gerord, einer 5 Ver⸗ ich als Nidda hungen meinen insicht ts zur ese in vunscht gent. Brenn⸗ t min⸗ tingen, onom) berein⸗ alte arbei⸗ und dung, le wei⸗ Daher it dem Inerts und schluß ßen. i dem Mut- it be⸗ 840. r das. 1 Sberbeffisches Intelligenz- und Kreis-Blatt VI 9. Freitag den 8. Mai 1840. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberbessische Intelligenz und Kreisblatt be stimmten Avertissements muͤssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schris, beträgt pr. Zeile 2 kr. .——„ Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 4306. Gießen am 29. April 1840. Betreff: Die Bestimmung der Inferenden und Einzugsgelder von Neueinziehenden. 5 a Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Da in der Gemeinde Reiskirchen den Ortsbuͤrgern wiederum Loosholz ꝛc. verabreicht wird, dessen Werth jaͤhrlich zu 10 fl. angenommen worden, so ist derselben hoͤchsten Orts ge— stattet worden, von neu einziehenden Ortsburgern ein außergewoͤhnliches Einzugsgeld von drei⸗ ßig Gulden zu erheben. Sie werden daher hiervon mit dem Auftrage in Kenntniß gesetzt, in vorkommenden Faͤl⸗ len, die Interessenten hiernach zu bedeuten ner ——— Zu Nr. K. G. 4579. g Gießen am 4. Mai 1840. Betreff: Die Musterung für 1840. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises. Nach einer mir zugekommenen Benachrichtigung des Gr. Recrutirungs-Commissairs der Provinz Oberhessen wird die Musterung der Conscriptionspflichtigen des Kreises Gießen, so⸗ wie die Pruͤfung der Einsteher den 20ten, 21ten, 22ten und 23ten, sodann das Loosen den 25ken d. M. stattfinden. Den 20ten d. M. werden die Conseriptionspflichtigen aus folgenden Ortschaften, naͤmlich: 1) aus Albach, 66) aus Bersrod, 2), Allendorf an der Lahn, 7)„ Beuern, 3), Allendorf an der Lumda, 8) Burkhardsfelden, 4)„ Altenbuseck, 9)„ Crumbach, 5)„ Annerod mit Trohe, 100 Tb Daubringen, 11) aus Fellingshausen mit dem dazu gehoͤ⸗ rigen Theil der Bieber, den 14) aus Gießen, den 15) aus Großenbuseck, 16)„ Großenlinden, 17)„ Hausen, 18) TH Hermannstein, 19)— Heuchelheim, 20)„ Kirchgoͤns, 21)„ Kleinlinden, ö den 28) aus Oppenrod, 29)„ Pohlgoͤns, 30) Reiskirchen, 31) Rodheim mit dem dazu gehoͤrigen Theil der Bieber, 32)'NRNoͤdchen, 12) aus Frankenbach, Garbenteich, 13)„ 2 Iten 22ten 22) aus 22 2 24)„ 25) 26) 7 27) 23ten 33) aus 34)„ 3503 36) 7 379 U,, 380 gemustert, und die betreffenden Gr. Buͤrgermeister haben pflichtigen auf die bezeichneten Tage jedesmal Morgens praͤcis 8 Uhr auf dahiesigem Rathhaus zur Musterung einzufinden. Die Loosziehung erfolgt den 25ten d. M., zu welcher saͤmmtliche Buͤrgermeister mit den Conseriptionspflichtigen Morgens um dieselbe Zeit sich einzufinden haben. Sodann bemerke ich Ihnen, daß Koͤnigsberg, Langgoͤns, Leihgestern, Lollar, Mainzlar, Naunheim, Ruttershausen, Staufenberg, Steinbach, Watzenborn und Steinberg, Waldgirmes, und Wieseck i sich also mit den Conscriptions- a) die Entscheidung uber die Depotanspruͤche an jedem Musterungstag, nach beendigter Musterung stattfinden wird, und daß daher die Militairpflichtigen, fuͤr welche das Depot angesprochen wird, mit den betreffenden Gr. Bürgermeistern alsdann zur Hand sein muͤssen. b) Ebenso soll gleich nach beendigter Musterung das Erkeantniß der Aerzte uͤber die von den Militairpflichtigen angegebenen Fehler diesen Milikairpflichtigen bekannt ge— macht werden, wobei ebenfalls die Gegenwart der betreffenden Buͤrgermeister noth— wendig ist, damit sie die noͤthigen Einträge in ihre Listen zu machen im Stande sind. e) Hinsichtlich der Zeugnisse, welche die, an sinnlich nicht sogleich wahrnehmbaren Feh⸗ lern und Gebrechen leidenden Conscriptionspflichtigen beizubringen haben, verweise ich auf die bestehenden gesetzlichen Vorschriften, und insbesondere auf den§. 124. der Verordnung vom 30ten April 1831 und fordere die Gr. Buͤrgermeister auf, darnach pun'tlich zu verfahren und die etwa noͤthigen Verständigungen eintreten zu lassen. d) Die Prufung saͤmmtlicher Einsteher, sowohl der Excapitulanten als der Nichtexcapi⸗ tulanten, wird jedesmal an dem Tag, an welchem die Conscriptionspflichtigen ih— res Orts gemustert werden, sogleich nach beendigtem Musterungsgeschaͤft stattfinden. die e die! ions⸗ esigem mit digte he das in zur er die nt ge⸗ noth⸗ e sind. n Feh⸗ erweise 12. 