Oberhessisches Intelligenz- und Kreis- Blatt WII. n Freitag, den 16. Maͤrz. 1838. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberbessische Intelligenz- und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements muͤssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt Zeile 2 kr pr. Zelle 0 ——— Wreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 1882. Gießen am 7. Maͤrz 1838. Betreffend: Preisaussetzung auf flächsenes Garn und L breites, glattes geoleichtes flächsenes Tuch. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Burg ermeister dieses Kreises. Von dem Prasidenten des landwirthschaftlichen Vereins fur die Provinz Oberhessen, bin ich ersucht worden, zur Bewerbung fuͤr die zwei, nachstehend bezeichneten Preise aufzufordern. Den ersten Preis von 15 fl. soll diejenige Familie des Kreises Gießen erhalten, welche spaͤtestens bis zum ersten September 1839, mindestens 10 Pfund flaͤchsenes Garn mit vollig legaler Bescheinigung des betreffenden Großherzoglichen Buͤrgermeisters vorlegt, daß der ver⸗ wendete Flachs auf eigenem Grund und Boden gezogen und das Garn von Familiengliedern gesponnen worden ist, auch von Sachverstaͤndigen erkannt wird, daß gegen die Reinheit und Dauerhaftigkeit des Fadens keine Einwendung zulaͤssig; dessen Feinheit aber von der Art ist, daß aus dem Pfunde Garn 4 Hessische Ellen, voͤllig„ breites Tuch erzielt werden muͤssen. Den zweiten Preis von 10 fl. soll dagegen diejenige Familie des hiesigen Kreises er— halten, welche nach der zweiten Bleiche im naͤchsten Sommer, oder spatestens bis zum ersten September 1839, 40 Ellen vollig/ breites, glattes, gebleichtes, flaͤchsenes Tuch, in Einem oder in zwei Stuͤcken, von je 20 Ellen, vorzulegen im Stande ist, worauf von Sachver— staͤndigen erkannt wird, daß das verwendete Gespinnst rein, dauerhaft und dabei so fein war, daß aus einem Pfunde Garn 4 Hessische Ellen, voͤllig„, breites Tuch gewonnen wurde, und gegen die Arbeit des Webers keine Ausstellung gemacht, endlich durch legales Zeugniß des be— treffenden Großh. Buͤrgermeisters dargethan wird, daß das Tuch in eignem Haushalte und nicht durch einen patentisirten Weber gefertigt worden ist. Zur Vermeidung jedes Mißverstaͤndnisses, moͤchte noch fur die etwaigen Concurrenten zu bemerken sein, daß sowohl bei dem vorzulegenden Garn, als bei dem Garn, welches zu dem Tuch verwendet wurde, womit concurrirt werden soll, der in hiesiger Gegend gebraͤuch⸗ liche Maasstab von Zahlengarn in der Art in Anwendung kommen wird, daß 4 Zahlen aus dem Pfunde Flachs gesponnen worden sein muͤssen.„ 5 5 Bei mehreren Coneurrenten mit ganz gleichen Qualitäten sollen diejenigen die Preise erhalten, welche die groͤßte Pfundezahl in Garn, oder Ellenzahl in Tuch liefern; bei voͤlliger Gleichheit in Qualitat und Quantitat wird das Loos entscheiden. Ich beauftrage Sie deßhalb, obgedachte Bestimmungen auf die geeignete Weise zur a e zu bringen, und wie geschehen binnen 4 Wochen berichtlich anzuzeigen. i K. h. Kune. 11 Zu Nr. K. G. 2036. Gießen am 10. Maͤrz 1838. Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinden des Kreises Sießen fuͤr 1838, insbesondere die Oebrollen über die Umlagen. 