ute. Kei⸗ Lenesung e Zuflucht (Prunus Zutrauen, n Stamme an alten d gab 10 „ tägsch von def, 8 Dekolts ten ließen lulige Aus⸗ kehrten all⸗ e in einer gehaltenen Daher Wirkung eeren die⸗ ren kon ter Dorn Fin, mit e Hälfte d Abends Ein fünf s stellte her. Ein der beim werden ben und! elt hätte. früh üben „Gutes Ihr habt g 2 0 es wohl denn wi gemacht. 7 — Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt V. Freitag den 7. Februar 1840. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberbessische Intelligenz- und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 817. Gießen am 3. Februar 1840. Betreffend: Die Obstbaumzucht. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die sämmtlichen Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach erhaltener Benachrichtigung hat der Ausschuß des landwirthschaftlichen Vereins fur Oberhessen beschlossen, zum Zweck der Verbesserung fuͤr Obstbaumzucht einen Preis von 25 fl. fur diejenige Gemeinde auszusetzen, welche den ersten Baumgartner, mit den zweckdienlichsten In— structionen, zur Verpflegung der Obstbaͤume in der betreffenden Gemarkung angestellt haben werde, so daß derselbe auch die Verpflegung der Baͤume der Privaten, wenigstens zu beaufsichtigen hat. Indem ich Sie hiervon in Kenntniß setze, fordere ich Sie auf, diese Angelegenheit reiflich zu erwaͤgen, und im Einverstaͤndniß mit den betreffenden Baumbesitzern einen sachkundigen Mann anzunehmen, die ihm zu ertheilende Instruction aber vorher an mich einzusenden. Da nicht zu leugnen ist, daß an vielen Orten noch wenig fuͤr den bezeichneten Zweck geschieht, und selbst die schoͤnsten Baͤume durch Vernachlaͤssigung von Seiten der Eigenthuͤmer oft zu Grunde gehen, so wird Jedem der Nutzen jener Maasregel von selbst einleuchten, daher ich auch nicht zweifle, daß solche uͤberall Beifall findet, und Sie sich der Sache mit Eifer annehmen werden. e e ee e Zu Nr. K. G. 816. Gießen am 3. Februar 1840. Betreffend: Die Verbesserung des Dürgerwesens und der Wiesen. Der Großherzoglich Hessische 2— 8 2 2 I J 2 Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. Der Praͤsident des land wirthschaftlichen Vereins fur die Provinz Oberhessen hat mich benachrichtiget, daß, wenn Oeconomen Dunggruben oder Wiesen anzulegen, resp. zu verbessern gesonnen sind, Maurer und Wiesenbauer auf Kosten des Vereins in die betreffenden Gemeinden gesendet werden sollen, welche die beabsichtigten Anlagen angeben und soweit thun⸗ lich leiten werden. Ich beauftrage Sie daher, dieß in Ihren Gemeinden bekannt zu machen, und dahin zu wirken, daß recht viele Personen sich zur Vornahme solcher, zu ihrem Nutzen gereichenden Anlagen verstehen und anmelden, binnen 14 Tagen aber zu berichten, welchen Erfolg ihre Bemühungen gehabt haben, und das Verzeichniß der sich etwa an gemeldet habenden Personen beizuschließen. Ich erwarte daher, daß Sie diesem wichtigen Gegenstande besondere Aufmerksamkeit schen— ken, und wo sie es für foͤrderlich erachten, specielle Aufforderungen ergehen lassen. K. Chr. N Zu Nr. K. G. 996. Gießen am 4. Februar 1840. Betreffend: Das nach Art. 65, 67 und 68 der Gemeinde⸗Ordnung mit den Gemeinderechnungen einzuhaltende Verfahren Der Großherzoglich Hessische 0 8 0 2 D 7 leisrath des Kreises Gießen an die Großherzogl. Burgermeister dieses Kreises. Nach einer Mittheilung der Großherzogl Hessischen Rechnungskammer fehlt bei den Ge⸗ meinderechnungen haͤufig die Nachweisung daruber, daß die in den Art. 67 und 68. der Ge— meindeordnung vorgeschriebenen Handlungen saͤmmtlich und gehoͤrig vorgenommen worden sind, und noch oͤfter kommt der Fall vor, daß den Rechnungen zwar ein Protokoll uber deren durch den Gemeinderath geschehenen Begutachtung beiliegt, aber in unzweckmaͤßiger oder hoͤchst mangelhafter Form. Diese Maͤngel fallen hinweg, wenn sich die Großherzogl. Burgermeister und die Ge⸗ meinderäthe zu den in Frage stehenden Amtshandlungen derjenigen Formulare bedienen, welche in der Kabinetsbuchdruckerei Stahl und Becker zu Darmstadt und bei ihren Agenten,— in Gießen, bei dem. ge Ferber—, zu haben sind. Ich mache Sie hierauf aufmerksam, und trage Ihnen auf, sich von nun an der gedach— ten Formulare zu bedienen. K. Ch. Ken o rr. * —ñxk—v7“¾ Zu Nr. K. G. 728. Betreffend: Das Reinhalten der Staats- und Provinzial⸗Straßen in den Ortschaften. Der Grunberg am 22. Januar 1840. Groß herzoglich Hessische K 58. 1 33 1 2 9„ 15 reisrath des Kreises Gruͤn berg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Zur Beseitigung von hier und da entstandenen Zweifeln daruber, wem das regel⸗ mäßige ortspolizeiliche Reinigen der auf Staats? oder Provinzialkosten erbauten und unterhalten werdenden chaussirten Ortsstraßen obliege, ist hoͤchsten Orts verfuͤgt worden, daß diese Reinigung gleich den ubrigen Ortsstraßen von den betreffenden Einwohnern, als eine ihnen obliegende Last, geschehen muͤsse.— Indem ich Sie hiervon zur Bedeutung Ihrer Burgermeisterei-Angehoͤrigen in Kenntniß. setze, bemerke ich, daß, zur Vermeidung von N i 7 5 21* von Nach⸗ theilen fur die Straßen, zur Reinigung der chaussirten Fahrbahn statt der Besen, bor bedient und jede Beschaͤdigung der Straße zu ver⸗ Ouvrier. weise einer hoͤlzernen Kratze(Kutsche) sick meiden gesucht werden muß. —— Zu vom vort diest str so f dye bese od we chu und rl gc fan enden hte onen Zu Nr. K. G. 948. Betreffend: Die Obftbaumzucht. Grünberg am 28. Januar 1840. Der Großherzoglich Hefsfische — N N 2 6 4 5 5 rns Kreises Ger au neh er an die Großherzogl. Buürgermeister dieses Kreises. Nachdem der Ausschuß des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen in seiner Sitzung vom 8. d. Mts. in Bezug auf die Verbesserung der Obstbaumzucht den Beschluß gefaßt hat, vorerst keine Praͤmien auf Anlegung von Baumschulen, wohl aber einen Preiß von 25 fl. fur diejenige Gemeinde auszusetzen, welche den ersten Baumwaͤrter mit den zweckdienlichsten In⸗ structionen zur Verpflegung der Baͤume in der betreffenden Gemarkung angestellt haben werde: so setze ich Sie hiervon in Kenntniß. F Zu Nr. K. G. 949. Gruͤnberg am 28. Januar 1840. Betreffend: Die Verbesserung des Düngerwesers und der Wiesen. 0 Der Großherzoglich Hessische 5—* K 2 S 15 Kreis rath des Kreises Grunberg an die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. Nach Benachrichtigung von dem Herrn Praͤsidenten des landwirthschaftlichen Vereins fuͤr die Provinz Oberhessen, hat der Ausschuß dieses Vereins in seiner Sitzung vom 6. d. Mts. beschlossen, daß, insofern Oeconomen Dunggruben oder Wiesen anlegen, resp. verbessern wollen, Maurer und Wiesenbauer auf Kosten des Vereins an die betreffenden Orten gesendet werden sollen, um die Arbeiten bei dem beabsichtigten Anlagen zu projectiren und soweit thunlich zu leiten. Ich beauftrage Sie, dieses in Ibren Gemeinden zur oͤffentlichen Kenntniß zu bringen und die sich etwa bei Ihnen Anmeldenden demnaͤchst hierher anzuzeigen, damit ich dem Herrn Praͤsidenten des landwirthschaftlichen Vereins Nachricht geben und von diesem wegen der Be— schickung fraglicher Maurer und Wiesenbauer die noͤthige Einleitung zeitig getroffen werden kann. Ouvrier. — m neee—— Vekanntmachungen. 