w. Odberhessisches ahlen, 5 50* 1 0 Intelligenz- und Kreis- Blatt ö burg. d V2. Freitag den 20. März 1840. und N 0 Die für das dahier in jeder Woche ein Mal am Freitag, erscheinende Oberbessische Intelligenz ⸗ und Kreisblatt be⸗ und stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. 8—. ñ J́U——n———.. * Rreisräthliche Bekanntmachungen. 155 Zu Nr. K. G. 2106. Gießen am 16. März 1840. Betreffend: Beschädigungen an Vicinal-⸗ und Feldwegen. daf. Der Großherzoglich Hessische Kreisrauh des Kreises Gießen rult⸗. 5. 5 0 an die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises(mit Ausnahme des rod, Bürgermeisters zu Gießen). N 500 Nach erhaltener Anzeige haben sich die Eigenthümer der an Vicinal⸗ und Feldwege gren⸗ 5 zenden Grundstücke, zuweilen erlaubt, die Wege theilweise abzutragen, oder zur Ableitung des tlich Wassers von ihren Aeckern, Graben c. durch die Wege zu fertigen, ohne vorher hierzu Er⸗ den, laubniß einzuholen. Da hierdurch Nachtheile entstehen, die oft nicht leicht wieder reparirt werden koͤnnen, so beauftrage ich Sie, in Ihren Gemeinden oͤffentlich bekannt zu machen, daß ben jede Veranderung an Vicinal- und Feldwegen, ohne vorher die Erlaubniß bei Ihnen einzu⸗ ren holen, mit einer Strafe von 2— 5 Gulden geahndet werden wurde. Sie haben die Erlaub⸗ * niß nur dann zu ertheilen, wenn Sie vorher den Bezirkswegbauaufseher darüber gehoͤrt haben, 55 und dieser erklart, daß dem Gesuch ohne Schaden fuͤr den Weg willfahrt werden koͤnne. ell Die Wegbauaufseher haben uber Befolgung dieser Verfugung zu wachen. K.„„ Ny r ahn ——— Zu Nr. K. G. 26 9. Gießen am 16. Maͤrz 1840. Betreffend: Die Ausstellung und Einsendung der Gemeindevoranschläge. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises. In obiger Beziehung ist das in Abdruck nachstehende Ministerialamtsblatt erschienen. Sie werden davon Kenntniß nehmen und die Aufstellung der Voranschlaͤge so frühzeitig be⸗ sorgen, daß Sie solche mit dem 1. Juli an mich einsenden koͤnnen. Halten Sie diese Frist nicht ein, so bin ich genoͤtbigt, ohne vorausgegangene Erinnerung Ihnen Execution einzulegen, und weitere Zwangsmaaßregel zu ergreifen. Eine Fristerstreckung bewillige ich unter keinen Umstaͤnden, dagegen werde ich es Ihnen zum Verdienst rechnen, wenn Sie die Voranschlaͤge vor dem 1. Juli an mich gelangen lassen. K. E. Knorr. 11. —— Zu Nr. D. 3878. Darmstadt am 2. Maͤrz 1840. Betreff end: Die Aufstellung und Einsendung der Gemeinde-Voranschläge. Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz 3 ö an g* die Großh. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen, und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe. s Wir finden uns veranlaßt, Ihnen des, rubricirten Gegenstandes wegen Folgendes zu eroͤffnen: f 1) Es sind bisher die Gemeinde-Voranschlaͤge aus mehreren Kreisen und Bezirken nicht zur gehörigen Zeit und mitunter so vexspaͤtet zum Behuf der Decretur der Umlagen an uns eingesendet worden, daß deren Remission an die Buͤrgermeister vor dem Beginnen des Vor⸗ anschlagsjahres nicht moͤglich war. Wenn wir in dieser Beziehung bisher einige Nachsicht haben eintreten lassen, so geschah dieß aus dem Grunde, weil wir anerkannten, daß die Buͤrgermeister einige Zeit bedurften, um sich mit den Bestimmungen der Instruction vom 2. März 1836 vertraut zu machen, und neil auch die öfters vorgekommene Nichtbeachtung dieser Instruction Ihnen die Revision der Voranschlaͤge zeitraubender machte. Nachdem aber nun die Instruction seit vier Jahren in Wirksamkeit besteht, kann jene Nachsicht fuͤr die Folge nicht mehr stattfinden, und wir muͤssen, wenn auch nicht gerade auf Einhaltung des im §. 