t 1834 9 det haben, eingegan⸗ n zugesen⸗ et. et 1839. 1 9 „ Geheime ungen über Anfügen zu nit Bewil⸗ en haͤtten; vernehmen, und dessen raths: er 1839. 90 sich seler⸗ qch he⸗ u. J. Belle 1 Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt 40. Freitag, den 4. Oktober 1839. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Ühr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. Kreisräthliche vekanntmachungen Zu Nr. K. G. 8719. 8766. Gießen am 26. September 1839. Betreffend: Die Ortsstraßen, namentlich das Reinigen derselben und deren Versper rung. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die saͤmmtlichen Großherzogl. Buͤrgermeister des Kreises, mit Ausnahme desjenigen der Stadt Gießen. Da der Straßenkehricht sehr gut zur Duͤngung benutzt werden kann, so sollte man nicht erwarten, daß in den sich hauptsaͤchlich mit Ackerbau beschaͤftigenden Doͤrfern und Flecken der— selbe von Vielen unbenutzt und unbeachtet gelassen wuͤrde; man sollte im Gegentheile anneh⸗ men koͤnnen, daß Jeder sich beeifern werde, denselben auf der vor seiner Hofraithe befindlichen Ortsstraße zu sammeln. Dessenohngeachtet habe ich aber in Erfahrung bringen muͤssen, daß in verschiedenen Orten meines Verwaltungsbezirkes die Ortsstraßen nicht gehoͤrig von den darauf befindlichen Steinen und Koth gereinigt wuͤrden, und sehe ich mich deßhalb veranlaßt, Sie zu beauftragen, zu veroͤffentlichen, daß mindestens jeden Sonnabend die Ortsstraßen gehoͤrig zu reinigen sind, und daß Jeden, welcher sich in dieser Beziehung eine Nachlaͤßigkeit zu Schulden kommen lassen sollte, eine Strafe von 15 kr. treffen werde, neben dem, daß auf des Nachlaͤssigen Kosten die Straße gereinigt wird; für das Reinigen der an Gemeinde-Gebaͤuden ꝛc. herziehen— den Straßen haben natuͤrlich Sie(die Großherzogl. Buͤrgermeister) auf Kosten der Gemein⸗ den Sorge zu tragen, und weiter darauf zu sehen, daß bei Winterszeit sich keine Eismassen auf den Ortsstraßen aufhaͤufen.— Sodann finde ich mich veranlaßt, Ihnen weiter aufzugeben, oͤffentlich bekannt machen zu lassen, daß auf die Ortsstraßen keine Markstaͤnde, Wagen, Pfluͤge, Bauholz ꝛc. gestellt resp. gelegt werden durfen, bei 1 fl. Strafe fuͤr jede Uebertretung. Sollte wegen Vornahme von Bauten und dergleichen eine Versperrung der Straße unumgaͤnglich noͤthig werden, so muͤssen deßhalb die geeigneten Vorsichtsmaaßregeln d. h. Absperren der Straßen, Aufhaͤngen von La— ternen, eintreten, damit jegliche Beschaͤdigung verhuͤtet werde. Die Ortsdiener und Bezirkswegewaͤrter haben dergleichen Contraventionen zur Anzeige zu bringen, was Sie den Ersteren bekannt machen wollen. h. Kun on. —́—H— Zu Nr. K. G. 6106. Gießen am 27. September 1839. Betreffend: Die Büdgets für die Kirchenfonds des Kreises Gießen für 1840. i Der Großherzoglich Hessische 5 Kreisrath des Kreises Gießen an die saͤmmtlichen Kirchenvorstaͤnde des Kreises Gießen. In Beziehung auf die obgedachten, von mir abgeschlossenen Voranschlaͤge, die ohne Schrei— ben, in Couverts an Sie gelangen werden, beauftrage ich Sie: 1) Ihre Amts⸗ Exemplare mit den abgeschlossenen Exemplaren gleichlautend zu stellen, und die Originale mit allen Beilagen