ihre Nester noch mit Eyern be⸗ legt, zum Theil auch solche schon ausgebrütet haben und so auf die unverzeihlichste Weise, durch dieses unzeitige Schneiden der Hecken, Heegen ꝛc, in großer Masse die Bruten derselben zerstört werden.— Obgleich jene Vorschriften in vielen ökonomischen— und feldpolizei⸗ lichen Hinsichten— einerseits die lobenswertheste Aner⸗ kennung verdienen, so wäre es doch andererseits, und namentlich jetzt, an der Zeit, daß es den hohen Be— hörden, Beamten ꝛc. zur Einsicht komme und ihnen ge⸗ fallen möge, unbeschadet, jene löblichen Vorschriften ze. dahin abzuändern, daß an Statt Johannitag der 28ste Februar oder Ende September jeden Jahres, als Zeit des Schneidens der Hecken, Heegen de. bestimmt würde. — Denn ohne dieß kann unmöglich der Vermehrung vieser nöthigen und der Landwirthschaft so nützlichen Vögelarten Vorschub geleistet werden.— Ich bin Au⸗ genzeuge davon gewesen, daß in einem unbedeutenden, mit einer Hecke umzäunten Garten nicht weniger als vier Nester von der berühmten, Insecten fangenden, gemeinen Grasmücke, worin theils Eier, theils Junge waren, durch das zur Zeit angeordnete, nach meiner — jedoch unvorgreifllichen Meinung unzeitige Hecken⸗ schneiden bei aller Vorsscht, zu Grunde gingen. Bemerk. d. Red. Selbst der Maulwurf, den wir gar nicht gerne in unsern Wiesen sehen, darf nur vermindert, aber nicht ganz aus den Wiesen verbannt werden; denn es ist eine erwiesene Sache, duß er nicht von den Wurzeln der Graͤser, son⸗ dern einzig von den Wuͤrmern, Engerlingen, Käfern lebt, welche unter der Erde sich befinden und die Graswurzeln beschädigen. Hätten wir gar keine Maulwürfe in den Wiesen, so würden diese Würmer und Käfer den Graswuchs weit mehr verheeren als der Maulwurf, der nur dar— um in der Erde wühlt, um diese Würmer und Käfer aufzufinden und zu verzehren. Doch auch die Vögel sind nicht im Stande, besonders in Jahren, wo die Witterung dem Ge⸗ deihen der Raupen gedeihlich ist, alle Raupen aufzuzehren. Jeder Besitzer der Obstbäume muß daher mit der ersten Frühlingswärme anfangen, und hat durch den ganzen Sommer hindurch fleißig nachzusehen, ob sich nicht Raupen zeigen. Es gibt mehrere Gattungen von Raupen, die in verschiedenen Zeiten aus ihren Eiern sich ent⸗ wickeln, somit gibt es fast in jedem Monate an— dere Raupen, die unsern Obstbaͤumen gefährlich werden. Da hilft nun nichts anderes, als das flei⸗ ßige Abraupen. Einige glaubten, daß, wenn man unter den Bäumen einen stinkenden Rauch z. B. von Kehricht, oder von faulem Holz mit Schwefel gemischt, mache, die Raupen von dem aufsteigenden Rauch, wenn auch nicht getödtet, doch betäubt würden, und herabfielen. Allein die Erfahrung hat dieses Mittel noch nicht voll⸗ kommen bewährt befunden; insbesondere hat man bemerkt, daß, wenn man jene Raupen, die dem Nauch am stärksten ausgesetzt sind und wirklich herabfallen, nicht auch zertritt, sich nach einer Weile wieder erholen. Nun ist aber das Zertre— ten der herabfallenden Naupen z. B. in Gras plätzen und Gärten nicht immer ausführbar. Auch wirkt der Nauch auf die in den hoheren Aesten sitzenden Naupen nicht mehr so nachthei⸗ lig ein, daß sie davon betäubt werden. 