14. der erwahnten Instruction bestimmten Termins, doch wenigstens darauf bestehen, daß die Einsendung der Voranschlaͤge an uns so fruͤhzeitig geschieht, daß dieselben vor dem An— fang des Voranschlagsjahres an die Burgermeister remittirt werden koͤnnen.— Wir weisen Sie daher an, die Gemeinde- Voranschlaͤge um so gewisser spaͤtestens bis zum 15. November an uns einzusenden, als wir uns sonst genoͤthigt sehen wurden, die Nichtbe— folgung dieser Auflage, ohne vorausgegangene specielle Erinnerung, mit angemessenen Discipli— narstrafen zu ahnden. Wir uͤberlassen Ihnen, die geeigneten Verfuͤgungen zu treffen, damit Ihnen die Voran— schlaͤge von den Bürgermeistern so fruͤhzeitig eingesendet werden, daß Ihnen die Einhaltung je— nes äußersten Termins, nach vorausgegangener Revision der Budgets, moͤglich wird. Den Landraͤthen in den standesherrlichen Bezirken ist zur Einsendung der Voranschlaͤge an Sie, die Großherzogl. Provinzial-Commissariate, eine Frist bis zum 15. September zu gestatten, dagegen erwarten wir deren Vorlegung an uns spaͤtestens bis zum 1. December. Die Voranschlaͤge aus einem Kreise oder Bezirke sind jedesmal zusammen an uns einzu⸗ senden, wenn nicht specielle Gruͤnde angegeben werden, aus welchen eine Einsendung in einzel- nen Parthieen als gerechtfertigt erscheint.. 2 2 Um schneller uͤbersehen zu koͤnnen, wie viel von den in den Voranschlaͤgen beantragten Umlagen auf 1 Gulden der betreffenden Steuercapitalien kommt, beauftragen wir Sie, mit den Voranschlaͤgen jedesmal eine Uebersicht der Umlagen, mit Berechnung des Beitrags auf 1 Gulden Steuercapital, in derselben Form, wie die fuͤr das Regierungsblatt bestimmten Um— lagen⸗Tabellen, einzusenden. Es sind dabei die Steuercapitalien des dem Voranschlagsjahr vor⸗ ausgehenden Jahres zu Grund zu legen. Dabei ist ubrigens nicht erforderlich, in die Columne fuͤr die Beiträge auf 1 Gulden Steuer⸗ capital eine Unterabtheilung fuͤr Heller aufzunehmen, es genügt vielmehr, die Bruͤche von Kreu— zern bis auf eine Decimalstelle zu berechnen. Wenn, bei Ausschlaͤgen auf Confessionsverwandten, die Materialien zu einer genauen Be— rechnung feblen, so sind die Anhaltspunkte aus den vorderen Buͤdgets und Umlagen-Tabellen zu entnehmen. 3) In den uns vorzulegenden Exemplarien der Budgets sind in der statistischen Ueber⸗ sicht Steuercapitalien von dem dem Voranschlagsjahre unmittelbar vorhergehenden Jahre mit Bleistift einzutragen. Es genuͤgt jedoch hierbei die Ausfüllung der 5 ersten der dafuͤr vorge⸗ schriebenen Columnen. Nach erfolgter Rücksendung der Budgets, sobald Sie im Besitz der Uebersichten der Steuercapitalien fur das Buͤdgetjahr sich befinden, sind diese mit Tinte ein— zutragen. 4) Wir erwarten, daß die Vorschrift§. 