den Rechnern zu behaͤndigen; 8 2) die Ober-Consistorial-Entschließungen zu durchgehen und uͤber diejenigen, welche Vervoll⸗— staͤndigungen anordnen oder Gegenstaͤnde zur besondern Verhandlung aussetzen, unver— zuglich die geeigneten Berathungen zu veranlassen— und das Resultat derselben binnen 14 Tagen an mich gelangen zu lassen, damit uͤber das Weitere in den vorgeschriebenen Fristen, dem Großh. Ober-Consistorium Vorlage emacht werden kann. Auch werden Sie 3) dahin wirken, daß alle in den Revisionsbemerkungen und insbesondere in den Ober— Consistorial-Entschließungen enthaltenen Vorschriften bei den naͤchsten Voranschlaͤgen er⸗ ledigt und resp. befolgt werden. Die Großh. Buͤrgermeister werden schließlich angewiesen, das Kreisblatt, worin dieses Schreiben aufgenommen wird, den Dirigenten der Kirchenvorstaͤnde zur Einsicht sogleich mit— zutheilen. ö K. Ch. R u oer r Zu Nr. K. G. 8988. Gießen am 2. Oktober 1839. Betreffend: Die Zerstörung mehrerer Roßkastanienbaͤume auf der Straße nach Lich in der Nähe des Schießhauses bei Gießen. a Der Großherzoglich Hessische 5 Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. In der Nacht vom letztverflossenen Sonntag auf den Montag sind abermals vier Stuck Kastanienbaͤume auf der nach Lich fuͤhrenden Chaussee, zwischen dem hiesigen Schießhaus und der Hoͤhe am Lerchenwaͤldchen, abgebrochen worden. Indem dieser empoͤrende Frevel zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht wird, wird zugleich auf den Grund der Verordnung vom 3. Februar 1797 demjenigen, welcher den bis jetzt unbekanten Thaͤter so zur Anzeige bringt, daß er des Verbrechens uͤberfuhrt werden kann, eine Belohnung von 50 fl. zugesichert. Sie, die Großherzogl. Buͤrgermeister, haben dieses in Ihren Gemeinden alsbald publi— ciren zu lassen. 125 Kl E h. Kin own Gießen am 3. Oktober 1839. Der Großherzoglich Hessische, Steuerrath Hofmann in Gießen an die Großherzogl. Buͤrgermeister der Kreise Gießen und Gruͤnberg. Die Großherzogl. Steuer-Einnehmer sind beauftragt, den Betrag, welchen die Versicherer nach dem Regierungsblatt Nr. 28. aus der Staats-Assecuranz-Casse für die Stellvertretung, mit 2fl. 55 kr. zu empfangen haben, gegen Aushaͤndigung und Unterschrift der ihnen von dem Vorsteher der Stellvertretungs-Anstalt zugekommenen Quittungsformularien zu bezahlen, inso⸗ fern die Bezahlung vor dem 20. December 1839 verlangt wird. Ich ersuche Sie, dieses den Interessenten bekannt zu machen. —— DDr 40 2 soll D 10 Uhr der Lu Eigent werden einzufin vernehn Gieß 193) der Sy und Gr sammlu Octobe finden eine 2 werden. Di und de Versam das Jo über d. und üb tung de 8 r 1839. N ne Schrei; ellen, und he Vervoll⸗ en, unver⸗ ben binnen schriebenen den Ober⸗ chlägen er⸗ orin dieses gleich mit— 1 er 1839. J vier Etück haus und zugleich auf unbekanten Belohnung bald publu⸗ berg — 6 8 Persccherer saerttetung, 4 von dem inso⸗ r 3 Bekanntmachungen. 