ed ke, ehr St⸗ und bei em rikt olz⸗ 9 ltge⸗ ird end, ter gs W 6. Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt Freitag, den Z. Februar Die für das dahier in jeder W stimmten Avertissements mussen la später eintreffende Inserenden bleib beträgt pr. Zeile 2 kr. ugstens oche ein Mal, am Freitag, ers us in jeder Woche bis zum en bis zur nächsten Nummer li 1839. cheinende Oberhessische Intelligenz, und Kreisblatt be— Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; egen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlich er Schrift Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 364. Gruͤnberg am 3. Februar 1839. Betreffend: Die Landgestüts-Anstalt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestüts⸗Beschäler für das Jahr 1839. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzoglichen Buͤrg ermeister dieses Kreises. Sie werden binnen 8 Tagen unfehlbar berichten: wie viel Stuten wohl in diesem Jahre in Ihren resp. Buͤrgermeistereien zur Bedeckung kommen und wie viel Scheine Sie demnach noͤthig haben werden? Zu Nr. K. G. 801. Ouvrier. Grünberg am 5. Februar 1839. Betreffend: Die Vornahme der Feuervisitationen im Jahr 1839. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an saͤmmtliche Gr. Buürgermeister dieses Kreises. In Gemaͤsheit des Regulativs vom 14. Mai 1835(Amtsblatt Großherzogl. Hessi— schen Ministeriums des Innern und der Justiz M 17 de 1835) sub III. bestimme ich, 0 S————— daß vom 20. soll, der Art, daß f 0 i 8 ubrigens genau nach den Bestimmungen oben erwahnten Regulativs, sowie d sten Ausschreibens vom 26. Juli Innern und der Justiz 15 31 von 1837, zu bemessen. ne Februar an, der Anfang mit Vornahme der Feuervisitationen gemacht werden 5 bis zu Ende Maͤrz alle Protocolle bei mir eingelangt sind. Es ist sich es weiteren hoͤch— 1837 Amtsblatt Großherzogl. Hessischen Ministeriums des üs Zu Nr. K. G. 776. Srünberg am 5. Februar 1839. Betreffend: Moasregeln gegen das Wegfangen der Insekten 5 vertilgenden Vögel und wegen Vertilgung der, der Landwirthschaft schädlichen Vögel. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an die Großherzoglichen Bur germeister dieses Kreises. Unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 7. April 1837 in n 23 des Regie⸗ rungsblattes von 1837 und mein Ausschreiben vom 27. April in 0 14 des Kreisblattes von 1837 beauftrage ich Sie, nunmehr alsbald die Lieferung der Sperlinge fuͤr das Jahr 1839 in Ihren resp. Burgermeistereien beginnen zu lassen. Jeder Eigenthuͤmer oder nutznießliche Besitzer eines bewohnten Hauses hat, gleich wie im vorigen Jahre, sechs Sperlinge zu liefern, die Lieferung muß bis Ende Maͤrz d. J. ge⸗ schehen, und haben Sie gleich nach Ablauf dieses Termins und laͤngstens bis zum 15. April d. J. über diejenigen, welche die vorgeschriebene Zahl von Sperlingen nicht abgeliefert haben, ein Verzeichniß, worin die von jedem zu entrichtende Reluition bemerkt ist, um so gewisser anher einzusenden, als sonsten ohne weitere Erinnerung zu dessen Abholung ein Bote auf Ihre Kosten abgesandt wird. Sn ori Zu Nr. K. G. 782. Grünberg am 5. Februar 1839. Betreffend: Die Deeretur der Verzeichnisse über die Ausstände in den Gemeinden des Kreises Grünberg für 