Oberhessisches a Intelligenz- und Kreis-Blatt M138. Freitag, den 4. Mai. 1838. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt be⸗ seimmten Avertissements muͤssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Ühr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. Bekanntmachungen. 34 Edicetalla dung. Ueber den Nachlaß des Schneiders Baltha— sar Hinkler zu Biber ist der förmliche Concurs erkannt worden. Es wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und Termin zum Versuch der Güte und in deren Entstehung zur Liquidation der Forderungen auf Mittwoch den 27. Juni d. J., des Mor⸗ gens um 8 Uhr bestimmt, in welchem alle diejenigen, welche an den Nachlaß des Cridars Ansprüche geltend ma⸗ chen wollen, solche um so gewisser in Selbstper⸗ son, oder durch hinreichend Bevollmaͤchtigte an⸗ zumelden haben, gegenfalls sie ohne besonders bekannt gemacht werdendes Präclusivdecret, von der Masse ausgeschlossen werden. Gießen den 9. April 1838. l Großh. Hess. Stadtgericht. M u Le x. 33) Freitag den 11. Mai d. J., Vormittags 8 uhr, sollen in dem hiesigen Gemeindewald, Distrikt Eichwald, 40— 45 Stück Eichen⸗Bau⸗ klötze, von 10—50 Fuß Länge, von 2438 Zoll Durchmesser, welches sich zu Bau⸗ und Werk⸗ holz vorzüglich eignet, unter den bei der Ver⸗ steigerung bekannt gemacht werdenden Bedingun⸗ gen, meistbietend versteigert werden. Steiglustige werden eingeladen, sich um die bestimmte Stunde in gedachtem Walde an der Sahlenwiese einzusinden. Die Gr. Bürgermeister des Kreises Gießen werden dienstergebenst ersucht, Vorstehendes in ihren resp. Gemeinden bekannt machen zu lassen. Staufenberg am 2. Mai 1838. Der Bürgermeister Fi scher. 39) Montag den 7. Mai d. J. sollen in den zum Forstrevier Königsberg gehörigen Domani⸗ alwalddistrikten Großer⸗-Hain, Maiborn und Oberer⸗Hüttenwald, nachfolgende Holzsortimente, öffentlich meistbietend versteigert werden, als: 1) 59 Stecken Buchen ⸗Scheidholz, 3 Eichen⸗Scheidholz, 3) 14„ Buchen⸗Prügelholz, 45 15„ Eichen⸗Prügelholz, 5) 44„ Buchen⸗Stockholz, 60 26 7 Eichen⸗Stockholz 7 7) 1500 Wellen Buchen⸗Reisholz, n Eichen⸗Reisholz. Der Anfang der Versteigerung ist Morgens um 8 Uhr in dem Distrikt Großer⸗Hain, zunächst Königsberg, und wird die Versteigerung erst des Nachmittags um 1 Uhr in dem Distrikte Oberer⸗ Hüttenwald fortgesetzt. Gegen vorschriftsmäßige Bürgscheine kann das Holz bis Martinitag d. J. auf Credit ver⸗ abfolgt werden. Königsberg den 1. Mai 1838. Der Nevierförster Weidig. —— 38) Künftigen Mittwoch den 16. Mai l. J., des Vormittags um 10 Uhr, sollen auf dem Büreau des Großh. Bürgermeisters zu Watzenborn, die zur Erbauung eines Backhauses daselbst erforder⸗ lichen Arbeiten, bestehend in Maurerarbeit, veranschlagt zu. 646 fl. 41 kr. Zimmerarbeit 5 5 263„ 16„ Dachdeckerarbeit 1 1 135„ 41„ Schreinerarbeit 1„ 22„ 16„ Schlosserarbeit 5 5 14% 42„ Glaserarbeit 7 1 22% 24„ Weißbinderarbeit„ 15 74% 43„ an den Wenigstnehmenden vergeben werden. Die Risse, Voranschläge und Bedingungen liegen den Steiglustigen auf erwähntem Büreau zur Einsicht offen. Gießen den 3. Mai 1838. Hof manu. 37) Künftigen Dienstag den 15. Mat l. J, um 10 Uhr, sollen auf dem Bureau des Großh. Bürgermeisters zu Mainzlar, die zur Erbauung eines neuen Gemeindehauses daselbst erforder— lichen Arbeiten, bestehend in Schlosserarbeit veranschlagt zu. St fl. 18 kr. Glaserarbeit 5„„ 9„, Weißbinderarbeit„ 5 163„ 18 an den Wenigstfordernden vergeben werden. Die Risse, Voranschläge und Bedingungen liegen auf erwähntem Büreau den Steiglustigen zur Einsicht offen. Hofmann. 