Vormit, aus zu kraßenbe⸗ Usen und n ersurchs, zu laß umeister Vormit⸗ U Hom⸗ in der igstneh⸗ uschlagt fl. Ukr. 2 17 77 42„ Kennt⸗ r Groß⸗ nommen age und zumeicser eld. . utigen meiner einer wer⸗ durch en be⸗ b ein⸗ t Be⸗ Sohn. — Oberhessisches ö* 50* Intelligenz- und Kreis- Blatt W 3. Freitag den 17. Januar 1840. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz⸗ und Kreisöldtt be. stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag 5 5. a g, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. Mreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 219. Gießen am 13. Januar 1840. Betreffend: Den bevorstehenden Wiederzusammentritt der Landstände Der Großherzoglich Hessische ieh a teh des Kreises Gießen an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach erhaltener Benachrichtigung ist während der Abwesenheit des Großh. Rentamtmanns Schneider auf dem Landtage, der Großh. Ober⸗Finanz⸗Kammer;Accessist Leichtweiß zum Vicar ernannt worden, und hat dieser am 8, dieses Monats das Vicariat angetreten. Sie haben dieses in Ihren unterhabenden Gemeinden alsbalden bekannt zu machen. K. Chr. Ken o ver. Zu Ni, K. G. 67. Grunberg am 9. Januar 1840. Betreffend: Die Verwaltung des Rentamts Gießen während der Dauer des bevorstehenden Landtags. Der Großherzoglich Hessische * 2 N 4 0 f 0 Kreisrath des Kreises Gruͤnberg. an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach Benachrichtigung Großh. Ober⸗Finanz-Kammer ist der Großh. Ober⸗Finanz⸗Kammer⸗ Secretariats⸗Accessist Leichtweiß zu Gießen zum Vicarius des Rentamts Gießen, fur die Dauer des bevorstehenden Landtages ernannt worden, und hat derselbe unterm 8. d. M. seinen Dienst angetreten. b Sie werden beauftragt, dieses in Ihren resp. Buͤrgermeisteresen zur oͤffentlichen Kennt— niß zu bringen. Wu curbi e p. —— Zu Nr. K. G. 320. Grünberg am 8. Januar 1840. Betreffend: Die alle drei Jahre vorzunehmenden Gemeinderaths⸗ Ergänzungswahlen. Der Großberzoglich Hessische [Kreisrath des Kreises Gruͤnberg an sämmtliche Großh. Bürgermeister und Beigeordneten der Nebengemeinden des Kreises Grunberg. In diesem Jahre tritt die Zeit ein, wo die periodischen Ergaͤnzungswahlen von Gemein⸗ verathsmitgliedern vorgenommen werden muͤssen. Um die noͤthigen Einleitungen hierzu treffen zu koͤnnen, wollen Sie mir berichten: 1) aus wie viel Mitgliedern Ihr Gemeinderath dermalen besteht? 2) wie dieselben mit Vor- und Zunamen heisen? 3) in welchen Jahren dieselben in den Gemeinderath eingetreten sind? und 4) welche Mitglieder seit der letzten Gemeinderathswahl abgegangen sind? auf welche Weise dies geschehen ist, ob durch Tod, Auswanderung ꝛc. und in welchem Jahre die Abgegangenen gewaͤhlt wurden? Da nach Art. 24 der Gemeinde- Ordnung wenigstens ein Drittheil des Gemeinderaths aus der hoͤchstbesteuerten Haͤlfte der waͤhlbaren Ortsbürger bestehen und bei der Wahl beur⸗ theilt werden muß, ob dies bei der Wahl von den Abstimmenden gehoͤrig beruͤcksichtigt worden ist; so haben Sie sich einstweilen die noͤthigen Auszuͤge hieruͤber von den Großh. Steuer⸗ Commissarien anfertigen zu lassen, oder solche selbst anzufertigen, dieselben von den Großh. Steuer⸗Commissarien als richtig beglaubigen zu lassen und solche den demnaͤchst erlassen wer⸗ denden Bekanntmachungen wegen der Wahl anzulegen. Schließlich weise ich Sie an, im Falle nach Erstattung Ihrer Berichte annoch ein Mit— glied des Gemeinderaths mit Tod oder auf andere Weise abgehen und die Gemeinderaths— wahl noch nicht vorgenommen sein sollte, mir hiervon unverzuͤglich Anzeige zu machen. uns ti en * ——' 5 Bekanntmachungen. 