um errei⸗ n an oder n an wel⸗ unest tere Theil e ge⸗ Griff lacht, Hand st der wird. eiden der k ab⸗ (mehr e gut Eisen u be⸗ oder nenge⸗ aupen⸗ f⸗Ge⸗ einige ertigen Reihe sch der in ei⸗ ommen scheere ausge⸗ t nut mk. DVoerhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt W 23. 131040. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberbessische Intelligenz und Kreisblatt be stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. Freitag den 5. Juni Rreisräthliche Vekanntmachung. Zu Nr. K. G. 5553. Gießen am 3. Juni 1840. Betreff: Die Formulare zu Hausirpatenten. Der Großherzoglich Hessische Nee iet ba„des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Das Großh. Hess. Ministerium des Innern und der Justiz hat, nach Ausschreiben vom 20ten v. M., die Anordnung getroffen, daß Formulare zu Hausirpatenten, nach der bestehen— den allgemeinen Vorschrift gedruckt, und von der Großh. Oberfinanzkammer an die Großh. Steuercommissaͤre in Verwahrung gegeben werden, von welchen sie eintretenden Falls, nun zu beziehen sind, wie dies bereits hinsichtlich der stempelfreien Patente, fuͤr den nicht hausiren— den Gewerbsbetrieb der Fall war. Ich setze Sie hiervon in Kenntniß. K. CE Ko ror. Bekanntmachungen. Edictalladungen. 130) Die bekannten Gläubiger des schon vor längerer Zeit verstorhelen Reinhard Dietz von Kesselbach haben in Bezug auf die, Vertheilung der vorhandenen Masse sich gütlich“ auseinander gesetzt. Aus dem hiesigen Pfandbuch der Ge— meinde Kesselbach geht inzwischen hervor, daß auf den deßfalls veräußerten Gütern eine Hypo⸗ thek, wegen eines, nach Obligation d. d. 7ten Juni 1785 bei Regierungsadvocat Nittershausen, als Vormund der Fechischen Kinder, entlehnten Kapitals von 60 fl. haftet Da aus dem deß— fallsigen Eintrag weder der Aufenthaltsort dieses Gläubigers zu ermitteln—, noch auch sonst be— kannt ist, so wird nicht nur solcher, sondern auch alle diejenigen, die aus der deßfallsigen Ver⸗ schreibung Rechte ableiten oder diejenigen, die überhaupt dem, unter den bekannten Gläubi⸗ gern abgeschlossenen Uebereinkommen widerspre— chen wollen, aufgefordert, sogewiß binnen 2 Mo⸗ naten à dato dahier ihre Rechte zu wahren, gegenfalls die in Rede stehende Hypothek ohne besonders zu erlassendes Präclusivdekret für er— loschen angesehen und die Uebereinkunft unter den bekannten Gläubigern zum Vollzug gebracht werden wird. Grünberg den ten Juni 1840. Großh. Hess. zum Landgericht Grünberg geh. Patrimonialgericht Rabenau. Kraft. Rayß. 686) Auf eine, von der Ehefrau des Glas— ners Conrad Salzmann, Louise, geborne Justi dahier, wider gedachten ihren Ehemann, auf den Grund der böslichen Verlassung, bei dem unterzeichneten Gerichte erhobene Ehescheidungs— klage, und den von dem Untergerichte desfalls eingeforderten ordnungsmäßigen Bericht, wird der genannte Glasner Conrad Salzmann hier⸗ durch vorgeladen, um binnen einer Frist von drei Monaten sich so gewiß auf erwähnte Klage durch einen hiesigen bevollmächtigten Obergerichts— Anwalt vernehmen zu lassen, als sonst in seinen Ungehorsam er der böslichen Verlassung fuuͤr ge— ständig erachtet, mit seiner Vernehmlassung aus⸗ geschlossen und weiter w. R. erkannt werden wird. Marburg den 19. Mai 1840. Kurfürstliches Obergericht der Provinz Oberhessen, Civil-Senat. n dt. v. Manger. Versteigerungen. 