35) Freitag den 18. d. M., Vormittags 10 Uhr, werden in dem Gasthause zum Blanken— stein dahier 25 Malter Korn und 190„ Hafer, oͤffentlich an den Meistbietenden versteigert, und bei annehmbaren Geboten der Zuschlag sogleich ertheilt. Gladenbach den 1. Mai 1838. Großh. Hess. Rentamt. v. Gehren, 36) Mittwoch den 23. Mai d. J., des Vormittags um 9 Uhr, werden bei dem hiesigen Rentamt circa 100 Stück Schnitthämmel öffent⸗ lich an den Meistbietenden versteigert. Gladenbach den 28. April 1838. Großh. Hess. Rentamt das. v. Gehren. —— Maurerarbeit, veranschlagt zu. 341 fl. 7 kr. Zimmerarbeit 5 7 604„ 13„ Dachdeckerarbeit 17 5 106„—„ Schreinerarbeit f 1 315„ 41„ Miscellen.* Wirkung der Elektrizität auf die Obstfruͤchte. (Fortsetzung.) 8 Diese Wirkungen der Elektrizität auf den Geruch der Blumen und Früchte finden auch Statt, wenn man sie nicht selbst elektrisirt, sondern wenn sie nur in einer schicklichen Entfernung von Körpern, die man elektrisirt, stehen. Man bemerkt sie aber dann nur an der Seite der Pflanzen, die gegen die Elektrisir⸗Maschine oder gegen den nächsten elektrisirten Körper gekehrt ist. Dieselbe Erschei⸗ nung wird man auch an Pflanzen in Rücksicht ihrer Ausdünstung gewahr, die vermehrt wird, wenn man sie auch nur solchen Körpern, die man elektrisirt, nahe bringt. Wie empfaͤnglich muͤssen also die feinen flüchtigen Theile der Gewäͤchse für die Eindrücke der elektrischen Materie sein! Man kann sich hieraus den Umstand erklaren, daß besonders zu der Zeit, wenn die in der At⸗ mosphäre herrschende Elektrizität sehr stark ist, eine so beträchtliche Veränderung in dieser Hin— sicht mit den Gewächsen vorgeht; wie besonders nach einem Gewitter-Negen die verschiedenen Theile der Pflanzen schneller hervorkommen, die Blumen eher aufblühen und ihren Geruch rascher, angenehmer und bestimmter von sich geben und ihn auch weiter verbreiten. Mit dem Geschmack der Früchte verhaͤlt es sich ebenso, wie mit dem Geruch. Die Elektrizität entwickelt denselben auf eine besondere Art und macht sse geschickter, eine angenehme Empfindung auf den Geschmacks⸗ Werkzeugen zu erregen. Bäume, Feigen⸗Bäume ꝛc., die einander gleich sind, in verschiedenen Gefäßen stehen hat, und von jeder Gattung ein Gefäß einige Tage hinter einander, zu der Zeit, wo sich die Früchte ihrer Reife nähern, elektrisirt, so bemerkt man allemal, daß diese einen weit besseren Geschmack haben, als die nicht-elektrisirten. Sie werden auch viel eher reif und erhalten ihren Geschmack früher als letztere. Auch an kleinen, in Töpfen stehen⸗ den Aepfelbäͤumen erhalten die Früchte, wenn man sie, nachdem sie schon reif sind, elektrisirt, einen bessern Geschmack. Dieß findet sogar Statt, wenn schon von den Bäumen abgebrochene Früch— te, sie mögen ihre vollkommene Reife gehabt ha⸗ ben oder nicht, auf die vorige Weise in gehöri— gen Zwischenräumen elektrisirt werden. Sie er— halten ihren Geschmack früher als andere und ist bei weitem angenehmer. Es ist also der