10 Der Großherzoglich Hessische 1 Kreisrath des Kreises Gießen an die Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Bisher sind die Hebrollen uͤber die nach den Voranschlaͤgen genehmigten Umlagen, nachdem sie fuͤr exekutorisch erklaͤrt worden, jedesmal mit einem besonderen Schreiben und mit dem Auftrag an Sie abgesendet worden, solche nach vorheriger vorschriftsmaͤßiger Offenlegung, zur Vollziehung bringen zu lassen. Auch sind Sie jedesmal speciell beauftragt worden, die Ver⸗ zeichnisse über die Gebühr und Auslagen der Großh. Steuercommissaͤre wegen Fertigung der Hebrollen auf die Gemeindekasse zur Zahlung anzuweisen. Ich werde fuͤr die Zukunft in diesen Angelegenheiten keine besondere Verfuͤgungen mehr erlassen, sondern Ihnen die Hebrollen, nach- dem ich sie fuͤr exekutorisch erklaͤrt habe, blos mittelst Umschlags uͤbersenden, wobei Sie hier⸗ mit ein fuͤr allemal beauftragt werden, nach Empfang der Hebrolle solche vorschriftsmaͤßig offen zu legen, die Offenlegung nach dem beigedruckten Formular zu bescheinigen und dem Gemeinde-Einnehmer zur Erhebung anzuweisen.* Die den Hebrollen beiliegende Kostenwerzeichulf der Gr. Steuercommissaͤre, haben Sie gleichfalls ohne weiteren speciellen Auftrag zur Zahlung auf die Gemeindekasse anzuweisen. K.„% C h. Knie e Zu Nr. K. G. 2126. Gießen am 15. Maͤrz 1838. Betreffend: Den Beitritt zur Staats-⸗Assecurations-Anstalt für die Stellvertretung. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Es hat sich ergeben, daß die Bekanntmachung Großherzogl. Kriegs-Ministeriums vom 4. Septbr. 1837 in 0 38 des Regierungsblattes, wornach die Einlage, welche bei dem hungs-Jahr 18 u zahlen ist, Neunzig Gulden betraͤgt, nicht uͤberall zur Kennt— niß der Orts⸗Einwohner gebracht worden ist, wodurch die Beitretenden oft unnoͤthig in Por— to-Kosten versetzt und die Verwaltung der Kasse erschwert worden sind, daher ich Sie beauf— trage, die obgedachte Bekanntmachung alsbald bei versammelter Gemeinde nochmals zu ver⸗ offentlichen. Zugleich mache ich Sie auf mein in 15 10 des Kreisblattes de 1832 befindliches Ausschreiben vom 17. Maͤrz v. J. und darauf aufmerksam, daß nur coursmaͤßige, nicht verrufene, nicht durchloͤcherte oder abgefeilte Muͤnzsorten angenommen und bei jeder durch die Post erfolgenden Geldsendung Causser der vorschriftsmaͤßigen Beitritts-Erklaͤrung) auch 4 kr. fur Einschreibgebuͤhr beigelegt werden muͤssen, wornach Sie die Interessenten gleichfalls zu Eintritt in die Ae e e fuͤr die Stellvertretung auf das Musterungs- und Zie⸗ bedeuten haben. Sodann gebe ich Ihnen wiederholt auf, denjenigen Leuten, welche irgend eine Aus— kunft aus den Statuten der Assekuranzanstalt vom 1. September 1836 zu erhalten wuͤnschen, solche gehoͤrig und bereitwillig zu ertheilen. In Verh. Großh. Kreisraths. enn, Gr. Kreissecretaͤr. Zu Nr. K. G. 1780. Betreffend: Das Landgestüt. Grunberg am 11. Maͤrz 1838. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gr uͤn berg an die Großh. Bürgermeister dieses Kreises. Sie werden alsbald zur offentlichen Kenntniß bringen, daß die Beschaͤler auf der hiesigen Station angekommen sind. rte r. Bekanntmachungen. re, Johann Henrich Tröller und Elisabetha, dessen Ehefrau geb. Triebert zu Großeneichen, entliehen unterm 9. December 1767 bei Gerichts⸗ schöff Johann Henrich Enders zu Oberseiberten— rod 50 fl. gegen Generalhypothek und spezielle Verpfändung zweier Grundstücke, am Grünberger Weg, in den Eicherbetten. Die Schuld soll ab⸗ getragen worden, die Hypothek aber verloren ge— gangen sein. Da die schuldnerischen Erben um Löschung des Hypothekeneintrags angestanden haben, so werden alle diejenigen, welche