882) Der dem Kirchenfonds zu Allendorf an der Lumda, Kreises Gießen, gehörige Pfarr— wald, in der Gemarkung der Gemeinde gelegen, 45 ½ Normalmorgen groß, und zwar: 1) 3 Morgen mit 15 jährigen Kiefern, 2) 30 Morgen mit 3035 jährigen Buchen, 3) 10 Morgen mit 15 jährigen Buchen, Eichen und Hainbuchen, bestanden, sodann 4) 2½ Morgen Wege und Blösen soll Dienstag den 8. October d. J., Vormittags 10 Uhr, auf dem Gemeindehaus zu Allendorf an der Lumda, an den Meistbietenden, auf Erb- und Eigenthum verkauft werden. Die Kaufliebhaber werden eingeladen, sich in dem gedachten Termin einzufinden und die Verkaufsbedingungen zu vernehmen. Gießen den 6. Juli 1839. Der Großherzogl. Hess. Kreisrath das. K. Ch. Knorr 195) Nach Maasgabe des§. 5 der Statuten der Spar- und Leihkasse für die Kreise Gießen und Grünberg, wird die diesjährige Hauptver— sammlung des Vereins, am Montag den 21. October d. J. auf dem hiesigen Nathhaus Statt finden und um 10 Uhr beginnen, zuvor jedoch eine Ausschußsitzung von 8 bis 10 abgehalten werden. 5 Die verehrlichen Mitglieder des Ausschusses und des Vereins werden daher ersucht, dieser Versammlung beizuwohnen, die Vorlage der für das Jahr 4838 gestellten Rechnung anzunehmen, über deren Abschluß das Nöthige zu bestimmen und über mehrere Anträge, welche die Verwal— tung der Sparkasse betreffen, beschließen zu wollen. Gießen den 2. October 1839. Der Director des Ausschusses Hoffmann. 196) Durch die, in Gemäßheit des Schul⸗ dentilgungsplans der Stadt Gießen vorgenom— mene Verloosung sind die unten näher bezeichne— ten Obligationen auf Inhaber, nämlich: Lit. A W. 99, 104 und 125 ad 1000 fl. Lit. B. 35, 62 und 70 ad 500 fl. Lit. C W 183, 246, 276 u. 329 ad 100 fl. Lit. D. 25 und 114 ad 50 fl. zur Nückzahlung bestimmt worden; und es werden daher die Besitzer derselben hiervon mit dem An— fügen in Kenntniß gesetzt, daß sie ihre Kapital— beträge sammt Zinsen am letzten Dezember d. J., unter Rückgabe der darüber sprechenden Schuld— verschreibungen und Coupons, bei dem Stadt⸗ rechner dahier in Empfang zu nehmen haben, indem von diesem Tage an keine weiteren Zin— sen mehr bezahlt werden. Gießen den 26. Sept. 1839. Der Großh. Bürgermeister M. Schneider. 107) Montag den 7. October d. J., Vor— mittags 9 Uhr, soll das im Hangenstein aufge— arbeitete Holz, bestehend in % Stecken Buchen-Prügelholz, 5„ Buchen-Stockholz, 14 Buchen⸗Wellen, 97/ Stecken Eichen⸗Scheidholz, 14%„ Eichen-Prügelholz, 40„ Eichen-Klotzholz, 54%„ Eichen-Stockholz, 1350 Eichen-Wellen, 17 Stecken Linden-Stockholz, 100 Linden-Wellen, 4 Eichen⸗Stämmen mit 217 ½ Cubikf., öffentlich meistbietend versteigert werden. Der Sammelplatz ist an der Teufels-Kanzel. Gießen den 2. October 1839. Der Großherzogl. Bürgermeister. M. Schneider. 192) Oeinrich Dietzen Erben in Londorf haben foldende, auf ihrer Erblasser Namen im Flur— buch befindliche, in Londorfer Gemarkung belegene Grundstücke: 67 39 Rͤth. 9 Sch. Acker zwischen dem Gebirg an Ernst Schmidt, 64s 79 Nth. 2 Sch. Löhnköppel an Wilhelm Pfeiff. 