132) Mittwoch den 10ten Juni 1840, Vor⸗ mittags 9 Uhr, sollen in dem Gemeindewald der Gemeinde Gießen, Distrikt Hangelstein, 8 Stecken Buchen⸗Scheidholz, 162„ Buchen⸗Pruͤgelholz, 1 Buchen⸗Klotzholz, 1 Buchen⸗Stockholz, 2000 Buchen⸗Wellen, 1332 Stecken Eichen⸗Scheidholz, 227„ Eichen⸗Prügelholz, 51„ Eichen⸗Klotzholz, . Eichen⸗Stockholz, 2925 Eichen⸗Wellen, 1025 Linden⸗Wellen, 12 Eichen⸗Stämme, mit 286 Cub. Fuß, 1 Buchen⸗Stange, mit 33 Cub. Fuß, 17 Eichen⸗Stangen, mit 21 Cub. Fuß, an den Meistbietenden versteigert werden. Der Zusammenkunftsort ist an der Teufels— kanzel. Die Herrn Bürgermeister werden ersucht, dieß alsbald in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen den ten Juni 1840. Der Beigeordnete EChristian Schneider. 131) Fruchtversteigerung bei dem Rentamt Ger uͤn berg. Mitwoch den 17ten Juni 1840, Vormittags 8 Uhr, soll auf dem herrschaftlichen Speicher zu Grünberg eine ansehnliche Parthie 18391 herr⸗ schaftlicher Früchte von Waizen, Korn, Gerste, Hafer und Molterfrucht, unter den, bei der Ver⸗ steigerung bekannt gemacht werdenden Bedingun⸗ gen öffentlich versteigert werden. Grünberg am Zten Juni 1840. g Großh. Hess. Rentamt das. Bötticher.— 134) Grasversteigerung bei dem Rentamte Gießen. Die Versteigerungen des Heugrases von nach⸗ benannten herrschaftlichen Wiesen werden fur die⸗ ses Jahr in folgender Ordnung vorgenommen: 1) in der Behausung des Wiesenwärters Walter zu Daubringen, 5 Freitag den 19. Juni, Vormittags 9 Uhr, von der Sorauwiese= 26 Morgen; 2) in der Behausung des Gr. Buürgermeisters Neidel zu Heuchelheim, an demselben Tage, Nachmittags 4 Uhr, von der Insel im Heßler, in Heuchelheimer Gemarkung= 2 Morgen 69,6 Klftr.; 3) in dem Gemeindehause zu Königsberg, Montag den 22. Juni, Mittags 12 Uhr, von sämmtlichen Wiesen in Königsberger Gemarkung= 48 Morgen; 4) in der Behausung der Wirthin Deibel zu Wieseck, Mittwoch den 24. Juni, Vormittags 9 Uhr, von der Auwiese in Wiesecker Gemarkung = 114 Morgen; a 5) bei dem Gasthause zum Pfau in Gießen, „ an dezmselben Tage, Nachsieittags 2 Uhr, von der Weid⸗„ Wurg⸗, Ochsen⸗ und Wei⸗ denstrauchswiese in Gießer Gemarkung S 141 Morgen; 6) bei der Steinberger Wühle, auf der Straße von Gießen nach Steinberg, Freitag den 26. Junk, 6 Vormittags 9 Uhr, von 25 Morgen im Herrnwalde, 55„ in Leihgesterner Gemarkung, 5 62„ in Schiffenberger Gemark., 1 55„ in Watzenborner Gemark. Gießen den 4. Juni 4840. Der Rentamts-⸗Vicar. G. Leichtweiß. 25 Jerste, Ver⸗ ugun⸗ eisters berger bel zu arkung D Wei⸗ 0 Straße 133) Dienstag den ten Juni, Morgens 10 Uhr, follen an Ort und Stelle folgende, der Ge⸗ meinde Rödgen gehörige, Gebäuden zum Abbruch versteigert werden: 1) Das alte Schulhaus, welches zweistöckig, 32 Fuß lang, 21 breit, und das Dach mit a Ziegeln bedeckt ist. 2) Das Waschhaus bei der neuen Schulwoh⸗ nung, 404 Fuß lang und 14 breit. Läßt sich zu 2 Stuben einrichten. 3) Ein Anhangstall an der Scheuer bei der neuen Schulwohnung. Die Gr. Bürgermeister der Kreise Gießen und Grünberg werden ersucht, dieses in ihren Ge⸗ meinden bekannt machen zu lassen. Nödgen am Aten Juni 1840. Der Bürgermeister Sen c p rr Migcellen. — Die Raupen, Mai- und andere den Obst⸗ Bäumen schaͤdliche Kaͤfer, und wie die Besitzer von Obstgärten die Bäume gegen sie zu schützen haben. (Fortsetzung.) Im Monate Juni und Juli erscheinen auf Aepfel- und Zwetschenbaͤumen eine Art hellgrüne kleine Raupen, welche aus 2— 3 Blättern, die sie zusammen zu kleben wissen, eine Art Haus bauen. Man nennt sie Blattwickler; sie ver⸗ rathen sich durch ihre zusammengeklebten Blätter. Da diese RNaupenart nicht in ganzen Nestern, sondern zerstreut und einzeln wohnt, so kann man sie auch nur einzeln aufsuchen und dadurch vertilgen, daß man die zusammengeklebten Blät⸗ ter stark zusammen drückt oder abreißt, in einen Topf zum Verbrennen sammelt. Es giebt kleine braune Käferchen, welche mit den Baumblüthen zugleich erscheinen, und die man Rüsselkäfer nennt, weil sie einen langen Rüssel haben. Sie fressen die kaum auf⸗ geschlossenen Blüthenknospen, und machen daher großen Schaden. Man weiß gegen sie kein an⸗ deres Mittel, als daß man unter den Baum ein Tuch ausbreitet, sonach den Baum, oder wenn er zu stark ist, die einzelnen Aeste tüchtig schüttelt, und die in das Tuch gefallenen Käfer vertilgt. Am Besten ist es, ein weißes Tuch zu wählen, um auf demselben die Käfer zu sehen. Auch die Naupe des Frostnacht-Schmet⸗ -terlinges schadet den Blüthen, besonders den Aepfelbäumen. Diese Raupe gehört zu der Gat— tung, welche man Spanner nennt, weil sie nemlich nur an ihren Vorder- und Hintertheil, aber nicht in der Mitte ihrer Körperlänge Füße haben, daher, wenn sie sich bewegen, ihren Mit⸗ telkörper in die Höhe, wie in einem Bogen bie— gen, so wie man es mit den Fingern macht, wenn man etwas nach Spannen messen will. Da sie klein sind, ist es beinahe unmöglich, sie abzuklauben. Man kann sich aber von diesen Raupen am Besten helfen, wenn man vom Sep⸗ tember bis December um jeden Baum einen Papierstreifen, der mit einer klebrigen Masse überzogen ist, anbindet, über welchen das Weib⸗ chen dieses Ungeziefers, welches sehr kleine, zum Fliegen nicht geeignete Fluͤgel hat, nicht krie— chen, somit auch keine Eier auf dem Baume legen kann. Mit Ende Juni, oft erst im Juli erscheint elne größere, behaarte Naupe, welche von dem Zickack⸗ Schmetterlinge abstammt und Stammraäupe heißt. Sie ist weit größer, als die übrigen Baumraupen, nemlich bis zwei Zoll lang, im Anfange schwärzlich, später hat sie nicht viele, aber starke, borstige Haare. Sie zerstreut sich auf den Baͤumen, muß folglich ein⸗ zeln eingefangen werden. Sie entlaubt die Bäu— me stark, weil sie nach ihrem größeren Körper mehr als andere Raupen frißt. Da die Eier dieser Raupe in die Baumrinde des Stammes gelegt werden, woher sie auch den Namen Stammraupe hat, so kann man sie dadurch verhindern, wenn man in dem Spätherbst die Rinde mit einem stumpfen Eisen glatt abkratzt, und dann den Stamm mit Lehm, der mit Was— ser verdünnt wurde, bestreicht. Die Ameisen sind dem Obstbaume nur schädlich, wenn er ausschlägt; später sind sie ihm vielleicht nuͤtzlich, da sie die Blattläuse verzehren. Man hält die Ameisen vom Baume ab, wenn man in der Höhe einer Elle von der Erde, Werg oder schlechte Schafwolle um den Baum windet, in welcher sie hängen bleiben. Bei Pfir⸗ schen- und Aprikosenbäumen fressen die Ameisen auch das Obst. Die Raupen pflegen sich nicht blos auf den Obstbäumen, sondern auch auf wilden Laubbäu— men, insbesondere auf den Pappeln-, Absch⸗ beer⸗ oder Vogelbeer-Bäumen, auf den Schlee⸗ und Weißdornen einzunisten. Auf letz⸗ teren sind sie leicht zu vertilgen, da sie niedrig sind, wenig Werth haben, auch von der Wurzel wieder ausschlagen, man sie daher nur abschnei— den und zu verbrennen braucht. Die Raupen auf hohen wilden Laubbäumen muß man der Vertilgung durch die Vögel überlassen, da es die menschlichen Kräfte übersteigen möchte, auch diese abzuraupen. Sind nur die Obstbäume und Schleedornen von Raupen rein gehalten, so wird durch die auf anderen wilden Laubbäumen fort— gepflanzten Schmetterlinge keine Ueberzahl von Naupen entstehen, wenn man nur auch die Pup⸗ pen der Raupen und die Schmetterlinge ver— folgt. Jede Raupe nemlich, wenn sie ihre voll— kommene Größe erreicht hat, verpuppt sich, das heißt, sie bleibt am Baume oder an Mauern ru⸗ hig sitzeu, ihre Haut verwandelt sich in eine trockene Hülse, unter welcher sich aus der Naupe ein Schmetterling bildet, der die Hüͤlse durch— bricht und davon fliegt. Die Ringelraupen ins⸗ besondere kriechen auf die nahen Garten⸗ und Häusermauern, um sich zu verpuppen; in man⸗ chen Jahren wird man über die Menge dieser Puppen erstaunen. Diese an den Mauern be⸗— findlichen Raupenpuppen muß, man sorgfältig vertilgen, wenn man im folgenden Jahr nicht wieder von Raupen geplagt seyn will. Das Ge— schäft der Vertilgung ist sehr leicht; man braucht nur mit einem, an einer Stange befestigten Ha— der diese Puppen zu zerdrücken, was sehr schnell von Statten geht. Mit jeder Puppe wird ein künftiger Schmetterling vertilgt, dessen Weibchen 2 bis 300 Eier legen würde. Doch muß die Vertilgung der Puppen öf— ter geschehen, weil fast alle Tage neue Raupen von den Bäumen auf die Mauer kriechen, um sich zu verpuppen. Auch muß man sich an die Vertilgung der Pupyen bald machen, weil schon in zwei bis drei Wochen aus der Puppe ein Schmetterling wird, der schwerer zu fangen is⸗ als die unbewegliche Puppe. Aber auch die Schmetterlinge muß man möglichst zu vertilgen suchen. Sie finden sich alle Jahre mehr oder weniger ein, auch wenn man in den Obstgärten noch so sorgfältig ab— raupt und die Puppen vertilgt, weil sie aus den, auf wilden Bäumen ungestört ernährten Naupen entstehen. Auch das ist nicht so schwer, als man es sich denkt. Die Schmetterlinge versammeln sich in gro— ßen Haufen an Bächen, an Wasserpfützen und Laken auf Wegen. Sind bei trockner Jahrszeit keine solche, so kann man sie leicht machen. Man zertritt diese um das seichte Wasser, ja oft schon auf dem feuchten Erdbogen dicht aneinan⸗ der gelagerten Schmetterlinge, und kann dieses Geschäft auch den Kindern überlassen, da sie da⸗ bei ihren Spaß haben. (Schluß folgt.) Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen.