0 4 0 5 Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt M29. Freitag, den 20. Juli. 1838. Die für das dahier in jeder Woche ein. Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz⸗ und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. 0 Kreigräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 3731. Grünberg am 12, Juli 1838. Betreffend: Die Verordnung über das Verhalten der Civilbe⸗ hörden in Bezug auf die beurlaubten Soldaten. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großherzoglichen Burg ermeister dieses Kreises. Unter Bezugnahme auf die im Regierungs- Blatt 8 24, erschienene Verordnung vom 20. Mai d. J., benachrichtige ich Sie, daß dem Buchdrucker Brill zu Darmstadt auf die Dauer von 10 Jahren fuͤr den ganzen Umfang des Großherzogthums der alleinige Verlag und der ausschließende Debit des Formularpapiers zu jener Verordnung, sowie dieser Verord— nung selbst, wie sie dem nach F. 1. derselben zu fuͤhrenden Verzeichnisse vorgebunden wer⸗— den muß, übertragen worden ist, und daß das Exemplar der Verordnung auf gutes Concept⸗ Papier in Folio gedruckt um 5 kr., das Buch der Formulare d 1 zu 16, das Buch der Formulare W. 2 zu 12 kr. frei, ohne Berechnung von Nebenkosten fuͤr Verpackung, Spe⸗ dition und Porto, auf Bestellung an Sie, die Großh. Buͤrgermeister, durch den von Buch⸗ drucker Brill bestellten Agenten, vorhinigen Buͤrgermeister Hoffmann dahier, geliefert wird. Ich weise Sie sofort an, die zu führenden Buͤcher auf Kosten der Gemeinden bis zum 1. October d. J. anzuschaffen und, wie geschehen, zu berichten. Ou one ite r. Nr. K. G. 4480. Grünberg am 14. Juli 1838. Betreffend: Den Schneidergesellen Heinrich Würthele aus Darmstadt. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises. * Sie werden hierdurch angewiesen, den unten naͤher beschriebenen Schneidergesellen Heinrich Wuͤrthele aus Darmstadt, welcher wegen eines im Juni 1836 in Muͤnchen veruͤbten Betrugs um eine nicht unbedeutende Summe Geldes, im December v. J. von dem Koͤniglich Daͤnischen Polizeiamt zu Schleßwig, auf deßfallsige Requisition, verhaftet wurde, und bei seinem Transporte am 18. Januar d. J., auf dem Wege von Schleßwig nach Altona ent⸗ sprungen ist, im Betretungsfalle arretiren und wohl verwahrt hierher einliefern zu lassen. Ou f /‚ S ig n ale m e n. Alter: 21 Jahre, Nase: klein, Groͤße: 5“ 2“, Mund: klein, Haare: braun, Kinn: rund, Stirne: offen, Gesichtsfarbe: frisch, Augen: braun, Gesicht: rund, Augenbraunen, blond, Bes. Zeichen: hat ein freundliches gefaͤlliges Benehmen. Wahr che l iche ee d un Oberrock— eine wollene Unterjacke— wollene Struͤmpfe— gesohlte Stiefel— graue Tuchhosen— schwarzen Hut— schwarze Tuchweste.* Den Oberrock hat Wurthele gewohnlich bis oben zugeknuͤpft. —————— ę Migcellen. mehr aufkommen. Die strengste Verordnung da⸗ gegen findet man in Bayern. So macht das Ueber das Fangen der Singvoͤgel. Generalmandat vom Aten März 1750(siehe Ge⸗ neralien⸗Sammlung Bd. I. S. 7) einen gewal⸗ (Fortsetzung und Schluß.) tigen Lärm dagegen, und verhängt große Stra— Auf dem Lande ist es noch ärger, da kann fen. Es heißt da:„als befehlen wir all und vor den muthwilligen Knaben fast kein Vogel jedem unserer Beamten und andern Obrigkeiten, — wer diese seyend, bei unserer höchsten Ungnad und andern ernstlichen Einsehen, auf die Betre⸗ teue nicht nur genaue Obsicht