0 Oberhessisches Intelligenz- und Kreis- Glatt M13. Freitag, den 30. Maͤrz. 1838. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt be— stimmten Avertissements muͤssen langstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Ühr, eingesendet werden; später e Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. 1 8.—— .——— ——— —„„— Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 2384. 5 Gießen am 23. Marz 1838. Betreffend: Den Vicinalwegbau, ins besondere die Anstellung von Wegwärtern. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Im Interesse Ihrer Amtsuntergebenen selbst, sowie im allgemeinen Interesse ist die Forderung nach verbesserten Vicinalwegen begruͤndet und dieß um so mehr, als durch diese erst das ganze Straßensystem seine Abrundung erhalt. Diese Vicinalwege bedürfen jedoch beson⸗ derer Aufsicht und es hat deshalb hoͤchstpreißliches Ministerium die Bestimmung getroffen, daß fuͤr den hiesigen Kreis mehrere Wegewaͤrter bestellt und von den Gemeinden besoldet werden ollen. d Ich fordere Sie deshalb auf, baldigst den Gemeinderath zu versammeln und eine Be⸗ rathung desselben uͤber die Aufbringung der Gehalte dieser Wegewaͤrter zu veranlassen, und be⸗ merke Ihnen zu Ihrem Bemessen, daß von einer jeden Gemeinde etwa 10— 20 fl. je nach der Laͤnge der in der Gemarkung vorfindlichen Vieinalwege, zur Salarirung der Bezirkswege⸗ Waͤrter noͤthig erscheinen. Das Resultat dieser Berathungen haben Sie mir binnen 14 Tagen mit Bericht vor⸗ zulegen und in diesen Begleitungs- Berichten namentlich anzugeben: wie viele Vicinalwege sich in der Gemarkung Ihrer Gemeinden befinden, wohin dieselben dirigiren, welche Laͤnge jeder derselben in den Gemarkungen Ihrer Gemeinden hat, in welchem Zustande sich diese Vicinalwege befinden, namentlich ist anzugeben, wie lang dieselben ehaussirt sind,. N U S Sollte einer oder der andere dieser Vicinalwege unnoͤthig oder uͤberfluͤssig sein, so wollen Sie dieses gleichfalls anfuͤhren. i. K. CE h. n oer r. Zu Nr. K. G. 2403. Gießen am 24. März 1838. Betreffend: Die Anlegung von Holzmagazinen in den Gemeinden. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Gr. Burgermeister des Kreises Gießen. Sie wollen ohnfehlbar binnen 8 Tagen berichten, ob in Ihren resp. Gemeinden in Folge der von Großh. Oberforstdirection und der vormaligen Großh. Regierung dahier im Jahr 1831 erlassenen Verfügungen, Holzmagazine angelegt worden sind, und wie sich diese Einrichtung gach Ihren Erfahrungen bewaͤhrt hat. Die nicht puͤnctlich einlangenden Berichte werden durch Expresse abgeholt werden. e Zu Nr. K. G. 2457. Gießen am 26. Maͤrz 1838. Betreffend: Den Beitritt zur Staats- Assecuranz⸗ Anstalt für die Stellvertretung. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises Gießen. Seither soll der Fall vorgekommen sein, daß Leute, welche der Staats- Assekuranz⸗ Anstalt fur die Stellvertretung haben beitreten wollen, in der Ausfuͤhrung Ihres Vorhabens dadurch verhindert wurden, daß Sie, die Gr. Buͤrgermeister, ihnen erklaͤrten, Sie haͤtten keine Formularien zu Beitritts⸗Erklaͤrungen mehr. Mit Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 15. d. M. in M 11. des Kreisblatts, mache ich Sie, hoͤchstem Befehle entsprechend, daher wiederholt darauf aufmerksam, daß Sie das fragliche Formular-Papier auf meinem Bureau erhalten koͤnnen und erwarte von Ihnen, daß Sie zu Klagen in dieser Beziehung bei Meidung mißbeliebiger Ahndung keine Veranlassung geben. Sollte ubrigens ein oder der andere Buͤrgermeister nicht mehr in dem Besitze der mit⸗ getheilten Exemplare der Statuten der Stellvertretungs-Assekuranzanstalt sich befinden, so ist alsbald Anzeige zu machen. K. Ch. Knorr. Zu Nr. K. G. 2455. Betreffend: Den Holzmangel und die Theuerung des Holzes, insbesondere die Beförderung der Holzeultur. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises. Gießen am 26. Maͤrz 1838. Bei der immer groͤßer werdenden Zunahme des Holzmangels und der hierdurch herbei— gefuhrten Theuerung des Holzes ist es eine um so großere Pflicht der Ortsvorstaͤnde, die Holzeultur soviel als moͤglich zu unterstuͤtzen und zu befoͤrdern. Ich zweifle daher nicht, daß Sie diesem wichtigen Gegenstand Ihre besondere Aufmerksamkeit widmen, und besonders dahin wirken, daß Flaͤchen und Grundstuͤcke, welche nach ihrer Lage oder nach ihrem Boden den Betrieb der Landwirthschaft nicht verlohnen, dagegen zur Holzzucht geeigneter sind, zu dieser eintraͤglicheren, durch ihre Vornutzungen die Kosten fruͤher, als man gewoͤhnlich waͤhnt, ersetzen— den Benutzung verwendet werden. Binnen vier Wochen sehe ich Ihrer Anzeige daruͤber entgegen, ob sich in den Gemar⸗— kungen Ihrer resp. Gemeinden dergleichen gemeinheitliche Grundstuͤcke befinden, oder im Be— sitze von Privaten sind, von welchen solche um einen billigen Preis angekauft werden koͤnnten, um sonach das Weitere zu veranlassen. K. C h. Kup ur. Zu Nr. K. G. 2450 Gießen am 26. Maͤrz 1838. Betreffend: Die Art der Erhebung der, für das Ludewigs⸗ Monument subscribirten Beiträge. Der Großherzoglich Heslische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Auf den Wunsch des Ausschusses des Vereins zur Errichtung eines Denkmals für des Hoͤchstseligen Großherzogs LU DE WIG J., Koͤnigliche Hoheit, hat hoͤchstpreißliches Mi⸗ nisterium genehmigt, daß die fuͤr das Ludewigs-Monument subseribirten Beitraͤge der Gemein— den, Staatsdiener und Privaten, durch die betreffenden Gemeinde-Einnehmer, auf den Grund der deßfallsigen, ihnen mitgetheilt werdenden Subscriptionslisten gesammelt, und die Betraͤge sonach an mich, zur Weiterbefoͤrderung, abgeliefert werden sollen. N Indem ich Sie hiervon in Kenntniß setze, beauftrage ich Sie, die Gemeinde-Einneh— mer darnach zu instruiren, damit sie, sobald denselben die Subscriptionslisten von mir werden zugesendet werden, nach den hoͤchsten Bestimmungen verfahren koͤnnen. K. Ch. Knorr. Gießen am 29. Maͤrz 1838. Betreffend: Die Musterung des Jahres 1838. Der Großherzoglich Hessische Regierungsrath Eckstein in Gießen an saͤmmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises Gießen. Die Bezirks-Musterliste pro 1838 liegt vom 2. April d. J. an, 14 Tage lang zur Einsicht auf dem kreisrathlichen Bureau dahier offen. Sie haben dieß in Ihren Gemeinden augenblicklich zur oͤffentlichen Kenntniß zu bringen und wie geschehen mit umgehendem Boten anzuzeigen. GK eist et ih n. Zu Nr. K. G. 2162. f Gruͤnberg am 25. Maͤrz 1838. Betreffend: Die Verbaftung des Joserh Bobrowski aus Hebanien bei Kalisch. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises. Das in M 12. des Kreisblattes von dem Großh. Kreisrathe zu Gießen an die Gr. Buͤrgermeister des dortigen Kreises unter obiger Rubrik erlassene Ausschreiben ist auch für Sie J guͤltig und haben Sie sich hiernach gleichfalls zu bemessen. N Din d Zu Nr. K. G. 2165. Grünberg am 27. Maͤrz 1838. Betreffend: Den Beitritt zu der Staatsassecuranz für die Stellvertretung. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grun berg 5 1 an saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises. 9 Nach eingelangtem Rescripte Hoͤchstpreißlichen Kriegs⸗Ministeriums, soll es sich ereig⸗ f net haben daß Leute, welche der Staats-Assekuranz-Anstalt fuͤr die Stellvertretung beitreten 5 wollen, in der Ausfuhrung ihres Vorhabens dadurch verhindert worden, daß die Buͤrgermeister ihnen erklart, sie hatten keine Formularien zu Beitrittserklaͤrungen mehr. Ich glaube zwar nicht, daß sich ein solcher Fall auch in dem hiesigen Kreise zugetragen habe, da ich sowohl in meinem Ausschreiben vom 12. September 1836, Ihnen bemerkte, daß Sie weiteren Bedarf von Formularien Zeit von mir erhalten könnten, und mir, seye, alsbald Anzeige zu machen hatten; sobald der Ihnen mitgetheilte in letzterem als auch in dem vom 17. Maͤrz 1837 zu Beitritts⸗Erklaͤrungen jeder Vorrath erschoͤpft Ausschreiben Sie auch ausdruͤcklich an⸗ wies, allen denjenigen Leuten, welche Beitrittserklaͤrungen unterzeichnen wollten, hierbei auf das Bereitwilligste an die Hand zu geben, solche niemals wegen angeblichen Mangels an For⸗ mularien zu Beitritts-Erklaͤrungen, der gar nicht eintreten kann„von sich weg und wohl gar diesechalb an Großherzogls. Kriegs-Ministerium zu verweisen. Ich bringe inzwischen doch jene Verfuͤgungen unter dem Anfügen in Erinnerung, daß, wenn sich der Fall ereignen sollte, unterzeichnen wollen, daß einer von Ihnen Leute 8 unter irgend einem Vorwande die Beitritts-Erklarungen zuruckweise, und solche nicht auf das Be⸗ foͤederlichste unterstuͤtzte, ich zu ernster Maaßnahme genoͤthigt seyn wurde. was Ihnen hinsichtlich des rubrieirten Gegenstandes zu thun obliegt, Um demjenj vollstaͤndig entsprechlen koͤnnen, muͤssen Sie mit den Statuten fuͤr die Stellvertretung vom 1. September 1836 genau bekannt nen seiner Zeit ein Exemplar mitgetheilt worden; nicht mehr im Besitze dieser Statuten befinden, zuzeigen. Bekanntmachungen. 240 Aufforderung u. Bekanntmachung. Der gewesene Gemeinderechner Johannes Erbes von Stangenrod beabsichtigt, sein saͤmmt⸗ liches Vermögen an seine Kinder abzutreten. Et⸗ waige Forderungen an den Abtretenden sind da⸗ her so gewiß à dato dahier anzuzeigen, gegen⸗ falls solche hierbei nicht weiter berücksichtigt und der Abtretungsvertrag bestätigt werden wird. Grünberg den 20. März 1838. Großh. Hess. Landgericht. i 160 Pr bd e la m 4 Johann Henrich Tröller und Elisabetha, dessen Ehefrau geb. Triebert zu Großeneichen, entliehen unterm 8. December 1767 bei Gerichts⸗ schöff Johann Henrich Enders zu Oberseiberten— der Staats-Assekuranzanstalt seyn, wovon jedem von Ih⸗ sollte sich einer oder der andere von Ihnen so haͤtte derselbe solches alsbald bei mir an— rod 50 fl. gegen Generalhypothek und spezielle Verpfändung zweier Grundstücke, am Grünberger Weg, in den Eicherbetten. Die Schuld soll ab⸗ getragen worden, die Hypothek aber verloren ge⸗ gangen sein. Da die schuldnerischen Erben um Löschung des Hypothekeneintrags angestanden haben, so werden alle diejenigen, welche Ansprü— che an diese Pfandverschreibung, welcher Art sie sein mögen, begründen wollen, aufgefordert, solche so gewisser binnen 6 Wochen vom ersten Erschei⸗ nen dieses Proclams dahier vorzubringen, widri— genfalls der Eintrag im Gerichtshypothekenbuche