Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt WZ. Freitag den 21. Februar 1840. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz⸗ und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. Rreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 1389. Gießen am 17. Februar 1840. Betreffend: Den Vieinalwegbau; insbesondere die Instruction über die Dienstverhältnisse und die Geschäftsführung der Be⸗ zirkswegaufseher. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Von der, fuͤr die angestellten Bezirkswegwaͤrter von Hoͤchstpreislichem Ministerium er—⸗ lassenen Instruction, wird Ihnen bereits ein Exemplar zugekommen sein, daher ich Sie be— auftrage, deren Befolgung streng zu uͤberwachen. K. Ch. Knorr. Zu Nr. K. G. 1426. Gießen am 15. Februar 1840. Betreffend: Das Formularpapier zu dem Rechnungswesen aus dem Geschäftskreise der Großherzogl Rechnungskammer⸗ Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die saͤmmtlichen Großherzogl. Burger meister dieses Kreises. Indem ich nachstehendes Schreiben Großherzogl. Rechnungskammer zu Ihrer Kenntniß bringe, bemerke ich Ihnen, daß ich ein Exemplar des Preißverzeichnisses Ihnen zusenden werde, welches Sie zum eignen Gebrauche, sowie zum Gebrauch der Gemeinde und Kirchen— rechner, zuganglich auf Ihrem Bureau oder einem sonst geeigneten Ort niederzulegen haben. Von diesem und nachstehendem Erlaß haben Sie die betreffenden Rechner in Kenntniß zu setzen. K. Ch. Knorr. — ̃— 4— 45. . 100— 160 5 426 Darmstadt am 23. Januar 1840 10 Zu Nr. R. K. 1426. 0 23. J 840. 1 10 Z. d. N. R. K. 575. 100 Gegenstand: 1 a l Das Formularpapier zu dem Rechnungswesen aus dem * ö 0 Geschäftskreise der Großh. Rechnungskammer. 1 2— e. 0 Die Großherzoglich Hessische 1 0 Ne ich n een d s K„ 0 an saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe. 1 J 5 8 2 25 0 Bei der im Jahr 1832 an die Rechnungskammer uͤberwiesenen Revision der Rechnungen 10 ůů von Gemeinden, Kirchen, Schulen und Stiftungen erschienen diese noch in den mannichfaltig⸗ . 9 9 sten Formen. Um hierin aufs baldigste die noͤthige Uebereinstimmung zu erhalten, wurde mit hoͤchster Genehmigung am 28. Februar 1833, Nr. 17. des Regierungsblatts, von uns N 4 bekannt gemacht, daß die Hof⸗ und Kabinetsbuchdruckerei von Stahl und Becker dahier . den Druck der vorgeschriebenen Formularien uͤbernommen und die Einrichtung getroffen habe, 0 daß dieses Papier an allen Hauptorten des Großherzogthums um dieselben Preise wie in der hiesigen Verlagsbuchdruckerei zu haben sei. . Die Druckerei erklaͤrte sich demnaͤchst zu gleicher Anordnung wegen des anderen, fuͤr das 5 Rechnungswesen erforderlichen, Formularpapiers bereit; sie bestellte an den betreffenden Orten 4 Agenten und machte es diesen durch Bewilligung zureichender Provision zur Pflicht, die hier 0 bestehenden Preise auch dort genau einzuhalten. 00 Wir unterstuͤtzten dieses Unternehmen um so lieber, weil wir durch völlige Gleichfoͤrmig— keit eine wesentliche Erleichterung fur alle, mit diesem Rechnungswesen, Beschaͤftigten erwar— 0 ten durften, jede Abanderung durch Rucksprache mit der Druckerei schnell durchfuhren und 0 durch die Aussicht auf einen großen Debit die billigsten Preise fuͤr richtige und schoͤne Arbeit ö erlangen konnten. 