1 1 ö 9 1 ä — Einige Naupenarten, insbesondere die soge— nannte Ningelraupe, welche im Mai und Juni sich zeigen, haben das eigene, daß sie, so lange sie wachsen, Abends in den Gabeln der Bäu⸗ me, das ist da, wo ein Ast sich in zwei oder mehrere Aeste theilt, Abends oder zur Regenzeit sich versammeln. Dadurch wird ihre Vertilgung sehr erleichtert, indem man nur nöthig hat, täg— lich Abends, so lange es Licht ist, oder zeitlich früh in der Morgenkühle die Bäume und eigent— lich ihre Astgabeln genau zu untersuchen, und wo man einen Haufen Raupen beisammenfindet, sie mit einem nassen Hader zu zerdrücken. Sind diese Astgabeln zu hoch am Baume, so daß man sie, auch wenn man den Baum besteigt, mit der Hand nicht erreichen kann, so befestigt man an einer Stange einen mehrmal umwundenen Hader oder alten Wollfetzen, tauche ihn in Wasser, und zerdrücke damit die Raupen. Dadurch ist aber nicht zu verhindern, daß während diesem Zer⸗ drücken nicht auch mehrere Raupen herabfallen, welche man dann in der Umgebung des Bau⸗ mes aufsuchen und zertreten muß, weil sie sonst wieder auf den Baum kriechen. Einige rathen, diesen Hader, mit welchem man die Naupen zer— drückt, in Seifenwasser oder Tabacklauge einzu— tauchen; sie behaupten, daß, wenn die Raupen damit berührt werden, sie todt herabfallen. Auch pflegt man mittelst Handspritzen die Bäume, auf welchen sich die Naupen befinden, mit dem Sei⸗ fenwasser zu bespritzen. Es pflegen oft die Raupennester, besonders des Baumweißlings, an den höchsten Aesten der Bäume, wie in einem Klumpen, und nicht in den Astgabeln vorzukommen. Auch in diesen Ne— stern versammeln sie sich Abends, oder auch beim Regen, während sie bei Tag auf dem ganzen Baume ihren Fraß suchen. Da muß man nun vor, oder bald nach Sonnenuntergang diese Aeste abbrechen, oder besser abschneiden, und da man auf die Baumäste nicht so hoch steigen kann, um mit der Hand diese höchsten Baumäste zu errei⸗ chen, da es nicht räthlich ist, Baum⸗Leitern an die Bäume zu legen, weil man Blüthen, oder junge Früchte abbrechen möchte, so hat man an Stangen entweder gabelförmige Eisen, mit wel- chen, wenn man sie umdreht, das Raupennest abgebrochen wird, oder große Scheeren, letztere in der Art befestigt, daß der eine untere Theil der Scheere(der Griff) fest an die Stange ge⸗ bunden wird, an den zweiten Theil oder Griff der Scheere aber wird eine Schnure festgemacht, welche so lang ist, daß man sie in der Hand halten kann, auch wenn die Scheere mittelst der Stange bis zu dem Raupennest gebracht wird. Befindet sich nun der Naupenast zwischen beiden Schärfen der Scheere, so zieht man mit der Schnur die Scheere zu, welche somit den Ast ab⸗ schneidet. Den herausgefallenen Ast, oder vielmehr dessen Raupen, muß man auf der Erde gut zertreten. Diese Baumscheere oder das Naupen⸗Eisen ist auch im Spätherbste und Winter gut zu be⸗ nützen, um die hohen Aeste abzuschneiden oder abzubrechen, an welchen dürre, zusammenge⸗ krümmte Blätter sich befinden, welche RNaupen⸗ nester enthalten. 2 0 Es wäre sehr nützlich, wenn jede Dorf⸗Ge⸗ meinde aus ihren Gemeinde-Einkünften einige solche Stangen, Scheeren und Eisen verfertigen ließe, welche den Obstbaum-Besitzern der Reihe nach geborgt werden könnten. Denn auch der arme Häusler hat sein Gärtchen, und darin ei⸗ nige Obstbäume; kann er diese nicht vollkommen abraupen, weil er sich eine solche Baumscheere nicht anschaffen kann, so verwuͤsten die ausge⸗ heckten Naupen und Schmetterlinge nicht nur seine, sondern auch der Nachbarn Obstbäume. (Fortsetzung folgt.) 198 Druck und Verlag der G. D. Vrühl'schen Buch- und Steindrückerei in Gießen. *