Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt M30. Freitag, den 27. Juli. 1838. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements muͤssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; spaͤter eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. — 222... Kreisräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 6153. Gießen am 24. Juli 1838. Betreffend: Die Verbesserung der Rindviebzucht. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises Gießen. Indem ich Sie auf die von dem landwirthschaftlichen Verein erlassene Bekanntmachung vom 10. Juli l. J. aufmerksam mache, und noch besonders bemerke, daß die fur den hiesigen Kreis bestimmte Preisvertheilung Freitag den 10. August l. J. hier in Gießen stattfindet, er⸗ warte ich von Ihnen, daß Sie sich dahin bemühen werden, daß eine moͤglichst große Anzahl preiswuͤrdiges Vieh anher gebracht wird. ö Sie wollen hiernach die deßfallsige Bekanntmachung alsbalden erlassen, zugleich aber auch noch den Preisbewerbern eroͤffnen, daß sie mit dem vorzufuͤhrenden Vieh sich spaͤtestens bis um 9 Uhr auf dem bestimmten Platz einzufinden haͤtten, und ebenso wollen Sie die in dieser Bekanntmachung sub. a. enthaltenen Bestimmungen genauest beachten. Schließlich wollen Sie noch die Bewerber um die fuͤr Hopfen-, Luzerne- und Espar⸗ senanlagen, Dunggruben, Wiesenverbesserungen ausgesetzten Preise auffordern und resp. bedeu⸗ ten, ihre deßfallsigen Anmeldungen, sofern dieß noch nicht geschehen, annoch im Laufe dieses Monats zu mochen. K. h Kun ar r. Zu Nr. K. G. 4621. Grunberg am 19. Juli 1838. Betreffend: Die Entfernung des Friedrich Dietz von Londorf 5 N 1 aus seiner Heimath. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Der unten naͤher beschriebene Rubricat, welcher sich mehrerer kleinen Diebstaͤhle ver— daͤchtig gemacht haben soll, hat sich vor etwa 10 Tagen aus seiner Heimath entfernt und treibt sich auswaͤrts zwecklos herum. Ich beauftrage Sie daher, auf denselben in Ihren resp. Buͤr⸗ germeistereien invigiliren, ihn im Betretungsfalle arretiren und hierher einliefern zu lassen. u vp rr. S inis unde, f des Friedrich Dietz. Alter: 32 Jahre, Mund: gewoͤhnlich, Groͤße: 6“ 7“, Bart: blond, Haare: blond, Kinn: laͤnglich, Stirne: niedrig, Gesicht: oval, Augen: blau, Gesichtsfarbe: gesund, Augenbraunen: blond, Statur: schlank, Nase: spitz, i Besondere Zeichen: 0. K en d Einen neuen blauen Kittel, weiße leinene Tuchhosen und eine dunkelblaue Tuchkappe. Zu Nr. K. G. 4655. Grünberg am 21. Juli 1838. Betreffend: In Untersuchungs⸗ Sachen wegen mehrerer in Zeilbacher Gemarkung bestohlener Pflügen. —— Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises— In Zeilbacher Gemarkung sind vom 17— 18. Mai l. J. mehrere Ackergeraͤthschaf⸗ ten entwendet worden: ein Zagenbiegel, ein Wendeisen, eine Spannkette und Segg, eine Zage mit 2 Nageln, 10 dem Kaspar Jost ein Fg, Fahrschlag; 9 20) dem Heinrich Horst eine Egge, eine Schaar, ein eine Spannkette, ein Wendeisen mit Nagel; 3. Wendeisen mit Ragel. dem Konrad Hedderich eine Egge, eine Spannkette, ein Zagenbiegel mit Nagel, ein Die Eggenbetten haben sich wieder gefunden, die Zinken sind jedoch herausgeschlagen und weggebracht. Ich beauftrage Sie, auf die Entdeckung dieses Diebstahls allen Fleiß zu verwenden und verwenden zu lassen, insbesondere daruͤber zu wachen, wenn ergebenden Spuren alsbald Anzeige zu machen, auch den kaufe angeboten werden und bei sich Verkaͤufer festzuhalten und einzuliefern. diese Gegenstaͤnde zum Ver⸗ ee, e ——— Bekanntmachungen. 73) PT O e 1 a Forderungen an den geringen, von den In⸗ testaterben nur bedingt angetretenen Nachlaß des Nikolaus Weihl von Ermenrod, sind den 11. September l. J. bei Meidung der Nichtbe⸗ rucksichtigung, bei unterzeichneter Behörde anzu⸗ melden. Grünberg den 23. Juli 1838. Großh. Hess. Landgericht. Kraft. Thaler. m a. 74) Künftigen Dienstag den 31. d. M., des Vormittags um 9 Uhr, soll auf dem Großh. Domängut Schiffenberg eine Parthie Bau⸗ holzabfälle, alte Raufen, Scheuerthore, Thüren, Fenster, alte Oefen, Ofenplatten und sonstiges altes Eisenwerk an die Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Gießen den 26. Juli 1838. Der Großh. Hess. Prov.