30) Für die Kinder des ohnlängst verstor— benen Wirths Heinrich Deibel zu Wieseck ist die väterliche Erbschaft nur unter der Nechtswohl⸗ that des Inventars angetreten worden. Zum Zweck der Feststellung der Masse wer⸗ den daher Alle Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde an den Nachlaß des oben genann— ten Heinrich Deibel von Wieseck Ansprüche ma⸗ chen wollen, aufgefordert, im Termin Dienstag den 3. März d. J., Vormittags 8 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte ihre Forderun— gen anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls dieselben in diesem Verfahren unberücksichtigt bleiben. Gießen den 4. Februar 1840. Großh. Hess. Landgericht das. Plo ch. Stein. ———— 6 . N 1 0 J 3 . N e e fernung der Feuchtigkeit bei. So oft die Kar toffeln erstarren, setzt sich zwischen der innern Mehlmasse und der äußern Haut eine Eiskruste an, deren Wasser beim Aufthauen durch die im Gefrieren entstandenen Nisse in der Schaale her⸗ ausläuft. Die Kartoffeln sind nun ganz trocken und enthalten ein feines Mehl, welches von der Schaale leicht getrennt werden kann. Ein Oeko— nom setzte ganz breiige Kartoffeln dem Froste aus und erhielt auf obige Art das beste Mehl, welches er zwei Jahre lang in einem feuchten Keller ohne allen Nachtheil aufbewahrte. In dem Vaterlande der Kartoffeln, in den höhern und kältern Gegenden von Peru, lassen die Bewoh— ner die Kartoffeln absichtlich gefrieren, mit den Füßen zertreten, um die Schaale zu entfernen, und dann in Säcken oder Netzen in Flußwasser liegen. Nach 2 bis 3 Tagen werden sie wieder herausgenommen, bei heiterer Luft und Sonnen- schein getrocknet und dann Mehl daraus gemacht, welches die Peruaner zu allen ihren Speisen gebrauchen. Eigenheiten des Saamens einiger Obst- Arten. Der Stein der gewöhnlichen Hauspflaume ist hart und zu fest verschlossen, als daß ihn der Keim ohne Unterstuͤtzung von Aussen durch⸗ brechen könnte, weswegen er ohne die letztere in dem Stein verderben muß. Darum gehet auch ein großer Theil der Steine der Haus⸗ Pflaume nicht auf, wenn man sie auf gewöhn— liche Art ausstreuet; läßt man sie aber während des Winters unbedeckt von Erde den Einwir— kungen der Witterung und der Atmosphäre blos— gestellt liegen, und bedeckt sie erst bei dem Ein— tritte des Frühlings in die Erde, dann gehen die meisten von ihnen auf. Es ist daher sehr eine Kammer und Schoppen zu bringen, die auf den Saamenbeete über die, während des Win— ters unbedeckt gelegenen Kerne so zeitig, als nur der Schnee weggegangen, 2 bis 3 Zoll hoch auf— gestreut wird. Bei solchem Verfahren werden zu unserer Freude von 100 ausgestreuten tauglichen Steinen der Haus-Pflaume kaum 10 Stück zu⸗ rückbleiben. Kirsch⸗ und Aprikosenkerne auf gleiche Art, wie die Haus-Pftaume zu behan⸗ deln, ist gleichfalls anzurathen. Um alle diese Kerne eines Theils gegen die Mäuse zu sichern, andern Theils aber auch ihr Auskeimen zu befördern, ist es sehr gut, sie in eine Lauge von Menschen- oder Pferde-Urin, worin man Knoblauch geschnitten und mensch— liche Exkremente gemischt hat, 36 bis 48 Stun- den vor der Aussaat einzuweichen. Der Stein der Pfirsche hat überdieß das Eigenthümliche, im lockern Lande nicht gut aufzugehen. Deswegen wird die Erde des Saa— menbeetes, wohin Pfirschensteine gelegt werden sollen, fest getreten und nachdem man sie mit Erde zur gehörigen Höhe bedeckt hat, wird die— ses Festtretten der Erde nochmals wiederholt. Christ und andere behaupten, der Saame der Quitte gehe nicht auf, wenn er nicht von dem Schleime gereiniget wäre, worin er einge⸗ wickelt ist. Man solle ihn daher 24 Stunden im Wasser weichen, mit einem wollenen Lappen abreiben, und wenn er etwas abgetrocknet, mit klarem Sand bestreuen, so daß er das Ansehen überzogener Mandeln hätte. Nach diesem Be⸗ streuen müsse man ihn völlig trocken werden lassen, und in einer offenen Schachtel während des Winters aufbewahren. Andere sehr gewich⸗ tige Männer behaupten, dieses Reinigen der Quittenkerne wäre nicht nöthig. Wer Recht habe, daruber fehlen dem Verfasser die Er⸗ fahrungen. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen B uch und Steindruckerei in Gießen. 1 fri hal