Uhr an Gießener neister er. J. und ihr, soll chreiner⸗ gehörige, f C schen⸗ Pappel⸗, und e von 12 er binter⸗ den Meist⸗ öffentlich dierdurch Zetretär t, U. 7. d. N, Fertigung simmili⸗ nen Stra⸗ Bureau fordernden eiten sind 36 kr. 1 zungen lie⸗ u Bureau aumeistet U. 17. d. M., Bureau em bl —— 2 Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Olatt 239. Freitag, den 27. September 1839. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberbessische Intelligenz- und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Jnserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. Kreisräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 8685. a Gießen am 24. September 1839. Betreffend: Den Ankauf der dießjaͤhrigen Remontepferde. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die saͤmmtlichen Großherzogl. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Nach einer Benachrichtigung Großh. Kriegsministeriums und nach der in der Großh. Zeitung unterm 18. d. M. erschienenen Bekanntmachung findet der Ankauf der dießjaͤhrigen Remontepferde am 14. Oktober zu Homberg a. d. Ohm, G-„ Hungen Statt, was Sie in Ihren Gemeinden gehoͤrig zu veroͤffentlichen haben. K. C h. Ken oer k. ——.— Zu Nr. K. G. 8602. Gießen am 19. September 1839. Betreffend: Die Civilstandsregister der Juden. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die saͤmmtlichen Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. Das von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz in obigem Betreff unterm 4. d. M. zu Nr. D. 13909 erlassene Ausschreiben wird Ihnen bereits per Couvert zugekommen seyn. Ich beauftrage Sie daher, fur die Zukunft auch unter die am Schlusse des Jahres an die Landgerichte abzuliefernden Duplicate die Attestationen zu setzen, welche nach der Be— stimmung unter 11 in den Ihnen durch mein Ausschreiben vom 31. August 1837 zu Nr. K. G. 4106. mitgetheilten und von hoͤchstpreislichem Ministerium erlassenen Verschriften we— gen Fuͤhrung der Geburts-, Trauungs- und Sterbe-Register der Juden vorgeschrieben sind. K Gh Fenn Zu Nr. K. G. 7960. Grünberg am 24. September 1839. Betreffend: Die Beitreibung der rückständigen Abonnementsgelder für die Großh. Zeitung und das Großh. Regierungsblatt von Gemeinden und Kirchenfonds. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großherzogl. Buürgermeister und Kirchen vorstande dieses Kreises. Von hoͤchstpreislichem Ministerium des Innern und der Justiz ist nachfolgende Verfuͤ⸗ Zu Nr. D. 14891. Darmstadt am 11. September 1839. Betreffend: Die Beitreibung der rückständigen Abonnementsgelder für die Großh. Zeitung und das Großh. Reglerungsblatt von Gemeinden und Kirchenfonds. Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an die Großh. Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großh. Kreisraͤthe. Bisher ist oͤfters der Fall vorgekommen, daß einzelne Gemeinden und Kirchenfonds mit Zahlung der Abonnementsgelder fuͤr die Großh. Zeitung und das Großh. Regierungsblatt im Nuͤckstand geblieben sind. Um dergleichen Ruͤckstaͤnde nicht aufwachsen zu lassen und jedem Verlust moͤglichst vorzu— beugen, wird die Buchhandlung der Invaliden Anstalt wegen Beitreibung der Ausstaͤnde an Abonnementsgeldern fur die Großh. Zeitung und das Großh. Regierungsblatt von Gemeinden und Kirchenfonds kuͤnftighin folgendes Verfahren einhalten: Nach wenigstens einmal ergangener Privatmahnung wird die Buchhandlung jedem betref— fenden Kreisrath oder Landrath halbja hrlich ein Verzeichniß aller Ausstaͤnde der bezeichneten Art in seinem Verwaltungsbezirke zustellen und denselben ersuchen, die Debenten zur alsbaldi— gen Zahlung mit dem Bemerken aufzufordern, daß sie nach fruchtlosem Ablauf von sechs Wo— chen sich gerichtlicher Klage zu gewaͤrtigen haͤtten. Nach Ablauf von sechs Wochen nach er— haltener Verfugung auf jene Eingabe werden alle noch vorhandene Ausstande durch den An— walt der Buchhandlung gerichtlich eingeklagt werden. Indem wir sie hiervon in Kenntniß setzen, um die betreffenden Vorstaͤnde und Rechner danach zu bedeuten, ertheilen wir Ihnen zugleich die Weisung, jedesmal nach Empfang der halbjaͤhrlich von der Buchhandlung der Invaliden-Anstalt abzugebenden Verzeichnisse unver— züglich für Berichtigung der etwaigen Ruͤckstaͤnde besorgt zu seyn, wobei wir noch bemerken, daß, wenn die genannte Buchhandlung gegen Gemeinden oder Kirchenfonds wegen der fragli— lichen Ausstaͤnde gerichtliche Klage erheben sollte, alsdann die hierdurch entstehenden Kosten niemals den betreffenden Fonds aufzubuͤrden, sondern, wie sich von selbst versteht, von dem— jenigen, dem die Schuld der Versaͤumniß resp. Verzoͤgerung der Zahlung zur Last liegt, zu bestreiten sind. Uu e N Prinz. a gung zu be Cn Zu in del aus t Roͤcke von und grüne kann, haͤndl Kleid. aber und Zu Remo statßt nen; er 1839. 9 Kreises, ade Verfü⸗ r 1839. fonds mit sasblatt im chst vorzu— staͤnde an Gemeinden dem betttf, bezeichneten Ir alsbaldi⸗ sechs Mo⸗ 1 nach kr⸗ b den An 5 Rechnet npfang det e unvel⸗ a bemerken, der fili den Kosten 8 dem, liegt, Ju bring Indem ich Sie hiervon in Kenntniß setze und Sie zur genauen Beachtung und Befol— gung auffordere, trage ich Ihnen zugleich auf, auch die Gemeinds- und Kirchenrechner hiernach zu bedeuten.„ ↄ Diese Nr. des Kreisblatts haben die Großh. Buͤrgermeister den Kirchenvorstaͤnden zur Einsicht zu geben.. Zu Nr. K. G. 7632. Grünberg am 13. September 1839. Betreffend: In Untersuchungssachen, den zum Nachtheil der Katharina Eller aus Muschenheim, gegenwärtig Magd bei Fürftlich. Kammerrath Schlosser zu Hungen, begangenen Diebstahl. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach Benachrichtigung des Großh. Fürstlich Solms'schen Landgerichts zu Hungen, sind in der Nacht auf den 1. d. M. der Magd des dortigen Fuͤrstlichen Kammerraths Schlosser aus einem verschlossenen Wandschrank im Hause, neben ungefaͤhr 30 fl. baaren Geldes, drei Roͤcke, der eine von hellem baumwollenen Zeug, sogenanntem Kuͤmmel und Salz, der andere von baumwollenem Zeug mit blauem Grunde, mik braͤunlich roͤthlichen Streifen gewuͤrfelt, Hund der dritte von dunklerem gruͤnen Biber, sowie ein Oberrock von Wollengurt von hell⸗ gruͤnem Grund mit schwaͤrzlich grunen Streifen gewuͤrfelt, entwendet worden.— Da es seyn kann, daß die entwendeten Kleider wieder verkauft worden; so beauftrage ich Sie, bei Kleider— haͤndlern, insbesondere bei Juden nachzuforschen, ob denselben nicht das eine oder andere jener Kleidungsstuͤcke zum Verkauf angeboten oder von denselben angekauft worden ist, uberhaupt aber auf die Entdeckung dieses Diebstahls allen Fleiß zu verwenden und verwenden zu lassen, und bei sich ergebenden Spuren augenblicklich Anzeige anher zu machen. Ou van zin enen Zu Nr. K. G. 7856. Gruͤnberg am 21. September 1839. Betreffend: Den Ankauf der dießfährigen Remontepferde. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzoglichen Burgermeister dieses Kreises. Sie werden alsbald zur offentlichen Kenntniß bringen, daß der Ankauf der dießjaͤhrigen Remontepferde am 14. Oktober zu Homberg a. d. Ohm, „, 16. 7 7 Hungen a stattfindet, und moͤglichst mit dahin wirken, daß gute und brauchbare Pferde an diese Statio⸗ nen zum Verkauf hingebracht werden. Ou vin ot en * Zu Nr. K. G. 7925. Grünberg am 24. September 1834 Betreffend: Die Einsendung der Waisenhausgelder. 0 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Diejenigen Buͤrgermeister, welche bis jetzt die Waisenhausgelder nicht eingesendet haben, werden hierdurch an deren alsbaldige Einsendung, oder die Anzeige, daß deren nicht eingegan⸗ gen seien, mit dem Anfügen erinnert, daß die Saͤumigen den 1. Oktober Strafboten zugesen⸗ det erhalten. OW vr i„„ Zu Nr. K. G. 7616. Grünberg am 12. September 1839. Betreffend: Die von dem Großh. Geheimen Oberforstrath Zamminer zu Darmstadt im Winter 1839—40 beabsichtigten Vorlesungen über Flächenaufnahmen, Abwägen, Wiesen⸗ und Wegbau. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach eingelangtem hoͤchsten Ministerial-Ausschreiben, beabsichtigt der Großh. Geheime Oberforstrarh Zamminer zu Darmstadt auch im Winter 1839 40 wieder Vorlesungen uͤber Wiesen⸗ und Wegbau zu halten. Ich beauftrage Sie daher, dieses in Ihren resp. Bürgermeistereien mit dem Anfuͤgen zu veröffentlichen, daß, wenn Leute gesonnen seien, diesen Vorlesungen auf eigene oder mit Bewil⸗ ligung dee Gemeinde, auf deren Kosten beizuwohnen, sie sich bei Ihnen zu melden haͤtten; Sie werden alsdann hiervon mir Anzeige machen, zugleich auch den Gemeinderath vernehmen, ob er die Kosten eines jungen Mannes auf die Gemeindekasse ubernehmen wolle, und dessen Erklarung einsenden. Wegen Verh. des Großh. Kreisraths: C. Fuhr. Zu Nr. K. G. 7927. Grünberg am 24. September 1839. Betreffend: Die Entfernung der Anna Maria Ruppenthal zu Köddingen aus ihrer Heimath. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. Die unten naͤher beschriebene, dem Vagabundenleben ergebene Rubricatin, hat sich neuer⸗ dings wieder aus ihrer Heimath entfernt und treibt sich auswärts zwecklos herum. Ich be⸗ auftrage Sie daher, auf dieselbe in Ihren resp. Buͤrgermeistereien zu wachen, sie im Betre⸗ tungsfalle zu arretiren und anher einzuliefern. Ou v Signalement der Anna Maria Ruppenthal. Alter: 16 Jahre. Groͤße: 6 Fuß. In * Die f simmten spaͤter eit beträgt an die 2 erwarte selbe v men kl Ortsstt in ver darauf Sie zu zu reir komme Kosten den S den S auf de lassen ö gelegt Baute deßhall lernen 5 7 4. bringe