10 Der Zweck wurde indessen bis daher bei weitem nicht erreicht, indem an vielen Orten 0 entweder haͤßliche, oft unrichtige Nachdrucke gemacht und dabei um hoͤhere Preise als die hier bestehenden verkauft, oder zwar die von der hiesigen Verlagsdruckerei verschickten Formular ien, aber viel theurer, oft um das Drei- und Vierfache von dem hier festgesetzten Preise ver— kauft wurden, weil, wie wir durch die Erklaͤrungen auf die hierüber vorgekommenen Revi⸗ 0 sionsbemerkungen erfuhren, die Käufer den Preistarif der Druckerei und die von derselben 0 ihren Agenten gemachte Bedingung gar nicht kannten. ö Wenn auch jetzt die offentlichen Fonds nicht mehr soviel als die Rechner interessirt sind, 0 welche, nach allgemeiner Vorschrift, aus eigenen Mitteln das zu ihrem Dienste erforderliche 0 Papier anzukaufen haben; so bleibt doch immer die Uebersetzung der Preise ein Mißbrauch, unter welchem man eben so wenig die Rechner wird leiden lassen wollen. 1 Da diesem Uebel am besten begegnet werden koͤnnte, wenn Preistarife der Druckerei von Stahl und Becker bei den Vorstaͤnden niedergelegt würden, zur eigenen Beachtung ruücksichtlich der von ihnen zu decretirenden Ankaͤufe, und zur Bescheidung der Rechner; so legen wir hier 80 Abdrücke mit dem Ersuchen bei, daß Sie deren Vertheilung besorgen und in vorkommen— 1 den Fallen hiervon selbst Gebrauch machen wollten. 0 Ludwig. 1 0 5 vdt. Fuhr. * Jol die zu Zu Nr. K. G. 1391. Gießen am 17. Februar 1840. Betreffend: Die Gesuche um Erlaß ꝛc. von Forststrafen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Das von Großherzogl. Ministerium des Innern und der Justiz in obiger Beziehung er- lassene Ausschreiben theile ich Ihnen nachstehend, abschriftlich unter dem Auftrag mit, die ge— eignete Veroffentlichung in den Gemeinden alsbald zu erlassen. 4. —— Zu Nr. D. 2023. Darmstadt am 3. Februar 1840. K. Ch. Knorr. Betreffend: Die Gesuche um Erlaß ꝛc. von Forststrafen. Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an die Großh. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen, und saͤmmtliche Großh. Kreisraͤthe der Provinzen Starkenburg und O berhessen. Nachdem das Forststrafgesetz vom 4. Februar 1837, welches die Strafe in ein richtiges Verhaͤltniß zu den Vergehen und Freveln brachte, in Kraft getreten ist, sind zum allergroͤß— ten Theile die Gruͤnde weggefallen, die uns fruher bewogen hatten, auf eingelaufene Gesuche um Erlaß der erkannten Forststrafen, Befristung ꝛc. zuweilen willfaͤhrige Entschließung zu ertheilen. Wenn wir schon vor dem den Unfug, welchen die Forstfrevler aus den Provinzen Starkenburg und Oberhessen mit derartigen Vorstellungen trieben, mißfaͤllig wahrgenommen haben, so werden wir um so mehr von nun an die einlaufenden Gesuche nur in seltenen Ausnahmsfaͤllen und wenn sich die Verhaͤltnisse ganz besonders dazu eignen, beruͤcksichtigen, alle übrigen aber entweder sogleich ausdrücklich abschlagen, oder ohne Entschließung zu den Acten nehmen. b Damit nun diejenigen Personen, die es angeht, sich nicht durch Vorstellungen oder per— soͤnliche Sollicitationen vergeblichen Zeit- und Kostenaufwand verusachen, beauftragen wir Sie, die gegenwaͤrtige Verfugung in den Gemeinden auf ortsuͤbliche Weise zu Jedermanns Kenntniß zu bringen i Sch o bt. Gießen am 18. Februar 1840. Zu Nr. K. G. 1681. Betreffend: Die von Einzelnen zu den Schulbesoldungen geleistet werdenden Beiträge. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Bei Revision der Buͤdgets ist wahrzunehmen gewesen, daß neben dem Schul- und Holz— geld und denjenigen sonstigen Emolumenten der Schullehrer, die dem Schulgelde gleichstehende, und nur allein von den Eltern der die Schule besuchenden Kinder zu entrichten sind, andre als Ausgabe der Gemeindekasse sich darstellende Gehaltstheile der Schullehrer, nach einer un⸗ gesetzlichen Norm, auf die Koͤpfe oder die Haͤuser ꝛc. der saͤmmtlichen Ortsburger ausgeschlagen und erhoben worden sind. Dieser Mißbrauch, welcher den ausdrücklichen Vorschriften der Ge— meindeordnung in Art. 84 bis 86. entgegen ist, soll nach erfolgter hoͤchster Verfuͤgung, durch⸗ aus nicht mehr stattfinden, sondern es sollen die Gehaltstheile bei den Schullehrern mit Aus— nahme des Schulgeldes, und was in die Categorie desselben gehoͤrt, und daran kenntlich ist, daß nur die Eltern der die Schule besuchenden Kinder, dazu beizutragen haben, kuͤnftighin als eine gewoͤhnliche Ausgabe 2r Classe behandelt, somit aus dem Ueberschuß. Ur Classe be— stritten, oder insofern kein Ueberschuß vorhanden ist, nach dem Gesammtsteuercapital der Ein⸗ wohner ausgeschlagen werden. Eine Ausnahme hiervon kann nur dann eintreten, wenn fuͤr irgend jemand, was nicht leicht der Fall sein wird, eine besondere rechtliche Verbindlichkeit zur Bestreitung einer solchen Ausgabe existirt. Eine besondere rechtliche Verbindlichkeit wird aber gegen die bisherigen Contribuenten, dadurch nicht begruͤndet, daß seit langeren Jahren die in Frage stehenden Besoldungstheile mißbraͤuchlich von den Ortsbuͤrgern, Haͤuserbesitzern ꝛc. er— hoben worden sind. Indem ich dieses zu Ihrer Kenntniß bringe, weise ich Sie an, hiernach das Noͤthige in den Budgets fuͤr 1841 wahren zu lassen. K. Ch. Knorr. Zu Nr. K. G. 1470. Grünberg am 12. Februar 1840. Betreffend: Die Obfignation bei Sterbfällen, insbe⸗ sondere die zum Behuf gerichtlicher Ein⸗ schreitung zu machende Anzeige eines Sterbfalls. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzogl. Büͤrgermeister dieses Kreises. Indem ich Ihnen nachstehend eine ergangene hoͤchste Verfugung mittheile, weise ich Sie an, hiernach oͤffentliche Bekanntmachung zu erlassen, und diejenigen, welche hiernach zur An— zeige verbunden sind, aufzufordern, solche in einem eintretenten Falle bei Vermeidung unange⸗ nehmer Folgen alsbald bei Ihnen zu machen, worauf Sie Ihrerseits unverzuͤglich die weitere Anzeige bei Großh. Landgerichte zu machen haben. Ouvrier. Zu Nr. D. 383. Darmstadt am 3. Februar 1840. Betreff: Wie vor. Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an Großh. Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und an saͤmmt— liche Großh. Kreisraͤthe in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. Es ist bisher haufig vorgekommen, daß Sterbfaͤlle, welche eine Bevormundung, Obsig— nation, gerichtliche Erbvertheilung u. s. w. noͤthig gemacht haͤtten, entweder gar nicht oder nur zufallig und dann gewoͤhnlich viel zu spaͤt zur Kenntniß der einschlaͤgigen Gerichtsstellen gelangt und hierdurch sehr bedeutende Inconvenienzen entstanden sind, welche nicht immer wieder repa— rirt werden konnten. Um diesem Uebelstande abzuhelfen, erscheint es als nothwendig, eine Ein— richtung dahin zu treffen, daß die betreffenden Gerichtsstellen von allen Sterbfaͤllen gehoͤrig und zwar bald thunlichst nach dem Ableben in Kenntniß gesetzt werden. Zu dem Ende beauftragen wir Sie, diejenigen Individuen, welche der bestehenden Ord— nung nach bisher verbunden waren, den betreffenden Geistlichen von den eingetretenen Sterb— fallen die Anzeige zu machen, zu verpflichten und anzuweisen, gleichzeitig eine ebenmaͤßige An— zeige auch an den einschlaͤgigen Burgermeister jedesmal gelangen zu lassen, sodann aber sämmt— lichen Ihnen untergebenen Großh. Burgermeistern und Lokalpolizeibeamten zur Obliegenheit zu machen, die solchergestalt zu ihrer Kenntniß gekommenen Sterbfaͤlle unverzuͤglich und noch ehe die Beerdigung der betreffenden Individuen stattfindet, unter genauer Angabe des Vor- und Zunamens, des Standes und der Familienverhaͤltnisse des Verstorbenen, sowie des Zeitpunkts seines Todes und der etwa sonst erheblich erscheinenden Notizen den einschlaͤgigen Gerichtsstellen — den Stadt- und Landgerichten— anzuzeigen. du Thi! Schott. ———0 d Zu Nr. K. G. 1455. Grunberg am 12. Februar 1840. Betreffend: Die Gesuche um Erlaß ꝛc. von Forststrafen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Nachdem das Forststrafgesetz vom 4. Februar 1837, welches die Strafe in ein richtiges Verhaͤltniß zu den Vergehen und Freveln brachte, in Kraft getreten ist, sind zum allergroͤßten Theile die Grunde weggefallen, die die hoͤchste Staatsbehoͤrde fruͤher bewogen hatten, auf ein⸗ gelaufene Gesuche um Erlaß der erkannten Forststrafen, Befristung ꝛc. zuweilen willfährige Ent— schließung zu ertheilen. Wenn man schon vor dem den Unfug, welchen die Forstfrevler aus den Provinzen Star— kenburg und Oberhessen mit derartigen Vorstellungen getrieben, hoͤchsten Orts mißfaͤllig wahr⸗ genommen hatte, so werden um so mehr von nun an die einlaufenden Gesuche nur in seltenen Ausnahmsfällen und wenn sich die Verhaͤltnisse ganz besonders dazu eignen, beruͤcksichtigt, alle ubrigen aber entweder sogleich ausdrücklich abgeschlagen, oder ohne Entschließung zu den Akten genommen werden. ö 10 Damit nun diejenigen Personen, die es angeht, sich nicht durch Vorstellungen oder per⸗ . soͤnliche Sollicitationen vergeblichen Zeit- und Kostenaufwand verursachen, weise ich Sie im hoͤchsten Auftrage an, die gegenwartige Verfuͤgung in den Gemeinden auf ortsuͤbliche Weise zu Jedermanns Kenntniß zu bringen. Ouvrier. —— Zu Nr. K. G. 1009. Grünberg am 14. Febuar 1840. 0 Betreffend: Die Brandversicherungs-Deklarationen. i 5 Der Großherzoglich Hessische 100 2 2 7 0 e b 1 Kreisrath des Kreises Gruͤn berg 00 8 3 2.