1838. Der Großherzoglich essische i 7 2 8 8 5 n Kreisrath des Kreises r uͤnberg an die Großherzogl. Buürgermeister und Gemeinde-Einnehmer dieses Kreises. Der Großherzogl. Kreisrath des Kreises Gießen hat unterm 22. v. M. in J 4 des dießjaͤhrigen Kreisblattes folgendes Ausschreiben rubricirten Gegenstandes halber erlassen: verden Die Verzeichnisse, welche mir bis hierhin uͤber die Ausstaͤnde der Gemeinden zur De— st sich cretur sind vorgelegt worden, sind theilweise so mangelhaft befunden worden, daß hoch solche mehrmals zur Verbesserung und Vervollstaͤndigung haben zurückgeschickt werden 3 des mussen. Damit dieses bei den Ausstandsverzeichnissen fuͤr 1838 nicht wieder eintritt, empfehle ich den Gemeinde-Einnehmern, sich nach den Vorschriften in der Instruction zur Geschaͤftsfuͤhrung der Rechner von Kirchen, Stiftungen und Schulen, S. 77 bis 82, bei Aufstellung der Verzeichnisse, puͤnktlich zu bemessen. Insonderheit bemerke ich denselben, daß: 839. 1) die Ausstaͤnde in beiden Verzeichnissen, sowohl zur Liquidation in 1838, als zur Einnahme in 1839, nach den in der Gemeinde-Ordnung bestimmten Classen, ge— trennt werden muͤssen, daß 2) in Bezug auf die Ruͤckstaͤnde der Ausmaͤrker, was beinahe immer vernachlaͤssigt wor— den ist, dasjenige Verfahren einzuhalten ist, was der§. 81 der gedachten Instruk— tion, in Beziehung auf Schuldner, welche in mehreren Gemeinden zerstreut sind, vorgeschrieben ist. 0 3) Neben dem Anerkenntniß der Schuldner ist zu jedem Ausstandsposten zu bemerken, in welcher Mahn- oder Pfaͤndungsliste, und unter welcher Ord— nungs⸗Nummer derselbe sich eingetragen befindet. 4) Am Ende des Hauptverzeichnisses sind nach F. 81 a der mehrgedachten Instruction, die Vorlagen und der baare Vorrath anzugeben, so daß durch Addition der Be— standtheile des Verzeichnisses die Hauptsumme erscheint, welche der Rechnungsab— schluß nachweist. leich wi 5) Die Großherzogl. Buͤrgermeister haben unter dem Verzeichniß zur Liquidation zu d. J. 1 bescheinigen, daß 5. Aprl; 8 5 5 en a. die Debenten unter dem Bedeuten zur Anerkenntniß der Schuld vorgeladen wor— . 3 den seyen, daß die Schuld im Ausbleibungsfalle fuͤr anerkannt angenommen wer— zerolsse 15.. 2*„ 1. 8 den wurde, daß die Debenten, deren Namen nicht beigescheieben, nicht erschienen seyen, daß b. die erschienenen Debenten eigenhaͤndig unterschrieben haͤtten, und daß c. saͤmmtliche verzeichneten Ausstaͤnde zur Verfallzeit von dem Gemeinde-Einnehmer ordnungsmaͤßig in Beitreibung gesetzt worden seyen. 1839 Allen Verzeichnissen, welche nach diesen Bestimmungen nicht eingerichtet sind, werde ich die Decretur verweigern, auch werde ich Verzeichnisse, die unsauber oder unleser— lich geschrieben sind, zur Umfertigung zuruͤckweisen. Die Großherzoglichen Buͤrgermeister haben das Kreisblatt, worin sich dieses Ausschreiben eingexuͤckt befindet, den Gemeinde-Einnehmern zur Einsicht mitzutheilen, und daß dieses geschehen ist, binnen 14 Tagen berichtlich anzuzeigen. Dieses erklaͤre ich als in allen Beziehungen auch für Sie guͤltig, weise Sie an, sich hiernach zu bemessen und die Gemeinde-Einnehmer zu bedeuten. e ee e —————— ———————— S— Bekanntmachungen. 121) Montag den 11. Februar, Vormit⸗ tags 9 Uhr, sollen in dem Gemeindewald der Gemeinde Gießen, Distrikt Stolzenmorgen, Phi— losophenwald und Zollstockswäldchen 57½¼ Stecken Eichen-Scheitholz, 54½ St. Eichen-Prügelholz, 45% Stecken Eichen⸗ Stockholz, 1165 Eichen-Wellen, 35½ St. Kiefern⸗Scheitholz, 11½ St. Kiefern-Prügel— holz, 14 St. Kiefern-Stockholz, 1175 Kie⸗ fern⸗Wellen, 14 St. Birken⸗Scheitholz, 5 St. Birken-Prügelholz, 6 St. Birken-Stock⸗ holz, 250 Birken-Wellen, 20 Kiefernstämme mit 480 Cubikfuß, 4 Eichenstaͤmme mit 96 Cubikfuß, 2 Kiefernstangen mit 16 Cubikfuß, 222 Eichenstangen zu 281 Cubikfuß an den Meistbietenden versteigert werden. Der Zu— sammenkunftsort ist am Philosophenwald vornen. Ich ersuche die Herrn Buürgermeister dieß alsbald bekannt machen zu lassen. Gießen den 8. Februar 1839. Der Großh. Bürgermeister. F. d,. der Beigeordnete Christian Schneider. 16) Fruchtversteigerung bei dem Reutamte Gruͤnberg. Donnerstag den 21. Februar 1839, des Vor— mittags um 9 Uhr, soll auf dem herrschaftlichen Speicher zu Grünberg eine ansehnliche Parthie 1838r. herrschaftl. Früchte von Waitzen, Korn, Gerste und Hafer, unter den bei der Versteige— rung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich versteigert werden. Grünberg am 2. Februar 1839. Großh. Hess. Rentamt das. Be e 18) Lieferung einer Feuerspritze. Die Gemeinde Mainzlar beabsichtigt, eine neue Feuerspritze nach Vorschrift Großherzogl. Regierung vom 3. Juli 1830 Tafel J. fertigen zu lassen. Dieses wird hiermit fuͤr die Verfertiger von Feuerspritzen mit dem Bemerken zur Kenntniß ge— bracht, daß die Veraccordirung derselben Mon— tags den 25. Februar d. J., des Vormittags um 10 Uhr in der Wohnung des Unterzeichneten stattfinden wird. Mainzlar den 18. Januar 1839. Der Großh. Burgermeister Myll. 17) Montag den 18. Februar d. J., des Vormittags um 10 Uhr, sollen in der Burg zu Griedel 30 Säcke Waitzen, 400 Säcke Korn und 200 Achtel Gerste einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt werden. Die Ortsbehoͤrden werden ersucht, dieses ge— fälligst in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Griedel den 1. Februar 1839. Der Nentmeister Friedrich. 19) Donnerstag den 14. Februar, des Vor⸗ mittags um 9 Uhr, soll in dem Gemeindewald der Gemeinde Staufenberg, im Distrikt Alter— Eichwald, nachstehendes Holz, öffentlich meist— bietend, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, versteigert wer— den: 60 Eichen⸗Baustämme von 10-40“ Länge und 30—45“ Mittel-Durchmesser, im Ganzen 9585 Cubicfuß. Gegen vorschriftsmaäßige Bürgscheine wird Credit bis Michaelitag d. J. gestattet. Staufenberg am 5. Februar 1839. Der Bürgermeister Fi scher. 116) Dienstag den 19ten d. M., Vormit⸗ tags 10 Uhr, werden in dem Gasthause zum Blankenstein dahier 35 Mltr. Korn und 200 Mltr. Hafer öffentlich an den Meistbietenden versteigert und bei annehmbaren Geboten der Zuschlag sogleich ertheilt. Gladenbach den 1. Febr. 1839. Großh. Hess. Nentamt das. v. Gehren. Die saͤmmtlichen Musterungsformulare, nach Vorschrift ganz den Reerutirungs— Acten angepaßt, sind zu haben in der Buchdruckerei von G. D. Bruͤhl J., an der Kirche Lit. A. Nr. 15. Beschauscheine fuͤr Schlachtvieh und Fleisch sind ebendaselbst zu haben. U sin spat betr eil fäl las U N iu .