gelöscht werden wird. Grünberg den 3. März 1838. Gr. Hess. Freiherrlich v. Riedeselisches Landgericht für das Gericht Oberohmen. Ker a ft. Tha lde r. 22 Montag den 2. April, des Morgens um 9 Uhr, soll die untere Mühle zu Appenborn, bestehend in dem Mühlenbau, Scheuer und Stal⸗ lung nebst dem sämmtlich vorhandenen laufenden Mühlengeschirr von zwei Mahlgängen, auf den Abbruch gegen baare Zahlung oͤffentlich meistbie⸗ tend auf dem Hof Appenborn versteigt werden, wozu man Steigliebhaber einladet. Rabenau den 9. März 1838. Der Freiherrl. v. Rabenauische Rentmeister. W. Engel. 25) Zum Brennholzbedarf für das Großh. Provinzialcommissariat dahier, wird eine Lie⸗ ferung von 30 bis 35 Stecken Buchen⸗Scheidholz künftigen Mittwoch den 25. April l. J., des Vormittags um 10 Uhr, an wenigstfordernde Lieferanten in öffentlicher Versteigerung veraccor⸗ dirt werden. Zugleich sollen für das Entbindungs-Haus dahier 45 Stecken dergleichen Brennholz im näm⸗ lichen Termin auf gleiche Weise veraccordirt werden. Alle zu solcher Lieferung geneigten Holz händler sind hierdurch eingeladen, im Canzlei⸗ Gebäude des Großherzoglichen Provinzialcommis⸗ särs dahier sich alsdann einzufinden, und gegen billige Forderungen, Abschluß des Accords gegen annehmliche Bedingungen gewärtig zu seyn. Gießen den 27. März 1838. Freitag den 6. April um 9 Uhr, soll in dem Domanialwald des Reviers Schiffenberg, nachstehendes Holz oͤffentlich verkauft werden: 2 Stecken Eichen- und Birken Prügel, 23) 50„ Nadel⸗-Prügel, . Nadel ⸗Stock, 100 Gebund Eichen- Neiser, 15250„ Nadel⸗„ 2100„ Dorn⸗„ und 1600 Stück Bohnenstangen. Die Zusammenkunft ist auf dem Watzenbör⸗ ner Weg, an der Sandkaut. Der Nevierförster v. Bu seck. zeige, daß bei mir for end eine Auswahl von Möbeln, als: Sophaä, Stühle, Armsessel, Sekretäre, Kommode, Theetische, Bettladen und Arbeitstische fertig zu haben sind, welche sich durch ihre geschmackvolle Fagon, so wie durch billige Preise auszeichnen, und für deren Güte ich garantire. Gießen den 13. März 1838. H. Hoch stätte r, wohnhaft an der Kirche. 21) Ich mache a die ergebenste An⸗ .—— HD—DD—— Mligcellen. Die Obstbaumzucht zu eigentlichen land— wirthschaftlichen Iwecken. (Fortsetzung.) Da man im Frübjahre noch weichen und lockern Boden hat, mithin die Pfähle sich ohne besondere Schwierigkeit in die Erde bringen lassen, so ist es am Besten, wenn man jedem Okulanten gleich einen Pfahl gibt, woran das Reis, wenn es eine gewisse Höͤbe erreicht hat, befestigt wird. Ihre spätere Behandlung ist gleich den übrigen. Fernere Behandlungsart der Kopulirten. um gute hochstämmige Baͤume zu ziehen, muß man alle Seitentriebe wegnehmen und nur stärksten und gesundesten Trieb läßt man ben ungehindert aufwachsen; muß ihn aber, im Falle er entweder nicht stark genug ist, um sich selber zu halten, oder eine schiefe Richtung und krum⸗ mes Wachsthum zeigt, an einem Pfahle befesti⸗ gen. Die in diesem letzten Jahre gewachsenen Seitentriebe, wenn sie nicht zu stark sind, so daß sie mit dem Haupt- Trieb um den Nang streiten, läßt man ruhig fortwachsen, weil sie viel zur Verstärkung des Stammes beitragen. Weitere Behandlung in den folgenden Jahren überhaupt. Im dritten Frühjahre werden nun alle, oder wenigstens ein sehr großer Theil von den Bäumen eine solche Höhe erreicht haben, daß man ihnen auf 6— 7 Schuh Höhe den Gipfel wegschueidet, damit sie die Krone bilden. (Fortsetzung folgt.) ———