— a 1 N an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises. ö 0 100 Es ist seither vorgekommen, daß Großh. Buͤrgermeister die Deklarationen uber Erhoͤhung 0 oder neue Eintragung von Brandversicherungs-Capitalien, statt sie hierher, unmittelbar an Großh. . Steuer⸗Commissair eingesandt haben. Da dieses Verfahren ungehoͤrig ist, so mache ich Sie hierauf aufmerksam, und weise Sie an, kuͤnftig alle Brandversicherungs-Deklarationen hierher einzusenden. Ouvrier. 1 Zu Nr. K. G. 1674. Grunberg am 19. Februar 1840. Betreffend: Die Gebühren der Feldgeschwornen für den Steinsatz. 1 0 Der Großherzoglich Hessische 1 Kreisrath des Kreises Grünberg 0 an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Es ist eine hoͤchste Verfuͤgung folgenden Inhalts ergangen: „Unter Bezug auf die im Regierungsblatt erscheinende Bekanntmachung in obigem Betreffe eroͤffnen wir Ihnen noch, daß es den Gemeinden sowohl, als den einzelnen Betheiligten 0 selbst, unbenommen, und daͤß es uͤberhaupt raͤthlich ist, in dergleichen Faͤllen, von wel— 1 chen in jener Bekanntmachung die Rede ist, sich mit den Feldgeschwornen vor der Vor— nahme des Steinsatzes uͤber Entrichtung geringerer Gebühren, als der durch die Instruk— 0 tion fur die Feldgeschwornen festgesetzten, zu vereinigen, und daß die Ihnen ertheilte Er— 460 maͤchtigung zur Herabsetzung der Gebuͤhren nur fur die Faͤlle verstanden ist, in welchen eine deßfallsige Uebereinkunft nicht zu Stande kommt,“ wovon ich Sie zu Ihrem Bemessen in Kenntniß setze. 0 Ouvrier. Bekanntmachungen. Dienstag den 3. März d. J., Vormittags 8 Uhr, 10 119) Fur die Kinder des ohnlängst verstor— 5 0 0 benen Wirths Heinrich Deibel zu Wieseck ist bel dem unterzeichneten Gerichte ihre Forderun⸗ 100 die väterliche Erbschaft nur unter der Rechtswohl- gen anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls 10 that des Inventars angetreten worden. dieselben in diesem Verfahren unberücksichtigt 1 Zum Zweck der Feststellung der Masse wer⸗ bleiben. 0605 den daher Alle Diejenigen, welche aus irgend Gi N ö 85 8 Bießen den 4. Februar 18 10 einem Grunde an den Nachlaß des oben genann— 1 e 105 ten Heinrich Deibel von Wieseck Ansprüche ma— Großh. Hess. Landgericht das— 10 chen wollen, aufgefordert, im Termin g e Stein. 0* 7 5 — — 9 9— 340 Ansprüche an Johann Veppler, Schuh⸗ macher, und Marie Catharine, geborne Beppler, dessen Ehefrau, von Kinzenbach, sowie Johann Mandler, Sohn des Georg Andreas Mandler von da, und Elisabethe, geborne Dönges von Fellings— hausen, dessen Ehefrau,— welche nach Amerika auszuwandern beabsichtigen, sind Mittwoch den 4. März d. J., Vormittags 9 Uhr, dahier geltend zu machen, indem nach Ablauf dieses Termins das Vermögen den Auswandern— den zur Exportation freigegeben wird. f Atzbach den 12. Februar 1840. Königliches Justizamt Diesterweg. 