Ansprü— che an diese Pfandverschreibung, welcher Art sie sein mögen, begründen wollen, aufgefordert, solche so gewisser binnen 6 Wochen vom ersten Erschei— nen dieses Proclams dahier vorzubringen, widri⸗ genfalls der Eintrag im Gerichtshypothekenbuche gelöscht werden wird. Grünberg den 3. März 1838. Gr. Hess. Freiherrlich v. Niedeselisches Landgericht für das Gericht Oberohmen. K a f h ae 17) Arbeitsversteigerung. In Folge erhaltenen landgerichtlichen Auf⸗ trags, sollen Dienstags den 3. April d. J., Vormittags 10 Uhr nachstehende Reparaturarbeiten an der Mühle des Johannes Weigand dahier, als 4. die Herstellung des Wasserbetes in einen Wasser haltenden Stand, 2. die Anschaffung eines neuen Mühlsteins, 3. die Anlegung eines neuen Wehrs, 8 4. die Instandstellung des Kellers, woran eine Thüre fehlt, sowie 3. des Viehstalles, i 6. die Anlegung einer neuen Treppe vor der Hausthüre und 7. die Herstellung des Vorganges des Hauses über dem Keller in einen ordnungsmäßigen Stand, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen bei der Mühle selbst an den Wenigstnehmenden öffentlich veraccordirt wer⸗ den, wozu ich Steiglustige hierdurch einlade. Die Herren Buͤrgermeister werden ersucht, dieses in ihren resp. Bürgermeistereien zur oͤffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen. Lauter, im Kreiße Gruͤnberg, den 14. März 1838. Der Großh. Buͤrgermeister Feldmann. 18 Bau⸗, Werk- und Nutzholz⸗ Versteigerung. Freitag den 30. d. M., des Vormittags um 9 uhr, sollen in dem Freiherrlich von Naben⸗ auischen Walde, Distrikt Steinberg, eine Viertelstunde von Rüdingshausen: 948 Fichtenstämme von 5% bis zu 18 Zoll mittleren Durchmesser und 50 bis 90 Fuß lang= 33504 Cubicfuß enthal⸗ tend und 284 Fichtenstangen von 3% bis 5 Zoll mitt⸗ leren Durchmesser und 20 bis 50 Fuß Lange— 1489 Cubiefuß enthaltend, öffentlich meistbietend unter den, vor der Ver- steigerung bekannt gemacht werdenden Bedingun⸗ gen versteigt werden. ———— Die Zusammenkunft ist guf dem Steinberg und wird gegen auc Bürgscheine eine geräumige Zahlungsfrist gestäkket. Der von Nabenauische Oberförster S u 19) Holzversteigerung im Revier Homberg. Mittwoch den 21. März sollen in dem Do⸗ manialwalddistrikt Freiemännergeheeg, Neviers Homberg, 180 Stück Eichen Baue, Werk⸗ und Nutzholzstämme zu 15140 Cubikfuß öffentlich meist— bietend versteigt werden. Die Zusammenkunft ist an dem genannten Tage, Morgens 8 Uhr, auf der Straße von Bleidenrod nach Homberg. Homberg am 8. März 1838. Der Gr. Revierförster Moter. 20) Auf freiwilliges Ansuchen der Eber⸗ hard Größers Eheleute dahier, soll das denselben zustehende zweistöckige Wohnhaus mit allem Zu⸗ behör, namentlich Thüren nebst Schlössern, Fen⸗ stern, Ofen, Ofentopf, Siedkessel, Treppen ꝛc. Donnerstag den 29. dieses Monats, Nachmittags 2 Uhr, auf den Abbruch öffentlich meistbietend ver⸗ steigert werden. Annerod den 13. März 1838. Der Bürgermeister Peter. 21) Ich mache hiermit die ergebenste An⸗ zeige, daß bei mir fortwährend eine Auswahl von Möbeln, als: Sopha, Stühle, Armsessel, Sekretäre, Kommode, Theetische, Bettladen und Arbeitstische fertig zu haben sind, welche sich durch ihre geschmackvolle Fagon, so wie durch billige Preise auszeichnen, und für deren Güte ich garantire. f Gießen den 13. März 1838. H. Hoch stätter, wohnhaft an der Kirche. 22) Ein Mädchen vom Lande wird zu Kindern in Dienst gesucht. Wer? sagt Ausgeber dieses Blattes.