sel ist er, Kicker nniß gner voll⸗ einem be⸗ sch Jeder⸗ d eine Vor⸗ ischendes, m Champag⸗ ine so billige . Flaschen) sssegelt 8 Gr. : r Gemein⸗ agen,“ mehr wollen Ferber, Buchhändlet. e und Prü⸗ ö zu 2 kr., der Kirche Seite 2 geil — eßen. Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt M22. Freitag, den 3 1. Mai 1839. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz⸗ und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. —— j .— 11 . reisräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 4300. Gießen am 25. Mai 1839. Betreffend: Den Hausirhandel und die hausirend betrieben werdenden Gewerbe; insbesondere das Hausiren in den Städten. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die smmtlichen Großherzogl. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Unter Bezugnahme auf meine, unterm 11. Januar 1837. im obigen Betreff erlassene Verfugung benachrichtige ich Sie, daß Großherzogl. Ministerium des Innern und der Justiz das Verbot des Hausirhandels in Staͤdten des Großherzogthums auch auf die Staͤdte Alzey, Bensheim und Michelstadt ausgedehnt hat, und weise Sie demgemaͤs an: die erwaͤhnten Staͤdte demnaͤchst in den betreffenden Formularien fuͤr Hausir-Gewerbspatente, den uͤbrigen, in welchen das Hausiren bereits verboten war, anzureihen, resp. namentlich aufzufuͤhren. hi Nm r en Zu Nr. K. G. 4457. Gießen am 27. Maͤrz 1839. Betreffend: Die Ankertigung der jahrlichen Zehntzrundrenten⸗Hebregister. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die sämmtlichen Großherzogl. Burgermeister des Kreises Gießen. Durch die von der hoͤchsten Staatsbehoͤrde in rubricirtem Betreff neuerdings erlassenen Ausschreiben ꝛc. veranlaßt, muß ich Sie anweisen, für die Folge die Anfertigung von Grund⸗ renten⸗Hebregistern nicht mehr durch hierzu nicht berechtigten Personen besorgen zu lassen, viel— mehr in solchen Faͤllen, unter Angabe der Groͤße, uber die zu fertigenden Ausschlaͤge bericht— liche Anzeige anher zu erstatten, damit alsdann durch mich das weiter Erforderliche veranlaßt werden kann. K. Ch. Knorr. Zu Nr. K. G. 4202. Gießen am 21. Mai 1839. Betreffend: Die Kosten der Erhebung von Impfgebühren. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die fñmmtlichen Großherzogl. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Nach dem von dem Großherzogl. Kreisrath des. Kreises Grunberg erlassenen, in Nr. 20. des Kreisblatts befindlichen Ausschreiben in obiger Beziehung, haben auch Sie sich genau zu bemessen. K. Ch. Kn o. en. Zu Nr. K. G. 46563. Grünberg am 28. Mai 1839. Betreffend: Das Zerstören der Raupennester. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großherzoglichen Bürgermeister und Beigeordneten der Nebenge— meinden dieses Kreises. Die Menge von Raupennestern, welche sich in neuerer Zeit in den meisten Orten meines Kreises an Baͤumen, Hecken und Straͤuchen zeigen, veranlaßt mich, Sie hierdurch anzuweisen, alöbald die Verordnung wegen Zerstoͤrens der Raupennester mit dem Anfügen einzuschaͤrfen, daß jeder, der nicht binnen 8 Tagen auf seinem Grundeigenthum oder den von ihm gepach—⸗ teten oder nutznießlich besessen werdenden Grundstuͤcken, die an Baͤumen, Hecken und Ge⸗ straͤuchen befindlichen Raupennester, insoweit sie ohne Gefahr mit Stangen, Leitern ꝛc. erreicht werden koͤnnten, vertilgt habe, fur jedes auf seinen Grundstuͤcken vorgefunden werdende Rau⸗ pennest in eine Strafe von 20 kr. verfallen sei und sofort die Zerstoͤrung der Nester auf seine Kosten vorgenommen werden wuͤrde. Ueber die Befolgung dieser Weisung haben Sie zu wachen, und nach Ablauf der be— stimmten acht Tagen die Feldschuͤtzen anzuweisen, uberall nachzusehen, ob diese Weisung ge— hörig befolgt werden, und wo es nicht geschehen ist, sofort die Zerstoͤrung der Raupennester auf Kosten der Eigenthümer oder Nutznießer der Grundstuͤcke vornehmen zu lassen und die Nachlaͤssigen ausserdem zur Strafe zu notiren. Fur die Vertilgung der Raupennester auf dem Gemeindeeigenthum haben Sie zu sorgen. Sri ar. Zu Nr. K. G. 4676. Grünberg am 28. Mai 1839. Betreffende Die evangelischen Pfarrbesoldungen,— insbesondere die dazu gehörigen Güter, Grundstücke und Gefalle. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an sämmtliche Kirchenvorstaͤnde dieses Kreises.“ Großherzogl. Oberconsistorium hat nachstehendes Ausschreiben erlassen: Schon vielfach ist uns zur Kenntniß gekommen, daß Grundstüuͤcke und Gefaͤlle einzelner cvangel Pfarrei 3¹ entsteher fnanzla anzuwei cirten J thümer messung und all E Parcell zur Ab noch gi viel thu jezt dat E Besoldu und Fh mäßigke für auf als nu den Ca verweilt 9. genau J D 1 scht mi Zu N 1839. 1839. 0 nge⸗ meines uweisen, schärfen, gerach⸗ ud Ge⸗ erreicht e Nau; uf seine der be⸗ ung ge⸗ ennestet nd die sorgen. 1839. elnet nz evangelischer Pfarreien nicht diesen, sondern Dritten z. B. Gemeinden, Kirchen, oder andern Pfarreien in den Katastern, Flur- und Steuerbüchern, zugeschrieben sind. a Zur Abwendung aller etwaigen, durch solche Unrichtigkeiten den betreffenden Pfarreien entstehenden Nachtheile empfehlen wir Ihnen, im Einverstaͤndniß mit Großherzoglicher Ober— finanzkammer I. Section dahier,— die saͤmmtlichen evangelischen Kirchenvorstaͤnde bestimmnit anzuweisen, nicht allein waͤhrend der Parcellenvermessungen zur richtigen Aufnahme aller rubri⸗ cirten Pfarrbesoldungsobjekte als solcher ebenso mitzuwirken, wie dieß von jedem Grundeigen— thuͤmer verlangt wird, sondern auch die, ihnen bei der gesetzlichen Offenlegung der Ver— messungsresultate zugestellt werdenden Guͤtergeschosse in jeder Beziehung sorgfaͤltigst zu pruͤfen und alle allenfallsigen Anstaͤnde zur Berichtigung anzugeben. N Es versteht sich dabei von selbst, daß in allen denjenigen Faͤllen, in welchen, bereits die Parcellenmessung stattgefunden hat, derartige Unrichtigkeiten alsbald von den Kirchenvorstaͤnden, zur Abaͤnderung des Erforderlichen, zur Anzeige gebracht werden muͤssen. Auch ist in den noch giltigen alten Flur- und Lagerbuchern, in welchen solche Unrichtigkeiten vorliegen, so viel thunlich dafür zu sorgen, daß die erforderlichen Berichtigungen und Abaͤnderungen, schon jetzt darin vorgenommen werden. f ECbenso haben wir seither haͤufig wahrgenommen, daß genehmigte Ab- und Zugaͤnge von Besoldungsobjecten der rubricirten Art selbst nach vielen Jahren noch nicht in den Steuer— und Flurbuchern ordnungsgemaͤs ab⸗ resp. zugeschrieben worden waren. Eine solche Unregel— maßigkeit darf aber in keinem Falle laͤnger geduldet werden. Wir laden Sie darum ein, da— fuͤr auf's Angelegentlichste besorgt zu sein, daß derartige Ab- und Zugaͤnge jedesmal so zeitig als nur moͤglich den Großherzoglichen Steuercommissarien zur Besorgung des Weiteren in den Catastern ꝛc. zur Anzeige und alle noch vorhandenen Ruckstaͤnde in dieser Beziehung un⸗ verweilt zur Erledigung gebracht werden. f f Ich setze Sie hiervon unter der Aufforderung in, Kenntniß, sich nach diesen Vorschriften genau zu bemessen und hiernach zu verfahren. Die Großherzogl. Buͤrgermeister haben dieses Amtsblatt den Kirchenvorständen zur Ein— sicht mitzutheilen. aene Zu Nr. K. G. 4497. Gruͤnberg am 24. Mai 1839. Betreffend: Den Hausirhandel und die hausirend betrieben werdenden f Gewerbe, insbesondere das Hausiren in den Städten. a Deer Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach eingelangter hoͤchster Verfügung vom 3. d. Mis. Nr. D. 6823. ist das Verbot des Hausirhandels in den Staͤdten des Großherzogthums auch auf die Staͤdte Alzey, Bens— heim und Michelstadt ausgedehnt worden. Indem ich Sie hiervon in Könntniß setze, weise ich Sie an, künftig bei Ausfertigung von Hausirpatenten auch diese Staͤdte von der Hausir⸗ Erlaubniß auszunehmen, ö 1 Wegen Abwesenheit des Großherzogl. Kreisraths, C. Fuhr Kreissecretaͤr. ———— s— Bekanntmachungen. 