1 Pa n 88 Cubikfuß haltend, ainbuchen⸗Stämme, 117 Cubf. halt 141) Montag den 20. Januar d. J., sollen 58 Buchen⸗Staͤmme, 731 Cubf. 8 in dem Domanialwald des Neviers Schiffenberg — District Rehhecke— nachstehende Holzsorti⸗ mente meistbietend öffentlich versteigert werden, als: „Die Zusammenkunft ist um 9 Uhr in dem District selbst bei M 492. Gegen gesetzliche 1 Stecken Buchen⸗Prügelholz, Bürgschaft wird Credit bis Martini d. J. gegeben. 165 1 Buchen⸗Stöcke, 9 3850 Gebund Buchen⸗Neiser, Der Revierförster „ Bu 600 75 Weiden⸗Reiser, 10) Schult Geme Jauus dem! den U Mal Zim Dat Sch Sch Gl. We S P steige deb! offen. dice lasser tags berg dasi. men Da lage dent die Sta . 1 nd, dem liche bel. 10) Versteigerung von Bauarbeiten. Die Arbeiten zur Erbauung eines neuen Schulhauses nebst Oeconomie-Gebäuden für die Gemeinde Waldgirmes, sollen Dienstag den 28. Januar d. J., des Vormittags um 10 Uhr, auf dem Nathhause daselbst an die Wenigstnehmen⸗ den öffentlich versteigert werden. n Nach dem Voranschlag betragen dieselben: fl. 133 Maurer⸗ und Steinhauerarbeit. 2434, 17 Zimmerar beit 1842 41 Dachdecker arbeit 404 26 Schreinerarbeit 723 23 Schlosser arbeite! 400 04 Glaserar beit 221 34 Weißbinder arbeit 350 05 Spengler arbeit 5 15 Planirar beit 61 10 Die Voranschläge, Zeichnungen und Ver⸗ steigerungsbedingungen liegen auf dem Büreau des Unterzeichneten den Steiglustigen zur Einsicht offen. f Die Großh. Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen den 14. Januar 1840. Der Großberzogl. Provinzialbaumeister Hofmann. 7) Montag den 20. Januar l. J., Vormit⸗ tags 10 Uhr, sollen auf dem Nathhause zu Hom⸗ berg a. d. Ohm, nachstehende Arbeiten in der dasigen Nentamtswohnung an die Wenigstneh⸗ menden in Accord gegeben werden: veranschlagt Maurer- und Steinhauerarbeit zu 753 fl. 11kr. Schreiner- und Weißbinderarbeit zu 353, 17, Schlosserarbeit zu 253% 42% Indem man dieses zur öffentlichen Kennt— niß bringt, bemerkt man zugleich, daß der Groß— herzogl. Bürgermeister Nepp daselbst ubernommen hat, den Steigliebhabern die Kostenanschläge und Bedingungen zur Einsicht vorzulegen. Alsfeld den 6. Januar 1810. Der Großh. Hess. Kreisbaumeister des Baubezirks Alsfeld. Sonnemann. 12) Alle Diejenigen, welche Capitalien bei der hiesigen Spar- und Leihkasse angelegt und die Zinsen vom Jahr 1839 noch nicht empfangen haben, werden wiederholt aufgefordert, solche unfehlbar im Laufe dieses Monats, an den auf den Mittwoch jeder Woche, bestimmten Geschäfts⸗ tagen unter Vorlegung der Schuldscheine in Empfang zu nehmen oder den Capitalien zuschrei— ben zu lassen. Gießen den 16. Januar 1840. Der Rechner eher 13) Moutag den 3. Februar und die folgenden Tage, Nachmittags 2 Uhr, wird in dem ehemals Seippischen Hause in der Neustadt, eine große Parthie Kristall, Glas, Porzellain, Eisen, kurze Waaren c., gegen baare Zahlung versteigert. Miscellen. — Das Recht der Gaͤrten und der Obst⸗ Baͤume. Niemand soll dieselben beschädigen. Das Mosaische Gesetz verbot dieses sogar den Be— lagerern einer Stadt(5. Buch Mosis 20, 19.); denn es verordnet Gott in den Kriegsregeln fuͤr die Israeliten folgendes:„Wenn du vor einer Stadt lang liegen mußt, wider die du streitest, sie zu erobern, so sollst die Bäume nicht verder— ben, daß du mit Aexten daran fahrest; denn du kannst davon essen, darum sollst du sie nicht aus⸗ rotten.