Vein⸗ t diese schul⸗ b, als vorbel⸗ Jude, d zachlich zr auf sigsten enn, ar ein aß ge⸗ Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt 2 32. Freitag den 7. August 1840. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz, und Kreisblatt be— stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Juserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. * Zu Nr. K. G. Gießen am 3. August 1840. Betreff: Den am 28. Juli 1840 in Leihgestern entstandenen Brand. Der Großherzoglich Hessische 7 0 1* 8. 5 x 5 Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Durch den Brand in Leihgestern haben die betreffenden Personen, deren Gebaͤude ohne⸗ hin sehr gering assecurirt waren, ihr saͤmmtliches Futter und das meiste ihres Hausgeraͤthes verloren, und sind dadurch doppelt in Noth versetzt worden. Es wird daher jeder gerne bereit sein, zur Linderung derselben etwas beizutragen, weshalb ich Sie beauftrage, in Ihren Gemeinden eine Collecte fuͤr die Brandbeschaͤdigten zu sammeln. Ich erwarte, daß Sie sich dieser Sache mit Eifer annehmen, die Einsammlung entwe— der selbst vornehmen, oder den Beigeordneten, oder ein Gemeinderathsmitglied damit beauf— tragen, und laͤngstens binnen 14 Tagen von dem Resultate Anzeige machen werden. Ich bemerke hierbei, daß ich fuͤr geeignete Verwendung der milden Gaben fuuͤr die Beduͤrftigsten sorgen werde, und nicht allein baares Geld, sondern auch, besonders in den benachbarten Gemeinden, Naturalien, hauptsaͤchlich Heu, mit Dank werden angenommen werden. Ueber die Natura— lien behalte ich mir weitere Verfuͤgung bevor, das Geld wollen sie alsbald miteinsenden. K. Chr. Ken or r. —— u—u— Zu Nr. K. G. 5349. Grunberg am 31. Juli 1840. Betreff: Das Vagabundiren einiger schulpflichtigen Kinder zu Wetterfeld. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Geschehener Anzeige nach, treibt sich der Ortsbuͤrger Conrad Kraͤmer aus Wetterfeld 16 100 mit seinen schulpflichtigen Kindern schon seit geraumer Zeit auswaͤrts herum und laͤßt diese demnach die Schule versaͤumen. Ich beauftrage Sie daher, auf denselben, wie seine Kinder, in Ihren resp. Buͤrger⸗ meistereien wachen, sie im Betretungsfalle arretiren und hierher einliefern zu lassen. Bekanntmachungen. Edictalladung. 162) Heinrich Helmbruchs Eheleute von Harr⸗ bach, dermalen abwesend, verschulden an Johan— nes Münch 4. von dort aus einem, am 8 No⸗ vember 1829 abgeschlossenen Anschlags-Contract für dessen Hofraithe 24 31 677 Klftr. im Flurbuch beschrieben, in Haus, Scheuer und Stall bestehend, sowie den dabei gelegenen Garten bei der Hofraithe und hinter dem Hause die Summe von 400 fl., wovon 154 fl. als älter⸗ licher Nothpfennig dem Johannes Münch 4. zu⸗ gewiesen sind. Der Gläubiger des Letzteren, Heinrich Münch von Harrbach, hat wegen einer liquiden Forde- rung bei dem Abgang sonstiger Executionsobjecte auf jenen älterlichen Nothpfennig von 134 fl. Beschlag legen lassen und, um diese Summe selbst liquid zu stellen, darauf angetragen, die Hein— rich Helmbruchs Eheleute mit ihren etwaigen Einwendungen über die dem Johannes Münch 4. verschuldete Summe von 154 fl. zu hören. Demgemäß werden die abwesenden Heinrich Helmbruchs Eheleute aufgefordert, sich sogewiß binnen 2 Monaten a dato dahier über die dem Johannes Münch 4. zustehende, von Heinrich Münch aber als Executionsobject vorgeschlagene Anforderung von 154 fl. zu erklären, gegenfalls sie derselben für geständig betrachtet und mit et— waigen Einwendungen ausgeschlossen, hiernächst aber jene Summe aus ihrem dahiesigen Vermö— gen beigetrieben werden wird, wobei man noch bemerkt, daß alle weitere Verfügungen als durch Burn! Anschlag an die Gerichtsthüren veröffentlicht, an⸗ gesehen werden. Grünberg den 25. Juli 1840. Großh. Hess. Landgericht das. Kraft. Versteigerung. 