er ch rn eit rde ent⸗ tren var, adt⸗ rden hielt geg⸗ von „ so 0 ge⸗ Der „der ver⸗ e ihn Visi⸗ d ich war farren it sei⸗ weh⸗ rreicht 1 un satli⸗ en er einen t erst Knabe damit n eine 9 Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt M4. Freitag, den 30. November. 1838. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt be⸗ aer el ue Ahe 00 5 17 0 in jeder 17 05 bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; päter eintrefende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnliche i beträgt pr. Zeile 2 kr. 5 r ee ee Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 9505. Gießen am 20. November 1838. Betreffend: Die Anzeige des Wirths Johannes Ganß auf der Ganßenburg, wegen eines der Wuth verdächtigen Hundes. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großh. Burgermeister des Kreises Gießen(mit Ausnahme des Groß h. Bürgermeisters der Stadt Gießen). Die nachstehende Verfuͤgung haben Sie alsbald in Ihren Gemeinden zu veroͤffentlichen und deren Befolgung strenge zu uͤberwachen. K. E h. Ken ger e. B ta n nh t m a ch u n. Der in der polizeilichen Bekanntmachung vom 13. laufenden Monats, als der Was—⸗ serscheu verdaͤchtig bezeichnete Hund, ist laut des vorliegenden physicatsaͤrztlichen Berichtes un⸗ term 15. dieses, dahier crepirt, und es hat die vorgenommene Section ergeben, daß derselbe nicht nur allein mit der Tollwuth wirklich behaftet gewesen, sondern auch, daß er, aller Wahrscheinlichkeit nach, durch den Biß eines anderen tollen Hundes angesteckt worden, und da hiernach immer noch die moͤglichste Vorsicht in Beaufsichtigung und Beobachtung der Hunde uberhaupt geboten ist, so finde ich mich veranlaßt, nach Anhoͤrung der Großh. Kreis- Sani⸗ taͤtsbeamten, in der vorliegenden Beziehung weiter zu verfugen: 1. Die durch die oben angezogene Bekanntmachung unter Strafandrohung angeordnete Einsperrung der Hunde hat zwar nur noch bis zum naͤchsten Montag den 26. dieses Monats einschließlich anzudauern, die Besitzer von Hunden sind indessen fortwaͤhrend bei Strafe gehalten, diese sorgfaͤltig zu beobachten und allenfalls sich ergebende Krank, heitsspuren alsbald der Ortspolizeibehoͤrde anzuzeigen. Jeder Hund ist sofort mit einem Halsband zu versehen, auf dessen aͤußerer Flaͤche der abgekuͤrzte Vor⸗ und der voͤllig ausgeschriebene Zuname seines Besitzers in deut⸗ licher, leserlicher Schrift, auf haltbare Weise angebracht werden muß. 10 Hunde, die mit dem vorgeschriebenen Halsbande nicht versehen sind, werden ein⸗ nach Umstaͤnden, namentlich wenn gefangen und getoͤdtet, oder auch deren Besitzer, 8 das Halsband der oben bezeichneten Erfordernisse ganz oder theilweise ermangelt, jedes⸗ mal mit 1 fl. 30 kr. Strafe belegt. Zu Nr. K. G. 9691. Gießen am 24. November 1838. Betreffend: In Untersuchungs⸗ Sachen gegen Johannes Scheld don Großenbuseck wegen Vetrugs und polizeiwidri⸗ gen Zurücklassens seiner Legitimations⸗ Papiere. Der Groß herzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. 0 Nach einer Benachrichtigung Großh. Stadtgerichts soll Rubrikat wegen der ihm zur Last fallenden Vergehen vernommen werden. Da derselbe sich aber dermalen in seiner Hei⸗ math nicht aufhalten soll, so beauftrage ich Sie, im Falle derselbe in Ihren unterhabenden Gemeinden sich aufhaͤlt, oder betreten laßt, denselben zu bedeuten, daß er sich bei Meidung gefaͤnglicher Vorführung bei Großh. Stadtgericht dahier zu sistiren habe. Daß eine derartige Bedeutung stattgefunden, haben Sie sodann sogleich berichtlich anzuzeigen. Zu Nr. K. G. 9672. Gießen am 24. November 1838. Betreffend: In Untersuchungssachen gegen Johannes Möbus von der Biber, wegen Verwundung des Jacob Muhl aus Altenbuseck. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großh. Bur germeister dieses Kreises. Dem Rubrikaten hat nach einer Benachrichtigung Großherzoglichen Stadtgerichts das in der rubricirten Untersuchungssache gefällte Urtheil, da dessen Aufenthalt bisher nicht ausfin⸗ dig gemacht werden konnte, nicht eröffnet werden koͤnnen. Auf Anstehen genannten Gerichts beauftrage ich Sie daher, im Falle Rubrikat in Ihren unterhabenden Gemeinden sich aufhaͤlt * sich unverweilt bei Großherzogl. Stadtgericht alsbalden berichtlich anzuzeigen. K. Eh, Ken oer n. denselben zu bedeuten, daß er dahier zu sistiren habe, wie geschehen aber sodann oder betreten laͤßt, t— Zu Nr. K. G. 9400. Gießen am 26. November 1838. Betreffend: Die Anzeige des pensionirten zu Gießen gegen den Barbier Hassenteufel wegen vor⸗ genommener Blutentziehung ohne ärztliche Ordination. n Physicatsarztes Dr. Witte Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großh. Bürgermeister des Kreises Gießen(mit Ausnahme des Burgermeisters der Stadt Gießen). Sie haben denjenigen Heildienern(Barbieren), welche bedingungsweise zur Vornahme von Blutentziehungen befugt sind, alsbald zu eroͤffnen: daß sie in Zukunft nur auf die directe, muͤndliche oder schriftliche Anordnung eines praktischen Arztes, keineswegs aber, wie vorgekommen, auf das blose Geheiß der Patienten selbst oder anderer Personen, zu der vorgedachten Operation schreiten durfen und zwar bei Vermeidung unnachsichtlicher Strafe. K. C. Knorr. Zu Nr. K. G. Gießen am 29. November 1838. Den jährlich zu erstattenden Geschäftsbericht. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises Gießen. Betreffend: Zu Erstattung des obgedachten Berichtes habe ich zu wissen noͤthig: welche Personen in fremde Staaten uͤbergezogen und welches Vermoͤgen solche aus⸗ gefuhrt, welche Personen aus anderen Staaten in Orte des hiesigen Kreises eingezogen und wie viel Vermoͤgen diese inferirt haben, 3. welche auslaͤndische Juden aufgenommen un cipitt worden sind. ö 1 25 d welche Israeliten als Ortsbuͤrger re⸗ Indem ich Sie daher auffordere, mir hieruͤber binnen 8 Ta erwarte ich binnen gleicher Zeit die Ein gen Vorlage zu machen, gleich Einsendung der Viehstandstabellen. Sollten Sie diese Auflage nicht puͤnktlich befolgen, sehen, die Berichte durch Expresse auf Ihre Kosten abholen In Verhinderung Großherzogl. Kreisraths. dann wuͤrde ich mich genoͤthigt zu lassen. L. Follenius, Großherzoglicher Kreissekretair. ———ʃ—— ꝗ b Bekanntmachungen. 106) Montag den 10. December, Vormit⸗ tags um 10 Uhr, soll die Brodlieferung in das dahiesige Entbindungs-Institut für 1839, an den Wenigstnehmenden vergeben werden. Dieje⸗ nigen, welche die Lieferung zu erhalten wünschen, werden eingeladen, sich zur bestimmten Zeit in dem Institut einzufinden. Gießen den 28. November 1838. Die Direction des Instituts. 105) Bekannt ma ch u ng. Die Zinsen, welche von den bei der Sparkasse angelegten Kapitalien für das lau⸗ fende Jahr 1838 verfallen sind, können an jedem Mittwoch in dem Monat December d. J., und im Monat Januar k. J., Vormittags, empfan⸗ gen werden; sind aber auch dann in Empfang zu nehmen und zu quittiren, wenn solche dem Kapital zugeschlagen werden sollen und volle Jahreszinsen noch nicht verfallen sind. Am Mittwoch den 26. December müssen alle Zahlungen, wegen des eintretenden Feiertags ausgesetzt werden, dagegen aber wird Donners⸗ tag, Freitag und Samstag, den 27., 28. und 29. December damit fortgefahren. Die Interessenten haben sich durch Vorle⸗ gung der Schuldscheine zum Empfang zu legiti⸗ miren und können in diese die Zinsen, welche Abwesende zu empfangen haben, dem Kapital zugeschrieben werden, ohne daß deren Quittung erforderlich ist. Man wünscht, daß neue Kapital- Anlagen im Monat December geschehen möchten, weil nur dann die Zinsen, vom 1. Januar 1839 ihren Anfang nehmen können. Die Großh. Bürgermeister ersuche ich, dieses in ihren Gemeinden alsbald bekannt machen las⸗ sen zu wollen. Gießen den 27. November 1838. Der Rechner der Spar- und Leihkasse. Kehr. 102) ZJagdperpachtung i m Forste Burggemuͤnden. Die mit dem 15. Februar 1839 leihefaͤllig werdenden hohen und niederen Allein- und Kop⸗ peljagden in den Feld- und Waldgemarkungen von Niederohmen, Wettsaaßen, Kirsch⸗ garten und Merlau, Ilsdorf, Flenßun⸗ gen, Lehnheim, Stangenrod, Atzenhain, Groß⸗ und Kleinlumda und Bernsfeld, Reviers Niederohmen, sollen Freitags den IA. December d.. Vormittags 40 Uhr, im Ga st' Haus zum wilden Mann zu Grünberg, auf anderweitige zwölf Jahre, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Be⸗ dingungen, verpachtet werden. Es können nur bekannte, rechtliche Leute als Jagdpächter zugelassen werden, von denen eine vorschriftsmaͤßige Benutzung der Jagd zu erwarten steht; keine solche, die sich bereits Jagd⸗ vergehen schuldig gemacht, keine Fisch⸗, Krebs⸗ oder Waldfrevler, keine Leute ohne Vermögen oder solche, die durch die Jagd ihr Gewerbe ver— nachlässigen, und in ihrem Nahrungsstande zu— rück kommen würden. Diejenigen Personen, deren Qualification hiernach nicht notorisch vorliegt, haben sich hierüber binnen I Tagen bei dem unter⸗ zeichneten Großherzoglichen Forstinspector genü⸗ gend auszuweisen. Nachgebote werden nicht angenommen; jedoch bleibt die Genehmigung Großherzoglicher Ober— Forstdirection ausdrücklich vorbehalten. Burggemünden den 30. October 1838. Der Forstmeister W'i en hei m. 104) Eine gesunde Säugamme wird unter vortheilhaften Bedingungen gesucht. Das Nähere bei der Expedition dieses Blattes. ——— ¶——