Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt M43. Freitag, den 26. October. 1838. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberkessische Inteligenz, und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements muͤssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Ühr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 8734. Gießen am 20. October 1838. Betreffend: Preisaussetzung auf flächsenes Garn und z breites, glattes, gebleichtes, flächsenes Tuch. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises. Da im laufenden Jahre die Flachserndte sehr gut ausgefallen, und die Zeit zur Zu⸗ bereitung des Flachses eingetreten ist, so bringe ich mein Ausschreiben vom 7. Maͤrz d. J., in A8 11. des Kreisblattes, mit dem Auftrage in Erinnerung, den Inhalt desselben noch⸗ mals in Ihren Gemeinden zu veroͤffentlichen, J. V. d. K. der Großh. Kreis-Sekretair L. Follen ius. Zu Nr. K. G. 6242. N Gruͤnberg am 18. October 1838. Betreffend: Die Verwundung des Johann Kiefer zu Bleidenroth. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister des Kreises Grünberg, Nach Benachrichtigung des Großh. Landgerichts zu Altenschlirf, sind Bonifacius und Wilhelm Weißbrod aus Kaulstoß der Verwundung des Christian Fuͤbrer aus Ruͤdigheim, der sich bei jenem Gerichte den falschen Namen des Johannes Kiefer aus Bleidenroth beigelegt hatte, angeschuldigt, und haben sich der Untersuchung durch Flucht und Abwesenheit von ihrem Wohnorte, entzogen. Ich beauftrage Sie daher auf dieselben in Ihren resp. Buͤrgermeistereien invigiliren, sie im Betretungsfalle arretiren und hierher einliefern zu lassen. O u o r i e Zu Nr. K. G. 6271. Grünberg am 19. October 1838. Betreffend: Die Entfernung des Jobannes Wirth, vulgo Watzen⸗ börner, von Gonterskirchen, seither Knecht bei Philipp Pfaff zu Ettingshausen, aus seinem Knechtsdienste. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an sämmtliche Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises. * Geschehener Anzeige nach, hat sich Johannes Wirth, vulgo Watzenboͤrner, von Gon— terskirchen, seither Knecht bei Philipp Pfaff zu Ettingshausen, aus seinem Knechtsdienste ent⸗ fernt, und der Entwendung mehrerer Kleidungsstuͤcke, als: 1. eines blauen Kittels, 2. eines dunkelblauen Kamisols, 3. einer s. g. Katzenkappe, verdaͤchtig gemacht. Derselbe ist mit einem, vom 24. Juni d. J. datirten und nur zum die⸗ nen in Ettingshausen gültigen Heimathschein versehen. ö Ich beauftrage Sie daher, auf denselben ein wachsames Auge richten, ihn im Be—⸗ tretungsfalle arretiren und hierher einliefern zu lassen. un s ůr;„ S i d e m ee t des Johannes Wirth. Alter: 25 Jahre, Bart: schwarz, Groͤße: 7“ 2%, Kinn: breit, ö Haare: blond, Gesicht: oval, g Stirne: breit, Gesichtsfarbe: blaß, Augenbraunen: blond: Statur: schlank, Augen: grau, Besondere Zeichen: er spricht langsam in ei— Nase: spitz und lang, nem singenden Ton; sodann ist das rechte Bein etwas kurz. Zu Nr. K. G. 6251. Grünberg am 19. October 1838. Betreffend: Die Eingrisse der Feldgeschwornen in die Dienstper⸗ . richtungen der Geometer. Der Großherzoglich Hessischt Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Es kommen vielfache Beschwerden vor, daß Feldgeschworne ihre Amtsbefugnisse uͤber⸗ schreiten und in die Dienstverrichtungen der Geometer eingreifen; auf Ersuchen Großherzogli⸗ cher Oberfinanz-Kammer weise ich Sie daher an, strenge darüber zu wachen, daß sich die Feldgeschwornen keinerlei Verrichtungen erlauben, die ihnen nach der Instruction vom 23. Fe⸗ bruar 1833, nicht zukommen, wobei ich noch besonders bemerke, daß nach jener Instruction und der Verordnung vom 14. Juli 1832 uber die Organisation der Geometer, die Feldge⸗ schwornen, sobald sie nicht etwa als Geometer patentisirt sind, keine anderen, als die bei dem Steinsatze vorkommenden einfachen Messungen vornehmen duͤrfen, also nur Messungen, welche zu Bestimmung einzelner Entfernungen nach Maaßgabe bereits vorhandener Groͤßen in den Faͤllen erforderlich sind, wo entweder ein verlornes Grenzmal aufzusuchen, oder nach bereits erfolgter legaler Messung einzelner Grundstücke in Folge guͤtlicher Uebereinkunft oder richterli— cher Entscheidung eine Versetzung der Parcellengrenzsteine oder die Bestimmung einer neuen Parcellengrenze nothwendig ist. Alle ubrigen Messungen, namentlich solche, welche auf die Bestimmung des