161) Da die Versteigerung des Abbruchs des Pfarr- und Waschhauses zu Queckborn, im Kreise Grünberg, vom 27. v. M. nicht genehmigt wor⸗ den ist, so ist hierzu auf Montag den 24. August, Morgens 10 Uhr, ein nochmaliger Versteigerungs⸗ termin anberaumt worden. Das Pfarrhaus von 45 Fuß Länge, 37 Fuß Breite und zwei Stock Höhe, nebst allem Zugehör, die Oefen ausgenommen, das Waschhaus von 39 Fuß Länge, 16 Fuß Breite und zwei Stock Höhe. Die Gebäude sind für jeden Oeconomen brauch⸗ bar. Das Waschhaus läßt sich ebenfalls zu einem geräumigen Wohnhaus einrichten, Die Großh. Bürgermeister werden dienster— gebenst ersucht, dieses in ihren unterhabenden Ge— meinden gefälligst bekannt machen zu lassen. Queckborn im Kr. Grünberg, den 3. August 1840. Der Großh. Bürgermeister Schmitt. t diese üͤrger⸗ bt, an ⸗ s des Kreise t wor⸗ lugust, rungs⸗ zwe. gen, d zwei rauch einem enster⸗ en Ge⸗ J. 11840. ister Preis ⸗Verzeichniß von JVC der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei zu Gießen, i Kanzleyberg Lit. B. Nro. 1. Nr Benennung der Formulare. Bug Bog. Nr. Benennung der Formulare. 9. kr. kr⸗ br, 11 Berichts⸗Etiquetten der Bürgermeister an 39 Kaminfegerverzeichnisse 2 Gr. Kreisräthe 20 40 Gemeinderechnungen 4 30 2 2%ͤ; ö Otadtgerichte 20 41 Natural⸗ und Geldrechnungen g 30 2 3„ 1 1„ Gr. Landgerichte 20 42 Geldhandbücher 30 2 4„„„ wers ner 5 20 43 Ausstandsverzeichnisse. 190 5 1 5„Decanatsrechner 20 44 Mahnzettel und e 21 2 6 1„„ Kirchenvorstände 20 45 Rezeßbücher 72 7„evangel. Geistliche 20 46 Quittungen 5 22 8 Verkaufs⸗ Protocolle zu Straßenbauarbeiten 24 47 Israelit. Voranschläge 1 Explr. geh. 11 kr. 9 5 1„Bauarbeiten 24 48] Berathungs⸗Protocolle 5 10„ Gemeindenutzungen 30 49] Kirchenvoranschläge 1 Explr. 00 6 kr. 11 Begutachtungs⸗ Prot. zu Gemeinderechnungen[ 24 50 J Schulversäumniß⸗Listen 1 30 2 12 Prufungs⸗Protocolle zur Offenlegung der Ge⸗ 51 Anforderungszettel. 2 meinderechner 0 24 52 Diätenverzeichnisse. 24 2 13 Forst⸗ u. Feldrügegerichts⸗ Protocolle 8 24 53Nevisionsbemerkungen 24 2 14 Exhibitions⸗Protocolle für Landgerichte 27 54 Waldkultur⸗Accorde— 3 15 Eintrags⸗Protocolle gebunden 2 fl. 42 kr. 55] Holzhauer⸗Accorde— 3 16 Kassesturz⸗Protocolle 22 2 56 Viehstandstabellen. 2 24 2 17 Einlegbogen zu Berathungs⸗Protokollen der 5 Grundbuchsauszüge e N 18 Voranschläge. n 30 2 58] Impfscheine. 1 2 8 30 19 Holzversteigerungs⸗ Protokolle 302 59 Impftabellen„ e 30— 20 Feuervifitations⸗Protokolle 24 2 60 Jene für Gastwirthe l 21 Terminsdiarien für Landgerichte 24 61 Nachtzettel 22 Diätentabellen„„ 7 8 27 62 Waldmärker⸗Boranscläge lebte och 9. 23 Holzversteigerungs⸗ e 302 63] Brandkassenregister 22 24] Zahlungsanweisungen 22264 Freischeine 5 27 25 er e 5 30 2 65] Fragebogen zu Obligationen 27 26 Dekreturbücher. 2 24 2 66 Rechnungen für Bauhandwerker 27] Tagebücher ꝛc.. 5 24 2 67„„ feige e 28 Frevellisten mit Querlinien 272 68] Empfangscheine 5 29 Heimathscheine 8 24 2 69] Wechsel, im 1000 pr. 100 36 kr. 30] Bürgscheine 5 272 70] Anweisungen, im 1000 pr. 100 36 kr. 31 Loosholzbüchelchen 1 Explr. geh. 5 kr. Vergleichstabelle aller zollvereinsländischer 32] Viehschlachtbeschau zettel 242 Flüssigkeits⸗Maaße in 6 eg 33 Mahnbefehle 5 24 2 171 Hessische, und so 1 g 4 34 Sämmtliche Rekrutirungs⸗ od. Mufterunge⸗ 72 Postscheine 24 formulare nach Aetenformat 73 Speisekarten pr. 100 1 fl. 12 kr. 35 Holzabfuhrzettel 5 24 2 74 Weinkarten pr. 100 1 fl. 12 2 36 Einquartirungslisten 24] 2 75] Notenpapier in mehreren Sorten 37] Fuhrenlisten 24] 2 76] Liniirtes Papier in 3 Sorten 38 J Viehsch eine 2 Lithographirte Bücherdecken —— ——— — Miscellen. Ueber die Schaͤdlichkeit des Mooses an den Baͤumen und die Mittel dagegen. Das Moos, die Flechten, Mistel und Schwäm— me sind den Bäumen weit schädlicher als die mei— sten Baumbesitzer wohl glauben mögen, sonst würde man sie nicht häufig und selbst auf den Bäumen der weniger lässigen Baumbesitzer antreffen. Sie finden sich besonders an Bäumen, die 1) in niederen, dumpfigen oder feuchten Lagen, 2) zu enge, und 3) in einem magern oder auch zu festen Un⸗ tergrunde