und Spech halten zu lassen, sondern den Uebertretern sogleich und zwar die Manns⸗ mit Stock-, die Weibspersonen aber Geigenschlagung das Erstemal anzusehen; das Zweitemal hingegen nebst Karbatsch⸗Strei— chen sowohl ein- als den anderen Theil in das Arbeitshaus auf ein so andere Wochen zu liefern, und das Drittemal auf weiteres Vetretten, das Mannsvolk nachher Ingolstadt in die Schanz oder zur Arbeit auf die Landstrassen auf eine längere Zeit, die Weibsbilder duplicata poena in das Arbeitshaus transferiren.“ Noch strenger gebie⸗ tet hierüber die Verordnung vom 17. Febr. 1758 (siehe General-Sammlung loco eit. S. 26) und sagt,„daß man bei Vorfällen die ausgesetzten Strafen unnachlässig wahr machen soll.“ Es heißt weiter:„Wessentwegen dann, und damit sich mit der Unwissenheit Niemand entschuldigen möge, ist dieses unser gnädigstes Gebot und Ver⸗ bot bei jedem unserm Pfleg⸗ und Landgericht, auch Hofmarksorten jährlich den ersten Mai öf⸗ fentlich kund machen und publiziren zu lassen, mit dem Anhange, daß dem Aufbringer bei veri⸗ fieirlicher That eine Recompens zu Theil werden solle.“ Wohl ist in derselben Zeit viele Jahre hindurch dieser Verordnung Folge geleistet worden, aber in der neuern Zeit, wo ohnehin alle Polizei auf dem Lande in Vergessenheit kam, denkt kein Mensch mehr daran; höchstens hält man die Ge⸗ meinden zum Abraupen der Obstbäume an, und ubersieht dabei, daß man die Haupt⸗Abrauper, die Singvögel, zuerst vertilgen ließ!— Wie sol⸗ len aber obige Verordnungen nur einigen Erfolg haben können, da die Vollzieher der Verordnun⸗ gen davon selbst in ihren Wohnungen Vögel in Menge halten. Sehe man z. B. nur in München in allen Strassen umher, und man wird überall an und in den Häusern Vogelbauer gewahren. Alle Sonntage ist sogar ein eigener Vogelmarkt. Ja sogar förmliche Concessionen von Vogelheer⸗ den ꝛc. giebt es. Ist das nicht wohl ein foͤrmliches Pasquill auf obige Verordnungen?— Können wohl bei solchen Verhältnissen auch alle diese Verbote und Strafen etwas helfen? Ich glaube nicht. Denn gäbe es nicht so viele Vogel⸗Käufer, so würde es natürlich auch wenige Vogelabnehmer oder Stehler geben. Am Zweckmäßigsten sollte man daher einen Mittelweg zwischen der natürlichen Freiheit, einen Vogel in der Wohnung zum Ver⸗ gnügen zu halten, und der Forderung der Land⸗ Obst⸗, Baum⸗ und Garten⸗Wirthschaft, sohin der allgemeinen Wohlfahrt einschlagen. Ich kenne ein Land, wo dieses seit Jahren mit dem besten Erfolge geschehen ist; das ist im ehemaligen Herzogthume Berg. Das Nachtigall⸗ Fangen z. B. war zwar nicht verboten, derjenige aber welcher eine in seinem Hause hatte, mußte jährlich eine Abgabe von 30 fl. zahlen. Selten fand man daher eine Nachtigall in einer Wohnung, aber in Menge traf man sie dagegen in der freien Natur, durch allen Gegenden dieses Landes ver⸗ breitet. Ein schöneres Concert von Hunderten von Nachtigallen konnte man nicht hoͤren, als im Hofgarten und in allen Gärten um Düsseldorf. Es möchte also sicher auf jeden Fall das beste Mittel seyn, für das Vögelhalten eine jähr⸗ liche Abgabe zu Gunsten des Polizeifonds nach einer Klassification der Vögel von 10— 8—6 4— 2— 1 zu bestimmen. Bald würden sich die wohlthätigsten Folgen davon zeigen. 