341 12 Nth. 9 Sch. auf der Lampertswiese an Lorenz Körbächer, 69 Klafter auf der Köppernhoͤll an der Gemeinde, an die hochadeliche Familie der Freiherrn von Nordeck zu Rabenau verkauft. Da inzwischen Verkäufer ihre Eigenthumsrechte an jenen Grund—⸗ stücken nicht nachweisen können; so werden alle diejenigen, die an solche Ansprüche machen wollen, aufgefordert, diese sogewiß binnen 4 Wochen da⸗ hier anzuzeigen und zu begründen, gegenfalls ohne Rücksicht auf sie der Kaufbrief bestäͤtigt werden wird. Gleichzeitig ergeht an die, schon seit vielen Jahren abwesende Miterbin, Marie Dietz oder deren Rechtsnachfolger die Aufforderung, soge— wiß binnen obiger Frist ihre Rechtszuständigkeit bezüglich des über oben benannte Grundstücke abgeschlossenen Verkaufs dahier zu wahren, gegen⸗ falls die Erklärung des zu bestellenden Curators für sie als rechtsverbindend betrachtet und hier⸗ nach weiter verfuͤgt werden wird. Grünberg den 21. September 1839. 5 Zu Großherzogl. Hess. Landgericht das., gehrg. Gericht Rabenau. Kraft. Nay ß. 193) Sebastian Wagner zu Geilshausen hat folgende Grundstücke: 15 5 Klftr. Garten auf der Gemeinde. 115 184 K. auf dem Noth. 725 47 K. in der Rühbach. 1 Z r 29 K. auf dem Londorfer⸗Feld. Al wr 29 K. daselbst. 2 35 202 K. auf dem Hartschlug. 15 15% 89 K. unterm unteren Hartschlug. I s 176 K. auf d. kleinen Moden. II 23 157 K. auf der Pfingstweide. I 23 289 K. auf dem Antresserkopf. XII 2g 190 K. auf dem vordersten rothen Pusch. 10 E I 2% 420 K. am Siegesrain. , 33 157 K. unter d. Nückersbuche. 7 28 77 K. unterm Hain. 28, 27 483 K. daselbst. e 5 295 K. auf dem Hain. 145 K. auf dem Kehlplatz. i el 109 K. im hintersten Kaulhain. I e 88 K. daselbst. 35s 38 K. auf d. Gemeinde. 18 225 47 K. im Dreschengrund. 125 2 78 K. daselbst. 28 2 74 K. daselbst. * 25 68 K. in der Riedwiese. 1 51 K. in d. Nühbach. 0 61 Hofraithe, bestehend in Wohnhaus 67 Stall und Scheuer, nebst Grund. + hard Kern, a 12 32 K. Garten im Dorf an Rein⸗ im Besitz und in den Flurbüchern vor seine m Namen stehen, die er wegen Aufnahme eines Darlehns von 500 fl. verpfänden will. Da er sich jedoch wegen deren Erwerbs durch gerichtliche Urkunden als Eigenthümer nicht legitimiren kann; so werden alle diejenigen, die an jene Grundstücke Ansprüche zu machen haben, aufge— fordert, diese sogewiß binnen 4 Wochen dahier anzuzeigen und zu begründen, gegenfalls der beabsichtigten Disposttion stattgegeben, und Dritte, die schon zuvor auf die zu verpfändenden Grund⸗ stücke berechtigt waren, für den Ersatz des, dem verletzten Pfandgläubiger zugefügten Schadens verbindlich angesehen wer den. Grünberg den 24. August 1839. Zu Großh. Hess. Landgericht das., gehöriges Gericht Rabenau. Kraft. Rayß. 195) Forstschuͤtz Heß zu Hatzfeld ist gesonnen, sein zu Atzenhain noch stehendes Wohnhaus frei⸗ willig auf den Abbruch, oder nach Belieben auch zum Stehenbleiben nebst Grund der Hofraithe und ein paar Morgen Ackerland zu verkaufen. Kaufliebhaber können sich um das Nähere bei dem Großherzogl. Bürgermeister Hartmann da⸗— selbst erkundigen. Atzenhain den 2. Oktober 1839. Forstschütz Heß. 184) Verkauf getragener Montirung ꝛc. Dienstag den 8. October, Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 1 bis 5 Uhr und in den folgenden Tagen zu gleicher Zeit, soll in der hiesigen Cavallerie-Caserne eine be— deutende Quantität alter Montirung, Reitzeug und Caserne-Nequisiten, meistbietend gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Butzbach den 16. September 1839. In höherem Auftrag Cellarius, Unterquartiermeister. —— Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei. gu