iu, Gar al; drei r gerau Mehrere efiudliche fließende der Hof Garten, befindet, hörigen, Aecker, gen, sind Und die ders gut richt Vormit⸗ en Spei⸗ e 1837r. rn, Ger⸗ ge Fuder haftlichen f Verstei⸗ ngungen dreische⸗ Heu und qu Peri ungungen e werden n Erklla⸗ ——— Oberhessisches Intelligenz und Kreis-Blatt 7 Donnerstag, den 15. Februar. 1838. Rreisräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 1272. Gießen am 10. Februar. 1838. Betreffend: Die Bürgermeistereiberichte auf Unterstützungs⸗ Gesuche. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Man hat die Wahrnehmung gemacht, daß bei Erstattung der Berichte auf die in der Rubrik genannten Gesuche, von einem großen Theil der Buͤrgermeister, nicht mit der geho— rigen Umsicht verfahren, und namentlich ohne nahere Untersuchung ausgesprochen wird, daß der Bittsteller einer Unterstutzung wuͤrdig und beduͤrftig seie. Ein solches Verfahren ist offen⸗ bar straffallig und kann durch die Absicht, einem Ortseinwohner ohne Belaͤstigung der Ge⸗ meindskasse etwas zuzuwenden, durchaus nicht entschuldigt werden. Ausserdem nun, daß ich Unrichtigkeiten dieser Art, bei deren nachherigen Entdeckung nicht ungeahndet lassen wurde, bemerke ich noch, daß dergleichen berichtliche Zeugnisse, so lange das Gegentheil nicht bewiesen ist, auch bei demnaͤchstigen Unterstutzungsgesuchen aus Gemeindsmitteln und nach Umstaͤnden auch von Amts wegen beruͤcksichtigt werden muͤssen. f K. C h. Ku der k. ———— v——— Bekanntmachungen. fast eben so viel Grummet liefern, bis zu Petri dieses Jahres, unter annehmlichen Bedingungen 10) Der unterzeichnete ist gesonnen, von auf 6 Jahre zu verpachten. Lusttragende werden seinen Besoldungsgrundstücken 50 Morgen Acker- mündlich und schriftlich alle gewünschten Erkla⸗ land, und ohngefähr 15 Morgen meist dreischuͤ' rungen erhalten. Kirtorf am 1. Febr. 1838. riger Wiesen, die 15— 16 Wagen Seu und Mann, Caplan. 3 — r 11) Freitag den 23. Februar 1838, sollen die, dem verstorbenen Andreas Seng zu Schaden⸗ bach gehörigen Güter, bestehend in 28 alten Morgen Ackerland, 12 alten Morgen Wiesen, auf 9 Jahre, stückweise oder im Ganzen, verpach⸗ tet und zugleich dessen nachgelassener Hausrath, sowie alle Arten Früchte an den Meistbietenden in demselben Termin mitversteigert werden. Der Vormund Johannes Diehl. 13) Holzversteigerung. Montag den 26. Februar dieses Jahres, des Morgens um 9 Uhr, sollen in dem hiesigen Gemeinde-Wald, Distriet Langenbruch und Buchkopf, nachstehende Holzsortimente als: 10 130 Fichten und Kiefern von vorzüglicher Güte, worunter sich Stämme befinden, welche 80 bis 90 Fuß Länge und 11 bis 14 Zoll Durchmesser haben, enthaltend 5000 Cubik⸗Fuß; 2) 230 Kiefern- und Fichten⸗Stangen, sehr gut und brauchbar zu Werk⸗ und Nutz⸗ holz; f 3) 1 Stamm Eichen⸗ Bauholz, 116 Cubik⸗ Fuß enthaltend, unter den bei der Versteigerung eröffnet werden⸗ den Bedingungen, öffentlich meistbietend verstei— gert werden. Steiglustige werden hierdurch eingeladen, sich um die bestimmte Stunde an dem Fußweg, der von Beuern nach Allertshausen führt, am Clim⸗ bacher Kiefern- und Fichten-Wald, einzufinden. Die Großherzogl. Vürgermeister der Kreise Gießen und Grünberg werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden öffentlich bekannt zu machen. Zu allen Gegendiensten wird bereit sein Climbach am 10. Februar 1838. Der Bürgermeister Schmidt. 12) Arbeits versteigerung. Die bisherige Wohnung eines hiesigen Gloͤck— ners und Kirchendieners soll durch Reparatur in bewohnbaren Zustand gebracht und die damit verbundene Arbeit an die Wenigstnehmenden ver— steigert werden. Hierzu wird der 8. März, Vor⸗ mittags 10 Uhr, in dem hiesigen Gasthaus be⸗ stimmt. Nach dem Ueberschlag beträgt: Die Maurerarbeit. 93 fl. 38 kr. Die Zimmerarbeit.. 208„ 19„ Die Schreinerarbeit. 84„ 37„ Die Weißbinderarbeit 43„ 50 17 Die Schlosserarbeit 0 67 77 16 77 Die Glaßnerarbeit. 21„ 48 75 Die Dachdeckerarbeit. 131„ 43„ Nr Summe: 651 fl. 14 ½ kr. Ueberschlag und Bedingungen sind bei der unterzeichneten Behörde jederzeit einzusehen. Kirchberg am 14. Februar 1838. Der Kirchenvorstand daselbst. ———.—:: 555r5eͤä ä Miscellen. Die Obstbaumzucht zu eigentlichen land— wirthschaftlichen Zwecken. Pon Betzhold, herzogl. Hofgärtner zu Mergentheim in Würtemberg. (Fortsetzung.) B. Die Baumschule. Nachdem nun dieses Geschäft im Frühjahre, wo dann die Augen noch in demselben Jahre antreiben, oder nach Johanni, wenn die Baume in den zweiten Safttrieb kommen, wo die Au⸗ gen vor dem nächsten Frühjahre nicht mehr an⸗ treiben, vorgenommen wird, so wird ersteres das Okuliren aufs treibende und letzteres das Okuliren aufs schlafende Auge genannt. Das Okuliren auf's treibende Auge. Es wird im Frühjahre in den Monaten vorgenommen, wo die Bäume gerade zu treiben anfangen und der Saft völlig in Umlauf gesetzt ist, so daß sich die Rinde an Wildling und Edel⸗ reis gut ablösen läßt. Nur muß man darauf sehen, daß das Auge noch nicht angefangen hat, W zu treiben. Diese Art zu okuliren hat in so fern den Vorzug vor dem Okuliren auf's schlafende Auge, weil die Augen gleich im ersten Jahre antreiben, wodurch der Baum eigentlich schon um ein Jahr voraus ist. Da ich voraussetze, daß die Unternehmer irgend einer dieser vorher— besagten Veredlungsarten gewiß schon mit den Kunstgriffen derselben bekannt sind, so will ich mich enthalten, hier eine ausführliche Beschrei— gung davon zu geben, und deßwegen nur das Allgemeine zu bemerken suchen. Wer übrigens mit dem Veredeln der Bäume noch ganz unbe— kannt ist, der thut wohl, daß er einen geschickten Gärtner oder sonst einen verständigen, in der Baumzucht erfahrenen Menschen zu seinem Lehr⸗ meister nimmt, indem die genaueste Beschreibung in Büchern ꝛc. immer noch nicht anschaulich ge⸗ nug ist, um vollkommen daraus unterrichtet wer⸗ den zu können. Das Okuliren auf's schlafende Auge. Dieses geschieht in den ersten vier bis sechs Wochen nach Johanni. Beide Methoden bleiben sich fast ganz gleich, ausgenommen, daß zur letzteren Sommertriebe, welche schon völlig ver holzt sind, genommen werden, wo man bei er⸗ sterer keine andern, als vorjährige Triebe nimmt. Hinsichtlich der Wahl der Neiser und der daran befindlichen Augen hat man darauf zu sehen, daß diese von gesunden und tragbaren Bäumen und wo möglich von den Gipfeln der Bäume an der Sonnenseite genommen werden. Die besten Augen sind unstreitig die, welche sich in der Mitte des Neises befinden. Oft trifft es sich, daß bei Reisern, welche vollkommen im Saft sind, allemal das Herz des Auges am Reise sitzen bleibt. Hier ist nun nichts besser, als wenn man die Augen so ausschneidet, daß noch etwas Holz daran bleibt, welches dem guten Gedeihen durch⸗ aus nicht hinderlich ist. Zur Vorsicht darf man an jedem Stamme zwei Augen setzen, wovon aber das schwächere, wenn beide anwachsen soll⸗ ten, wegzunehmen ist. Ob man das Auge auf der einen oder der andern Seite einsetzt, halte ich für ganz willkürlich, nur möge man immer darauf sehen, daß man eine gute und glatte Stelle dazu auswählt. Beim Verbinden muß man sich sehr in Acht nehmen, daß das einzubin⸗ dende Schildlein weder zu locker wird, so daß es sich nicht ganz am Stamme des Wildlings anschließt, noch zu fest, daß Quetschungen ent— stehen, angebunden werde. Ersteres ist ein Hin— derniß, daß die Augen nicht anwachsen, und letz⸗ teres gibt krüppelhafte Bäume. Eben so darf auch nicht versäumt werden, drei bis vier Wo— chen nach dem Veredeln die Bandage zu lösen, damit keine Wülste entstehen, welche schwer wie⸗ der anwachsen. Bei dem Okuliren aufs schlafende Auge ist in den ersten acht Tagen schon darauf zu merken, ob das Auge anwächst, oder nicht. Dieses erkennt man sehr leicht daran, wenn der am Auge befindliche Blattstiel bei der leisesten Berührung abbricht, so ist es gewiß, daß das Schildlein angewachsen ist, obwohl auch dann noch manche Zufälle eintreten können, welche das Wachsthum desselben verhindern. Eben so gewiß ist es aber auch, daß das Auge nicht anwächst, wenn der Blattstiel sich hin und her drehen läßt, ohne abzuspringen, in welchem Falle es nicht zu versäumen ist, den Wildling wiederholt zu ver⸗ edeln. Im nächsten Frühjahre oder bei den im Frühjahre veredelten, sobald die Augen anfan⸗ gen zu treiben, schneidet man den Stamm scharf über dem Auge weg, bestreicht die verwundete Stelle mit Baumwachs und gibt dem Baume einen Pfahl, woran das junge Reis behutsam angeheftet werden muß.— Eben so sicher aber und fast schneller zum Ziele führend, ist die Kopulation der Bäume. Sie kann ebenfalls schon an sehr jungen Bäumen vorgenommen werden, sobald diese nur 1 — — —— 6 die Dicke des darauf zu veredelnden Reises haben. Schwächer als das Edelreis dürfen die Wildliü— ge aber nicht sein. Oft gelingt die Veredlung noch sehr gut, wenn schon der Wildling bedeu⸗ tend stärker als das Kopulirreis ist, nur muß man dann sehr darauf sehen, daß das Reis we— nigstens auf der einen Seite des Schnittes ge— hörig mit der Rinde des Wildlings vereinigt wird.— Beim Umwickeln der Verebdlungsstelle mit Leinwand- oder Papier- Pflastern kommt es nicht selten vor, besonders bei ungeübten Arbei⸗ tern, daß das Edelreis dabei aus seiner richtigen Lage gebracht wird. Diesem nun vorzubeugen, ist es rathsam, wenn man mit einem wollenen Faden, welchen man einige Male um die ver—⸗ edelte Stelle wickelt, das Reis etwas anheftet, damit es sich nicht so leicht verschieben läßt. Beim Umlegen des Pflasters hat man dann nur noch darauf zu sehen, daß dieses überall wohl an— schließt, so daß keine Luft und Feuchtigkeit, wel— che dem Gedeihen der Veredlung höchst nachtbei⸗ lig sind, durchdringen können. Gleich bei der Veredlung nimmt man dem. Grundstamme alle Augen weg, um zu bewirken, daß die Cirkulation der Säfte des neu veredel⸗ ten Baumes alle dem Edelreise zugeführt werden. Um nun diesen Zweck desto sicherer zu erreichen, läßt man in der Nähe des Edelreises 4 oder 2 Augen stehen, die den Safttrieb mehr nach oben befördern. Aber auch diese werden weggebrochen, sobald erstere zu treiben anfangen. Später dulde man überhaupt reine Nachtriebe am Grund⸗ Stamme. Drei bis vier Wochen, nachdem die Neiser zu treiben angefangen haben, muß der Verband gelöst und der Wollfaden unter demselben behut⸗ sam ganz weggenommen werden, weil sonst nur das Einwachsen desselben oder wenigstens eine schadhafte Stelle entsteht. Später, nach einigen Monaten, wenn man sieht, daß die Edelreiser gut angewachsen sind, so kann der Verband ganz weggenommen werden. Nur muß man dann den Bäumen Pfähle geben, und die getriebene Krone so daran befestigen, daß sie vom Winde nicht abgebrochen werden kann. Die Zeit des Kopulirens ist vom Ausgang Februars bis zu der Zeit, wo die Bäume zu treiben anfangen, die geeignetsten; die Neiser dazu sammelt man entweder im Herbst und verwahrt sie in der Erde oder im Keller; oder man schnei— det sie zeitlich im Frühjahre, ehe sie ganz in Saft treten, und steckt sie in Schatten. Obgleich behauptet wird, daß die Reiser, welche einige Zeit vor dem Veredeln geschnitten worden und daher schon etwas ausgetrocknet sind, besser an— wachsen sollen, als diejenigen, welche man wäh⸗ rend der Zeit des Veredelus erst vom Baume bricht, so mag ich nicht widersprechen, kann aber doch aus Erfahrung behaupten, daß ich bei Be⸗ obachtung dieser beiden Arten, zu verschiedener Zeit die Neiser zu sammeln, eben keinen Unter⸗ schied habe wahrnehmen können. (Fortsetzung folgt.) Der beste Samen fuͤr Obstbaͤume. Zur Besamung der Baumschulen sind jene Obstkerne am Besten, die aus erfrornem und dann verfaultem Obste herkommen; sie keimen viel eher und treiben starkere Stämmchen, als andere Obstkerne. Der Apfelstamm wird am Stärksten und Kräftigsten aufwachsen, welcher aus einem Kerne entsprossen ist, der mit dem Apfel zugleich der Erde anvertraut wurde. Es versteht sich, daß der eingesetzte Apfel auf dem Baume reif geworden und vollkommen gesund sein muß. So ist es wenigstens der Nakur gemäß, und diese geht immer die besseren Wege. Ganze Aepfel ꝛc. zu nehmen, möchte wahrscheinlich am Besten sein; denn wahrscheinlich geben die gäh— renden Theile derselben dem Keim die beste Nah— rung bei seinem Entstehen, wie die Muttermilch dem Kinde. ———