1 des Forst. inte Holssor, id Districten den: d. J., othenfrauc, oz, d. J., n Vierruthen, olz, olz/ holz, olz/ 155 % und 1 fal des Mon, und zwar den denberg, und 4 Hodenberg, welchen Or⸗ t bestimmten selbst näher gungen wird lj gegen ves linitag d. J. 40. cpier sörster eidig⸗ z Kirchberg voll im Gil lich bepptle Tiejenigel, ünschen, ha. nchenoossand . erechner + er en * Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt V2. Freitag den 22. Mai 1840. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberbessische Intelligenz- und Kreisblatt be⸗ immten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; päter eintrefende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebüh in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. Kreisräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 5161. Betreff: Die Aufstellungen der Gemeinderechnungen für 1839. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Sie werden hierdurch aufgefordert, binnen 8 Tagen zu berichten, ob die Gemeinderech— nungen fuͤr 1839 gestellt, und, zur Pruͤfung durch den Gemeinderath, an Sie abgegeben worden sind. K. C. n p e Gießen am 20. Mai 1840. Zu Nr. K. G. 3956. Betreff: Anordnungen zur Verminderung der Maikäfer. Der Großherzoglich Hefsische Kreisrath des Kreises Ger uͤn berg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom Iten Maͤrz v. J. und die Ihnen durch solches mitgetheilte hoͤchste Ministerial⸗ Verfugung vom 16ten Februar v. J. Nr. D. 1877. und 2077 fordere ich Sie auf, bis zum 10ten Juni d. J. unfehlbar zu berichten, wie Sie der in ersterem gegebenen Vorschrift, sowohl in vorigem, als in diesem Fruͤhjahre nachgekom⸗ men sind und welchen Erfolg diese angeordnete Maaßregel gehabt hat. Dürener: Zu Nr. B. S. C. 35. Betreff: Verschwinden des Schulknaben Heinrich Stroh von Sellnrod. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Ger uͤn berg an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach der Anzeige des Schulvorstandes zu Sellnrod, hat sich am 10ten d. M. der 13jah⸗ rige Sohn des Schneiders Stroh von da, wahrscheinlich durch unmenschliche Behandlung seines Gruͤnberg am 8. Mai 1840. Grunberg am 10. Mai 1840. ä 1 1 0 ————— * ä—— — Vaters veranlaßt, aus seiner Heimath entfernt und ist bis jetzt nicht wieder in solche zuruck gekehrt. Ich beauftrage Sie daher, nach diesem Knaben in Ihren resp. Buͤrgermeistereien die erforderlichen Nachforschungen anstellen zu lassen und falls Sie über dessen Aufenthalt et⸗ was erfahren sollten, sogleich Anzeige hierher zu machen. Wegen Abwesenheit des Gr. Kreisraths Fuhr, Kreissecretair. r Vekanntmachungen. Edictalladung. 124) Nachdem der Vormund der Kinder des dahier verstorbenen Lohgerbermeisters Heinrich Sauer, Tuchmachermeister Johannes Hering da— hier, bei dem unterzeichneten Gericht angezeigt, daß er außer Stand sey, die gleichzeitig andrin— genden Gläubiger seiner Curanden vollständig zu befriedigen, und deshalb denselben das väter⸗ liche Vermögen seiner Curanden abgetreten hat, so werden diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an dieses Vermögen zu machen haben, aufgefordert, solche in dem, hier⸗ zu auf Sonnabend den 20ten Juni d. J., Morgens 10 Uhr, in das Geschäftslocal des unterzeich⸗ neten Gerichts, bestimmten Termin entwe⸗ der in Person, oder durch gehörig Bevollmäch— tigte, unter Vorlegung aller darüber sprechenden Urkunden, summarisch zu liquidiren und zu be⸗ gründen, zugleich zu Abwendung eines förmlichen Concurses den Guͤteversuch zu gewärtigen, bei Meidung des Nechtsnachtheils, daß die dabei Nichterscheinenden als dem Beschluß der Mehr⸗ heit beitretend angesehen werden. Sollte die Güte nicht zu Stande kommen, so haben die Gläubiger gleichzeitig über die Wahl eines Masse⸗Curators sich zu vereinigen, widrigenfalls der in der Person des Procurators. Martin vorläufig bestellte Curator beibehalten werden soll. Marburg den 4ten Mai 1840. Kurfürstl Hess. Lauogericht daselbst. Wilkens. Begl. Fleischmann, Besondere Bekanntmachungen. 