1. 1 5 Oberhessisches 8 10 ke. 0 n Intelligenz- und Kreis-Blatt ermeister. 5 5 130. Freitag, den 26. Juli 1839. a Rien Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz⸗ und Krei 5 See, dee ee e dureh es an tee der de e n a jährigen Kie⸗ beträgt pr. Zeile 2 kr. i le ente u dewüceee Se c einer Aus⸗— eser.!..——..—....— Versieigerung a. ö 70000 ngen, den, Rreisräthliche Bekanntmachungen. der Termin 45 1„ Angens, 1 Zu Nr. K. G. 6130. a Gruͤnberg am 20. Juli 1839. 4. g Betreffend: Die Beitreibung der Communalintraden. . 5. Der Großherzoglich Hessische ben Jof„Kreisrath des Kreises Grünberg , welcher di an die sämmtlichen Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Es ist seither vorgekommen, daß, wenn sich bei Versteigerungen von auf ruͤckstaͤndige d Schmidt. Gemeindegelder gepfaͤndeten Gegenstaͤnden keine Kaufliebhaber einfanden und diese Gegenstaͤnde 1 ü Gch an einen andern Ort gebracht werden mußten, dem Kreisboten es an den erforderlichen Fuhren u, mangelte; sowie es sich auch ereignet hat, daß, wenn Fruͤchte auf dem Felde gepfaͤndet und gschulen. hierzu keine Kaufliebhaber vorhanden waren, es nachher an Leuten fehlte, welche diese Fruͤchte N erndteten. en Geßen Da hierdurch der Kreisbote in Vollziehung seiner Auftrage gehindert— es aber Pflicht der Großherzogl. Buͤrgermeister ist, dahin zu sorgen, daß sowohl die zum Weitertransport von Pfaͤndern erforderlichen Fuhren, als die zum Einerndten von auf dem Felde gepfaͤndeten Fruͤch⸗ ten benoͤthigten Personen vorhanden sind; so weise ich Sie an, dieser Pflicht fur die Zu⸗ schen 9 kunft um so gewisser strenge nachzukommen, als ich Sie sonsten in jedem Falle, wo Sie sich 1 Sentilang 5 einer Verabsaͤumung derselben schuldig machen, in angemessene Strafe nehmen muß. ntten. 1. Heß: uin der een cnungen 9 Zu Nr. K. G. 6215. 1 8 Gruͤnberg am 23. Juli 1839. s Text u Betreffend: Die Verzeichnisse über ausgestellte Scheine Behufs der 0 Lieferung. Bedeckung von Stuten. dis 6 K b g Der Großherzoglich Hessische f e Keil h des Kreises Grun berg Gießen. an die saͤmmtlichen Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. Ich fordere Sie auf, nunmehr die Verzeichnisse uber ertheilte Scheine Behufs der Be— deckung von Stuten unverweilt einzusenden, und mache Sie hierbei noch besonders auf das Ihnen mitgetheilte hoͤchste Amtsblatt Großberzogl. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 29. December 1837 aufmerksam. Dun o i e —— 5 Bekanntmachungen. 120) Der zur Concursmasse des flüchtig gewordenen peinlichen Gerichts⸗Secretärs Franz gehörende Wald mit den dabei befindlichen Aeckern und Wiesen, in der Gemarkung Großenlinden gelegen und im Ganzen 433 Normalmorgen haltend, soll Donnerstag den 1. August d. 3 Vormittags 10 Uhr, ö auf hiesigem Nathhause öffentlich an den Meist⸗ bietenden versteigert werden, welches hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Kauflieb⸗ haber gebracht wird, daß die Versteigerungsbe— dingungen im Termin bekannt gemacht werden sollen, dieselben auch schon vorher bei dem Groß⸗ herzogl. Hofgerichts⸗Advocat Wiessell dahier eingesehen werden können. Gießen den 31. Mai 1839. In Auftrag Gr. Hess. Hofgerichts der Provinz Oberhessen. Jäger, Hofgerichts-Secretär. 