Einfluß der Elektrizität auf den Geschmack der Früchte eben so stark bei den von den Bäumen getrenn⸗ ten, als bei den noch an denselben hängenden Früchten. Mittel, kraͤnkelnde Obstbaͤume vor dem Absterben zu retten. Den meisten Baumarten verwachsen die Wunden leicht, die ihnen durch Entfernung kran— ker Zweige zugefügt sind, wenn die rechte Zeit gewählt, und ein guter Baumkitt gebraucht wor⸗ den. Nur die Kirschbäume sind häufig dem Harz⸗ fluße und dadurch dem gänzlichen Absterben aus⸗ gesetzt, besonders wenn man genöthigt war, im Sommer kränkelnde Aeste oder Brüche abzuschnei⸗ den. Mehrere Versuche des Kunstgärtners Hen— nigke zu Leipzig haben die in englischen Blät⸗ tern empfohlene schwarze Seife bewährt gefunden. Derselbe weichte die schwarze Seife zu einer breiartigen Masse auf, bestrich damit die Wunde, und legte Leinwand darauf. Wenn man Orangen- Ueber die verschiedenen Arten, die Obst— Baͤume zu veredeln. Noch immer bemerkt man auf unseren Dör— fern und selbst bei Gärtnern in der Stadt jene rohe Art des Pfropfens auf den Spalt, wobei die gepfropfte Stelle mit einem Kloße von Lehm oder Erde bedeckt wird, so daß das Pfropfreis aus demselben hervorragt. Diese Art, die Obst— Bäume zu veredeln, soll selbst noch im suͤdlichen Deutschland einheimisch sein. Sie ist aber höchst unvollkommen, indem sie weder sicher ist, noch vor großem Schaden an Wildlingen und Bäumen bewahrt. Sicher kann sie nicht sein, weil über- haupt das Pfropfen auf den Spalt oft mißräth, so daß das Gelingen mehr vom Zufall abhängt; und wahrscheinlich kann bei jenem Verwahren mit dem Erdkloße keine Festigkeit dem Verbande gegeben werden. Wenigstens sieht man in der Regel dürre Zweige aus jenen Erdkloßen hervor⸗ ragen, wo man sie auch antreffen mag. Schaden bringt sie immer dem Baume, da durch den Spalt das Stämmchen auf das tiefste verletzt wird und nur schwer, selten gut verheilt. Be— sonders schädlich ist der Spalt den Kirschenstäm⸗ men, wo die gepfropfte Stelle oft schon im zwei— ten Jahre den Harzfluß bekommt, der unheilbar ist. Auch gelingt das Pfropfen auf den Spalt bei den Kirschen am Seltensten, woher es kommt, daß die meisten Kirschen-Wildlinge bei wieder holten Operationen der Art zu Grunde gehen. Bei stärkeren Stämmen, mögen sie in der Tiefe oder Höhe gepfropft werden, hat sich das Pfropfen hinter die Rinde immer am Sichersten und Heilsamsten bewährt. Das Verfahren ist bekannt. Der Zweig oder das Stämmchen wird glatt abgesägt, mit dem Gartenmesser scharf ver— schnitten, ein drei Augen langes Pfropfreis so verschnitten, daß es einen einseitigen Keil bildet, die äußere Rinde des Keils unverletzt bleibt, am Wildling die Rinde ein wenig gelöst, und das Pfropfreis von oben herein zwischen Rinde und Holz gesetzt, sorgfältig umbunden, sodann die Stelle mit Baumwachs verstrichen wird. Hierbei, kommt nun Alles darauf an, daß erstlich der Wildling im vollen Safte stehe, zweitens die Rinde am Pfropfreis sich nicht verschiebe, drit⸗ tens der Verband scharf angezogen werde. Wird bei diesem Verfahren die nöͤthige Sorgfalt be— obachtet, und geschieht es zur rechten Zeit, so kann es niemals fehlschlagen. Bei schwachen Wildlingen, welche in der Kernschule noch gepfropft werden, so wie bei dünnen Zweigen auf bereits