110) Die Lieferung des Brennöls, der Talg⸗ lichter und das Dochtgarns für die hiesige Stadtbe⸗ leuchtung soll an den Wenigstfordernden öffent⸗ lich auf ein Jahr versteigert werden, wozu Ter⸗ min auf den 5. Juni, Vormittags 9 Uhr, auf dem Büreau des Unterzeichneten anberaumt worden ist. Gießen den 25. Mai 1839. Der Großherzogl. Bürgermeister. M. Schneider. 1110 Montag den 3. Juni, Vormittags 8 Uhr, soll das im Fernenwalde aufgearbeitete Holz, bestehend iu: 5 78 ½ Stecken Eichen⸗Scheitholz, 38½%„ Eichen-Prugel, 75 M Eichen⸗Klotzholz, 91½%„ Eichen⸗Stockholz, 6725 Eichen⸗Wellen, 475 Birken⸗Wellen, 350 675 Weiden⸗Wellen, Dorn⸗Wellen, 5 Kiefern⸗Prügelholz, 2100 Kiefern-Wellen, 500 Fichten⸗Wellen, 47 Eichen⸗Stangen, mit 30% Cubicfuß, ö 146 Fichten⸗Stangen, mit 273 Cubicfuß, meistbietend versteigert werden. Der Sammelplatz ist auf der Laubacherstraße. Gießen am 25. Mai 1839. Der Großherzogl. Bürgermeister. M. Schneider. 106) Künftigen Mittwoch, den 5. Juni 1839, soll das Planiren des Straßenbezirks von Geils⸗ hausen über Kesselbach bis Londorf, in kleinen Loosen, an die Wenigstfordernden versteigert werden. Die Großherzogl. Bürgermeister werden er— sucht, dies in ihren Gemeinden mit dem Bemer— ten bekannt zu machen, daß die Versteigerung an dem gedachten Tage, Vormittags 10 Uhr, zu Geilshausen ihren Anfang nimmt. Gießen den 28. Mai 1839. Der Kreisbaumeister. Müller. 108) Gesechäftslocal⸗Verlegung. Wir machen hiermit die ergebene Anzeige, daß wir unsern seitherigen Laden aus dem Jung'schen in das an der Schloßgasse gelegene Lind'sche Haus verlegt haben, und empfehlen uns mit unsern bekannten Ellen- und Stickerei— Waaren, unter Versicherung billig gestellter Preise und sorgfaͤltigster Bedienung, zu ferner geneigtem Zuspruch. Gebrüder Heß, Lit. A M 193. 113) Freitag den 7. Juni l. J., sollen in den zum Forstrevier Königsberg gehörigen Do⸗ manialwalddistricten Bleidenberg, oberen Hütten⸗ wald und Streitwald, nachverzeichnete Holzsor⸗ timente öffentlich meistbietend versteigert werden: 1) 293 Stecken Buchen ⸗Scheitholz, 2) 362„ Eichen⸗Scheitholz, 3) 44„ Buchen⸗Prügelholz, 4* 17 Eichen⸗Prügelholz, 5 2 75 Lerchen⸗Prugelholz, 6) 333„ Buchen⸗Stockholz, 75 29 77 Eichen⸗Stockholz, 80 3 Lerchen⸗Stockholz, 9) 1775 Wellen Buchen⸗Neisholz, 10) 1575„ Eichen Neisholz, 11) 400 5 Lerchen⸗Reisholz, 12) 21 Stämme Lerchen⸗Bauholz m. 308Cb., 13) 200 Stück Eichen⸗Stangen und 14) 21„ Lerchen⸗Stangen. Die Versteigerung nimmt des Morgens um 8 Uhr, im Districte Bleidenberg, auf dem von Königsberg nach Wetzlar führenden Fahrweg, ihren Anfang, und wird des Nachmittags um 1 uhr, in dem Districte oberen Hüttenwald— und um 3 Uhr, in dem Districte Streitwald, jedesmal bei dem Holze selbst, fortgesetzt. Gegen vorschriftsmäßige Buͤrgschaft wird das Holz bis Martinitag d. J. auf Credit abgegeben, ohne diese aber nur gegen baare Zahlung ver⸗ abfolgt. Königsberg den 30. Mai 1839. Der Revierföͤrster Wei di g. 105) Mittwoch den 5. l. J., Vormittags 10 Uhr, soll dahier eine Hofraithe, bestehend in einem zweistöckigen Haus und Scheuer, Behufs Einräumung des Hofraithegrunds zur Provin— zialstrafe, auf den Abbruch, unter den im Versteigerungstermin näher bekannt gemacht wer⸗ denden Bedingungen, meistbietend versteigert werden. Ich ersuche die Großherzogl. Bürgermeister des Kreises Gießen und Grünberg, solches in ihren Gemeinden veröffentlichen zu wollen. Kesselbach am 22. Mai 1839. Der Bürgermeister. Wagner. 113) Montag den 10. Juni 1839, Mor⸗ gens 10 Uhr, soll auf der Bürgermeisterei Anne⸗ rod ein großes und kleines eisernes Kirchenthor öffentlich an den Wenigstnehmenden versteigert werden. Annerod den 30. Mai 1839. 7 Der Kirchen vorstand. 107) Es wird ein Lehrling gesucht, der sich zu der niedern Chirurgie ausbilden kann, wo auch Kost und Logis billig gegeben wird. Wo? erfährt man in der Expedition dieses Blattes. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen. d. kan