117) Theilung halber soll der, ohnweit Gießen in der Burkhardsfelder Gemarkung ge— legene, sogen. Mönchswald, welcher unter anderen auch zur Anlage eines geschlossenen Guts in jeder Beziehung ich eignet und aus 470 Morgen 207 Klft. gut bestandenen Waldes und 108 Morgen 154 Klst. angerodeten, theil⸗ weise zu Wiesenanlagen vorbereiteten Landes besteht, Donnerstag den 1. August d. J., Nachmit⸗ mittags 2 Uhr, in dem Gasthaus zum Ein⸗ horn in Giesien öffentlich an den Meistbieten— den versteigert werden. Nähere Auskunft, namentlich über die dem⸗ nächst bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, ertheilt der mit der Ver⸗ steigerung beauftragte Unterzeichnete, und der Forst⸗ schütz Nikolai in Albach ist angewiesen, jedem Kauflustigen den bezeichneten Wald und die hier⸗ über aufgenommenen Karten zu zeigen. Gießen den 5. Juni 1839. Stein, Großherzgl Landgerichtsassessor. 142) Edictalladung. Alle diejenigen, die an den Nachlaß des am 28. April 1839 ver⸗ storbenen Johannes Zöckler, Sebastians Sohn, von Grünberg Erb- oder sonstige Ansprüche machen wollen, haben solche sogewiß binnen 4 Wochen die bekannten Erben verabfolgt werden wird. dahier anzuzeigen, gegenfalls der Nachlaß an Grünberg, den 1. Juli 1839. Großh. Landgericht das. in Verhinderung Großh. Landrichters Nayß, Assessor. 147) Edictalladung. In dem, für die Gemeinde Wetterfeld über das sogenannte Alt⸗ hessenfeld dahier befindlichen Pfandbuche findet sich ein Eintrag, wonach Christoph Neußen Ehe⸗ leute von Wetterfeld nach einer, am 21. Mai 1812 ausgefertigten Schuldurkunde bei Forst⸗ schreiber Beier zu Neifenberg 100 fl. Kapital entlehnten und deßhalb mehrere im Althessenfeld belegenen Grundstücke verpfändeten. Diese Grundstücke sind inzwischen in den Be⸗ sitz Dritter übergegangen und diese widersprechen der deßfallsigen Pfandverbindlichkeit, haben auch nachgewiesen, daß der angegebene Gläubiger niemals zu Neifenberg wohnhaft gewesen sei. Auf Antrag der deßfallsigen Grundbesitzer werden daher alle diejenigen, welche aus der fraglichen Schuldurkunde Ansprüche herleiten wollen, auf⸗ gefordert, solche sogewiß binnen 4 Wochen da⸗ hier anzuzeigen, gegenfalls jene Urkunde für er⸗ loschen angesehen und die als verpfändet bezeich⸗ neten Grundstücke als pfandfrei behandelt wer den würden Grünberg den 6. Juli 1839. ö Großherzogl. Hess. Landgericht das. in Verhinderung des Gr. Landrichters Nayß, Assessor. 131) Wald verkauf. Die unterzeichneten sind gesonnen, ihren Wald ohnweit Beltershain im Kreise Grünberg, circa 20 Morgen groß und mit 16 jährigen Kie⸗ fern vollkommen bestanden, zum Zweck einer Aus⸗ einandersetzung, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffent— lich meistbietend zu versteigern, wozu der Termin auf Montag den 12. August, 9 Uhr Morgens, an Ort und Stelle anberaumt worden ist. Kaufliebhaber, welche den Wald vorher ein— zusehen wünschen, können sich bei dem Forst⸗ schützen Bott zu Beltershain melden, welcher die nöthige Auskunft ertheilen wird. Beltershain am 17. Juli 1839. Georg Bott und Conrad Schmidt. Druck und Verlag der G. D Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen. 3¹ gef abe wo der ist de 15