erwachsenen Bäum⸗ chen ist das Copuliren als die unfehlbarste und heilsamste Art des Veredelns anzuwenden. Eine Beschreibung des dabei zu beobachtenden Verfahrens ist nicht nöthig, da die Sache be— kannt ist, würde aber auch nicht hinreichend sein, da man sich nothwendig mit den Augen selbst unterrichten muß. Ein gut angebrachtes Kopu⸗ lirreis bleibt niemals aus. Dabei kommt Alles auf einen glatten Schnitt und einen festen Ver⸗ band an. Daß der letztere nothwendig sei, kann man aus folgender Beobachtung schließen: So— bald ein Kopulirreis in den ersten 14 Tagen nicht kommen will, lüfte man den Verband, zie⸗ he ihn aber sogleich um so fester an, oder lege einen neuen über den alten, ohne diesen zu lüf⸗ ten, und ziehe ihn mit Kraft fest an, nach acht Tagen wird das Kopulirreis aufbrechen. Jeder Verband muß gelüftet werden, sobald das Reis zu schwellen beginnt. In großen aumschulen, wo das Lüften des Verbandes viel Zeit erfordern würde, kann man mit schmalen Papierstreifen copuliren, deren beide Enden mit sehr klebrigem Baumwachs bestrichen sind, so daß sie blos an⸗ gedruckt zu werden brauchen. Sobald das Neis aufschwillt, sprengt es den Verband durch eigene Kraft. Doch hat dieß den Nachtheil, daß, wenn das Papier durch Regen und Thau feucht wird, dasselbe oft aufgeht, ehe das Reis angewachsen ist.— Das Copuliren hat den schönen Vortheil, daß nach dem Anwachsen des Reises eine Wunde gar nicht vorhanden und oft nicht einmal die Stelle sichtbar ist, wo das Reis aufgesetzt wor⸗ den. Es gehört aber viel Genauigkeit und eine sichere Hand dazu. 62 5 Das Oculiren würde sich durch seine An⸗ wendbarkeit und Zulässigkeit unter den meisten umständen empfehlen, wenn es eine größere Si— cherheit gewährte. Allein zu geschweigen, daß es bei erwachsenen Stämmchen mit staͤrkerer Rin⸗ de gar nicht anwendbar ist, gehört eine solche Feinheit des Werkzeuges und Genauigkeit des Arbeiters dazu, daß es sehr oft fehlschlägt, und an einem Stämmchen oder Zweige oft mehrere Jahre wiederholt werden muß, ehe es Erfolg hat. Ich habe wenigstens in Baumschulen starke Stämmchen gefunden bei denen die verharrsch⸗ ten Wunden die vergebliche Mühe bezeugten, wel⸗ che der Gärtner sich bei der Veredlung gegeben, bis der Stamm so starke Rinde bekommen hatte, daß das Okuliren nun gar nicht mehr in An⸗ wendung zu bringen war. Dagegen mache ich auf eine neue, in un⸗ seren Gegenden ganz ungewöhnliche Art des Veredelns aufmerksam, welche allgemein einge— führt zu werden verdient, ganz unfehlbar ist, und überall angewendet werden kann; ich möchte sie das Einzweigen nennen. Man nimmt ein gewöhnliches Pfropfreis(es muß aber immer bedeutend schwächer, als der Wildling sein), schneidet es etwas weniges schräger, als beim Copuliren und Pfropfen in die Rinde, schneidet dann in den Wildling den sogenannten Oculir⸗ schnitt, welcher einem lateinischen T gleicht, trennt die Rinde vom Holze, gerade wie beim Oculiren, setzt den Zweig sicher und fest zwischen Rinde und Holz, verbindet die Stelle sorgfaͤltig und verstreicht sie, jedoch erst nach dem Verbande, mit Baumwachs, wobei man sehr wenig Baum⸗ Wachs noͤthig hat, da nur die Stellen verstrichen zu werden brauchen, wo der Schnitt nicht durch den Verband gedeckt wird. (Fortsetzung folgt.) —