38) Die zum Nachlaß der Heinrich Keilischen Eheleute zu Selnrod gehörige Mühle, bestehend in einem Wohnhaus, Scheuer und Stall, Mahl- und Oel⸗Mühle unter einem Dach, nebst ohnge— fähr neun Morgen Ackerland und Wiesen, soll Samstag den 4. April d. J., Morgens 10 Uhr, unter den im Versteigerungstermin bekannt ge— macht werdenden Bedingungen, öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. Ulrichstein den 4. Februar 1840. Großh. Hess. Landgericht das. ati erse i n. 41) Künftigen Mittwoch, den 26. d. M., des Vormittags um 10 Uhr, sollen die an den Großh. Cameral- und Forstgebäuden zu Gießen, Schiffenberg, Königsberg und Altenbuseck für das Jahr 1840 vorzunehmenden Baureparatur-Arbei⸗ ten, bestehend in: Maurer- und Steinhauerarbeit, ver— kr. anschlagt zu 5 200 3 Schreinerarbeit, veranschlagt zu 165 30 Schlosserarbeit, 5* 2 69 58 Glaserarbeit, 5 1 11— Weißbinderarbeit, 7 7 50 30 auf dem Büreau des Unterzeichneten, woselbst die Voranschläge und Bedingungen zur Einsicht der Steigliebhaber aufliegen, an die Wenigst⸗ nehmenden versteigert werden. a Gießen den 19. Februar 1840. Der Großberzogl. Provinzialbaumeister Bo fm a n n. 45) Dienstag den 25. d. M., sollen in dem Domanialwald des Neviers Schiffenberg— Di— strict Häuserborn— Kirchberg und Brauhofsberg, nachstehende Holzsortimente öffentlich meistbietend versteigert werden, als: 10 Stecken Buchen-Scheidholz, „ Obstbaum⸗Scheidholz, 127„ Eichen⸗Scheidholz, 1 5 Buchen-Prügelholz, 2 1 Eichen⸗Prügelholz, 1735 Buchen⸗Stöcke, 29 5 Eichen⸗Stöcke, 4. Nadel⸗ und Aspen-Stöcke, 5450 Gebund Buchen-Reiser, 675 5 Eichen-⸗Reiser, 50 5 Nadel-Reiser, 800 Dorn-Reiser, 7 14 Eichen⸗Stämme, 146 Cubikf. haltend, 1 Buchen⸗Stamm, 30 Cubikf. haltend, 5 Nadel⸗Stämme, 65 Cubikf. haltend, 2 Buchen⸗Stangen, 23 Cubikf. haltend, 11 Nadel⸗Stangen, 634 Cubikf. haltend. Die Zusammenkunft ist um 9 Uhr Vormit⸗ tags an dem Baumgarten. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Cre— dit bis Martini d. J. gegeben. Gießen den 21. Februar 1840. Der Nevierförster v. Bu see eck. 39) Mittwoch den 26. Februar d. J., Vor⸗ mittags 9 Uhr, sollen in dem zum Forstrevier Königsberg gehörigen Domanialwald-Districte Hain, nachgenannte Holzsortimente dem öffentli— chen Meistgebote ausgesetzt werden, als: 32 Stecken Buchen⸗Scheidholz, 6 5 Eichen⸗Scheidholz, 6 K Buchen-⸗Prügelholz, 44 75 Eichen⸗Prügelholz, 15 5 Buchen⸗Stockholz, 13„ Eichen⸗Stockholz, 650 Wellen Buchen⸗Neisholz, 150„ Eichen⸗Reisholz. Steiglustige können sich zu der oben bestimm⸗ ten Stunde in dem ganz nahe bei Königsberg gelegenen Districte einfinden, und wird zugleich vorläufig bemerkt, daß gegen vorschriftsmaͤßige Bürgschaft das Holz bis Michaeli d. J. auf Cre⸗ dit verabfolgt wird. Königsberg den 19. Februar 1840. Der Revierförster Weid i g. 42) Unterzeichneter fährt jeden Montag und Freitag, Morgens 7 Uhr mit einer guten Chaise von hier nach Frankenbach, kommt daselbst um 9 Uhr bei Wirth Geller an, und fährt nach einhalbstündigem Aufenthalt von da wieder zu⸗ rück.— Preis à Person 30 kr. hin und zurück. Gießen den 24. Februar 1840. a Wilhelm Rühl. Die Großh. Bürgermeister werden ersucht, 5 gens 9 Uhr, sollen in dem Londorfer Gemeinds⸗ dieses im Interesse des handeltreibenden Publi⸗ 1 walde, Distrikten Hainstruth und Rückenstall, nach⸗ kums, in ihren resp. Bürgermeistereien veröffent⸗ 1 35) Freitag den 28. Februar d. J., Mor⸗ stehende Holzsortimente, als: 100 528 Kiefern⸗Stämme und Klötze von 6— 1 ö 16 Zoll mittleren Durchmessers und 20— lichen lassen zu wollen. Londorf am 15. Februar 1840. f Der Großh. Bürgermeister 0 70 Fuß Länge, 20,000 Cubikfuß enthaltend, Kliebe. N oͤffentlich meistbietend versteigert werden. 