12. der Instruetion vom 2. Mai 1836 genau befolgt wird, und bemerken zugleich, daß eine weitere Vernehmung des Ortsvorstandes nur auf die dort angegebenen Faͤlle zu beschraͤnken, davon aber in Ansehung solcher Punkte, woruͤber eine Erlaͤuterung oder Erklarung von Seiten des Ortsvorstandes nach jener Vorschrift nicht als erforderlich erscheint und woruͤber sofort Beschluß gefaßt werden kann, zu abstrahiren ist. 5) um das Zerreißen und Beschmutzen der Voranschlaͤge und deren Beilagen moͤglichst zu verhuͤten, erscheint es als angemessen, daß jeder Voranschlag und dessen Beilagen in einen besonderen Umschlagbogen gelegt werden. Wir haben dahec die Buchdruckerei von Stahl und Becker veranlaßt, solche Umschlagbogen, mit gedruckten Titeln versehen, mit den Voranschlags⸗ Formularien abzugeben. Sie werden die Bürgermeister anweisen, dergleichen Umschlagboͤgen bei jener Buchdruckerei oder deren Agenten sich anzuschaffen. Der Preis derselben ist fuͤr den einzelnen Bogen auf 1 Kreuzer, wenn aber drei Bogen zusammen gekauft werden, auf 2 Kreuzer festgesetzt. Die Kosten haben die Bürgermeister aus ihren Buͤreaukosten zu bestreiten. du Thi l. Prinz. Zu Nr. K. G. Gießen am 18. Maͤrz 1840. Betreffend: Die Musterung für 1840. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises. Die Bezirks⸗Musterliste fuͤr das Jahr 1840 liegt vom 23. dieses Monats an 14 Tage lang zur Einsicht auf dem kreisraͤthlichen Bureau dahier offen. Sie haben dieses in Ihren Gemeinden augenblicklich zur Kenntniß zu bringen und wie geschehen mit umgehenden Boten anzuzeigen. f In Auftrag Esckeste ien. ———— c Grünberg am 13. Marz 1840. Zu Nr. K. G. 2309. Betreffend: Die Revision der Rechnung der Gemeinde Weitershain, Kreises Grünberg, für 1836, insbesondere Bemerkung 78, Diäten für Anwesung des Bürgermeisters beim Rügengericht. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. Nach eingelangter hoͤchster Verfugung sollen die Diaͤten der Großh. Buͤrgermeister wegen Anwesenheit bei Abhaltung der Rügengerichte vor der Hand und bis auf weitere Verfugung in der zweiten Classe in Ausgabe verrechnet werden. Hiervon benachrichtige ich Sie zu Ihrem Bemessen. Ouvrier. Zu Nr. K. G. 2311. Grünberg am 13. Maͤrz 1840. Betreffend: Die Uebereinkunft zwischen dem Großherzogthum Hesseu und dem Königreich Sachsen wegen der in jedem der belden Staaten den daselbst erkrankten armen Unterthanen des andern Staates zu ge⸗ währenden unentgeldlichen Verpflegung und Heilung. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grun berg an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises. Nach eingelangtem boͤchsten Ausschreiben, sind die Großherzogl. Hessische und die Koͤnig— lich Saͤchsische Regierung uͤbereingekommen, ihren in den beiderseitigen Staaten erkrankenden, oder verunglückenden unbemittelten Unterthanen gegenseitig, ohne Ersatz, die benoͤthigte Hei— lung und Verpflegung angedeihen zu lassen, sowie auch fuͤr die Kosten der Beerdigung der daselbst versterbenden armen Unterthanen des andern Staates zu sorgen, und es ist zu diesem Ende zwischen den beiden Regierungen Folgendes festgesetzt worden: 1) Die Kur- und Verpflegungs-, nicht minder auch die Begraͤbniß⸗ Kosten von dergleichen in dem einen der beiden Staaten erkrankten oder verungluͤckten, oder verstorbenen, An— gehoͤrigen des andern Staates werden im Allgemeinen von den Stiftungs- oder Ge— meinde-Kassen derjenigen Orte, wo diese Individuen einen Unfall erleiden, bestritten, ohne daß deßhalb ein Ersatz in Anspruch genommen werden kann. Auch wird jede Re— gierung die geeignete Vorkehrung treffen, daß bei solchen Faͤllen in dem, was die Mensch⸗ lichkeit gebietet, kein Mangel und keine Versaͤumniß erscheine. 2) Da jedoch diese Verbindlichkeit immer nur subsidiarisch bleibt, insofern, außer dem Falle wirklicher gänzlicher Vermoͤgenslosigkeit, haͤufig nur die Beduͤrfnisse des Augenblicks die Mittel solcher Erkrankten oder Verungluͤckten auf der Reise uͤbersteigen; so ist der ver⸗ ursachte Aufwand, nach billiger Berechnung, in dem Falle zu ersetzen, wenn entweder der betreffende Reisende diesen Ersatz aus eigenen Mitteln zu leisten vermag, oder wenn die nach privatrechtlichen Grundsaͤtzen zu seiner Ernahrung und Unterstützung verpflichte— so 0 wet ein lasse bol mit sch dae ten Personen, nämlich seine Ascendenten und Descendenten oder ein Ehegatte desselben, dazu vermoͤgend sind, was erforderlichen Falls durch amtliche Nachfragen bei der hei⸗ mathlichen Behoͤrde zu erheben ist. Ich setze Sie hiervon, zu Ihren Bemessen in vorkommenden Fallen, in Kenntniß. Ouvrier, Zu Nr. K. G. 2258. Grünberg am 11. Maͤrz 1840. Betreffend: Den Caspar Schäfer von Gonterskirchen, wegen Vagabundirens. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Ger uͤn berg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Rubricat, ein dem Vagabundenleben sehr ergebenes Subject, hat sich, wie er dieß schon so oft gethan hat, neuerdings wieder aus seiner Heimath entfernt und treibt sich auswaͤrts zwecklos herum Ich beauftrage Sie daher, auf denselben in Ihren resp. Burgermeistereien ein genaues Augenmerk richten— ihn im Betretungsfalle acretiren und anher einliefern zu lassen. Ouvrier. Signalement des Caspar Schaͤfer: Alter: 51 Jahre, Mund: ordinaͤr, Groͤße: 6“ 7“ Bart: blond, Haare: dunkelblond, Kinn: oval, Stirne: platt, Gesicht: oval, Gesichtsfarbe: braͤunlich, Augenbraunen: blond, Besondere Zeichen: O. Augen: blau, Nase: dick und stumpf, Zu Nr. K. G. 2856. Gießen am 20. Maͤrz 1840. Betreffend: Die Annahme Freiwilliger zu Tambouren. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. Im 4. Infantrieregiment sollen Allerhoͤchstem Befehle zufolge drei Freiwillige als Tam; boure angenommen werden. Sie haben dies sogleich in Ihren unterhabenden Gemeinden mit dem Anfügen bekannt zu machen, daß hierzu Lusttragende und qualifieirte Individuen, sich alsbalden bei dem Commando des Großherzogl. Hessischen 4. Infantrieregiments zu Offen⸗ bach, mit den benoͤthigten Attesten versehen, anzumelden haben. K. Ch. Knorr. Bekanntmachungen. Edictalladungen. 49) Johann Melchior Hirz III. und dessen Ehefrau von Watzenborn haben sich frei— willig unter Euratel gestellt und Johannes Schmandt I. und Georg Schmandt II. daselbst sind als Curatoren ihnen beigegeben worden. Dieses wird mit dem Anfügen zur allgemei— nen Kenntniß gebracht, daß Nechtsgeschäfte, wo— durch Johann Melchior Hirz III. und seine Ehe⸗ frau zum Nachtheil ihres Vermögens verpflichtet werden sollen, nur durch Zustimmung der beiden genannten Curatoren Gültigkeit erhalten. Gießen den 15. Fedruar 1840. Großh. Hess. Landgericht daf. N ee 72) Forderungen und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des verstorbenen Großh. Justizraths Ebel dahier, sind Montags den 30. d. M., Vormittags 10 Uhr, auf Großh. Hofgerichts-Canzlei bei dem Unter— zeichneten anzumelden, widrigenfalls dieselben bei der Negulirung des Vermögens keine Berück— sichtigung finden können. Sodann sollen Dienstags den 31. d. M. und die zunächst folgenden Tage, die zu dieser Ver— lassenschaft gehörigen Mobilien, unter den vor her eröffnet werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 17. März 1840. Im Auftrage Großh. Hofgerichts daf. Ne i tz Großh. Hofgerichts⸗Secretär. 