1 auf, cten zu ferabi⸗ gen ih finden. Hiernach sind die Einsteher genau zu instruiren, damit sie nicht auf unrichtige Tage hierher kommen und abgewiesen werden mussen. Saͤmmtliche Einsteher muͤssen ihre Anmeldungsscheine vorzeigen, ohne welche ihre Untersuchung nicht stattfinden kann. e) Saͤmmtliche Conscriptionspflichtige, insofern sie nicht schon durch das Gesetz von dem persoͤnlichen Erscheinen bei der Musterung eximirt sind, oder von der Recrutirungs— Commission im Laufe der Musterung definitiv entlassen, oder bis zur naͤchsten Mu— sterung verwiesen werden, muͤssen mit den Gr. Burgermeistern, wie schon oben be⸗ merkt wurde, den 25ten d. M. Morgens praͤcis 8 Uhr zum Loosen sich ein⸗ stellen. Ueber alle in diesem Schreiben enthaltene Punkte, haben sie sogleich in den Gemeinden die erforderliche Bekanntmachung zu erlassen, und uͤber den Empfang dieses Schreibens und die Vollziehung meiner Auftrage binnen 8 Tagen zu berichten. Zur instructionsmaͤßigen Vertretung. Eck st e ien. Zu Nr. K. G. 4766. Gießen am 7. Mai 1840. Betreff: Das von Frauenspersonen zu entrichtende Ein⸗ ugsgeld. 34 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach dem Ih ien mitgetheilten Ausschreiben Hoͤchstpreislichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 30ten, August 1837, die Bestimmung der Inferenden und Einzugsgel— der betr., haben Frauenspersonen nur die Halfte des von Mannspersonen zu erhebenden Ein— zugsgeldes zu entrichten. Demohngeachtet sind denselben haͤufig die Einzugsgelder in vollem Betrage angesetzt worden, es haben sogar mehrere Burgermeister, die auf das Unrichtige ihres in dieser Beziehung beobachteten Verfahrens bereits aufmerksam gemacht worden waren, bei wieder vorkommenden Faͤllen den vollen Betrag abermals verlangt. Ich sehe mich daher ver— anlaßt, Sie auf jene Bestimmungen noch besonders, mit dem Bemerken aufmerksam zu ma— chen, daß ich für jeden einzelnen Fall, wo mehr als das festgesetzte Einzugsgeld von Frauens— personen verlangt und erhoben wird, eine Strafe von 3 fl. ansetzen werde, Zugleich verweise ich Sie auf das unter der angegebenen Rubrik am 2tten Febr. 1838. im Kreisblatt erlassene Ausschreiben und gebe Ihnen auf, die bis bisher etwa zuviel erhobenen Betrage, bei Meidung einer Strafe von 1 fl. fuͤr jeden einzelnen Fall, alsbald wieder zurüͤck— geben zu lassen. Ki C, Kno por. Zu Nr. K. G. 3587. Gruͤnberg am 2. Mai 1840. Betreff: Das zu frühe Beerdigen der Todten. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤnberg an die Großherzogl. Bur germeister, dieses Kreises. Unter Bezugnahme auf die Ihnen durch Ausschreiben vom Alten Maͤrz 1836 mitge⸗ theilte hoͤchste Verfuͤgung vom Sten desselben Monats und Jahres, weise ich Sie hierdurch — P ² m ˙]1 ˙³mͤ. m RRR 116) Fruchtversteigerung bei dem Rentamte Gladenbach. Mittwoch den 20. d. M., Vormittags 10 Uhr, werden in dem Gasthause zum Blankenstein dahier, beiläufig 55 Malter Korn, 10„ Gerste und 240„, Hafer, öffentlich an den Meistbietenden versteigert und bei annehmbaren Geboten der Zuschlag sogleich ertheilt. Gladenbach den 4. Mai 1840. Großh. Hess. Rentamt. a eher. 117) Fruchtversteigerung bei dem Rentamt Grunberg. Montag den 25. Mai d. J., Morgens 9 Uhr, soll auf dem herrschaftlichen Speicher zu Grün⸗ berg eine ansehnliche Parthie 1839r herrschaftli— cher Früchte von Waizen, Korn, Gerste und Hafer, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich versteigert werden. Großh. Hess. Rentamt das. Bötticher. 116) Mittwoch den 13. Mai d. J., Nachmit⸗ tags 2 Uhr, soll auf dem Nathhause zu Wieseck, die den Erben des Herrn Regierungs-Secretärs Elwert zu Gießen zugehörige Wiese, 1080 Klaftr. haltend, auf der Au an der Wieseck, nochmals freiwillig einer öffentlichen Versteige⸗ rung ausgesetzt werden. Die Kaufbedingungen werden bei der Versteigerung bekannt gemacht. Wieseck am 8. Mai 1840. Der Großh. Bürgermeister N Lan g. Vermischte Nachrichten. 527) Ein guter Oberknecht, welcher zu saͤen und mit den sonstigen bei der Oekonomie erforderlichen Arbeiten umzugehen versteht, kann sogleich in Dienst treten. Wo? sagt auf portofreie Anfra⸗ gen die Redaction d. Bl. 115) Eine zweispännige Glas-Chaise, welche in einem sehr guten Zustande ist, steht dahier zu verkaufen. Wo? sagt der Ausgeber d. Bl. 526) Ein Mädchen, welches mit Kochen und den sonstigen häuslichen Arbeiten umzugehen ver⸗ steht, kann sogleich in Dienst treten. Wo? sagt auf portofreie Anfragen die Redaction d. Bl. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch⸗ und Steindruckerei in Gießen.