⸗Baumeister. Hofmann. r—ñ—— Miscellen. Ueber die Bepflanzung der Felder mit Obstbaͤumen. In unseren Tagen geschieht sehr viel von Seiten der Gesetzgebung, um dem bäuerlichen Grundeigenthume durch Befreiung von dem dar⸗ auf haftenden Lehenszwange, von den Dienstla⸗ sten, von den die Verbesserung desselben verhin⸗ dernden Zehent⸗ Berechtigungen— durch Thei⸗ lung der Gemeinschaften, bessere Zusammenlegung der einzelnen zerstreuten Grundstücke, und andere Gesetze der Art mehr— einen höheren Werth zu verschaffen. Keine der bis jetzt bekannten Benützungs⸗ Arten der Grundstücke liefert einen höheren Er⸗ trag, und keine können, einander unbeschadet, besser Hand in Hand gehen, als die beiden: Erzeugung von Getreide auf dem Boden, und Obst in der Höhe. Während die Früchte des Bodens viele Nahrung von demselben verlangen, J und daher diese Nahrung dem Boden durch Dün⸗ gerstoffe aller Art wieder ersetzt werden muß, 2 5 — Z— ziehet der Obstbaum den größten Theil seiner Nahrung aus der Atmosphäre mittelst seiner reich⸗ lichen und weit ausgestreckten Blätterorgane, und verlangt vom Boden fast nichts als einen gesun⸗ denz Stand seiner Wurzeln, und Auflockerung desselben, damit Luft und Feuchtigkeit die letz⸗ teren erreichen können. Dieses wesentliche Be⸗ forderungsmittel findet der Obstbaum nun nirgends in so reichlichem Maße, als auf geackerten Fel⸗ dern, die schon der Bodenfrüchte wegen reichlich gedüngt werden. Der Obstbaum ist aber auch weit entfernt, den Bodenfrüchten allenthalben Eintrag zu thun, sondern befördert sogar in tro⸗ ckenen warmen Jahren deren Gedeihen auf solchen Feldern, die ihrer trockenen warmen Lage wegen im Ertrage wären geschmälert worden. Nemlich wenn die Obstbäume nicht allzudicht auf den Feldern gepflanzt sind, mildern solche in regen— armen Frühjahren einigermaßen die allzusehr aus⸗ trocknenden Windstriche und Sonnenstrahlen, so daß die noch zarten Getreidepflanzen bei Verän⸗ derung des Sonnenstandes im Schatten von ei⸗ nigen Stunden sich wieder erholen können, und lassen späterhin die oft in besonders warmen Jahren sehr nachtheillg übereilte Reife des Ge— treides, langsamer und naturgemäßer von Stat⸗ ten gehen— die unter den oberflächlichen Ge⸗ treidewurzeln sich hinziehenden tieferen Wurzeln des Obstbaumes theilen dem Boden immer eini— ges von der durch die Blätter eingesaugten Feuch⸗ tigkeit mit,— und über einer ausgedehnten, mit vielen Bäumen besetzten Fläche ziehen die Negen⸗ Wolken nicht so schnell hinweg, sondern werden von denselben angezogen, und geben daher mehr von ihrer fruchtbringenden Feuchtigkeit ab, als an kahle nackte Flachen. Sehr häufig habe ich schon in warmen, trockenen Frühjahren bemerkt, daß die Getreidefrüchte in der Nachbarschaft der Bäume besser standen, als entfernter von densel— ben. Selbst der viele Abfall von den Blättern, Wurzeln, der Ninde und den Aesten der Bäume möchte den en mehr wiedergeben, als sie von ihm in Anspruch nehmen. Wirklich spricht auch die Erfahrung laut für diese Doppelnutzung der Felder, wovon ich ein vollgiltiges Zeugniß ablegen kann, indem mir sehr viele Abschätzungen für Grunderwerb zum Strassenbau zu Gesichte kommen. Ein Baumfeld nemlich vier- bis siebenmal so hoch abge⸗ schätzt und bezahlt, als das unmittelbar daneben liegende kahle Feld von gleicher Bodengüte!!! Ein einzelner Obstbaum wird in der Zeit seiner vollen Tragbarkeit nicht selten auf 25 bis 30 Rthlr., bei Rückgabe des Holzes an den Grund⸗ eigner, abgeschätzt und bezahlt, während die ganze von ihm beschattete Flache von höchstens 4 Quadratruthen, auch an unbeschatteten Stellen im Durchschnitte bei mittleren Feldern nur einen Werth von 2 Nthlr. hat, so daß also der Baum einen zwölf- bis fünfzehnfachen Werth desjenigen Bodens erreicht, über den er seine Zweige verbreitet, und dem er doch auch keineswegs seinen Ertrag benimmt, sondern wie vorhin gezeigt, unter Umständen sogar noch erhöhen kann! (Fortsetzung folgt.) —— An t kd An einem schönen Sommertage gingen zwei muthwillige Jungen auf dem Felde spatziren, und sahen einen Landmann in Gedanken vertieft, vor ihnen hergehen. Glaubst du wohl, sagte der eine zu seinem Gefährten, daß mir dieser Bauer, ohne ein Wort zu sagen, aus dem Wege gehen werde?— Ich zweifle daran, versetzte der an— dere.— Sogleich fing jener an, mit den Füßen so im Laufen gegen einander zu schlagen, daß es schien, als ob ein Pferd in vollem Galoppe da⸗ her käme. Der Bauer sprang schnell zur Seite, um dem vermeintlichen Neiter Platz zu machen. Allein als er sah, woran er sey, sagte er:„ich glaubte, es gallopire ein Pferd hinter mir her, nun sehe ich aber, daß es nur ein Esel ist.“ — 2— simt spate bett stel abe