Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt M16. Freitag, den 20. April. 1838. —. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt be— stimmten Avertissements muͤssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. —— Kreigräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 2768. Gießen am 11. April 1838. Betreffend: Die Auzübung der niederen Chirurgie in dem Kreise Gießen, insbesondere den Barbier Jacob Schimpf zu Gießen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großh. Buͤrgermeister des Kreises Gießen(mit Ausnahme des Buͤrgermeisters der Stadt Gießen). Der Barbier Jacob Schimpf zu Gießen ist zur Ausübung der niederen Chirur— gie, jedoch nur in der Art concessionirt worden, daß er Blutentziehungen, ohne ausdrückliche Verordnung eines approbirten Arztes, nicht vornehmen dürfe. N Sie haben dieses in Ihren Gemeinden zu veroͤffentlichen. eh. Korr. Gießen am 15. April 1838. Zu Nr. K. G. 2948. Betreffend: Löhnungsguthaben aus dem russischen Feldzuge. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Da durch das Einreichen von, in rubricirtem Betreff abgefaßten Gesuchen nicht nur viele und groͤßtentheils unnuͤtze Arbeiten, sondern auch viele und unnütze Kosten veranlaßt worden sind, so hat hoͤchstpreißliches Kriegs-Ministerium, um Beides zu ersparen, eine Liste uber die noch unbezahlten Loͤhnungsguthaben aufstellen, und an mich zur weiteren Ver— fuͤgung gelangen lassen. Ich weise Sie deshalb an, alsbalden in Ihren unterhabenden Gemeinden bekannt machen zu lassen, daß diejenigen, welche glaubten, ein Loͤhnungsguthaben eines im russischen Feldzuge zuruͤckgebliebenen Soldaten in Anspruch nehmen zu koͤnnen, sich deshalb nicht— und zwar weder persoͤnlich noch schriftlich— an das Kriegs- Ministerium oder eine sonstige Mi— litair- Behoͤrde— sondern auf meinem Bureau zu melden haͤtten, worauf sodann, falls der Name des Soldaten, von dessen Loͤhnungsguthaben es sich handelt, in der Liste eingezeichnet sey, ihnen das Weitere sroͤffnet werden wuͤrde. K Eh Ken oer. billige Forderungen, Abschluß des Accords gegen annehmliche Bedingungen gewärtig zu seyn. Gießen den 27. März 1838. Bekanntmachungen. 25) Zum Brennholzbedarf fuͤr das Großh. Provinzialcommissariat dahier, wird eine Lie⸗ ferung von 30 bis 35 Stecken Buchen-Scheidholz kunftigen Mittwoch den 25. April l. J., des Vormittags um 10 Uhr, an wenigstfordernde Lieferanten in öffentlicher Versteigerung veraccor— dirt werden. Zugleich sollen fuͤr das Entbindungs-Haus dahier 45 Stecken dergleichen Brennholz im näm⸗ lichen, Termin auf gleiche Weise veraccordirt werden. Alle zu solcher Lieferung geneigten Holz— händler sind hierdurch eingeladen, im Canzlei— Gebäude des Großherzoglichen Provinzialcom mis— särs dahier sich alsdann einzufinden, und gegen. 407) Die Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft zu Leipzig ist durch den günstigen Fortgang ihrer Geschäfte abermals in den Stand gesetzt, im Jahr 1838 den in den Jahren 4834, 32 und 33 lebensläng⸗ lich versicherten Mitgliedern eine Dividende von 25 Procent zu gewaͤhren. Indem ich dieses erfreuliche Re⸗ sultat hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringe, versichere ich meine Bereitwilligkeit zu unentgeld— licher Austheilung von Statuten und Annahme von Versicherungsanträgen. Gießen den 11. April 1838. E. C. Rühl, Agent der L.⸗V.⸗G. zu Leipzig. 28) Tapeten und Möbel. Unterzeichneter empfiehlt sich in einer neu erhaltenen Auswahl von Tapeten und Borduren, neuester Desseins, welche besonders billig und alle sogleich vorräthig zu haben sind. Auch habe ich eine Auswahl gutgepolsteter Möbel, neuester Faeon, stets zu den billigsten Preisen vorräthig. Christian Reiber, Tapezierer. 426) Die seitherigen Anfragen, ob mein deutscher Kleesamen von der letztjaͤhrigen Erndte sey, geben mir zu erklären Veranlassung, daß mir eine ältere Waare, die ich freilich billiger zu erlassen, nicht aber für deren durchgängige Keimfähigkeit zu garantiren, im Stande wäre, noch nicht ins Haus gekommen ist. Ich habe mich bei dem Einkauf durch den Preisunterschied nicht bestimmen lassen, einer älteren Waare des- halb den Vorzug einzuräumen, indem die kleine Preisdifferenz mit den späteren nachtheiligen Fol⸗ gen, welche bei einem doch nur unbedeutenden Ersparniß für den Oeconomen erwachsen konnen, nicht in Vergleich zu bringen ist. J. G. Appel. Theater in Giessen. Sonntag den 22. April 1838. Zum Erstenmale: Der Schutzgeist. Schauspiel in 6 Akten, nebst einem Vorspiel:„die Auferstehung“ in 1 Akt, von August von Kotzebue. Dienstag den 24. April 1838. Zum Erstenmale: Die Gungt des Augenblicks. Ori⸗ ginal-⸗Lustspiel in 4 Akten, von Eduard Devrient. Miscellen. Die Obstbaumzucht zu eigentlichen land⸗ wirthschaftlichen Zwecken. Von Betzhold, herzogl. Hofgärtner zu Mergentheim in Würtemberg. (Fortsetzung.) C. Das Versetzen der Baͤume aus der Baumschule an Alleen, Aeckern und Baumgaͤrten. Wie schmerzlich ist es für einen, wenn man (wie ich im Frühjahre 1834 in den nachbar⸗ lichen—— Staaten, wo doch so Vieles fur die Beförderung aller landtwirthschaftlichen Zweige und namentlich für die Obst⸗ Baumzucht geleistet wird) sehen muß, wie schlecht die Leute bei dem Baumsetzen verfahren. Dort sah ich nemlich drei Bauersleute mit dem Baumsetzen an einer Landstraße beschäftigt. Die Bäume waren zwar sehr gesund, aber nur schienen sie in etwas zu üppigem Boden gewachsen zu sein. Diese guten Bäume wurden mit ihren langen, theils be⸗ schädigten Wurzeln gepflanzt, ohne an der Krone, welche 3— 6 zwei Schuh lange Triebe bildete, beschnitten zu werden, und zwar auf folgende Art: der eine von den Arbeitern hatte eine Art Haue, mit derselben machte er eine Art Vertiefung von höchstens 1 Schuh auf die Stelle, wo der Baum zu stehen kommen sollte; der zweite Arbei⸗ ter, welcher die Bäume trug, stellte einen Baum in diese Vertiefung, und der dritte scharrte die Erde mit den Füßen daran und trat dann die Erde etwas fest um denselben. Auf mein Zure⸗ den brachte ich es doch so weit, daß sie spä⸗ ter die Bäume etwas an der Wurzel und Krone einstutzten. Was mag nun wohl aus einer solchen Plantage geworden seyn— 2 oder nicht noch daraus werden?— Am Ende muß noch der gute Baum-Verkäufer, aus dessen Baumschule die Bäume sind, die Schuld tragen, weil seine gesunden und kräf⸗ tigen Bäume ohne Pflege und bei schlechter Behandlung doch nicht haben gedeihen wollen. Will man im Frühjahre seine Bäume setzen, so ist es am Besten, wenn die Löcher dazu im Herbste gemacht werden. Höchstens wäre dieß in sehr gutem Boden nicht nothwendig. Bei schlechtem Boden soll es ohne Ausnahme geschehen. Dann sei man beim Graben der Locher nicht so bequem, besonders bei schlechtem, steinigem und hartem Boden, wo man die Löcher mit guter Erde zum Versetzen der Bäume ausfüllen muß.— Hier ist es nicht nur besser, sondern es ist noth⸗ wendig, die Baumlöcher 4—5 Schuh tief und eben so breit zu machen. Nur in ganz gutem Boden mag es hinlänglich seyn, die Löcher zwei Schuh tief und breit zu machen. Eben so ist es nothwendig, daß da, wo es an guter Erde mangelt, wenigstens so viel bessere herbeigeschafft wird, daß man die Wurzeln der Bäume damit bedecken und die andere Erde damit zur Hälfte untermischen kann. Vierzehn Tage vor dem Pflanzen wirft man die Gruben wieder zu, und zwar so, daß die obere Erde, welche man beim Aufgraben der Löcher schon besonders gelegt hat, unten hinkömmt. Würde man die Gruben erst wieder zumachen, wenn die Bäume gepflanzt werden, so wuͤrden diese schlecht zu stehen kom⸗ men, weil die Erde dann sammt den Bäumen sich nach und nach um vieles senken würde. Sobald man pflanzen will, macht es ja eine leichte Mühe, wieder ein Loch so groß aufzu⸗ graben, als es die Wurzel des jungen Baumes erfordert. Ist man mit Allem so weit vorgerückt, so mag man dazu schreiten, die Bäume aus der Baumschule auszugraben, wobei man sich in Acht nehmen muß, daß sie nicht an den Wurzeln beschädigt werden. Hat man eine hin⸗ längliche Partie herausgenommen, so werden die Wurzeln nach dem Verhältnisse ihrer Stärke et— was zurückgeschnitten. Und zwar ungefähr bei einem 4—5 Schuh hohen Baume die schwächern Wurzeln auf 3—4, die stärkern auf 8—9 Zoll. Beim Beschneiden der Krone hat mhn sich sehr nach dem Wurzel-Vermögen des Baumes zu richten. Ist dieses besonders kräftig und hin— reichend stark geuug, eine bedeutende Krone zu ernähren, so kann man hier nur zu 4—5 auf 3—4 Augen zurückgeschnittene Reiser, welche später die Haupt⸗Kron⸗Aeste bilden, stehen lassen. Bei schwächern Wurzeln muß man aber nicht mehr als drei, ebenfalls auf drei Augen geschnitten, stehen lassen. Hat man die Bäume so vorgerichtet, so wer— den sie, nachdem man in jede Grube einen Pfahl gesteckt hat, gepflanzt, wobei man sehr darauf sehen muß, daß der Baum um zwei Zoll tiefer zu stehen kommt, als wie er in der Baumschule gestanden ist. Ferner, daß die feine Erde durch öfteres Rütteln und späteres Einschlämmen sich fest an die Wurzel hindrängt. Mit dem Anbin⸗ den der Bäume wartet man so lange, bis man überzeugt ist, daß sich die Erde nicht mehr setzt, weil dadurch sich dieselbe nur von den Wurzeln abziehen, und diese zu ihrem größten Nachtheil hohl zu liegen kommen würden. Sollte sich ja ein Baum vorfinden, der gleich angebunden wer— den muß, so bindet man ihn jedoch so, daß er durch den Band nicht so fest gehalten wird, da— mit er sich noch senken kann. Oefteres Auf⸗ lockern des Bodens um die frischgesetzten Bäu— me während des Sommers, sowie bei anhalten⸗ der Dürre einige Mal zu gießen, befördert deren schnelleres und besseres Gedeihen ungemein. (Schluß folgt.) ———