5 8* 0 Die Großh. Büͤrgermeister der Kreise Grün⸗ 22) 1 gen t u r. 00 berg und Wien een dienstergebenst ersucht, Ein Handlungshaus des nördlichen Deutsch— 5 0 diese Holzversteigerung in ihren unterhabenden lands sucht Agenten für ein Geschäft, welches 1 b 0 1 auf ortsübliche Weise bekannt machen selbst in den kleinsten Orten mit Vortheil betrie⸗ Ar N ie. ben werden kann. Haupt⸗Erfordernisse sind: 1115 f 2 f 5 8 bettäg 100 Londorf am 15. 7 n d eister vielseitige Privat⸗Bekanntschaft am Platze und— e 3 1 99 i er in der Umgegend, Thätigkeit und bekannte Recht⸗ . Wie lichkeit, wohingegen Caution nicht verlangt wird. Das Geschäft wird, mit Umsicht geführt, 37 t den 25. März d. J. mit⸗ i 3 0 „„ n deen einen beträchtlichen Nutzen für den Agenten abgeben. Zu tags 11 Uhr, soll die von Werner Hahn von Nöd⸗ chen bei Gießen und Paul Hahn von Annerod, früher von Heinrich Henn dahier gekaufte Scheuer mit 2 Stock, woran noch sehr gutes Holz sich befindet, nunmehr auf dem Zwangswege, wegen Beitreibung des Kaufgeldes, öffentlich Reflectirende wenden sich in portofreien Briefen an die Herren ö Baagöe& Comp. in Hamburg. 40) Vom hiesigen Kirchenfonds aus sollen 1600 bis 1700 fl., wenn möglich in unge⸗ 10 meistbietend auf den Abbruch versteigert werden, 0 wozu man Steigliebhaber einladet. 100 Die Großh. Bürgermeister der Kreise Gießen und Grünberg werden ersucht, dieses in ihren unterhabenden Gemeinden alsbald zur öffentlichen trennter Summe, ausgeliehen werden, welches solchen, die dieses Geld anleihen, gehörige Si— cherheit stellen und annehmbare Zinsen bezahlen wollen, zur Nachricht mitgetheilt wird. Allendorf a. d. Lumda, den 15. Febr. 1840. daf Kenntniß zu bringen, und besonders die Großh 85 935 f Bürgermeister e Nödchen und Anne⸗ Her iche; 125 1 rod, Vorstehendes durch den Ortsdiener speciell 43) unterzeichneter fährt jeden M 2 60 18 2 a Nie ährt jeden klontag und D711 0 polen e Hahn und Paul Hahn Freitag, Morgens 7 Uhr mit einer guten Chaise 8 ö Kesselbach am 12. Febspor 1840. von hier nach Fran enbach, kommt daselbst um 10 10 0 1 65 1. 9 Uhr bei Wirth Geller an und fährt nach 0 1 er 9 05 Bürgermeister einhalbstündigem Aufenthalt von da wieder zu— au 10 Wagner. rück.— Preis à Person 30 kr. hin und zurück. ber Gladenbach den 21 Februar 1840. stäh ö 0 36) Jahrmärkte zu Londorf. Die zu Londorf abgehalten werdenden Jahr— märkte, welche im diesjährigen Landkalender auf— 100 zuführen übersehen worden sind, sollen 10õ Dienstag den 7. April, 0 Dienstag den 22. September, 100 Dienstag den 24. November d. J. abgehalten werden. F. 44) Der Familienwagen, welcher täglich nach Marburg fährt, geht nunmehr wieder um 6 Uhr Morgens ab, und ist der Preis auf 48 kr. festgesetzt. Gießen den 21. Februar 1840. Wilhelm Rühl. „ 10 Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen.