ohne daß sindig zu ann z. B. l zernagt nlich da⸗ daß man mal mit bei Hitze kränkeln⸗ wanzen Ufirschen⸗ anfallen. mit Oel, die Bäu⸗ verloren, aus. In⸗ bstbaumen gen lang, irken, er⸗ ten Hol⸗ besprengt. in, wenn die Flie⸗ durch ver⸗ grun, bis hnet man voll Hol⸗ n schaden, on Urin, damit im die, vor⸗ ( beißem iche, seht am sicher⸗ amit, und iederholten 60 befindet. zuhalten, eine dicke Stehen an diese, m Boden, uch. Wel Schnecken ungeachtel hre weichen Oberhessisches Intelligenz und Kreis Blatt W 29. Freitag den 17. Juli 1840. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberbessische Intelligenz- und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. Rreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 6909. Gießen am 13. Juli 1840. Betreff: Die Verwendung von, geistlichen Stellen zu⸗ stehenden Rente-Ablösungs-Kapitalien zum Ankauf von Grundeigenthum, insbesondere die, den erwähn— ten Stellen nach Art. 12. des Gesetzes vom 27ten Juni 1836 constituirte Staatsrente. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Kirchenvorstände des Kreises Gießen. Von nachstehendem Schreiben Gr. Oberconsistoriums gebe ich Ihnen, zu Ihrem Bemes— sen, in vorkommenden Faͤllen, Nachricht. Kn or r. —̃—— Zu Nr. O. C. 4949. Darmstadt am 23. Juni 1840. Betreff: Wie oben. Das Großherzoglich Hessische a „%%% ᷑—Ü»ÜůÄ! an saͤmmtliche Großherzogliche Kreisraͤthe. Zur Vermeidung einer ungleichartigen Behandlung der Pfarrbesoldungsguͤter bei An— wendung des Gesetzes vom 11ten Juni 1827 auf dieselben, hat die hoͤchste Staatsbehoͤrde verfuͤgt: daß im Falle eintretender Verwendung von Rente-Abloͤsungs-Capitalien zum Ankauf von Grund-Eigenthum, auf Letzteres, gegen verhaͤltniß maßige Er⸗ maͤßigung der, nach Art. 12. des Gesetzes vom 27ten Juni 1836 constituirten Staats⸗ renten und resp. Ruͤckersatz der Abloͤsungscapitalien fuͤr abgeloͤßte derartige Staats-Ent— schaͤdigungs-Renten, die Bestimmungen des Gesetzes vom 11ten Juni 1827 ebenso zur Anwendung gebracht werden sollen, wie auf das uͤbrige steuerbare Eigenthum der Pfarr— besoldungsfonds. —ñů—ů—— ———— — 7 9 N 101 N 0 1 ö 1 16%, 4. Gleichzeitig ist indessen verordnet worden, daß in derartigen Faͤllen uͤber die wieder einzuziehende Staatsrente, unter naͤherer Angabe der Grundrenten, von welchen die zum Ankauf von Grundstuͤcken verwendete Abloͤsungs⸗ summe herruͤhrt, eine Berechnung aufgestellt werde. Wir setzen Sie von dieser hoͤchsten Entschließung unter der Empfehlung in Kenntniß, uns in jedem einzelnen Falle der in Rede stehenden Art, unter Mittheilung saͤmmtlicher betreffen⸗ den Actenstuͤcke, baldthunlichst zur weiteren Besorgung des Noͤthigen, die erforderliche Vorlage zu machen. In Verhinderung des Praͤsidenten Knorr. vt. Otto. Zu Nr. K. G. 6628. Gießen am 13. Juli 1840. Betreff: Die Reparatur der Feuerspritze zu Königsberg. N Der Großherzoglich Hefsische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Der hiesige Glockengießer Friedrich Otto hat bisher mehrere Feuerspritzen zu fertigen und zu repariren uͤbernommen, und die Beendigung dieser Arbeit und Ablieferung der Spritzen, oft Jahre lang verzoͤgert. Die Koͤnigsberger Feuerspritze besitzt er schon uͤber ein Jahr, und hat sie, mehrmaliger ernster Erinnerungen von mir und Versprechungen von seiner Seite, ungeachtet, bis jetzt noch nicht abgeliefert. Ich sehe mich daher veranlaßt, Falls sich die Ortsvorstaͤnde unter diesen Umstaͤnden bewogen finden sollten, dem genannten Glockengießer Friedrich Otto ferner Arbeiten der fraglichen oder anderer Art anzuvertrauen, Ihnen aufzugeben, stets eine bestimmte Frist zur Ablieferung, und auf Nichteinhaltung derselben eine angemessene Conventionalstrafe festzusetzen. In den über Genehmigung solcher Vertraͤge zu erstattenden Berichten ist jedesmal anzu— merken, welcher Ablieferungstermin, und welche Conventionalstrafe bestimmt worden ist. K. Fd een Zu Nr. K. G. 5398. Grunberg am 9. Juli 1840. Betreff: Die Verzeichnisse über ausgestellte Scheine, Behufs der Bedeckung von Stuten. 5 1 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Ich fordere Sie auf, nunmehr die Verzeichnisse uͤber ertheilte Scheine Behufs der Bedeckung von Stuten, unverweilt einzusenden. Oubvri e r. 1 910) singniß bes, soy e Schi greisrat hoftitten auf dem Fenigstt Gi. 155) das Pf. gebst a sode an den brauch zu ein genst meinde Que Obsib schen nacht Aus den gepf spri Bode 8 e d Bekanntmachungen. 910) Die Lieferung des für das Bezirksge⸗ fängniß pro 18% benöbthigten Holzes und Stro⸗ hes, sowie des Brodes und warmen Essens für die Schüblinge und die auf Verfügung Großh. Kreisraths, Stadt- und Landgerichts dahier in⸗ haftirten Personen, soll Mittwoch den 22. Juli l. J., Vormittags 9 Uhr, auf dem Großh. Polizeibüreau dahier, an den Wenigstnehmenden versteigert werden. Gießen den 9. Juli 1840. Der Großh. Hess. Kreisrath. Knorr. 155) Nächsten Montag, den 27. Juli, soll das Pfarrhaus zu Queckborn, im Kreise Grünberg, 45 Fuß lang, 37 Fuß breit und zwei Stock hoch, nebst allem Zugehör, die Oefen ausgenommen, sodann das Waschhaus, 39 Fuß lang, 16 Fuß breit und zwei Stock hoch, an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Diese Gebäude sind für jeden Oeconomen brauchbar. Das Waschbaus läßt sich ebenfalls zu einem geräumigen Wohnhaus einrichten. Die Großh. Bürgermeister werden dienster⸗ genst ersucht, dieses in ihren unterhabenden Ge⸗ meinden gefalligst bekannt machen zu lassen. Queckborn im Kr. Grünberg, den 13. Juli 1840. Der Bürgermeister Schmitt. 1579 Arbeitsversteigerung. Nächsten Samstag, den 25. d. M., Mittags 1 Uhr, sollen verschiedene Neparaturbeiten an der Kirchhofsmauer, der Kirchenuhr und der Orgel zu Kirchberg, an den Wenigstnehmenden oͤffentlich versteigert werden. Die Arbeiten sind veranschlagt: Maurerarbeit zu 349 fl.— kr. Schreinerarbeit zu 7 6„—„ Reparatur der Thurmuhr zu 6„—„ Reparatur der Orgel zu 15„ 19„ Steigbedingungen und Ueberschläge liegen bei dem Unterzeichneten zur Einsicht offen, und wird bemerkt, daß die Versteigerung dahier statt⸗ findet. Nuttershausen den 14. Juli 1840. Der Bürgermeister Nohr bach. 156) 280 fl. Kapital liegen bei dem Unter⸗ zeichneten gegen gerichtliche Versicherung zum Aus— leihen bereit. Auch kann eine kleinere Summe, entweder 100 fl. oder 80 fl., getrennt abgegeben werden. Allendorf a. d. Lumda, am 3. Juli 1840. Der Kirchenrechner der evangelischen Kirche daselbst. Deines. sr.——— Miscellen. — Der Baum⸗Doctor. (Fortsetzung.) Der Gummi⸗ oder Harzausfluß ist den Obslbaͤumen, insbesondere den Pflaumen⸗, Kir⸗ schen⸗/ Aprikosen⸗ und Pfirschenbäumen, noch nachtheiliger, als der Mehlthau. Ein solcher Ausfluß rührt entweder davon her, daß man den Baum von einem kranken Baume aus fort— gepflanzt hatte, oder daß man ihn, wenn er ur⸗ sprünglich gesund war, in einen unschicklichen Boden oder in eine untaugliche Lage verpflanzte. Alte, schon sehr lang angebaute Gärten, deren Boden es an Feuchtung fehlt, wie Aprikosen und Pfirschen sie so sehr lieben, und der mit scharfem beißendem Dünger gleichsam gesättigt ist, liefern selten gesunde Aprikosen⸗ und Pfirschenbäume. Eben so schädlich sind diesen Bäumen kalte, tho⸗ nige, die Feuchtigkeit lange zurückhaltende, auch wohl mit einer sauren und eisenhaltigen Unter⸗ lage versehene Gruͤnde. Auf solchem Boden trei⸗ ben die Bäume während des Sommers gewöhn⸗ lich starke, schwammige, nicht gehörig ausgereifte Schößlinge, welche einen Ueberfluß von roben wässerigen Saͤften enthalten, im Winter vom Froste leiden, dann im nächsten Sommer Gummi Kalte rauhe Sommer erzeugen gleichfalls Anlage zu Gummi, schwitzen und zu Grunde gehen. so wie zum Krebse. Auch Wunden oder äussere Verletzungen, die den Bäumen beigebracht wur⸗ den, können zu derselben Krankheit Veranlassung geben. Sollen hier äußere Mittel den Baum curiren, so muß der Nand der Wunde bis auf das Leben eingeschnitten und alles Krebshafte entfernt werden, und hierauf muß man die ganze wunde Stelle mit irgend einer fest anklebenden, Luft und Feuchtigkeit kräftig abhaltenden Com— position bedecken, am besten aus Theer und Holz⸗ kohlen in einem hinreichend dickflüssigen Zustande. Zeigen Bäume, welche vorher gesund waren, Symp— tome von Gummi, weil sie an einen unschicklichen Ort gepflanzt wurden, so muß man sie so schnell wie möglich herausheben und ihnen eine bessere Erde geben. Die kranken Triebe schneidet man dann weg und läßt den künftigen Nachwuchs des Baumes blos aus den gesunden Trieben sich bilden. Auf diese Art kann man den Baum wieder herstellen und sein Leben verlängern. Beete, in welche man Pfirschen- oder Apri⸗ kosenbäume pflanzt, müssen sorgfältig zugerichtet und aus milder frischer Erde bereitet werden. Wäre der Grund des Bodens feucht, so müßte man Abzugsgräben ziehen, um alle stillstehende Feuchtigkeit abzuleiten. Auch muß man da, mo die Unterlage naß ist, dafür sorgen, daß die Wurzeln nicht durch den Boden auf die Feuch⸗ tigkeit dringen. Kann man diese und ähnliche Vorsichtsmaßregeln nicht anwenden, so muß man die Bäume gelegentlich versetzen; dadurch erhält man die Wurzeln an der Oberfläche. So lange übrigens der Pfirschen- und Aprikosenbaum stark und gesund ist, sollte man ihm wenig oder kei⸗ nen Dünger geben; nur dann erst, wenn Alter und öfteres Tragen ihn geschwächt hat. Bei dem Beschneiden sollte man nicht auf Erzeugung star⸗ ker üppiger Schößlinge, sondern auf Gewinnung freundlicher und fruchtbarer Triebe sehen. Pflau- men- und Kirschenbäume leiden übrigens durch den Auslauf des Gummi weniger Schaden, als Pfirschen⸗ und Aprikosenbäume. Eine ähnliche, sehr verderbliche Krankheit der Bäume ist der Brand oder Krebs. An dem Apfel- und Birnbaume entsteht der Krebs aus demselben Grunde, wie das Ausschwitzen des Gummi an dem Pfirschen⸗ und Aprikosenbaume; auch in seinem Fortschreiten ist er dieser Krank⸗ beit ähnlich; und eben der Aehnlichkeit der Züge beider Krankheiten wegen, pflegt man sie wohl zu einerlei Klasse zu rechnen, wenn auch die Symptome nach der verschiedenen Organisation der verschiedenen Bäume verschieden sind. Die⸗ selben Vorbeugungs- und Rettungsmittel wie dort, gelten daher im Wesentlichen auch hier. Indes⸗ sen gibt es härtere Sorten von Aepfel⸗ und Birnbäumen, welche dem Krebse weniger unter⸗ worfen sind, als andere; diese liefern aber im Allgemeinen eine geringere Sorte Früchte. Weil nun wirklich ein großer Theil der Bäume deßwe⸗ gen Gummi schwitzt und den Krebs bekommt, weil diese Bäume von solchen fortgepflanzt wurden, die schon von dieser Krankheit ergriffen waren, so muß man bei der Auswahl von Pfropfreisern sehr vorsichtig zu Werke gehen. Nie sollte man ein Neis nehmen, von welchem nicht gewiß ist, daß es von einem vollkommen gesunden, fehler⸗ freien Baume herrührt. Uebrigens pflegt man noch folgendes Mittel zur Heilung des Baum⸗ krebses besonders zu empfehlen: Man schneidet bis auf den lebendigen Theil ein und befestigt mit ei⸗ ner Flanellbinde ein Stück gesunde Rinde von ei— nem andern Baume darauf. Schneidet man den Krebs ab, so wächst ein anderer Sprößling her⸗ vor; aber auch er wird nach einem oder ein Paar Jahren wieder vom Krebse befallen seyn. (Fortsetzung folgt.) Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch⸗ und Steindruckerei in Gießen 0 nN * *