Flächengehalts einzelner Grundstuͤcke, oder die Theilung derselben Bezug haben, durfen nicht von den Feldgeschwornen, sondern nur von gepruͤften patentisirten und verpflichteten Geometern vorgenommen werden. N Hiernach haben Sie die Feldgeschwornen angemessen zu bedeuten. a Dieu dei e k. Zu Nr. K. G. 6263. Grünberg am 20. October 1838. Betreffend: Die Lieferung der in dem Jahre 1839 auf den Etar⸗ pen Friedberg, Grünberg und Gießen, für Königl. Preussische Truppen erforderlich werdende Fourrage. a Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großh. Bürgermeister dieses Kreises. Nach Benachrichtigung des Großh. Etappen⸗Commissairs der Etappe Gießen, soll die in rubro bemerkte Fourrage-Versteigerung Mittwoch den 14. November Vormittags 11 Uhr zu Gießen abgehalten werden; welches Sie in Ihren resp. Buͤrgermeistereien zur Kenmniß der Steiglustigen zu bringen haben. N S ———ů——3?———— — ———e—— Bekanntmachung. 90) Dem Georg Nock zu Queckborn ist am 17. October ein weißes Bickschwein, im Werthe von 7 fl., entlaufen, dasselbe ist auf beiden Sei⸗ ten mit einem Nöthelstriche gezeichnet. Da man? bis jetzt noch keine Auskunft von demselben er⸗ mitteln konnte, so bringe ich solches mit der Be⸗ merkung zur öffentlichen Kenntniß, daß, wenn sich daffelde an einem Orte aufbewahrt vorfinden sollte, man mir die Anzeige davon machen möge. Queckborn den 20. October 1838. Der Bürgermeister Schmidt. eee, 5 Miscellen. A nh S 3 u 8 aus einigen Briefen des Doktors und Apothekers Liegel an den Redakteur des Obst⸗ baumfreundes. (Schluß.) Von den Haselnüssen verdient die rothe Lambertsnuß vor allen andern den Vorzug. Dieselbe ist zwar empfindlich für starke Kalte, wo sie oft in ihren Aesten erfriert, ist aber doch sehr tragbar und kommt in gedeckten Gärten gut fort. Den schwarzen Maulbeerbaum kann ich deßhalb vor dem rothen und weißen Maul⸗ berebaume empfehlen, weil er dauerhafter ist als dieselben. Er unterscheidet sich von letzteren we— sentlich durch seine rauhhaarigen Blätter. Man kann ihn als Zwerg und auch hochstämmig zie— hen. Seine Beeren sind fast schwarz, groß, sehr saftig, säuerlichsüß und recht angenehm, die sel⸗ ten verschmähet werden. Die Tragbarkeit ist fast jährlich sehr reichlich, auch kann man mit demselben lebendige Einfassungen, Zäune und Hecken bilden. Von den Johannisbeeren erhielt ich von den Gebrüdern Baumann in Bollweiler eine Sorte unter dem Namen große weiße englische Johannisbeere, mit perlweißen, großen Früchten, die früh zeitigen und einen weniger sauern Geschmack haben, als die gewöhnlichen Sorten und die großen rothen englischen. Ihre Früchte sind so durchsichtig, daß man die Kerne leicht zählen kann und die Fibern der Haut, ge— wöhnlich zehn an der Zahl, sind deutlich wahr— zunehmen. Diese Sorte ist äußerst tragbar und verdient vor allen angepflanzt zu werden. unsere Stachelbeere muß frühe zeitigen und eine ansehnliche Größe haben, ihre Haut darf nicht hart, krachend und mit Haaren besetzt, sondern weich, kahl und genießbar, das Fleisch selbst, weich und zuckersuß sein. Da diese Früchte noch keine festen bestimm⸗ ten Namen angenommen haben, so kann man keine einzeln bezeichnen. Ich erhielt aus der Schule des Oberpfarrers Christ eine Sorte, die obgedachte Erfordernisse alle in sich vereinigt, sie ist eine gelbe, große, vortreffliche Frucht, die um Johanni zeitigt, unter dem Namen: Till's Siegende. Obwohl die englische gelbe Himbeere eine gute Frucht ist, so ist ihr doch die rothe Niesenhimbeere aus Chili vorzuziehen. Von den Erdbeeren ist unstreitig die An a⸗ naserdbeere die beste. Da aber der Stock nur sparsam trägt, so setze ich den Pröbstling auf den ersten Platz. Da man die Quitte und Mispel in Gär⸗ ten nicht ganz entbehren mag, so will ich diese meinem Freunde ebenfalls noch, zum Schluße, bestimmen. Die portugiesische Quitte ist unserer gemeinen Frucht weit vorzuziehen; es giebt davon ebenfalls eine birn- und apfelförmige Frucht, sie sind um die Hälfte größer und gekocht auch besser als die gewöhnliche Frucht. Der Strauch ist größer und eben so haltbar. Von der Mispel giebt es ebenfalls eine grö— ßere Frucht, als unsere gemeine Art ist. Der Strauch hat sehr große, lange Blätter, ist aber für Kälte empfindlich. Ich erhielt diese Frucht gleichfalls von Christ unter dem Namen: Gro⸗ ße Gartenmispel. Man veredelt sie auf Birne und Quitte. — 7—— —