etterseld getrennt, Oberhessisches 5 g 4* 50 0 Intelligenz und Kreis-Blatt . 50. Freitag den 11. Dezember 1840. uchdand⸗ 3 5 7 i zuflage Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz⸗ und Kreisblatt be⸗ 0 stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. 1 . e F— 5„. 5 MRreisräthliche Vekanntmachungen. e193], Zu Nr. K. G. 11,440. Gießen am 3. Dezember 1840. Betreffend: den Vicinalwegbau im Kreise Gießen, insbesondere a. i die Anstellung von Wegwärtern. 5 Der Großherzoglich Hessische 7 2„ 2 4 Kreisrath des Kreises Gießen * an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises. gen dieses Mit Bezugnahme auf meine Verfugung vom 26. August d. J., benachrichtige ich Sie, 2 daß nunmehr die Eintheilung des Kreises Gießen in 3 Wegwaͤrterbezirke, in folgender Ord— 4 nung bewirkt worden ist, namlich! e L Bezirk: II. Bezirk: III. Bezirk: „ ue Lollar. Reiskirchen. Allendorf an der Lahn. 15 Ruttershausen. Burkhardsfelden. Kleinlinden. tgemäßen N Staufenberg. Oppenkod. Heuchelheim. — Mainzlar. Annerod. Naunheim. . Allendorf an der Lumda. Albach. Hermannstein. chhand⸗ Daubringen. Steinbach. Waldgirmes. tber Beuern. Garbenteich. Rodheim. Bersrod. Hausen.. Fellingshausen. Altenbuseck. Watzenborn und Steinbach. Koͤnigsberg. 3 Großenbuseck. Leihgestern.— Crumbach. Roͤdchen. Langgoͤns. 8 Frankenbach. Trohe. a Großenlinden. Wieseck. Der erste Bezirk ist dem Wegwärter Hahn in Roͤdchen, der zweite, dem Wegwaͤrter Schwarz in Garbenteich und der dritte, dem provisorisch angestellten Wegwaͤrter Henß von Beuern zugetheilt— dem Letzteren jedoch aufgegeben worden, daß er seinen Wohnsitz in Heu⸗ chelheim zu nehmen habe. Diese Eintheilung tritt vom naͤchsten 1. Januar in Wirksamkeit. . K. Cher. Knorr. r N 4 Zu Nr. K. G. 9760 u. 11,266. Betreffend: die Förderung des Vereins zur Verbesserung des Zustandes der Israeliten. Gießen am 7. Dezember 1840. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises. Indem ich Ihnen nachstehend eine Abschrift der Statuten des obigen Vereins zur Nach⸗ richt mittheile, woraus Sie den Zweck desselben naͤher entnehmen wollen, bemerke ich, daß der geringe Fortgang, welchen in neuester Zeit dieser Verein gewonnen, und insbesondere die immer großere Abnahme von Subseriptionsbeitraͤßhen, dem Provinzialvorstande des Vereins un— moͤglich macht, dessen Zweck gehoͤrig zu erfuͤllen. Hoͤchstpreißliches Ministerium des Innern und der Justiz hat daher verfügt, daß es nichts dagegen zu erinnern finde, wenn sowohl von den-Gemeinderaͤthen, als auch von den Vorstaͤnden der Judengemeinden, aus den betreffenden Gemeinde-Kassen, nach den Kraͤften im Verhaͤltniß stehende Beitraͤge zu dem mehrgedachten Vereine alljaͤhrlich bewilligt wuͤrden. Ich beauftrage Sie daher, hiernach den Gemeinderath, sowie die Vorstände der in Ihren Gemeinden ich befindenden Judengemeinden geeignet zu bedeuten, ihre Erklaͤrung zu Protokoll zu nehmen und dieselben innerhalb laͤngstens 8 Tagen hierher vorzulegen. K. Ehn Kü gur⸗ Statuten des Vereins er 5 Verbesserung des Zustandes der Israeliten. 4 10 Der Zweck des Vereins besteht in der Verbesserung des Zustandes der Israeliten, zu⸗ naͤchst im Großherzogthum Hessen. 