120) Ungeachtet es schon mehrmals bekannt gemacht wurde, daß die Einlagen und Zahlun— gen bei der Spar⸗ und Leihkasse nur an dem, auf den Mittwoch in jeder Woche bestimmten Geschäftstag, geschehen können, weil nur an die⸗ sem Tag der Rechner und der Controleur in dem Geschäftslocale anwesend sind, und die Casse ge⸗ öffnet ist, so werden doch beinahe täglich Ein⸗ lagen und Zinsenzahlungen offerirt und dadurch unangenehme Störungen veranlaßt. Die Großh. Herrn Buͤrgermeister werden da— her ersucht, in ihren Gemeinden nochmals bekannt zu machen, daß nur Mittwoch Vormittags Zah⸗ lungen angenommen und geleistet werden können. Zugleich wird bemerkt, daß Capital⸗Einla⸗ gen gegen 33% Zinsen bei der Spar- und Leih⸗ kasse geschehen und in der Regel ohne vorausge— gangene Kündigung zurück empfangen werden können. Gießen den 21. Mai 1840. Hofmann. Versteigerungen. 125) Mittwoch den 27ten d. M., Morgens 10 uhr, sollen dahier bei Unẽterzeichnetem, auf Hochgräflich Solms-Rödelheimischem Speicher: 75 Malter Korn, 51% Gerste, 54„ Hafer, öffentlich versteigert werden, Münzenberg den ten Mai 1840. Der Gräfl. Solms-Rödelheimische Verwalter Wagner 123) Dienstag den 26. Mai d. J., Mittags 12 Uhr, sollen in der Wohnung des Unterzeich⸗ neten, die zur Erbauung einer neuen Schulscheune erforderlichen Arbeiten, veranschlagt: a 1285 15 Maurerarbeit zu 198 42 2) Zimmerarbeit züu. 602 334 3) Schreinerarbeit zu J. 30 4) Schlosserarbeit zuuu 20 42 5) Glaserarbeit zu E 3— 6) Dachdeckerarbeit zuuu 124— nach einzelnen Gewerken, an den Wenigstneh⸗ menden öffentlich versteigert werden. uruͤck⸗ ereien lt et; dem, umten in die⸗ dem se ge⸗ Ein⸗ adurch en da⸗ fannt Zah⸗ annen. Einla⸗ p Leih⸗ ausge⸗ werden U. sorgens m, auf cher: Risse, Voranschläge und Steigbedingungen liegen bei dem Großh. Buͤrgermeister zu Nutters⸗ hausen zur Einsicht offen. Die Großh. Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden mit dem Anfügen be— kannt machen, zu lassen, daß nach beendigter Versteigerung dieser Arbeiten auch zugleich das ehemals zur Schulscheune gefällte, hier in Rut— tershausen liegende, schon bereitete Holz, meist— mietend versteigert werden soll. Nuttershausen den 19. Mai 1840. Der Großh. Buͤrgermeister No her beach. 121) Freitag den 29ten Mai l. J., Nach⸗ mittags 2 Uhr, soll auf dem Büreau des Großh. Bürgermeisters zu Watzenborn die Anfertigung von 85— 90000 Stück Lehmsteinen, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingun— gen, öffentlich an den Wenigstnehmenden in Ac— cord gegeben werden. 1 Watzenborn den 20ten Mai 1840. Der Großh. Bürgermeister Philipp. 122) Versteigerung eines Brauhauses. Dienstag den 9. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, soll an Ort und Stelle das Brauhaus zu Naunheim auf den Abbruch, nebst Brauge⸗ schirr, an den Meistbietenden, unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen, versteigert werden. l Dasselbe ist einstöckig, 34 Fuß lang und 27 Fuß weit, von gutem Eichenholz mit Ziegel— dach und zwei Treppen; im Jahre 1826 neu erbaut.— Die Braugegenstände sind: ein kupferner, gut gehaltener Kessel, 8 bis 9 Ohm haltend; eine Maischbüuͤtte mit drei eisernen Reifen, ohn⸗ gefähr 15 Ohm haltend; zwei Bierbütten, jede mit drei eisernen Reifen und jede 8 bis 9 Ohm haltend eine Kandel, ein Hopfenkorb und eine hölzerne Malzdörre. Naunheim den 20. Mai 1840. Der Bürgermeister Schäfer. 126) Bei einem Nechnungsführer auf dem Lande, ohnweit Friedberg, kann ein Scribent, gegen angemessenen Lohn und Unterhalt, Be— schäftigung finden. Nähere Auskunft ertheilt Nentmeister Friedrich zu Griedel. Miscellen. —— Die Raupen, Mai- und andere den Obst— Baͤumen schaͤdliche Kaͤfer, und wie die Besitzer von Obstgärten die Bäume gegen sie zu schützen haben. 15 Monate Mai, bei einer zeitlich eintreten— den Frühlingswärme, auch früher, fängt die Naupenplage an, welche in manchen Jahren so groß ist, daß die hoffnungsvollste Obst-Ernte darüber zu Grunde geht, ja daß sogar die Bäume selbst, durch den Verlust aller Blätter äußerst geschwächt werden, so daß sie darüber oft ganz eingehen, oft durch mehrere folgende Jahre kränkeln und kein Obst tragen. Es ist freilich eine Hauptsache, daß man im Spätherbste und während des Winters die Bäume von allen darauf befindlichen verdürrten Blättern reinige, da in den— selben immer Nester von Naupen-Eiern sind. Die Weibchen der Schmetterlinge, welche in diese Blatter ihre Eier gelegt haben, umspinnen sie mit einem feinen Spinnengewebe, durch wel— ches sie gegen das Abfallen festgehalten werden, sich übereinander verschließen, und so den Nau— pen⸗Eiern den Schutz gegen Schnee, Regen, Frost und kleinen Hagel gewähren. Wer diese in den dürren Baumblättern verborgenen Rau— pennester fleißig über den Winter sammelt, und nicht auf der Erde im Garten liegen läßt, son— dern verbrennt, erspart sich das weit mühsamere Abklauben der ausgekrochenen Naupen im Fruͤh⸗ jahre und im Sommer. Auch die Nester der Ringelraupen kann man über den Winter größtentheils, wenn gleich nicht 1 ö 0 1 in den Gipfeln hoher Bäume zerstören. Diese Eier bilden einen regelmäßigen Ring, meistens an den einjährigen Baumtrieben. Der Ning ist beiläufig J Zoll breit, er sitzt sehr fest an dem Ast, läßt sich aber doch schon mit dem Nagel der Finger, um so mehr mit einem Messer losma⸗ chen. Nur muß man Acht haben, daß man den Ast selbst nicht beschädige, und daß die Eier nicht auf die Erde, sondern in die Hand, oder in einen Topf fallen, und daß man sie ver⸗ brenne. Manche Naupen legen ihre Eier in die Rinde der Bäume, besonders da, wo sie sehr rauh, gesprungen ist, wo sich daher viele Zwischenräume finden, in welchen die Eier ge— gen Nässe und Frost geschützt sind. Därum ist es nothwendig, im Spätherbste die rauhe Rinde der Bäume mit einem Eisen, welches jenem der Nauchfangkehrer gleicht, abzukratzen, und die glatt abgekratzten Bäume mittelst eines Maurer—⸗ pinsels mit einer dünnen Masse zu bestreichen, welche aus Thon, Kalk und verdünnter Mistsudel besteht. Dadurch werden diese, in die Nunde gelegte Raupeneier theils vertilgt, theils in ih— rer Ruhe gestört, so daß sich aus ihnen keine Naupen bilden können. Aber auch bei dem sorgfältigsten Reinigen der Obstbäume durch den Winter ist man nicht im Stande, alle Raupennester zu zerstören, weil „die Eier mancher Naupen, und auch ganze Ne— ster derselben zu klein, oder zu hoch am Baume sind, so daß man sie nicht sieht. Da hilft nun nichts weiter, als diese uns Menschen unsichtbaren Naupennester den Voͤgeln zu ihrem Winterfraß zu überlassen, welche sich auf die äußersten Zweige der Bäume setzen, mit ihrem scharfen Blick sie bald ausspähen, und die Eier oder kleinen Raupen in denselben fressen. Alle Singvögel, selbst der so verrufene Spatz, welche bei uns überwintern, insbesondere die Meisen, Finken, Emmerlinge, Rothkehlchen, der Stieglitz und Zeisig, dann auch jene Sing⸗ vögel, welche mit der Frühlingssonnezaus wär⸗ meren Weltgegenden zu uns zuruͤckkehren, wie z. B. die Lerche, die Schwalbe, die Nachtigall, die Amsel u. s. w., fressen theils Raupeneier, theils Raupen, Schmetterlinge und andere In⸗ secten, welche bei zu großer Vermehrung den Baum- und Feldfrüchten Schaden thun. Selbst die verrufene Krähe, Dohle, Kukuk, Wiedehopf, der Specht u. m. a. sind nuͤtzliche Vögel, indem die erstern schädliche, in der Erde befindliche Ge⸗ würme, insbesondere die Engerlinge, aus wel⸗ chen sich die Maikäfer bilden, aufzehren, daher sie sich auch hinter jede frisch gezogene Ackerfur⸗ che niederlassen, letzterer vorzüglich die in den Baumrinden verborgenen Naupeneier frißt. Es ist höchst schädlich, diese Vögel durch Ausnehmen der Nester, durch Einfangen im Frühjahr, bevor sie sich durch aufgezogene Jungen vermehrt ha⸗ ben, zu vermindern, und man kann es den Herrn Seelsorgern, Schullehrern, den Eltern und allen Vorgesetzten nicht genug empfehlen, die Ju⸗ gend von dem so allgemein herrschenden Muth⸗ willen des Ausnehmens der Vogelnester durch Belehrung und Strafe abzuhalten. Hierüber liegen mehrere Gesetze vor, welche bei Strafe das Schießen und Fangen der Sing⸗ vögel, vorzüglich im Frübjahre, verbieten. So z. B. die königl. böhm., die großherzogl. hess. u. m. a. (Fortsetzung folgt.) Anekdote. Der Aufseher einer Porzellain-Niederlage hatte gehört, daß das Wort Komite soviel als Ausschuß bedeute. Von nun an nannte er da⸗ her in gewohntem Sprachstolze seine Ausschuß⸗ waaren— Komite-Porzellain. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen. 2