2— Kann man noch deutlicher und eindringender sprechen? Sieht man aber auch irgendwo in an⸗ deren Dingen wenigeren Erfolg? Aber von Raupen kahl gefressene blätterleere Obstbäͤume sieht man überall! — ä— . Verwahrungs-Mittel gegen die Schaͤdlichkeit des Mehlthaues an Fruͤchten. Der sogenannte Mehlthau ist ein weißlicher Stoff, welcher sich wie Mehl auf die Gewächse legt und dieselben verdirbt, oft auch eine schlei— mige oder flüssige Substanz, abgesetzt auf den Blättern der Bäume, Stauden, Sträucher ꝛc. von Blattläusen, die unter der Oberhaut der Blätter nisten, ein klebriger süßer Saft, der da⸗ her auch Honigthau genannt wird, und eben⸗ falls von Blattläusen ausgespritzt ist. Es kom⸗ men nicht selten Fälle vor, daß nach solchem schädlichen Mehlthau, welcher deutlich aus dem Verderbniß der Blätter an Bäumen, Sträuchern, Stauden und anderen Gewächsen erkannt wird, Kinder und Erwachsene unmittelbar nach dem Genusse von Kirschen, Erdbeeren, Himbeeren, Johannis- und Stachelbeeren ꝛc., Kolik, Ma⸗ gendrücken, Schwindel, Erbrechen und mitunter auch sogar Anwandlungen von der fallenden Sucht bekommen haben. Es ist Pflicht eines je— den Menschenfreundes, seine Nebenmenschen hier- auf aufmerksam zu machen und die Vorsicht an⸗ zuempfehlen, dergleichen Früchte, ehe man sie genießt, vorher recht rein in Wasser abzuwaschen. Zur Beseitigung jener eingetretenen schlimmen Zufälle lasse man im Nothfalle, wenn nicht gleich ein Arzt zu bekommen ist, sogleich entweder Milch, oder reines, gutes Lein- oder Baum⸗Oel in ziemlicher Menge trinken, und gebe besonders bei heftigem Erbrechen und Leibschneiden Klystiere von Kleien und Leinöl, oder von abgekochtem Le insamen und Kamillenblüten. Man kann auch dabei erwachsenen Personen alle 2 oder 3 Stun⸗ den einen gehäuften Theelöffel voll recht feiner, durchgesiebter Buche nasche, in Wasser oder reinem Kornbranntwein, Kindern aber eine starke Messer⸗ spitze voll davon,— auch nach Verhältniß ihres Alters— etwas mehr oder weniger, nehmen lassen. Bei dazu eingetretener Erkältung kann* ein Umschlag von zerriebener schwarzer Brodrinde, gequetschten Wachholderbeeren, etwas Kümmel und reinem Kornbranntwein, lauwarm auf den Leib gelegt werden, worauf gewiß Linderung er— folgen wird, bis inzwischen ein Arzt sich einstellt. Wichtige Anzeige fuͤr Oekonomen. Wunderklee. Vor einigen Jahren erhielt ich von einem ausgezeichneten Botaniker einige Körner einer ganz vorzüglichen Kleeart, welche den Namen Wunderklee oder Riesenklee im vollsten Maße verdient. Denn derselbe wird 8 bis 10, ja zuweilen 12 bis 15 Fuß hoch, gedeiht übri⸗ gens auf jeder Bodenart, dauert 30 bis 40 Jahre aus, kann alle 3 bis 4 Wochen, wo er jedes⸗ mal über 1 Fuß hoch steht, abgemäht werden, und giebt das trefflichste Viehfutter, da er sehr zart, blätterreich und zuckerhaltig ist, während dessen Blüte den Bienen die reichhaltigste Nah⸗ rung beut.—. Da ich mehrere Stöcke zu Samen stehen ge⸗ lassen habe, so offerire ich hiermit solchen allen Oekonomen, die einen Versuch machen, sich deß— halb in frankirten Briefen an mich wenden, und für eine Prise von 200 Körnern 12 kr. beilegen wollen, worauf sie solchen nebst einer genauen Beschreibung dieser merkwürdigen Kleeart, ihrer Aussaat ꝛc. pünktlichst erhalten werden. Gegen— wärtig kann dieser riesige Klee bei mir in Au⸗ genschein genommen werden. Markt Taschendorf bei Langenfeld im Nezatkreise Bayerns. Dr. Porsch, Pfarrer und Mitglied mehrerer landwirthschaftlichen Vereine. — 2—