N, K Dur schaftlichen worden, ben gescht aber geleh den Fisch ist, inden ͤsters tod. Verfügun; worden: 1 Uunterschie tretungsf, 2 Stoppelf und obg beitung ge des Flac eigend a Wasserbe 3) licher E Orten, 4 wenn sie dieselben 50 während Flssen, auch vo Vasser 0 oder Wi diehheerd chufe u brin sollen d D Public r seinem me eines Da er erichtliche gitimiren an jene „ daufge⸗ en dahier Falls der ud Dritte, en Grund⸗ des, dem Schadens gt das., Nabenau. ß. gesonnen, haus frei⸗ eben auch Hofraithe verkaufen. Nähere bei tmann da⸗ Heß. tirung z. ittags von 8 d u eicher Zeit, ne eine be „ Neitzel gegen gleich 39. Auftrag 1 6, neisttt · — * 22 5 Zu Nr. K. G. 8392. Grunberg am 18. Octbr. 1839. Betreffend: Das Röͤsten des Flachses und Hanfes in * fließenden Wassern. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Durch die Verordnung vom 25. Mai 1717 ist das Legen des Flachses in die herr⸗ schaftlichen Fischwasser, als den Fischereien nachtheilig, bei Strafe untersagt, und bestimmt worden, daß die Bereitung des Flachses im Wasser nur in besonders dazu eingerichteten Gru⸗ ben geschehen duͤrfe. Da jedoch dieses Gesetz nicht uberall befolgt worden ist, die Erfahrung aber gelehrt hat, daß das Roͤsten des Flachses und Hanfes in fließendem Wasser nicht allein den Fischereien verderblich, sondern auch mit großen Nachtheilen fur die Viehzucht verbunden ist, indem aus dem Genusse des durch den eingelegten Flachs oder Hanf verdorbenen Wassers oͤfters toͤdtliche Krankheiten, besonders der Schweine und des Rindviehs, entstehen; so ist auf Verfugung hoͤchstpreislichen Ministeriums des Innern und der Justiz Folgendes verordnet worden: 1) Das Roͤsten des Flachses und Hanfes in Fluͤssen, Baͤchen und Fischteichen ist, ohne Unterschied, wem in ihnen die. Fischerei zustehe, bei einer Strafe von z fl. fuͤr jeden Ueber⸗ tretungsfall, ein fuͤr allemal untersagt. 2) Ungeachtet die sogenannten Thauroͤste oder das Roͤsten des Flachses und Hanfes auf Stoppelfeldern oder auf anderem trockenem Boden bereits in vielen Gegenden eingefuhrt ist, und obgleich die gedachten beiden Erzeugnisse auch auf diese Art zu ihrer weiteren Verar⸗ beitung geschickt gemacht werden koͤnnen; so soll dennoch die in andern Gegenden ubliche Roͤstung des Flachses und Hanfes in stehenden Wassern, naͤmlich in stehenden Graͤben, oder in eigens angelegten Geuben oder sonstigen, zu einem andern Gebrauche nicht bestimmten Wasserbehaͤltern ebenfalls, jedoch unter folgenden Bestimmungen, erlaubt sein. 3) Dergleichen Graͤben, Gruben und Wasserbehaͤlter muͤssen, wo moglich, in betraͤcht⸗ licher Entfernung von Staͤdten, Doͤrfern, Weiden, Triften und uberhaupt von gangbaren Orten, Straßen und Wegen befindlich sein und angelegt werden. 4) Da, wo dieses, oͤrtlicher Verhaͤltnisse wegen, nicht geschehen kann, besonders aber, wenn sie nahe an Wegen oder sonstigen gangbaren Orten angelegt werden muͤssen, sollen dieselben, bei einer, nach den Umstaͤnden zu bestimmenden Strafe, gehoͤrig eingefriedigt werden. 5) Das darin befindliche Wasser darf bei einer Strafe von 1 bis 3 Gulden, weder waͤhrend des Roͤstens, noch uberhaupt vor dem 1. Februar des nachfolgenden Jahres in Fluͤssen, Baͤchen, Fischteichen, Viehtraͤnken u. s. w. abgeleitet werden; so wie es sich dann auch von selbst versteht, daß die Roͤstgruben so anzulegen sind, daß das darinnen befindliche Wasser nicht einen Abzug in Brunnen finden kann.. 6) Es ist untersagt, den in diesen Gruben geroͤsteten Flachs oder Hanf auf Weiden oder Wiesen, in so fern letztere etwa in dem Herbste mit den Schaaf⸗, Schwein- oder Rind⸗ viehheerden betrieben werden, zu trocknen. Der geroͤstete Hanf oder Flachs ist vielmehr zum Behufe des Trocknens, an andere, wenigstens 200 Schritte von den Wegen entfernte Orte zu bringen. Werden die Trockenplaͤtze etwa auf Stoppel⸗ oder Brachfeldern gewaͤhlt, so sollen diese Stellen, ehe sie umgebrochen werden, mit dem Vieh nicht betrieben werden. Diese Verfügung haben Sie vorschriftsmaͤßig zu publiciren, die Bekanntmachung in dem Publicationsbuche einzutragen, und über die Befolgung zu wachen. ö Ou d ie a — ͤ ͤ ä—ä—ä ˙ Bekanntmachungen. sters und Kirchenseniors Balthasar, Koch, ge⸗ bornen Seipp dahier, haben nachfolgende, in hie⸗ siger Gemarkung gelegenen, und nach dem Flur⸗ buch ihnen zukommenden Immobilien, als: a Pag et Nro. alt neu. 1) J. b 14 10 Klftr. oder 2, Nuth. Stall; mit Grund in der Kaplanei⸗ 1 an gasse; 20 215 214222 448 Klftr. oder 131 Nuth. 225 Wiese über dem Steinweg, 2. Klasse, zehntfrei; 3) 1% 43 330 Klftr. oder 100 Nuth. ö Acker überm Noth z 407 22999 22 196 Klftr. oder 57 Ruth. Acker am Schlangenzahl; 5) 2 1; 630 Klftr. oder 184 Nuth. Acker vor der Erdkaut; 60 2259 37 286 Klftr. oder 83 Nuth. Acker auf der Wart, im Sel⸗ terspförter Feld, öffentlich versteigern lassen, es sind ihnen aber die zur gehörigen Nachzeigung des Eigenthums erforderlichen Urkunden angeblich abhanden ge— kommen. Man fordert darum Alle, welche aus irgend einem Grunde Rechtsansprüche an genann— tes Grundvermögen bilden zu können glauben, auf, solche sogewiß binnen vier Wochen bei Großh. Stadtgericht dahier geltend zu machen, als sonst das Eigenthum der erwähnten Erben an diesen Immobilien angenommen und die Kaufbriefe unbedingt werden bestätigt werden. Gießen den 16. October 1839. Großh. Hess. Stadtgericht. Mü lle k. Li erk. 204) Versteigerung von Straßenbau-Arbeiten. 1) Mittwoch den 30. October, Vormittags 10 Uhr, soll das Planiren der Staatsstraße von Alsfeld über Kirtorf, in der Richtung nach Marburg, auf der Strecke von Leusel bis Angerod an Ort und Stelle; Donnerstag den 31. October, Vormittags 10 Uhr, das Brechen, Fahren und Aufsetzen von 177 Cubikklaftern Chaussirsteine, zum Neubau der Provinzialstraße von Alsfeld über Eudorf in der Richtung nach Ziegen— hain auf der Strecke von Eudorf bis an das Dotzelröder Wäldchen und das Chaus— siren dieser Strecke selbst, in der Wohnung des Großh. Bürgermeisters Zulauf zu Eu⸗ dorf, sowie 202) Die Erben der Wittwe des Bäckermei— 3) die Vollendung der Planirung dieser Strecke bis an die Kurhess. Grenze an Ort und Stelle an die Wenigstnehmenden in Accord gegeben werden. Alsfeld den 13. October 1839. Der Großh. Hess. Kreisbaumeister des Baubezirks Alsfeld. 1 Sonnemann. 190) Alle diejenigen, welche an die verst. Heinrich Steins Eheleute von Ruppertenrod An⸗ sprüche und Forderungen machen, haben diese sogewiß im Termin den 7. November l. J. früh 9 Uhr dahier anzuzeigen, gegenfalls ohne Rück⸗ sicht auf sie Abschluß Inventars erfolgt. Grunberg, den 19. September 1839. Großh. Dess. Landgericht daf. Kraft. 109) Am Gallustage, den 16. d. M., ist von dem Markte zu Grunberg ein, dem Johann Georg Kratz zu Wettsaasen gehöriges, ½ Jahr altes Mutterschwein, mit einem schwarzen Kopf und weißer Plesse, hinten halb schwarz mit einem schwarzen Fleck auf dem Nücken und zwei Schel⸗ len am Halse,— entlaufen. f Ich ersuche die Herrn Bürgermeister, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen und, wenn jenes Schwein bereits aufgefangen sein oder noch aufgefangen werden sollte, mir Nachricht zu ertheilen. Merlau den 18. October 1839. Der Großh. Bürgermeister Sartorius. 108) Es liegen bei mir mehrere Kapitalien von 50 fl., 100 fl., 200 fl., 300 fl., 400 fl. und 500 fl., gegen genügende Sicherheit, zu 5 pCt. Zinsen, zum Ausleihen bereit. Grünberg den 16. October 1839. Z Seckler, Dekanatsrechner. 107) Einen Burschen, der mit Pferden um⸗ zugehen versteht, sucht auf künftige Weihnachten der Forstmeister Heyer. Literarische Anzeige. 106) In meiner Handlung ist so eben fol⸗ gende, höchst interessante Schrift angekommen: „Darlegung der Haupt⸗Resultate aus „den wegen der revolutionären Com⸗ „plotte der neueren Zeit in Deutsch⸗ „land geführten Untersuchungen.— „Auf den Zeitabschnitt bis Ende Juli 1838. „Frankfurt a. M., in der Bundes-Prä⸗ „sidial-Druckerei. gros 49. Preis 54 kr.“ Gießen den 25. October 1839. B. C. Ferber. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen. 108) Er fu figene G 1 5 al. 5 184* 51 47 K. 15 920 1 20 e es 10 19 20 15 1 89 * 1 4 0 A eg 2 . 4 A e 42 5 1 65 85 65 N 17 4 4 Fauth 2 1 n bet 11 K 8 l 10 1 4 1 1 = 2 — — 2 2 = — 4 dieser Stuecke au Ort und en in Accord tels baumeister Alsfeld. ann. an die verst, pertenrod An⸗ 5 haben diese ber l. J. früh 46 ohne Rüͤck⸗ folgt. 1839. gericht das⸗ t 5. d. Mi, ist „dem Johann iges,/ Jahr schwatzen Kopf varz mit einem ad zwei Schel⸗ rmeister, dieses chen zu lassen s aufgefangen en sollte, mit 9. zurgermeister o ri us. ere Kapitalien 00 fl, 400 fl Sicherheit, z reit. 830. cler, ntsrechner. u Pferden um⸗ ze Weihna le 111 Heyel, anzuzeigen die schon zuvor auf die zu verp stücke berechtigt waren, 193) Sebastian Wagner zu Geilshausen hat folgende Grundstücke: 15 5 Klstr. Garten auf der Gemeinde. 1 184 K. auf dem Noth. 83] 47 K. in der Nühbach. I e 29 K. auf dem Londorfer⸗Feld. U 1 29 K. daselbst. W 335 202 K. auf dem Hartschlug. N b 89 K. unterm unteren Hartschlug. r ess 176 K. auf d. kleinen Moden. e 157 K. auf der Pfingstweide. E 25 289 K. auf dem Antresserkopf. I 25s 190 K. auf dem vordersten rothen Pusch. Alx e 420 K. am Siegesrain. „ 22 157 K. unter d. Rückersbuche. 23 77 K. unterm Hain. 22 483 K. daselbst. 5 8 8 295 K. auf dem Hain. A 145 K. auf dem Kehlplatz. i 84 109 K. im hintersten Kaulhain. i h 88 K. daselbst. 3.1 216 38 K. auf d. Gemeinde. 1 3 47 K. im Dreschengrund. 2 78 K. daselbst. 287 FF 74 K. daselbst. 8 246% 68 K. in der Niedwiese. „ K. in d. Nühbach. 61 Hofraithe, bestehend in Wohnhaus 62 Stall und Scheuer, nebst Grund. a„ 32 K. Garten im Dorf an Rein⸗ hard Kern, 8 ee e A im Besitz und in den Flurbüchern vor seinem Namen stehen, die er wegen Aufnahme eines Darlehns von 500 fl. verpfänden will. Da er sich jedoch wegen deren Erwerbs durch gerichtliche Urkunden als Eigenthümer nicht legitimiren kann; so werden alle diejenigen, die an jene Grundstücke Ansprüche zu machen haben, aufge⸗ fordert, diese sogewiß binnen 4 Wochen dahier und zu begründen, gegenfalls der beabsichtigten Dis position stattgegeben, und Dritte, fändenden Grund— für den Ersatz des, dem verletzten Pfandgläubiger zugefügten Schadens verbindlich angesehen wer den. N. Grünberg den 24. August 1839. a Zu Großh. Hess. Landgericht daf. gehöriges Gericht Rabenau. Kraft. Rayß. 199) Mittwoch den 16. October, Vormittags 10 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhause die Chaus⸗ sirung der Universitätsstraße, als:. 1. 1) Steinbrecher-Lohn„ eee 2) Deßgleichen gehauene Steine. 80— Füihtloann 681 36 4) Hauerlohn der Pflastersteine. 180— 5) Handarbeit 120 56 6) Chaussirung und Pflasterarbeit 405— 7) Setzerlohn der Steine.„529 26 8) Für die Planitz.. 2 Summa 1851 4 oͤffentlich an den Wenigstnehmenden, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, versteigert werden. Die Voranschläge können jeden Morgen auf der Bürgermeisterei eingesehen werden. Gießen den 10. October 1839. Der Großh. Bürgermeister M. Schneider. 201) Versteigerung bergmaͤnnischer Arbeiten. Die Beendigung eines Stollens zur Anlage einer Brunnenleitung für die Stadt Gießen, soll an den Wenigstfordernden vergeben werden. Der Voranschlag zu 1750 fl. 55 kr. ange⸗ setzt, sowie die Steigbedingungen und Zeichnun⸗ gen liegen auf dem Großh. Bürgermeisterei-Büͤ⸗ reau dahier zur Einsicht offen. Die Versteigerung findet Freitag den 25. October d. J., des Vormittags um 10 Uhr, auf dahiesigem Nathhause Statt, und wird dabei zu⸗ gleich die Lieferung und Legung einer eisernen Roͤhrenleitung von 910 Fuß lang, mit vergeben. Die Lusttragenden zur Uebernahme solcher Arbeiten werden ersucht, sich auf obigen Termin zur Versteigerung einzufinden. Gießen den 6. October 1839. Der Großherzogl. Provinzialbaumeister Hofmann. 1 200) Versteigerung von Bauarbeiten. 9 5 e eeniigert b Dienstag den 22. October d. J., Vormittags dlse, Voranschlag und Steigbedingungen liegen 10 Uhr, 5 in dem 9 0 zu Grünberg auf dem Büreau des Unterzeichneten zur Einsicht die zur Erbauung eines neuen Schulhauses da⸗ offen. 2 selbst erforderlichen Arbeiten, nämlich: Die Großh. Bürgermeister werden ersucht, . er. dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu 5 Maurerarbeit, veranschlagt zu. 1803 32 lassen. 1 immerarbeit 1186 27. e. 1 2242 41 Grünberg den 10. October 1839. 0 Schreinerarbeit 75 M5 801 32 Der Großh. Bürgermeister f Schlosserarbeit,„„ 440 27 8 0 Glaserarbeit, 5„* 2 Weißbinderarbeit,„„5 350 34 d 1 Spenglerarbeit,„ 7 39 24 N 1 18 Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen. her unt daz den ßen 4 Na 2 leg Sd ster kan Unt tun 1 1 fur 0 Il af N 8 ist, 0 0 arb. 106 M 1. doe 69 ien 0 N. 8 0 N h N Or