stehen, namentlich wenn dieser Boden nicht gebaut oder gedüngt wird, so wie 4) auf alten Bäumen. Diese sämmtlichen Gewächse sind Schma— rotzer-Pflanzen, die aus den Bäumen ihre Nah⸗ rung saugen und dadurch äußerst schädlich werden, weil sie denselben einen großen Theil der Säfte, die zu ihrem Wachsthume unentbehrlich und zum Gedeihen und zur Schmackhaftigkeit der Früchte hochst nothwendig sind, entziehen, und den Bäu⸗ men die vielen feinen Oeffnungen(Poren) ver⸗ stopfen, welche, wie alle Pflanzen, durch dieselben Nahrung aus der Luft einsaugen und, was nicht wirklich zu ihrer Ernährung dient, sondern über⸗ flüssig ist, hierdurch ausdünsten, bei gehemmter Hauptthätigkeit, aber ganz so leiden und kränkeln, wie es bei der Unreinlichkeit im animalischen Menschen wahrzunehmen ist; sodann weil sie zum Aufenthalt schädlicher Insekten aller Art dienen, deren Verheerungen in frischem Andenken stehen, und weil das Moos die Feuchtigkeit und Nässe anzieht und anhält, weßwegen solche bemooste Bäume nicht nur bei strenger Kälte dem Ansatze des Eises und dem Erfrieren mehr unterworfen, sondern auch bei anhaltender Nässe der Fäulniß, namentlich in der Krone, ganz besonders ausge— setzt sind. Das Hauptmittel dagegen ist das Rei— nigen. Dieß geschieht am Besten vermittelst ei⸗ ner Kratze nach Art der Bäcker- oder Schornstein⸗ feger⸗Scharren. Bei jungen Bäumen ist ein Lap⸗ pen, Welschkornputzen, ein stumpfes Messer oder eine Bürste hinreichend. Man kann das Geschäft zwar zu jeder Jahreszeit ohne Gefahr vornehmen, nur geschieht es am vortheilhaftesten bei feuchter Witterung, weil alsdann das Moos nicht nur viel leichter weggeht, sondern auch die durchweichte nutzlose Kruste(Rinde) ohne Mühe mitgenommen werden kann. Hierbei ist aber wohl zu merken, daß brandige und faule Stellen sorgfältig bis auf das gesunde Holz glatt auszuschneiden oder auszumeiseln; tiefsteckende Würmer aber vermit⸗ telst eines Drahtes zu toͤdten sind. Statt solche Wunden mit einer Baumsalbe zu bestreichen, hält man es für einfacher und zweckmäßiger, die— selben durch einen— die Wunden nicht berüh— renden, sondern nur deckenden— Verband mit Wachstuch, Blasen, oder auch nur von starkem Papier gegen die freien Einwirkungen der Luft, Sonne und Naͤsse zu schützen; da der Bildungs— trieb der Natur hinlänglich dafür sorgt, daß der nährende und bildende Saft in verstärktem Maaße nach jeder Wunde zieht, um daselbst eine hinläng— liche Menge von organischem Stoffe abzusetzen und auf diese Art die Ränder der glattgeschnitte— nen Wunde ungehinderter und vollständiger mit einer nenen Ninde zu bedecken, als dieß bei der Baumsalbe, und dem Mörtel der Fall ist, durch die das organische Bilden gehemmt wird. Ist das Zudichtstehen der Bäume die Ursache des Moos ansatzes, so wird das Auslichten angewendet, was ohnedieß von mehrfältigem Nutzen ist. An Bäu⸗ men, die gut wachsen, kann kein Moos sich an⸗ setzen, weil es durch das beständige Dehnen der Ninde abspringt. Man suche daher nach Umstän⸗ den sie durch fleißiges Düngen in Wachsthum zu bringen, oder bei älteren Bäumen durch das Einästen, was aber, besonders bei Aepfelbäumen im ersten Jahre nur zur Hälfte geschehen darf, mit der Vorsicht, daß jedem Hauptast wenigstens ein Zugreis gelassen und die Abplattung ebenfalls glatt abgeschnitten und mit einer Bedeckung ver⸗ sehen wird. Diese Operation, welche den Baum uberhaupt gleichsam verjüngt, bewirkt durch seine neue Vegetation, daß das Moos sich nicht mehr so leicht ansetzen kann. Je mehr dieser wohlge— meinte Rath befolgt wird, desto ersprießlicher wird es für die Obstkultur gewiß in mehrfacher Beziehung seyn. Für das Gemeinwohl wäre sehr zu wünschen, daß die Feldpolizei zum Nutzen des Nachlässigen selbst, wie seiner Nachbarn ihr Wirken auch hierauf ausdehnen würde, da jedes Lüftchen den feinen Saamen des Mooses weite trägt. 5 Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen. FFF im spate belt !