9 2 5 Als die vorzuglichsten Mittel zur Erreichung des Zweckes werden folgende Bestimmungen betrachtet: 1) Unbemittelte israelitische Juͤnglinge, welche sich- dem Schulfache widmen wollen und deshalb ein inlaͤndisches Schullehrer-Seminar besuchen, sollen die hierzu noͤthigen Mittel und zwar bei fortwaͤhrendem Fleiße und gutem Betragen mindestens zwei Jahre lang von dem Vereine erhalten Diese Unterstützung soll nur solchen Schulkandidaten zugewendet werden, welche neben den ubrigen guten Eigenschaften die gehoͤrige Kenntniß in Musik und Gesang haben. Wenn ein solcher Schul'andidat demnaͤchst das Lehrfach nicht ergreift, so hat der Verein das Recht, das für seine Ausbildung verwendete Geld von ihm zuruck zu fordern, wenn das Nothige hieruͤber in dem Vertrage gewahrt ist, welches nach§. 18 von dem Provinzial-Vor⸗ stande wegen eines jeden auf Vereinskosten zu Unterstutzenden abzuschließen ist. K 30 2) Kleinere und in ihren Mitteln beschraͤnkte israelitische Religions-Gemeinden koͤnnen zur anständigen Besoldung eines Lehrers, wenn derselbe neben sittlchem Lebenswandel, genügende Schulbildung besitzt, von dem Vereine einen Beitrag erhalten, welcher, wenn die Schuljugend gute Fortschritte macht, wenigstens einige Jahre gegeben wird 1840. ur Nach- ich, daß dere die eins un— Innern vohl von treffenden gedachten in Ihren Protokoll ten, zu⸗ trachtet: len und tel und on dem eben den * Verein denn das zial Vot⸗ —— 0 * 1 Innen ut euugendt salsugens Es ist Pflicht der Gesundheitspolizei, die Fabrikation eines so allgemein verbreiteten Getrankes zu überwachen, und die Nachtheile zu verhuͤten, welche ein schlechtes Fabrikat auf die Gesundheit des großeren Publikums ausuͤben kann. Wir halten es daher fuͤr angemessen, das Bierbrauen in den Monaten Mai, Juni, Juli August und September, bei Vermeidung einer Strafe von 25 fl. fur jeden Sara n l, polizeilich zu verbieten, und nur in dem besonderen Falle, daß ein zufaͤlliger Mangel an Bier entstehen und die Witterung es zulassen sollte, außerordentlicher Weise das Bierbrauen Ein⸗ zelnen, auf besonderes Anmelden, innerhalb dieses Zeitraums zu gestatten. 3 l 2 Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachung. 219) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der Sparkasse angelegten Kapita⸗ lien bis zu Eude dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt und zwar Vormittags von 7 bis 12 Uhr: 1) Mittwoch den 2. Decbr. 2) Samstag den 5. Decebr. 30 Mittwoch den 9. Decbr. 4 Samstag den 12. Decbr. 5) Mittwoch den 16. Decbr. 6) Samstag den 19. Decbr. 7) Mittwoch den 23. Decbr. und 8) Mittwoch den 30. Decbr. Die Interessenten werden daher aufgefordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu neh⸗ men und hierzu durch Vorzeigung der Schuld⸗ scheine sich zu legitimiren. Diejenigen, welche ihre Zinsen dem Kapital zugeschrieben haben und nicht persönlich sich ein⸗ finden wollen, werden ersucht, ihre Schuldscheine vorzeigen zu lassen, damit in diese ver nöthige Eintrag gemacht werden kann. Die Zinsen werden nach dem Kalenderjahr berechnet und sind deswegen auch dann zu em⸗ pfangen, wenn das Kapital im laufenden Jahr eingelegt wurde und volle Jahreszinsen noch nicht verfallen sind. f Die Großherzogl. Herrn Bürgermeister werden ersucht, obige Zahlungstermine in ihren Gemein— den bekannt machen zu lassen. Gießen den 26. November 1840. Der Rechner der Spar- und Leihkasse. Ke her. 225) Publicandum. Der in dem Landkalender auf den 24. d. M. angekündigte hiesige 8 Christmarkt, wird nicht an diesem Tage, sondern Donnerstag den 17. d. M abgehalten. Ich ersuche die Lokalbehörden, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Butzbach den 7. Dezember 1840. Der Großherzogl Burgermeister Za hen. Versteigerungen. 