“ In den folgenden Worten aber erlaubt er denselben, diejenigen Bäume zu Bollwerken zu gebrauchen, von denen sie wüßten, daß man nicht davon ißt. Der Diebstahl, welcher durch Abhauen der Bäume begangen wird, wird überhaupt billig härter bestraft, als ein anderer, weil dadurch auch Schaden für das zukünftige, und auf viele „ 7——— Jahre verursacht wird. Auch soll nach einigen Nechten Derjenige mit härterer Strafe belegt werden, welcher zur ungewöhnlichen Zeit, als des Nachts, oder an Feiertagen einen Diebstahl ver⸗ übt. Viele Verordnungen befehlen, daß dieje— nigen, welche tragbare oder fruchtbare Bäume, als: Eichen, Buchen, Aepfel- und Birnbäume, Weinstöcke, Weiden, geprofte junge Bäume, Hopfen u. dgl. abhauen, abschälen, oder auch in anderem Wege verderben, den Werth solcher Bäume bezahlen, und überdieß für jeden abge— hauenen oder verderbten fruchtbaren Baum Dem⸗ jenigen, dem er zugehört, ein gewisses Geld bezah⸗ len sollen; oder wenn sie den Schaden nicht zu erstatten vermögen, und die Strafe nicht erlegen könnten, so sollten sie sonst willkürlich mit Ge⸗ fängniß u. dgl. bestraft werden. In einigen Orten werden sie etliche Wochen lang an die Karre geschlossen, und müssen öffentliche Arbeiten verrichten. 0 Ane kto den. In einem Dorfe war es Sitte, daß die Dorfshauptleute, wenn die Schlachtzeit eintritt, sich besuchten, um das Vieh zu besehen, das je— der geschlachtet hatte. Einst kamen sie zu dem Schulzen und fanden seine theure Chehälfte an der Thuͤre. Sie freute sich ungemein über den angenehmen Besuch und fragte dann, was sie wollten, Wir wollten nur sehen, was der Herr Schulze eingeschlachtet hat, war die Antwort. Sogleich führte die Frau sie auf den Hof und rief ihrem Manne mit lauter Stimme zu:„Lieber Mann, sieh geschwind aus dem Fenster, die Herren Dorfs— Hauptleute wollen den Ochsen sehen!“ —— Ein ältlicher Mann kam nach B. und wünschte dort als französischer Sprachmeister Beschäftigung und Unterkommen zu finden. Er war auf dieser seiner Reise durch Berlin passirt; und es ent⸗ spann sich zwischen einem Einwohner von B. und dem Ankömmling folgendes Gespräch: Fr.:„Wo haben Sie in Berlin logirt?“ Antw.„Ich habe mirs notirt. Warten Sie, hier ist es.“ So— mit zog er aus seiner Brieftasche ein Blatt Pa⸗ pier hervor Auf diesem stand:„Ich loschiere am Schanktarmen⸗Mart.“(Gens'darmen⸗M.) Fr.„Mit dem französisch Schreiben scheinen Sie sich nicht viel befaßt zu haben?“ Antw.„Nein; das Schreiben ist nie recht meine Sache gewesen.“ Fr.„Desto besser sprechen Sie vielleicht?“ Antw.„Ach nein. Ich spreche gar nicht fran⸗ zöͤsisch.“„Nu, mein Gott! was sind Sie denn für ein franzoͤsischer Sprachmeister? Sie schrei⸗ ben nicht, Sie sprechen nicht französisch?“ Antw. Erlauben Sie, ich habe nur den Titel; den eigentlichen Unterricht giebt meine Frau.“— In der Hofrechnung eines regierenden alt furstlichen Hauses befindet sich ein Küchenzettel vom Anfang des vorigen Jahrhunderts, auf welchem unter Anderm ein Gericht bemerkt ist, um welches ausgeschnittene Citronenscheiben ge⸗ legt werden sollten. Der Fürst, der diesen Zet⸗ tel durchsah, schrieb dazu:„gelbe Nuͤben thuns auch.—“ Ein Geizhals drohte seinem Diener, ihn einstecken zu lassen. Nur nicht in einen ihrer Geldsäcke, bat der Diener, da würde ich in Ewig⸗ keit nicht wieder herauskommen. Dr. dev ba* 95 2 5 N 1 7. 5 Druck und Verlag den G, D. Br ühlbeschen Buch- und Steindruckerei in Gießen.