Ubr auf dmeisters⸗ nommen, vird Cre⸗ 1 Oberhessisches Intelligenz und Kreis-Blatt 49. Freitag, den 6. December 1839. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt be— stimmten Avertissements mussen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. Rreigräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K G. 11,153 Gießen am 20. November 1839. Betreff: Die Erweiterung der in den Voranschlaͤgen der Gemeinden, Kir— chen ꝛc. vorgesehenen Credite, sowie die Verwendung der in den⸗ selben für unvorhergesehene Fälle aufgenommenen Reservefonds. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die saͤmmtlichen Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Nachstehende hoͤchste Verordnung bringe ich hiermit zu Ihrer Kenntniß, mit dem Auf— trage, den Rechnern das Kreisblatt zur Einsicht mitzutheilen, und sich nach der ergangenen Anordnung zu bemessen. 1 Sie werden also bis Ende April jeden Jahres, der Zeit des Buͤcherschlusses, die noͤthi— gen Crediterweiterungen bei mir erwirken, gegenfalls solche, wie bisher immer von mir ge— schehen ist, verweigert werden muͤssen. K. Chr. Knorr. 39. Abschrift. Zu Nr. D. 18914. Betreff, wie oben. Darmstadt am 20. Nov. 1839. Das Großherzoglich Hessische ö Ministetrium des Innern und der Ju stiz an die Großh. Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großhl. Kreisraͤthe. Durch unser Ausschreiben vom 12. Febr. 1836.(M. 6. des Amtsblatts 0 und A VII. unseres Ausschreibens vom 20. Mai 1836(W 29 des Amtsblatts), ist ausdrücklich bestimmt, daß Erweiterungen der in den Voranschlaͤgen der Gemeinden, Kirchen vc. vorgesehenen Credite, nur wahrend der Verwaltung und nicht nach dem Schlusse der Bucher ertheilt werden konnten, und durch das Ausschreiben vom 23. September 1836( 57 des Amtsblatts) ist weiter bestimmt worden, daß diese Vorschriften bei den Rechnungen für 1835 und die folgenden Jahre ohne alle Ausnahme volle Anwendung finden muͤßten. Gleichwohl sind diese bestimmten Vorschriften bisher nicht uberall puͤnktlich befolgt worden, indem eine Reihe von Faͤllen zu unserer Kenntniß gekommen ist, in welchen Crediterwelterun⸗ gen nach dem Buͤcherschlusse von Kreisraͤthen und Landraͤthen ertheilt worden sind. Wir finden uns daher veranlaßt, die erwaͤhnten Vorschriften mit dem Anfügen hierdurch einzuschaͤrfen, daß wir etwaige Contraventionen dagegen strenge bestrafen werden. Die Consistorien in den standes herrlichen Bezirken werden von gegenwaͤrtiger Verfuͤgung durch Großh. Oberconsistorium zu Ihrem ebenmaͤßigen Bemessen in Kenntniß gesetzt werden. In Verhinderung des Staatsministers v. Lehmann. Schott. Zu Nr. K. G. 9591. Grünberg am 29. November 1839. Betreff: Die Vollendung der Provinzialstraßen vom Wetterfelder Hammer bis Lich und von Laubach bis Freienseen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Sie werden zur offentlichen Kenntniß bringen, daß nunmehr die Provinzialstraße vom Hessenbrüͤcken⸗Hammer in der Gemarkung Wetterfeld bis nach Lich, und von Laubach bis Freienseen gaͤnzlich vollendet und die Bestimmungen der Verordnung vom 17. Maͤrz 1824, in a 14. des Regierungsblatts vom Jahr 1824 auf solche anwendbar sind. uber it Zu Nr. K. G. 9850. Gruͤnberg am 30. November 1839. Betreff: Das Ab- und Zuschreiben in den Brandversicherungs-Catastern.. ö Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg. an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Wie Sie aus der Bekanntmachung hoͤchstpreißlichen Ministeriums des Innern und der Justiz in 18 36 des Regierungsblates von 1837 entnehmen werden; so findet das gewoͤhn⸗ liche Ab- und Zuschreiben in den Brandversicherungs-Catastern nicht mehr, in den Monaten August, September und Dezember— sondern in den Monaten August, September und October Statt. Da diese Bestimmung seither nicht uͤberall beruͤcksichtigt worden ist, indem von vielen Gemeinden noch nach dem Monat October Brandversicherungs-Declarationen dahier eingelangt sind, hierdurch aber die Leute in groͤßere Kosten versetzt werden; so mache ich Sie auf jene Bestimmung hierdurch noch besonders aufmerksam und weise Sie an, dahin zu sorgen, daß alle Brandversicherungs⸗Declarationen kuͤnftig unfehlbar bis zum 15. October dahier ein⸗ gelangt sind. 5 i * up Zu Ni. Belt K Der dings wit auftrage in Betre r 2 folgenden worden, velterun⸗ süerdurch erfügung werden. 5 cott. 1839. aße vom Ibach bis 5 182,5 k. 1839. und der Monaten aber und 7, indem gen dahiet ih Ei u folge, * ein t. Zu Nr. K. G. 9888. Grünberg am 30. Rovember 1839. Betreffend: Den Vaganten Johann Heinrich Rahn von Heckersdorf. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzogl. Burgermeister dieses Kreises. Der unten naͤher beschriebene, dem Vagabundenleben er i i 5 i ö a gebene Rubrikat, hat sich neuer— dings wieder aus seiner Heimath entfernt und treibt sich auswaͤrts bee d be⸗ auftrage Sie daher, auf denselben in Ihren resp. Buͤrgermeistereien genau e— ihn im e arretiren und hierher einliefern zu lassen. Ouvrier. Signal emen t des Joh. Heinrich l von Heckersdorf. Alter: 29 Jahre Groͤße: 5“ 4“ Haare: dunkelblond Stirne: klein, bedeckt Augenbraunen: schwäͤrzlich Augen: braun Nase: etwas eingedruͤckt Zu Nr. K. G. 9916. Mund: groß Zaͤhne: gut Kinn: rund Gesicht: breit Gesichtsfarbe: gesund Statur: gesetzt Besondere Zeichen:— Gruͤnberg am 3. December 1839. Betreffend: Die Anna Maria Ruppenthal aus Köddingen, wegen Vagabundirens. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Geschehener Anzeige nach, hat sich die unten naͤher beschriebene, dem Vagabundenleben ergebene Rubricatin, abermals aus ihrer Heimath entfernt, um ihr gewohntes Leben fortzu⸗ setzen. Ich weise Sie daher an, auf dieselbe ein genaues Augenmerk richten, sie im Be⸗ erung arretiren und anher einliefern zu lassen. Ouvrier. Signalement der Anna Maria Ruppenthal. Alter: 16 Jahre, Groͤße: 6 Fuß, Haare: hellblond, Stirn: bedeckt, Augenbraunen: hellblond, Augen: braun, Nase: stark, Mund: gewohnlich, Kinn: oval, Gesicht: oval, Gesichtsfarbe: frisch, Besondere Zeichen: keine. Zu Nr. K. G. 9961. Grünberg am 3. December 1839. Betreffend Einen bei Joseph Hirsch zu Lich verübten D jetzstabls, jetzt die Entweichung des Casper Stützel von Niederbessingen.* Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gew uͤn berg an die Großherzogl. Burgermeister dieses Kreises. Nach Benachrichtigung des Großherzogl. Landgerichts zu Lich, ist der nachstehend be schriebene Casper Stuͤtzel von Niederbessingen in der Nacht vom 30. v. Mts. auf den 1. d. Mts. auf eine hoͤchst verwegene Weise aus den Arrestlocalen zu Lich entwichen. Er soll ein gewandter und gefaͤhrlicher Mensch, wegen Diebstahls schon mehrfach bestraft und auch in rubricirter Untersuchung mehrerer Diebstaͤhle uͤberfuͤhrt seyn. Er soll fruͤher Kutscher zu Frankfurt a. M., dann Kraͤmer und Fuhrmann und zuletzt ein Schmuggler gewesen z; sein Benehmen soll zuvorkommend und fein sein, und er gut in Riederhessischem Dialect sprechen. ist, genau invigiliren und ihn im Betretungsfalle arretiren und wohl verwahrt anher einliefern zu lassen. 0 u ber err. r 55 a berg, bestehend in einem zweistöckigen Wohnhaus Ich beauftrage Sie daher, auf diesen Menschen, an dessen Habhaftwerdung viel gelegen Bekanntmachungen. 219) Edictalladung. Valentin Schäfer und dessen Ehefrau von Queckborn entlehnten bei dem dasigen Kirchen— kasten nach gerichtlicher Schuld- und Pfandver⸗ schreibung d. d. 27. Mai 1783 ein Kapital von 50 fl. Nachdem dieses Darlehn abgetragen worden, die Schuldurkunde aber abhanden gekommen sein soll, werden alle diejenigen, welche Ansprüche aus dieser herleiten wollen, aufgefordert, solche sogewiß binnen 4 Wochen a dato dahier geltend zu machen, gegenfalls die Urkunde als erloschen angesehen wird. Grünberg, den 23. November 1839. Großh. Hess. Landgericht das. Kraft. Rayß. 224) Montag den 16. Dezember, Vormit⸗ tags 11 uhr, soll die Glöcknerwohnung zu Kirch⸗ nebst Scheuer und Stall unter einem Dache nebst angebautem Ställchen, noch in sehr gutem Zu— stande befindlich, an Ort und Stelle, unter den alsdann zu eröffnenden Bedingungen, meistbietend auf den Abbruch verkauft werden. Kirchberg den 28. November 1839. Für den Kirchenvorstand der Bürgermeister Rohrbach. 225) Im An⸗ und Verkauf von Staatspa⸗ pieren, Staats-Lotterie-Effecten ꝛc. empfehle ich mich bestens, und werde alle Aufträge zur größ⸗ ten Zufriedenheit meiner Herren Abnehmer aus⸗ zuführen bemüht sein. 4 Gießen den 1. Dezember 1839. Hermann Homberger, Wallthorstraße Lit. A M 138. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steinoruckerei in Gießen. 4 streck den theil. und dies sen. 1. 3 3