61) Der pensionirte Förster Conrad Schmitt von Nuppertenrod und dessen Frau verpfändeten nach einer am 10. Mai 1832 gerichtlich ausge— fertigten und bestätigten Schuldurkunde über 150 fl. Darlehen dem Förster Wallhauß zu Ober⸗ ohmen einen Theil ihres in Ruppertenröder Ge— markung gelegenen Guts. Die Befriedigung des Gläubigers ist nach⸗ gewiesen, die Schul durkunde selbst soll aber abhan⸗ den gekommen sein, und es werden deßhalb alle Diejenigen, die aus solcher Ansprüche machen, aufgefordert, diese sogewiß binnen 4 Wochen von heute dahier anzuzeigen, gegenfalls die Ur⸗ kunde als erloschen angesehen werden wird. Grünberg den 3. März 1840. Großh. Hess. Freiherrlich Riedeseliches Landgericht für das Gericht Oberohmen. Kraft. Nay ß. Versteigerungen. 68) Versteigerung von Bauarbeiten. Mittwoch den 25. März d. J., Vormittags 10 Uhr, soll in dem Gemeindehaus zu Holzheim, die zur Erbauung eines neuen Schulhaues mit Oeconomiegebäuden daselbst erforderlichen Arbei— ten, verauschlagt fl. kr. 1) Maurerarbeit n 2977 38 2) Steinhauerarbeit zz 446 43 3) Zimmerarbeit: 4) Dachdeckerarbeit zj 643 16 5) Schreinerarbeit zu.. 1502 49 6) Schlosserarbeit z8wnm 983 8 7 Glfaferabeit un 14903 8) Weißbinderarbeit zu 613 36 9) Spenglerarbeit zuuu 154 24 nach einzelnen Gewerken an den Wenigstnehmen⸗ den öffentlich versteigert werden. Nisse, Voranschläge und Steigbedingungen liegen bei dem Großh. Bürgermeister in Holz⸗ heim zur Einsicht offen. Die Großh. Bürgermeister werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen den 16. März 1840 Der Großb. Kreisbaumeister Müller. 299) Die zum Nachlaß des Wirths Heinrich Deibel zu Wieseck gehörigen Immobilien, als: 1) zwei Wohnhäuser, Scheuer, Stallung und etwa 1 Morgen großer Garten; 2) ohngefähr 8— 9 Morgen Ackerland und Wiesen in den besten Lagen der Feldge— markung von Wieseck; 3) ein Kiefernwald, ohngefähr 1 Morgen haltend, sollen auf Antrag der Erbinteressenten, Dienstag den 14. April d. J., Vormittags 10 Ubr, zu Wieseck in der oben bezeichneten Hofraithe, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Gebäude, sowie der dabei befindliche Garten sind zur Wirthschaftsbetreibung gehörig eingerichtet, und durch ihre güustige Lage in ge⸗ ringer Entfernung von Gießen, ganz besonders dazu geeignet. Gießen den 3. Maͤrz 1840. Großh. Hess. Landgericht das. Ploch Site in 56 bus E Univei ferung 10 Ap Wenig 9 runge denke 10 U leigeh 0 60 10 U Distt stehen offen zeicht werde Gent Mittg der n. welch Gebe und schaft fahr vorft ittags zbeim, s mit Arbei⸗ . k 7 36 18 43 39 2 13 16 02 49 83 8 3— 3 36 54 24 hmen⸗ ingen Holz⸗ t, dies sen, ster inrich als: 9 und und eldge⸗ orgtn aithe, enden eigitt ddliche chörig in ge⸗ ders das. 7) Die Lieferung der Fruchtbesoldung für 2 stäͤdtischen Diener auf das Jahr 1840, be⸗ tehend in 59 Malter Korn, soll Dienstag den 24. d. M., Vormittags 9 Uhr, auf dem hiesigen Nathhause an den Wenigstneh⸗ menden vergeben werden. 5 Gießen den 15. März 1840. J. V. d.— der Beigeordnete Christian Schneider. 56). Zwei Lieferungen Buchen⸗Scheidholzes für das Großh. Provinzial Commissariat und das Universitäts⸗Entbindungsinstitut dahier, jede Lie⸗ ferung zu 45 Stecken, werden Mittwoch den 1. April l. J., zusammen oder getrennt, an Wenigstnehmende veraccordirt. a Alle Diejenigen, welche eine dieser Liefe— rungen, oder beide zusammen, zu übernehmen ge⸗ denken, werden eingeladen, des Vormittags um 10 Uhr gedachten Tages, im Provinzial⸗Canz⸗ leigebäude sich einzufinden. Sießen den 12. März 1840. 69) Mittwoch den 25. März d. J., Morgens 10 uhr, sollen in dem hiesigen Gemeindswald, District Hain, nahe an der Bieber gelegen, nach⸗ stehende Holzsortimente, als: 65 Stecken Buchen⸗Scheidholz, 7000/ Eichen ⸗Scheidholz, 650 Buchen⸗Prügelholz, 1 Eichen-Prügelholz, 36 Stämme Eichen⸗Werkholz, öffentlich meistbietend versteigert werden. Der Zusammenkunftsort ist um die oben be⸗ zeichnete Stunde, an Ort und Stelle des Holzes. Die Herrn Bürgermeister des Kreises Gießen werden dienstergebenst ersucht, dies in ihren resp. Gemeinden bekannt machen zu lassen. Fellingshausen am 14. März 1840. . Der Großh. Bürgermeister Ger la ch. 70) Mittwoch den 15. April d. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr, soll das hiesige zweistöckige, mit der noͤthigen Stallung versehene Stadtwirthshaus, welches unmittelbar an dem hiesigen Landgerichts- Gebäude liegt und sich rücksichtlich seiner Lage und innern Einrichtung sehr gut zur Gastwirth— schaft eignet, mit dem dabei befindlichen, ohnge— fähr 150 U Klftr. haltenden Gemüsgarten, auf 3 oder 6 Jahre, je nachdem sich Pachtliebhaber vorfinden, mittelst öffentlicher Versteigerung an den Meistbietenden, unter den vor der Verpach— tung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, in Pacht gegeben werden, welches andurch mit dem Anfügen zu Jedermanns Kenntniß gebracht wird, daß die Verpachtung zur bestimmten Zeit und Stunde in dem genannten Wirthshause stattfindet. N Ulrichstein den 13. März 1840. Der Großh. Burgermeister Hofmann. 57) Pferdeverkauf zu Bellersheim im; Landgerichtsbezirk Hungen. Donnerstag den 26. d. M., Vormittags 10 Uhr, sollen in dem hiesigen Pfarrhaus zwei sehr brauch⸗ bare, im besten Alter stehende Oeconomiepferde, Stuten, von Farbe Grauschimmel mit langen Schweifen, wovon das Eine auch zum Reiten brauchbar ist, sodann ein schön gebautes zwei jähriges Mutterfohlen, ebenfalls Grauschimmel, und einiges Pferdegeschirr, öffentlich gegen baare Zahlung meistbietend versteigert werden. Man ersucht die Herren Bürgermeister im Kreise Grünberg, solches im Interesse ihrer Ge— meinden öffentlich bekannt machen zu lassen. Bellersheim am 4. März 1840. March ann d, Großherzoglicher Decan. 73) Donnerstag den 26. März d. J., Vor⸗ mittags 9 Uhr, soll auf dahiesigem Nathhause, die der dahiesigen Stadt gebörige Ziegelhütte und deren Umgebung, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, ander⸗ weit verpachtet werden, welches man hiermir zur Nachricht der Steiglustigen zur öffentlichen Kenntniß bringt. Allendorf a. d. Lumda den 19. März 1840. Der Großh. Bürgermeister Funk. Vermischte Nachrichten. 71) Der Unterzeichnete zeigt hierdurch er⸗ gebenst an, daß er das Gast⸗ und Speisehaus seines Schwiegervaters, Daniel Drescher, käuflich an sich gebracht und damit die Schwei⸗ ne⸗Metzgerei verbunden hat. Durch reelle, pünkt⸗ liche Bedienung hofft er das Zutrauen der ihn mit ihrem Besuche Beehrenden zu erhalten. Butzbach den 14. März 1840. Jacob Nonstadt. 4 —— * 220 Agentur. Ein Handlungshaus des nördlichen Deutsch— lands sucht Agenten für ein Geschäft, welches selbst in den kleinsten Orten mit Vortheil betrie⸗ ben werden kann. Haupt Erfordernisse sind: vielseitige Privat-Bekanntschaft am Platze und in der Umgegend, Thätigkeit und bekannte Re. lichkeit, wohingegen Caution nicht verlangt wir Das Geschaͤft wird, mit Umsicht geführt, einen beträchtlichen Nutzen für den Agenten abgeben. Reflectirende wenden sich in portofreien Briefen an die Herren Baagöe& Comp. in Hamburg. 5 Miscellen. Aufforderung zur Vertilgung der Raupen und ihrer Brut. Nach verschiedenen Untersuchungen an Obst⸗ bäumen hat die Natur dieses Jahr bereits eine große Zahl Insecten und Raupen getödtet, wel⸗ che die Hoffnungen auf einen gesegneten Obster⸗ trag zu vernichten drohten. Die warmen Tage im Februar veranlaßten ein starkes Auskriechen unserer Obstfeinde, welche in Folge der in der zweiten Hälfte dieses Monats eingetretenen Kälte ihren Tod fanden. Doch dürften immer noch Ueberreste derselben vorhanden sein, zu deren gänz⸗ licher Vertilgung künstliche Mittel das Ihrige beitragen müssen. Zu diesem Behufe wird bei dem Beginn dieses Frühjahrs an die Anwen⸗— dung und Benützung bereits bekannter Mittel erinnert, und zwar dürfte 1) das Abscharren der alten Rinde an den Obstbäumen und das Ver⸗ brennen dieser Rindetheile dem Zwecke sehr ent⸗ sprechen, 2) sollte das Abnehmen der vorhande⸗ nen zusammengeschrumpften Blätter, welche ge— genwärtig noch auf den Bäumen hängen und ge— wöhnlich Insectenbrut enthalten, nicht vernach⸗ lässigt werden, 3) bei zunehmender Frühlings⸗ wärme sollten die entstehenden Raupennester in den Astgabeln durch kurze Besen abgeschaart oder mit Handschuhen zerdrückt werden, 4) zur Aus⸗ führung und Anwendung der erörterten Mittel dürften die saumseligen Baumbesitzer durch obrig⸗ keitliche Ermahnungen aufgemuntert werden; end⸗ lich dürdten 5) besonders die Lehrer an den Volks⸗ Schulen, so wie Eltern, dahin wirken, daß dem in vielen Gegenden stattfindenden Unfuge des Vogelnester-Ausnehmens im Frühjahre ge⸗ steuert werde, so daß dadurch die moglichste Schonung unserer Singvögel bezweckt würde. Mögten diese Wünsche und Aufforderungen ein geneigtes Gehör und treue Anwendung finden! (Didaskalia.) Aneldote. Ein Soldat, dem auf dem Schlachtfelde eine Kanonenkugel einen Fuß weggerissen hatte, rief einen seiner Kameraden:„Du siehst, ich habe nur noch ein Bein, trage mich zum Chirurgus.“ Der bereitwillige Kamerad lud den Verwundeten auf seine Schulter und trug ihn nach dem Zelte des Chirurgen. Unterwegs aber nahm eine Kanonen⸗ Kugel dem Verwundeten auch den Kopf weg, ohne daß es im Getöͤse der Schlacht der Träger ge— merkt hatte. Als er nun mit dem Verstümmel⸗ ten beim Wundarzte ankam, rief er diesem zu: „Hier bring ich Arbeit!“— Aber, was soll ich denn mit einem Menschen, dem der Kopf abge— schossen ist? fragte dieser.— Der Träger sah sich um und fagte unwillig:„Ei, der Teufel! der Kerl sagte mir ja nur von einem Beine, aber nicht, daß ihm auch der Kopf weggerissen war.“ Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen. 1 0