223) Montag den 14. Dezember l. J., von Vormittags 8 Uhr an, sollen auf dahiesigem Nathhaus nachfolgende städtische Arbeiten für das Jahr 1844, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, an den Wenigstnehmenden vergeben werden, als: 1) Maurerarbeit. 1556 fl. 38 kr. 2) Schlosserarbeit. 179 fl. 48 fre 3 Schuhmacherarbeit 105 fl.— 40 Steinhauerarbeit 193 fl. 12 kr. 5 Weißbinderarbeit. 296 fl. 49 kr. 181 fl. 332 kr. 60 Dachdeckerarbeit 599 fl 25 kr. 7 Schreinerarbeit 8) Glaserarbeiet 162 fl. 18 kr. 9) Spenglerarbeit 5 fl. 4 kr. 10) Wagnerarbeit 87 fl. 20 kr. 11) Zimmerarbeit. 940 fl. 43 kr. 12) Fuhrlohn 131 fl. 26 kr. 13) Pflasterarbejt 126 fl. 48 kr. 14) Planirarbeit 30 fl— 15) Setzerlohn 8 fl.— 16) Steinbrecherlohn 47 fl. 12 kr. 17) Klopferlohn 140 fl.— 18) Gärtnerarbeit. 46 fl.— 19) Chaussirarbeit 20 fl. 44 kr 333 fl. 24 kr. 20) Handarbeit 21) Lieferung von Klee- und Grassaamen 48 fl. 22) Lieferung von Geräthschaf⸗ ten für den Wiesenwärter 19 fl.— 23) Lieferung von Gußketten 40 fl.— Die deßfallsigen Kostenuberschläge liegen auf der Bürgermeisterei dahier offen. Gießen den 4. Dezember 1840. Der Großh. Bürgermeister S̃chen e i d el. 228) Dienstag den 16. Dezember l. J., Vormittags 9 Uhr, sollen im großen Stadtwald, District Anneröder Weg, 4. und 5. Schneiße und Licher Chaussee 1. u. 2. Schneiße: 23368 Kiefernforstwellen und 20 Stück Birken-Reifstangen von 10 Fuß Länge und 1 Zoll Durchmesser, an den Meistbietenden versteigert werden. Der Zusammenkunftsort ist am Anneröder Weg. Gießen den 10. Dezember 1840. Der Großherzogl. Buͤrgermeister Sch fi d e r. 226) Haus und Güterverk auf. Großherzoglich Hessischer landgerichtlicher Ver— fügung zu Folge werden Montag den 28. Dezbr., Mittags 1 Uhr, auf dem hiesigen Rathaus, dem Johannes Hartmann dahier, nachfolgende Immo— bilien: 10 ein zweistöckiges Wohnhaus.— versehen mit beiderseitigen Stuben und Kammern nebst einem Färbhause und Stallungen— welches sich in sehr gutem Zustande befindet und besonders zu einer Fabrik, so wie zu allen sonstigen Geschäften geeignet ist. Der Hof⸗ raum enthält 363 Klftr. und der an den⸗ selben angrenzende Garten 2413 Klaftr., 2) 11084 Klaftr. Garten, gerade dem Hause gegenüber liegend, welcher eine Menge Obstbäume von den vorzüglichsten Arten, so wie eine überbaute Kegelbahn enthält, 3) eine 7504 Klaftr. haltende Wiese, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, versteigert werden. Grünberg den 20. November 1840. Der Großherzol. Bürgermeister Henricy. 227) Die Lieferung von 9 Maltern Korn, 9 Maltern Gerste und 27 Maltern Hafer für die Stadt Allendorf, soll Montag den 14. Dezember, Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhaus dahier, an den Wmigsinahe⸗ 5 menden versteigert werden. Ich ersuche die Herrn Bürgermeister, dieses in ihren Gemeinden gehörig bekannt machen zu las⸗ sen. Allendorf a, d. Lumda den 10. Dez. 1840. Der Großherzogl. Bürger meister Funk. f Zu vermiethen. 224) 130 fl. Vormundsgelder— von dem abwesenden Conrad Schildwächter— liegen bei Un⸗ terzeichnetem, und können gegen gerichtliche Ver⸗ sicherung sogleich in Empfang genommen wer— den. Grünberg den 4. Dezember 1840. Johannes Röhm, Glasermeister. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen.